Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2004  Nr. 8 vom 27.02.2004  - Seite 312 bis 312 - Berichtigung des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

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312 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 27. Februar 2004 Artikel 2 Änderung der Energieverbrauchshöchstwerteverordnung In Anlage 2 der Energieverbrauchshöchstwerteverordnung vom 6. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4517) wird das Schriftbild ,,CE" durch das Schriftbild d) Ziffer 8 wird wie folgt geändert: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: ,,(2) Werden bei Haushaltskühl- und -gefriergeräten sowie deren Kombinationen oder bei Raumklimageräten (Zeilen 1 und 7 der Tabelle 1) Angaben für eine bestimmte Modellkombination durch Berechnungen auf der Grundlage der Bauart oder durch Extrapolation von anderen Modellkombinationen ermittelt, sollten Einzelheiten über diese Berechnungen oder Extrapolationen und über die zur Verifizierung der Berechnungen durchgeführten Prüfungen angegeben werden. Die Prüfungen sollten genaue Angaben zum mathematischen Modell für die Leistungsberechnung und zu den zur Verifizierung dieses Modells durchgeführten Messungen enthalten." 2. Tabelle 1 wird wie folgt geändert: In Zeile 1 Spalten 3 bis 6 wird jeweils hinter der Angabe ,,RL 94/2/EG" ein Komma und die Angabe ,,geändert durch RL 2003/66/EG" angefügt. ersetzt. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 19. Februar 2004 Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wo l f g a n g C l e m e n t Berichtigung des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Vom 17. Februar 2004 Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1774) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 Nr. 51 ist die Angabe ,,Abs. 3" durch die Angabe ,,Abs. 2" zu ersetzen. Berlin, den 17. Februar 2004 Bundesministerium der Justiz Im Auftrag Dr. P a k u s c h e r