Bekanntmachung zum Ersten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)
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Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1952, Teil II
Bekanntmachung
zum Ersten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten
des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT).
Vom 19. September 1952.
Auf Grund des Artikels II Absatz 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1952 über das Erste Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (Bundesgesetzbl. II S. 729) wird hiermit bekanntgemacht:
Das Erste Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens (GATT) wurde am 15. Juli 1952 von dem Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland am Sitz der Vereinten Nationen unterzeichnet. Es hat am dreißigsten Tage nach seiner Unterzeichnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit erhalten und ist mithin am H.August 1952 in Kraft getreten.
Bonn, den 19. September 1952.
Der Bundesminister des Auswärtigen
In Vertretung
Hallstein
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