Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1952  Nr. 16 vom 19.09.1952  - Seite 952 bis 952 - Bekanntmachung zum Ersten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

Bekanntmachung zum Ersten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 952 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil II Bekanntmachung zum Ersten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). Vom 19. September 1952. Auf Grund des Artikels II Absatz 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1952 über das Erste Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (Bundesgesetzbl. II S. 729) wird hiermit bekanntgemacht: Das Erste Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens (GATT) wurde am 15. Juli 1952 von dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland am Sitz der Vereinten Nationen unterzeichnet. Es hat am dreißigsten Tage nach seiner Unterzeichnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit erhalten und ist mithin am H.August 1952 in Kraft getreten. Bonn, den 19. September 1952. Der Bundesminister des Auswärtigen In Vertretung Hallstein r Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen - Teil I und Teil U -. Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teill = XtM 4,00, für Teil II = IM 3,00 (zuzüglich Zustellgebühr). - Einzelstücke je angefangene 24 Seiten 21K 0,40 beim Verlag des .Bundesanzeiger" in Bonn oder in Köln/Rh. Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesanzeiger" Köln 83400.- Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. Druck: Bundesdruckerei, Berlin SW 68, Oranienstr. 91.