Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2014  Nr. 62 vom 29.12.2014  - Seite 2336 bis 2365 - Verordnung zur Änderung der Finanzinformationenverordnung und der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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2336 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 Verordnung zur Änderung der Finanzinformationenverordnung1 und der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Vom 19. Dezember 2014 Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf Grund ­ des § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe c des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank sowie ­ des § 10 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3, des § 10a Absatz 7 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3, des § 11 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 2, 3 und 5, des § 13 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3, des § 13c Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 und 4, des § 22 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3 sowie auch in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1, des § 22d Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2, des § 24 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3 sowie auch in Verbindung mit § 2 Absatz 10 Satz 4 und 7 sowie § 2c Absatz 1 Satz 2, des § 24c Absatz 7 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1, des § 25 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 und 2, des § 25a Absatz 6 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 bis 3 und 5, des § 25e Satz 3 in Verbindung mit § 24 Absatz 4 Satz 2, des § 25f Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3, des § 29 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung 1 Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338) sowie der Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1). mit Satz 1 und 2, des § 31 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1, des § 51a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 und 4, des § 51b Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3 sowie des § 53j Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes, von denen § 10 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395), § 10a Absatz 7 durch Artikel 1 Nummer 22 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395), § 11 Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) und § 13 Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 27 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst worden ist, § 13c Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3610) eingefügt worden ist, § 22 Satz 2 durch Artikel 1 Nummer 38 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst worden ist, § 22d Absatz 1 durch Artikel 4a Nummer 4 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) eingefügt worden ist, § 24 Absatz 4 durch Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe d des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, § 24c Absatz 7 durch Artikel 6 Nummer 23 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) eingefügt worden ist, § 25 Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe c des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, § 25a Absatz 6 durch Artikel 1 Nummer 48 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst worden ist, § 25f Absatz 4 durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3090) eingefügt worden ist, § 29 Absatz 4 durch Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe c des Gesetzes vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 607) neu gefasst worden Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 2337 ist, § 31 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 58 Buchstabe b des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, § 51a Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 84 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395), § 51b Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 84 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) und § 53j Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzes vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 174) eingefügt worden ist: Artikel 1 Änderung der Finanzinformationenverordnung Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 RTFK STKK RDP-R RDP-BI RDP-BH RDP-BW RSK STG". Die Finanzinformationenverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4209) wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz (Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung ­ FinaRisikoV)". 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe vorangestellt: ,,Abschnitt 1 Allgemeines". b) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt: ,,Abschnitt 2 Finanzinformationen". c) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt: ,,Abschnitt 3 Risikotragfähigkeitsinformationen". d) Die Angabe zu § 8 wird durch die folgende Angabe ersetzt: ,,§ 8 Art und Umfang der Risikotragfähigkeitsinformationen". e) Nach der Angabe zu § 8 werden die folgenden Angaben eingefügt: ,,§ 9 Turnus, Frist und Verfahren zur Einreichung der Risikotragfähigkeitsinformationen § 10 Risikotragfähigkeitsinformationen von Kreditinstituten § 11 Risikotragfähigkeitsinformationen auf zusammengefasster Ebene § 12 Kreditinstitute und Gruppen mit erhöhter Meldefrequenz 3. Dem § 1 wird folgende Abschnittsüberschrift vorangestellt: ,,Abschnitt 1 Allgemeines". 4. Nach § 1 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: ,,Abschnitt 2 Finanzinformationen". 5. Nach § 7 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: ,,Abschnitt 3 Risikotragfähigkeitsinformationen". 6. § 8 wird durch die folgenden §§ 8 bis 12 ersetzt: ,,§ 8 Art und Umfang der Risikotragfähigkeitsinformationen (1) Die Risikotragfähigkeitsinformationen im Sinne des § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes bestehen aus den Angaben zur Konzeption der Risikotragfähigkeitssteuerung, zum Risikodeckungspotential, zu den Risiken und den Verfahren zu ihrer Ermittlung, Steuerung und Überwachung gemäß den Formularen in den Anlagen 14 bis 24. Nähere Bestimmungen zu Art und Umfang der jeweils einzureichenden Risikotragfähigkeitsinformationen ergeben sich aus den §§ 10 und 11. (2) Mit den Formularen werden Pflichtangaben und freiwillige Angaben erhoben, die auf Informationen beruhen, welche den Kreditinstituten und übergeordneten Unternehmen bereits vorliegen. Die Ausgestaltung der Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit durch die Kreditinstitute und übergeordneten Unternehmen wird durch die Risikotragfähigkeitsinformationen gemäß den Anlagen 14 bis 24 nicht berührt. §9 Turnus, Frist und Verfahren zur Einreichung der Risikotragfähigkeitsinformationen (1) Nach § 25 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 des Kreditwesengesetzes haben Kreditinstitute und übergeordnete Unternehmen einmal jährlich Risikotragfähigkeitsinformationen einzureichen. Hiervon abweichend haben Kreditinstitute und übergeordnete Unternehmen, die gemäß § 12 Absatz 1 und 2 einer erhöhten Meldefrequenz unterliegen, Risikotragfähigkeitsinformationen in halbjährlichem Turnus einzureichen. Hat die Bundesanstalt nach § 12 Absatz 3 für ein Kreditinstitut oder eine Gruppe eine erhöhte Abschnitt 4 Schlussvorschrift § 13 Übergangsregelungen". f) Nach der Angabe zu Anlage 13 werden die folgenden Angaben eingefügt: ,,Anlage 14 DBL Anlage 15 Anlage 16 GRP STA 2338 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 Meldefrequenz angeordnet, so ist der in der Anordnung bestimmte Meldeturnus einschlägig. (2) Die Risikotragfähigkeitsinformationen sind innerhalb von sieben Wochen nach dem von der Bundesanstalt festgelegten Meldestichtag einzureichen. (3) Die Risikotragfähigkeitsinformationen sind der Deutschen Bundesbank elektronisch zu übermitteln. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die zu verwendenden Datenformate und den Übertragungsweg. § 10 Risikotragfähigkeitsinformationen von Kreditinstituten (1) Kreditinstitute haben die Angaben gemäß § 8 Absatz 1 zu melden und hierfür die Formulare aus den Anlagen 14 und 17 bis 24 dieser Verordnung zu verwenden. (2) Kreditinstitute im Sinne des § 53b und des § 53c Nummer 2 des Kreditwesengesetzes und Wertpapierhandelsbanken im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 5 des Kreditwesengesetzes sind von der Pflicht, Risikotragfähigkeitsinformationen nach Absatz 1 einzureichen, befreit. (3) Kreditinstitute, die nach § 2a Absatz 2 des Kreditwesengesetzes für das Management von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes freigestellt sind, sind von der Pflicht, Risikotragfähigkeitsinformationen nach Absatz 1 einzureichen, befreit. Satz 1 gilt entsprechend für Kreditinstitute, für die eine solche Freistellung gemäß § 2a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes als gewährt gilt. § 11 Risikotragfähigkeitsinformationen auf zusammengefasster Ebene (1) Übergeordnete Unternehmen einer Gruppe, zu der mindestens ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland gehört, haben die Risikotragfähigkeitsinformationen der Gruppe auf zusammengefasster Ebene gemäß § 8 Absatz 1 einzureichen und hierfür die Formulare aus den Anlagen 14 bis 24 dieser Verordnung zu verwenden. (2) Gehören zu einer Gruppe keine inländischen Kreditinstitute, die weder Wertpapierhandelsbank noch Kreditinstitut im Sinne des § 53b oder § 53c Nummer 2 des Kreditwesengesetzes sind, so ist das übergeordnete Unternehmen von der Pflicht, Risikotragfähigkeitsinformationen nach Absatz 1 einzureichen, befreit. § 12 Kreditinstitute und Gruppen mit erhöhter Meldefrequenz (1) Ein Kreditinstitut unterliegt einer erhöhten Meldefrequenz, wenn 1. seine Bilanzsumme im Durchschnitt zu den jeweiligen Jahresabschlussstichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 30 Milliarden Euro erreicht oder überschritten hat, 2. es als potentiell systemgefährdend im Sinne des § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 in Verbindung mit § 67 Absatz 2 des Sanierungsund Abwicklungsgesetzes eingestuft wurde, oder 3. es Finanzhandelsinstitut im Sinne des § 25f Absatz 1 des Kreditwesengesetzes ist. (2) Das übergeordnete Unternehmen einer Gruppe gemäß § 11 unterliegt einer erhöhten Meldefrequenz, wenn 1. der Gruppe mindestens ein inländisches Kreditinstitut gemäß Absatz 1 angehört oder 2. die Bilanzsumme der Gruppe im Durchschnitt zu den jeweiligen Jahresabschlussstichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 50 Milliarden Euro erreicht oder überschritten hat. (3) Die Bundesanstalt kann für ein Kreditinstitut oder eine Gruppe im Einzelfall eine erhöhte Meldefrequenz anordnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist." 7. Nach § 12 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: ,,Abschnitt 4 Schlussvorschrift". 8. Der bisherige § 8 wird § 13. 9. Die Anlagen 14 bis 24 aus dem Anhang zu dieser Verordnung werden angefügt. Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 30. Januar 2014 (BGBl. I S. 322) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: ,,5. Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 10 Absatz 1 Satz 1 und 3, des § 10a Absatz 7 Satz 1 und 3, des § 11 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5, des § 13 Absatz 1 Satz 1 und 3, des § 13c Absatz 1 Satz 2 und 4, des § 22 Satz 1 und 3, dieser auch in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1, des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3, dieser auch in Verbindung mit § 2 Absatz 10 Satz 4 und 7, § 2c Absatz 1 Satz 2 sowie § 25e Satz 3, des § 25a Absatz 6 Satz 1 bis 3 und 5, des § 25f Absatz 4 Satz 1 und 3 sowie des § 53j Absatz 3 Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes jeweils im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 51a Absatz 1 Satz 2 und 4 sowie des § 51b Absatz 2 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes jeweils im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung des Spitzenverbands der Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 2339 § 22d Absatz 1 Satz 2 und des § 24c Absatz 7 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank, Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 29 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und nach Anhörung der Deutschen Bundes- bank und Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 31 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank,". Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. Dezember 2014 Der Bundesminister der Finanzen Schäuble 2340 Anlage 14 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1) DBL 10 Bericht - Risikotragfähigkeit ID (Z) ID (S) 10 1. Institutsname 20 2. Kreditgeber-ID 30 3. Berichtsumfang Anhang zu Artikel 1 Nummer 9 40 4. Stichtag 50 5. Ansprechpartner (Vorname, Name) 60 6. Telefon Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 70 7. E-Mail Anlage 15 (zu § 11 Absatz 1) GRP 20 30 40 50 Anwendungsbereich / Umfang des Risikotragfähigkeitskonzepts ID (Z) ID (U) ID (S) 10 1. Nicht einbezogene Unternehmen i. S. des § 10a KWG Umfassen die Angaben alle Unternehmen i. S. des § 10a KWG? Falls nicht, so führen Sie bitte alle nicht einbezogenen gruppenangehörigen Unternehmen i. S. des § 10a KWG nachfolgend an. Name des Unternehmens (in Prozent) Bilanzsumme Beteiligungsquote Rechnungslegungsstandard Kreditnehmer-ID 10 + Unternehmen zusammen mit Stammdatenmeldung (STA) hinzufügen 1 Änderung der Angaben: + Unternehmen hinzufügen Erläuterungen: 20 2. Einbezogene Unternehmen, die nicht unter § 10a KWG fallen Sind Unternehmen in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen, die nicht zu den Unternehmen i. S. des § 10a KWG gehören? Falls ja, so führen Sie bitte die einbezogenen Unternehmen, die nicht unter § 10a KWG fallen, nachfolgend an. Name des Unternehmens Bilanzsumme Beteiligungsquote (in Prozent) Rechnungslegungsstandard Kreditnehmer-ID 30 1 + Unternehmen zusammen mit Stammdatenmeldung (STA) hinzufügen Änderung der Angaben: + Unternehmen hinzufügen Erläuterungen: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 40 2341 2342 GRP 20 30 40 50 Anwendungsbereich / Umfang des Risikotragfähigkeitskonzepts ID (Z) ID (U) ID (S) 10 3. Unternehmen mit Freistellung nach § 2a Absatz 2 oder Absatz 5 KWG Gibt es Unternehmen in der Gruppe, die für das Management von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 1 KWG eine Freistellung nach § 2a Absatz 2 oder Absatz 5 KWG in Anspruch nehmen? Falls ja, so führen Sie bitte die betreffenden Unternehmen nachfolgend an. Name des Unternehmens Bilanzsumme Rechnungslegungsstandard Kreditnehmer-ID 50 + Unternehmen zusammen mit Stammdatenmeldung (STA) hinzufügen 1 Änderung der Angaben: + Unternehmen hinzufügen Erläuterungen: 60 4. Ergänzende Angaben und Erläuterungen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 70 Anlage 16 (zu § 11 Absatz 1) STA 10 Stammdatenmeldung ID (Z) ID (U) ID (S) 10 1 Name/Firma (lt. Registereintragung) 20 1 Postleitzahl 30 1 Sitz 40 1 Staat 50 1 ISO-Code (Staat) 60 1 Bundesstaat 70 1 Wirtschaftszweig-Code 80 1 Steuernummer 90 1 Registereintragung - Art und Nummer 100 1 Registereintragung - Ort 110 1 Legal Entity Identifier (LEI) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 120 1 Kreditnehmer-ID 2343 2344 Anlage 17 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1) RTFK 20 Konzeption der Risikotragfähigkeitsberechnungen ID (Z) ID (U) ID (S) 10 1. Angaben zum Steuerungskreis oder ergänzenden Verfahren 10 1 Bankinterne Bezeichnung 20 1 Steuerungskreis Kennnummer (KNR) 30 1 Folgejahresbetrachtung zu Steuerungskreis (KNR) 40 1 Die Folgejahresbetrachtung ist zum Stichtag nicht relevant 50 1 Ergänzendes Verfahren zu Steuerungskreis (KNR) 60 + Steuerungskreis hinzufügen 1 Der Steuerungskreis ist primär steuerungsrelevant Änderung der Angaben: 2. Ergänzende Angaben und Erläuterungen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 70 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 2345 Anlage 18 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1) STKK ID (Z) ID (U) ID (S) Konzeption des Steuerungskreises - Steuerungskreis KNR ... 10 20 30 40 1. Verfahren Das verwendete Verfahren entspricht konzeptionell einem: 10 Erläuterungen: 20 2. RTF-Betrachtungshorizont 2.1 Konzeptionell 30 Erläuterungen: 40 2.2 Für diese RTF-Meldung 50 3. (TT.MM.JJJJ) Zielsetzung und Motivation des Steuerungskreises 3.1 Liegt dem Steuerungskreis ein einheitliches Konfidenzniveau zu Grunde? Falls ja, geben Sie dieses bitte an. 60 Höhe des Konfidenzniveaus (in Prozent) 3.2 Welche Ziele liegen dem Steuerungskreis zu Grunde? (Mehrfachnennung möglich) 70 80 Schutz der Gläubiger vor Verlusten (im Liquidationsfall) Schutz nur der erstrangigen Gläubiger (im Liquidationsfall) 90 100 110 120 Einhaltung folgender Zielkapitalkennziffer(n): Harte Kernkapitalquote Kernkapitalquote Gesamtkapitalquote (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) Wurden bei der Ermittlung der Zielkapitalkennziffern Kapitalpufferanforderungen oder erhöhte Eigenmittelanforderungen berücksichtigt? Falls ja, geben Sie bitte die Höhe an. Kapitalpufferanforderung für 130 140 150 160 170 180 Kapitalerhaltungspuffer (§ 10c KWG) antizyklischen Kapitalpuffer (§ 10d KWG) systemische Risiken (§ 10e KWG) global systemrelevante Institute (§ 10f KWG) anderweitig systemrelevante Institute (§ 10g KWG) kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung (§ 10i KWG) Erhöhte Eigenmittelanforderung nach 190 200 § 10 Absatz 3 KWG § 10 Absatz 4 KWG Erläuterungen: (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) 210 2346 STKK Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 Konzeption des Steuerungskreises - Steuerungskreis KNR ... 10 20 30 40 ID (Z) ID (U) ID (S) 220 230 1 Angestrebtes Zielrating: Vergebende Stelle Ratingnote Ausblick Änderung der Angaben: Erläuterungen: + Rating hinzufügen 240 250 Einhaltung der Großkreditobergrenze (bitte kurz erläutern) Erläuterungen: 260 270 Sonstige Ziele (bitte kurz erläutern) Erläuterungen: 280 4. Ableitung des RDP Auf welcher Basis wird das RDP abgeleitet? 290 Erläuterungen: 300 5. Ergänzende Angaben und Erläuterungen 310 Anlage 19 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1) RDP-R 30 40 50 60 Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von den regulatorischen Eigenmitteln ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 1. Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials 10 Auf welchem Rechnungslegungsstandard beruht die Ermittlung der regulatorischen Eigenmittel? Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert Im RDP berücksichtigter Wert Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag 1.1 Risikodeckungspotenzial aus Eigenmitteln 20 Hartes Kernkapital 30 Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der Anforderung nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR erforderlich ist (-) 40 Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-) 50 Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung von Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG zusätzlich erforderlich ist (-) 60 Kernkapital 70 Kernkapital, das zur Einhaltung der Anforderung nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b) CRR erforderlich ist (-) 80 Kernkapital, das zur Einhaltung von Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG zusätzlich erforderlich ist (-) 90 Eigenmittel 100 Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderung aus Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c) CRR erforderlich sind (-) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 110 Eigenmittel, die zur Einhaltung von Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG zusätzlich erforderlich sind (-) 2347 2348 RDP-R 30 40 50 60 Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von den regulatorischen Eigenmitteln ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert Im RDP berücksichtigter Wert Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag 1.2 Angaben zu in den Eigenmitteln berücksichtigten Posten 120 Fonds für allgemeine Bankrisiken 130 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten 140 Ungebundene Vorsorgereserven nach § 340f HGB 150 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten 160 Stille Reserven gemäß § 10 Absatz 2b Satz 1 Nummer 6 und 7 KWG a. F. 170 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten 180 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ 190 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten 200 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ 210 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten 220 Neubewertungsrücklage 230 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten 240 Verbindlichkeiten mit laufender Verlustteilnahme 250 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten 260 Nachrangige Verbindlichkeiten ohne laufende Verlustteilnahme 270 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten 280 Anteile im Fremdbesitz 290 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten 300 Aufgelaufene Gewinne und Verluste zum Meldestichtag (+/-) 310 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten (+/-) 320 Eigenbonitätseffekte (+/-) 330 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln eliminiert (+/-) 340 Aktive latente Steuern (-) 350 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln eliminiert (-) 360 Goodwill (-) 370 JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln eliminiert (-) 380 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände (-) JGDUXQWHUQLFKWLQGHQ(LJHQPLWWHOQHOLPLQLHUW Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 390 400 410 1 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen RDP-R 30 40 50 60 Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von den regulatorischen Eigenmitteln ID (Z) ID (U) ID (S) 10 20 Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert Im RDP berücksichtigter Wert Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag 1.3 Weitere Posten 420 Planergebnis (+/-) 430 vor Bewertung nach Bewertung vor Steuern nach Steuern 440 Mindestgewinn / Geplante Ausschüttung (-) 450 Ungebundene Vorsorgereserven nach § 26a KWG a. F. 460 Stille Reserven 470 mit Berücksichtigung steuerlicher Effekte ohne Berücksichtigung steuerlicher Effekte 480 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ 490 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ 500 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ 510 1 + weiteren Bestandteil der stillen Reserven hinzufügen 520 Stille Lasten (-) 530 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ 540 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ 550 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ 560 JGDYRQDXV3HQVLRQVYHUSIOLFKWXQJHQ 570 1 + weiteren Bestandteil der stillen Lasten hinzufügen 580 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen 590 1.4 Zwischensumme 1.5 Zusätzliche Korrekturposten 600 Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken (-) 610 Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer (-) 620 1.6 Gesamt 2. Ergänzende Angaben und Erläuterungen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 630 2349 2350 Anlage 20 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1) RDP-BI 20 30 40 50 60 Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (IFRS) ID (Z) ID (U) ID (S) 10 1. Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert Im RDP berücksichtigter Wert Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag 1.1 Risikodeckungspotenzial aus Eigenkapital 10 Bilanzielles Eigenkapital 1.2 Nachrichtliche Posten 20 Neubewertungsrücklage 30 Anteile im Fremdbesitz 40 Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung 50 Cash-Flow-Hedge-Rücklage 1.3 Weitere Posten 60 Verbindlichkeiten mit laufender Verlustteilnahme 70 Nachrangige Verbindlichkeiten ohne laufende Verlustteilnahme 80 nachrichtlich: von in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen begebene Instrumente 90 vor Steuern nach Steuern Planergebnis (+/-) 100 vor Bewertung nach Bewertung 110 Mindestgewinn / Geplante Ausschüttung (-) 120 Aufgelaufene Gewinne und Verluste zum Meldestichtag (+/-) 130 Stille Reserven 140 mit Berücksichtigung steuerlicher Effekte ohne Berücksichtigung steuerlicher Effekte 150 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ 160 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ 170 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ 180 1 + weiteren Bestandteil der stillen Reserven hinzufügen 190 Stille Lasten (-) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 200 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ 210 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ 220 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ 230 JGDYRQDXV3HQVLRQVYHUSIOLFKWXQJHQ 240 1 + weiteren Bestandteil der stillen Lasten hinzufügen RDP-BI 20 30 40 50 60 Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (IFRS) ID (Z) ID (U) ID (S) 10 Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert Im RDP berücksichtigter Wert Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag 250 Nicht zur zweckfreien Verlustabdeckung zur Verfügung stehende Posten (-) 260 Aktive latente Steuern (-) 270 Goodwill (-) 280 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände (-) 290 Eigenbonitätseffekte (+/-) 300 Zur Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c) CRR benötigte Eigenmittel (-) 310 JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK$UWLNHO Absatz 1 Buchstabe b) benötigtes Kernkapital (-) 320 JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQ nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR benötigtes hartes Kernkapital (-) 330 Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-) 340 Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich sind (-) 350 360 JGDUXQWHU.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-) JGDUXQWHUKDUWHV.HUQNDSLWDOGDV]XU Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-) 370 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen 380 1.4 Zwischensumme 1.5 Zusätzliche Korrekturposten 390 Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken (-) 400 Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer (-) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 410 1.6 Gesamt 2351 2352 RDP-BI 20 30 40 50 60 Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (IFRS) ID (Z) ID (U) ID (S) 10 2. Ergänzende Angaben und Erläuterungen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 420 Anlage 21 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1) RDP-BH 20 30 40 50 60 Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (HGB) ID (Z) ID (U) ID (S) 10 1. Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert Im RDP berücksichtigter Wert Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag 1.1 Risikodeckungspotenzial aus Eigenkapital 10 Bilanzielles Eigenkapital 1.2 Nachrichtliche Posten 20 Anteile im Fremdbesitz 30 Rücklage für Anteile am herrschenden oder mit Mehrheitsbesitz beteiligten Unternehmen 40 Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung 50 Drohverlustrückstellung wegen verlustfreier Bewertung des Zinsbuchs 1.3 Weitere Posten 60 Fonds für allgemeine Bankrisiken 70 Verbindlichkeiten mit laufender Verlustteilnahme 80 Nachrangige Verbindlichkeiten ohne laufende Verlustteilnahme 90 nachrichtlich: von in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen begebene Instrumente 100 Ungebundene § 340f HGB Reserven 110 Ungebundene Vorsorgereserven nach § 26a KWG a. F. 120 vor Steuern nach Steuern Planergebnis (+/-) 130 vor Bewertung nach Bewertung 140 Mindestgewinn / Geplante Ausschüttung (-) 150 Aufgelaufene Gewinne und Verluste zum Meldestichtag (+/-) 160 Stille Reserven 170 mit Berücksichtigung steuerlicher Effekte ohne Berücksichtigung steuerlicher Effekte 180 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 190 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ 200 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ 210 1 + weiteren Bestandteil der stillen Reserven hinzufügen 2353 2354 RDP-BH 20 30 40 50 60 Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (HGB) ID (Z) ID (U) ID (S) 10 Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert Im RDP berücksichtigter Wert Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag 220 Stille Lasten (-) 230 JGDYRQLQ,PPRELOLHQ 240 JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ 250 JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ 260 JGDYRQDXV3HQVLRQVYHUSIOLFKWXQJHQ 270 1 + weiteren Bestandteil der stillen Lasten hinzufügen 280 Nicht zur zweckfreien Verlustabdeckung zur Verfügung stehende Posten (-) 290 Aktive latente Steuern (-) 300 Goodwill (-) 310 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände (-) 320 Zur Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c) CRR benötigte Eigenmittel (-) 330 JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK$UWLNHO Absatz 1 Buchstabe b) benötigtes Kernkapital (-) 340 JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQ nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR benötigtes hartes Kernkapital (-) 350 Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-) 360 Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich sind (-) 370 380 JGDUXQWHU.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-) JGDUXQWHUKDUWHV.HUQNDSLWDOGDV]XU Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-) 390 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen 400 1.4 Zwischensumme 1.5 Zusätzliche Korrekturposten Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 410 Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken (-) 420 Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer (-) 430 1.6 Gesamt RDP-BH 20 30 40 50 60 Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (HGB) ID (Z) ID (U) ID (S) 10 2. Ergänzende Angaben und Erläuterungen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 440 2355 2356 Anlage 22 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1) RDP-BW 20 30 40 50 5LVLNRGHFNXQJVSRWHQ]LDO6WHXHUXQJVNUHLV.15«%DUZHUWLJH$EOHLWXQJ ID (Z) ID (U) ID (S) 10 1. Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials (Barwertige Ableitung) Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert Im RDP berücksichtigter Wert Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag 1.1 Risikodeckungspotenzial aus Nettovermögenswert 10 Nettovermögenswert 20 JGDYRQ%DUZHUWGHV=LQVEXFKV 30 JGDYRQ.RVWHQEDUZHUW 40 JGDYRQ6WDQGDUGULVLNRNRVWHQEDUZHUW 50 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten des Nettovermögenswerts hinzufügen 60 1 + weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen 1.2 Posten 70 Zur Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c) CRR benötigte Eigenmittel (-) 80 JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK$UWLNHO Absatz 1 Buchstabe b) benötigtes Kernkapital (-) 90 JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR benötigtes hartes Kernkapital (-) 100 Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-) 110 Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich sind (-) 120 JGDUXQWHU.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQ nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-) 130 JGDUXQWHUKDUWHV.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 140 + weiteren Abzugsposten hinzufügen RDP-BW 20 30 40 50 5LVLNRGHFNXQJVSRWHQ]LDO6WHXHUXQJVNUHLV.15«%DUZHUWLJH$EOHLWXQJ ID (Z) ID (U) ID (S) 10 Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert Im RDP berücksichtigter Wert Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag 1.3 Zusätzliche Korrekturposten 150 Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken 160 Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer 170 1.4 Gesamt Erläuterungen: 180 2. Qualitative Angaben 2.1 Wie werden die Standardrisikokosten ermittelt? Bitte erläutern Sie kurz die Systematik. Erläuterungen: 190 200 2.2 Wie werden die Ablauffiktionen bei Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung für die Barwertberechnung hergeleitet? Erläuterungen: 210 2.3 Werden Erträge aus erwartetem Neugeschäft berücksichtigt? Falls ja, bitte kurz erläutern. Erläuterungen: 220 3. Ergänzende Angaben und Erläuterungen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 230 2357 2358 Anlage 23 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1) RSK 20 30 40 50 60 /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15« ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 10 1. Unterkategorie Risikobetrag Risikolimit Limitüberschreitung seit letztem Meldestichtag (falls zutreffend) Berechnungsintervall In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken Risikoart (Mehrfachauswahl möglich) 10 1 20 + Unterkategorie hinzufügen 1 1 + Risikoart hinzufügen 30 Gesamt ohne Inter-Risikodiversifikationseffekte 40 Inter-Risikodiversifikationseffekte Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 50 Gesamt mit Inter-Risikodiversifikationseffekten RSK 80 90 100 /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15« ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 70 1. In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken (Fortsetzung Zeile) Angaben zum Risikoquantifizierungsverfahren Ansatz/Methode Risikobetrachtungshorizont 10 1 « 20 1 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 « 2359 2360 RSK 120 130 140 /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15« ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 110 1. In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken (Fortsetzung Zeile) Angaben zum Risikoquantifizierungsverfahren Haltedauer Minimale Haltedauer (in Geschäftstagen) Risikobegriff Maximale Haltedauer (in Geschäftstagen) 10 1 « 20 1 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 « RSK 160 170 180 /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15« ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 150 1. In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken (Fortsetzung Zeile) Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag Definition / Abgrenzung der Risikoarten Erläuterung Aggregation der Risiken (nicht für Meldungen von Einzelinstituten) 10 1 « 20 1 1 « 30 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 40 2361 2362 RSK 20 30 40 50 60 /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15« ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 10 2. Risiken, die bereits im RDP berücksichtigt sind Wurden bereits im Rahmen der RDP-Ableitung bestimmte Risikoarten durch eine Abzugsposition berücksichtigt? Falls ja, um welche Risikoarten handelt es sich? Bitte geben Sie soweit möglich den auf die jeweilige Risikoart entfallenden Betrag an. 60 1 Risikoart Betrag Änderung der Angaben: + Risikoart hinzufügen Erläuterungen: 70 1 3. Limite 3.1 Wie bestimmt sich das Gesamtlimit in Abschnitt 1? (in Prozent ohne Nachkommastellen) (in Prozent ohne Nachkommastellen) 80 Fester Prozentsatz des Risikodeckungspotenzials 90 Fester Prozentsatz des Gesamtlimits aus Abschnitt 3.2 100 Differenz in absoluter Höhe zum Risikodeckungspotenzial 110 Differenz in absoluter Höhe zum Gesamtlimit 120 Absoluter Betrag Sonstiges (bitte kurz erläutern) 130 3.2 Gibt es ein höheres Gesamtlimit als die Summe der Risikolimite (ggf. inkl. Inter-Risikodiversifikationseffekte) in Abschnitt 1, das gleichzeitig kleiner ist als das Risikodeckungspotenzial? Falls ja, wie bestimmt sich das Gesamtlimit? (in Prozent ohne Nachkommastellen) 140 Fester Prozentsatz des Risikodeckungspotenzials 150 Differenz in absoluter Höhe zum Risikodeckungspotenzial 160 Absoluter Betrag Sonstiges (bitte kurz erläutern) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 170 RSK 20 30 40 50 60 /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15« ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 10 4. Überschreitungen des RDP zwischen Meldestichtagen 4.1 Überstiegen die Risiken seit dem Stichtag der letzten Meldung das zur Abdeckung zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial? Falls ja, um welchen Betrag? 180 4.2 Überstiegen die Risiken seit dem Stichtag der letzten Meldung das Gesamtlimit? Falls ja, um welchen Betrag? 190 Erläuterungen: 200 5. Berücksichtigung eingetretener Verluste bzw. geringerer Gewinne 210 5.1 Wie werden bereits eingetretene Verluste berücksichtigt? 220 5.2 Wie werden geringere Gewinne als in der RDP-Ableitung angenommen berücksichtigt? 230 5.3 Falls Berücksichtigung über Risikoseite erfolgt, wie hoch ist der Betrag nach etwaigen Diversifikationseffekten? Erläuterungen: 240 6. Nicht mit Risikodeckungspotenzial unterlegte wesentliche Risiken Haben Sie wesentliche Risiken identifziert, die nicht mit Risikodeckungspotenzial unterlegt werden? Falls ja, so geben Sie diese bitte an. 250 Risikoart Änderung der Angaben: + Risikoart hinzufügen Erläuterungen: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 260 2363 2364 RSK 20 30 40 50 60 /LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15« ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S) 10 7. Adressenausfallrisiken - Kreditportfoliomodelle Modell 1 270 1 7.1 Auf welchem Grundtypus basiert Ihr Kreditportfoliomodell? 280 1 7.2 Anwendungsbereich des Kreditportfoliomodells (bei "Zusammengefasster Meldung"): 290 1 1 7.3 Einbezogene Positionen: 300 1 1 7.3.1 Welcher Risikobegriff wird zugrunde gelegt? 310 1 1 7.3.2 Worauf werden die Risiken bezogen? 320 1 1 7.3.3 Wie fließen die Risikopositionen in die Kreditrisikoberechnung ein? 330 1 1 7.3.4 In welcher Form fließen Verlustquoten (LGDs) in die Kreditrisikoberechnung ein? Änderung der Angaben: + Position hinzufügen Erläuterungen: 340 1 Änderung der Angaben: + Modell hinzufügen 8. Ergänzende Angaben und Erläuterungen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 350 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014 2365 Anlage 24 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1) Steuerungsmaßnahmen und zukünftige Risikotragfähigkeit 10 20 30 40 50 60 STG ID (Z) ID (U) ID (S) 1. Frequenz der Berichterstattung Welche Frequenz der Berichterstattung ist in dem RTF-Konzept vorgesehen? 10 Erläuterungen: 20 Ad-hoc 2. Beschlüsse auf der Grundlage der Risikotragfähigkeitsberechnung Wurden im Zeitraum seit der letzten RTF-Meldung aufgrund einer bereits vorliegenden oder sich konkret abzeichnenden Gefährdung der Risikotragfähigkeit Beschlüsse gefasst? Falls ja, welchen Inhalt hatten die Beschlüsse? (Mehrfachnennung möglich) Beschlussgegenstand Änderung der Risikostrategie Aus- /Abbau von Aktivitäten/Geschäftsfeldern Anpassungen der internen Steuerung Preispolitik Veränderungen bei Limiten Maßnahmen zur Reduktion der Risiken Sonstige Steuerungsmaßnahmen Erläuterungen: 30 40 50 60 70 80 90 (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) 100 3. Maßnahmen zur Verstärkung des Risikodeckungspotenzials Wurden aufgrund einer bereits vorliegenden oder sich konkret abzeichnenden Gefährdung der Risikotragfähigkeit Maßnahmen zur Verstärkung des Risikodeckungspotenzials (z. B. Kapitalerhöhung, Verzicht auf Gewinnausschüttung) beschlossen und/oder durchgeführt bzw. sind solche Maßnahmen konkret (kurz- und mittelfristige Kapitalplanung) geplant? Falls ja, geben Sie diese bitte nachfolgend an. Maßnahme Höhe Zeitraum / Zeitpunkt Start Ende 110 1 Änderung der Angaben: Erläuterungen: + Maßnahme hinzufügen 120 4. 130 140 150 Kapitalplanung 4.1 Auf welchen Zeitraum erstreckt sich Ihre regulatorische Kapitalplanung? 4.2 Auf welchen Zeitraum erstreckt sich Ihre interne Kapitalplanung? 4.3 Anzahl der Szenarien, anhand derer Sie die Kapitalplanung durchführen: Erläuterungen: (in ganzen Monaten) (in ganzen Monaten) 160 5. Ergänzende Angaben und Erläuterungen 170