Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2015  Nr. 23 vom 19.06.2015  - Seite 929 bis 929 - Sechste Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 19. Juni 2015 929 Sechste Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung Vom 9. Juni 2015 Auf Grund des § 53 Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) verordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung: Artikel 1 Änderung der Auslandszuschlagsverordnung Die Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177, 1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1370) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Zeile 7 Spalte 3 wird die Angabe ,,2" durch die Angabe ,,3" ersetzt. b) In Zeile 19 Spalte 3 wird die Angabe ,,11" durch die Angabe ,,12" ersetzt. c) In Zeile 42 Spalte 3 wird die Angabe ,,10" durch die Angabe ,,11" ersetzt. d) In Zeile 63 Spalte 3 wird die Angabe ,,10" durch die Angabe ,,11" ersetzt. e) In Zeile 65 Spalte 3 wird die Angabe ,,1" durch die Angabe ,,2" ersetzt. f) In Zeile 77 Spalte 3 wird die Angabe ,,17" durch die Angabe ,,18" ersetzt. g) In Zeile 78 Spalte 3 wird die Angabe ,,20" durch die Angabe ,,19" ersetzt. h) In Zeile 106 Spalte 3 wird die Angabe ,,13" durch die Angabe ,,14" ersetzt. i) In Zeile 134 Spalte 3 wird die Angabe ,,13" durch die Angabe ,,12" ersetzt. j) In Zeile 145 Spalte 3 wird die Angabe ,,7" durch die Angabe ,,8" ersetzt. k) In Zeile 150 Spalte 3 wird die Angabe ,,7" durch die Angabe ,,8" ersetzt. l) In Zeile 172 Spalte 3 wird die Angabe ,,16" durch die Angabe ,,15" ersetzt. m) In Zeile 187 Spalte 3 wird die Angabe ,,11" durch die Angabe ,,12" ersetzt. n) In Zeile 188 Spalte 3 wird die Angabe ,,13" durch die Angabe ,,14" ersetzt. o) In Zeile 190 Spalte 3 wird die Angabe ,,14" durch die Angabe ,,15" ersetzt. p) In Zeile 203 Spalte 3 wird die Angabe ,,17" durch die Angabe ,,18" ersetzt. q) In Zeile 214 Spalte 3 wird die Angabe ,,6" durch die Angabe ,,7" ersetzt. 2. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In Zeile 4 Spalte 3 wird die Angabe ,,3" durch die Angabe ,,4" ersetzt. b) In Zeile 4a Spalte 2 wird das Wort ,,Neapel" durch das Wort ,,Giugliano" ersetzt. c) Die Zeilen 12, 13 und 17 werden gestrichen. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Berlin, den 9. Juni 2015 Der Bundesminister des Auswärtigen Steinmeier