Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2009  Nr. 16 vom 25.03.2009  - Seite 606 bis 606 - Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108)

100-1
606 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 25. März 2009 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) Vom 19. März 2009 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eingehalten: Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes ,,Artikel 106b Den Ländern steht ab dem 1. Juli 2009 infolge der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf." 3. Artikel 107 Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt geändert: a) Nach den Wörtern ,,aus den Landessteuern" wird das Wort ,,und" durch ein Komma ersetzt. b) Nach den Wörtern ,,der Körperschaftsteuer" werden die Wörter ,,und nach Artikel 106b" eingefügt. 4. Artikel 108 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern ab dem 1. Juli 2009 sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet." Artikel 2 Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Gesetz vom 8. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1926) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 106 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird Nummer 3 wie folgt gefasst: ,,3. die Straßengüterverkehrsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern,". b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 3 wird aufgehoben. bb) Die Nummern 4 bis 6 werden die Nummern 3 bis 5. 2. Nach Artikel 106a wird folgender Artikel 106b eingefügt: Inkrafttreten Artikel 1 Nummer 2 bis 4 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2009 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 19. März 2009 Der Bundespräsident Horst Köhler Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister des Innern Schäuble Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück