Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2016  Nr. 57 vom 06.12.2016  - Seite 2729 bis 2745 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2729 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017) Vom 30. November 2016 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf 800 600 000 Euro festgestellt. §2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §4 Übernahme von Gewährleistungen (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis- teriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 2 900 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. 2730 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 §6 Befristung Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2018 außer Kraft. §7 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 30. November 2016 Der Bundespräsident Joachim Gauck Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel Der Bundesminister der Finanzen Schäuble Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2731 Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Kapitel 3 (Einnahmen): Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Investitionsfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens 2732 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 Kapitel 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2017 1 000 3 Betrag für 2016 1 000 4 Ist-Ergebnis 2015 1 000 5 2 Ausgaben 892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308 500 T 51 47 40 168 700 600 700 500 T T T T 48 200 37 200 12 637 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. 683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . Zahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 855 700 T 203 156 126 369 600 700 000 400 T T T T 243 100 214 200 286 163 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. 682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden. . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 069 620 T 2 069 620 T 500 000 500 000 171 530 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. 681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2018 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 3 120 T 1 040 T 1 040 T 1 040 T 2 700 2 700 2 635 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2733 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 892 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6 500 Mio. Euro zinsbegünstigt werden: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 Mio. Euro 3 890 Mio. Euro 60 Mio. Euro 1 200 Mio. Euro 1 000 Mio. Euro. wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern; ­ die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I und II sowie eines für 2017 geplanten Nachfolgefonds High-Tech Gründerfonds III; ­ die Dotierung der mit der KfW zusammen durchgeführten, im Rahmen der Neuausrichtung aus der KfW ausgegliederten Beteiligungsfinanzierung (Ausgründung coparion-Fonds). Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasenund mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 250 Mio. Euro. In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2017 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2018 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 oder in Folgejahren tätigen. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/ Verwaltungskosten geleistet werden. Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf 2 069,62 Mio. Euro. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar ­ 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, ­ 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, ­ 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/ jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2018 bis 2020, um die Verlängerung der Stipendienprogramme USA und McCloy bewilligen zu können. Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2017 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich der KfW-Fondsfinanzierung. c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern. d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Zu Tit. 683 01 Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2016. Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 855,7 Mio. Euro, davon fällig: Jahr 2018 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203,6 Mio. Euro Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156,7 Mio. Euro Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126,0 Mio. Euro in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369,4 Mio. Euro. Zu Tit. 682 02 Der Ansatz umfasst insbesondere: ­ die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so- 2734 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 Kapitel 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2017 1 000 3 Betrag für 2016 1 000 4 Ist-Ergebnis 2015 1 000 5 2 681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2018 bis Jahr 2019 bis Jahr 2020 bis Jahr 2021 bis zu zu zu zu ............................................. ............................................. ............................................. ............................................. 5 100 T 1 1 1 1 500 300 300 000 T T T T 3 600 3 600 1 396 Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. 1 000 1 000 0 Abschluss Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 798 600 6 300 792 300 798 600 758 700 6 300 752 400 758 700 Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtsumme Investitionsfinanzierung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2735 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2018 bis 2021, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2015 rund 1 700 Mio. Euro. 2736 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 Kapitel 2 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2017 1 000 3 Betrag für 2016 1 000 4 Ist-Ergebnis 2015 1 000 5 2 Sonstige Ausgaben 427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 . . . . . . . . . . 697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe Sonstige Ausgaben 200 750 1 000 50 ­ ­ 2 000 ­ 750 1 000 50 ­ ­ 1 800 0 67 0 40 0 0 107 Abschluss Sonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 2 000 ­ 2 000 1 800 ­ 1 800 107 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2737 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 6 Zu Tit. 427 09 Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERPSondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen. Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2016 aufgenommenen Mittel vorgesehen. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungsund ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 595 01 Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. Zu Tit. 697 01 Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden. 2738 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 Kapitel 3 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2017 1 000 3 Betrag für 2016 1 000 4 Ist-Ergebnis 2015 1 000 5 2 Einnahmen 119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . 162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. 0 0 172 502 217 184 350 384 0 0 199 590 81 755 412 555 53 0 231 535 84 766 596 589 231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) ERP-Innovationsprogramm: 43 210 T b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8 320 T c) ERP-Startfonds: 9 000 T Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umweltund Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. 60 530 66 600 62 600 325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 0 800 600 0 760 500 0 Abschluss Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 0 800 600 800 600 0 760 500 760 500 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2739 Einnahmen Erläuterungen 6 Zu Tit. 119 99 Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen. Zu Tit. 162 01 Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: a) Vergütung ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Verzinsung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 868 T 5 456 T 31 178 T 172 502 T Diese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERPSondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne. Für Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II, III und IV, die lediglich in der KfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird kein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn, dessen Entstehung und Höhe ungewiss ist. Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: Senator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zu Tit. 129 01 Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen. Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. 1 053 T 216 131 T 217 184 T 2740 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 Abschluss davon entfallen auf Kapitel Einnahmen Bezeichnung 1 000 1 000 Ausgaben sonstige Ausgaben 1 000 Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 Investitionen 1 000 1 000 1 2 Investitions- und Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben/ Einnahmen 800 600 798 600 2 000 800 600 2 000 6 300 792 300 800 600 2 000 6 300 792 300 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2741 Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 a)Bis einschl. 31.12.2015 Ausgabeneingegangene soll Verpflichtungen fällig ab 2017 2017 b)VE 2016 c)VE 2017 davon fällig Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) 2017 2018 2019 2020 2021 ff. in Mio. 1 2 3 4 5 6 7 8 892 01 Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung . . . 48,2 a) b) c) a) b) c) ­ ­ 308,500 819,900 293,500 855,700 ­ ­ ­ 197,500 46,300 ­ ­ ­ 51,700 159,100 45,200 203,600 ­ ­ 47,600 116,500 40,900 156,700 ­ ­ 40,700 91,100 35,600 126,000 ­ ­ 168,500 255,800 125,500 369,400 683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . 243,1 681 02 Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen . . . . . . . . . 2,7 a) b) c) 3,247 ­ 3,120 1,624 ­ ­ 1,623 ­ 1,040 ­ ­ 1,040 ­ ­ 1,040 ­ ­ ­ 681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . 3,6 a) b) c) 1,630 5,100 5,100 824,777 298,600 1 172,420 569,500 2 198,710 2 069,620 0,957 1,500 ­ 200,081 47,800 ­ 0,505 1,300 1,500 161,228 46,500 257,840 0,168 1,300 1,300 116,668 42,200 206,640 ­ 1,000 1,300 91,100 36,600 169,040 ­ ­ 1,000 255,800 125,500 538,900 Summe 297,6 a) b) c) 682 02 Kooperationsprojekte . . . . . . 500,0 a) b) c) 2016 ff. : 569,500 2017 ff. : 2 198,710 2018 ff. : 2 069,620 2742 Anlage 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 Nachweisung des ERP-Sondervermögens Aktivseite 2015 EUR A. Barreserve und Anlagen 1. Guthaben bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . 2. Termingelder bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . 3. Anlage bei Fondsgesellschaften . . . . . . . . . . 4. Anlage bei Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Gesonderter Finanzierungsblock ,,Mikromezzaninfonds Deutschland" . . . . . . 6. KfW Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen C. Rechnungsabgrenzung D. Sonstige Forderungen E. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . 2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Gewinnrücklagen . . . . . . . . . . . . . . . 5. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. ERP-Gewinnrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. ERP-Gewinnrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8. ERP-Gewinnrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12. ERP-Förderrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . 14. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. High-Tech Gründerfonds I . . . . . . . . . . . . . . . . 16. High-Tech Gründerfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . Summe der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 082 876 331,12 1 190 752 106,00 1 000 000 000,00 614 280 731,32 2 097 597 246,07 417 046 750,40 12 475 382,34 339 221 082,93 107 339 439,21 4 650 000 000,00 250 000 000,00 1 000 000 000,00 1 250 000 000,00 615 270 642,68 0,00 66 021 506,00 47 488 475,28 14 740 369 693,35 18 004 029 587,50 562 703 925,92 0,00 1 005 638 048,96 895 892 291,62 83 330 000,00 300 000 000,00 2 847 564 266,50 416 095 627,65 0,00 0,00 2014 EUR 95 701 287,79 0,00 860 811 283,40 927 750 714,19 70 000 000,00 2 246 588 989,89 327 416 922,65 0,00 0,00 1 082 876 331,12 1 190 752 106,00 1 000 000 000,00 614 280 731,32 1 719 276 772,38 172 758 415,49 1 588 144,33 243 012 391,34 4 650 000 000,00 250 000 000,00 1 000 000 000,00 615 270 642,68 0,00 73 882 581,39 32 107 831,57 17 174 075 145,54 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2743 nach dem Stand vom 31. Dezember 2015 Passivseite 2015 EUR A. Rückstellungen 1. Rückstellung Vermögensabsicherung . . . . . 2. Rückstellung Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds . . . B. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast . . . . . . . . . . Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock . . . . . . . . . . . . . . Mikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Vermögen des ERP-Sondervermögens Vermögensbestand 01.01. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewinn/Verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermögensbestand 31.12. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 147 386 892,85 783 819 673,92 16 931 206 566,77 18 004 029 587,50 128 683 819,61 79 486 113,67 208 169 933,28 0,00 825 753 087,45 38 900 000,00 864 653 087,45 2014 EUR 0,00 858 194 322,68 72 000 000,00 26 493 930,01 70 000 000,00 15 510 805 485,09 636 581 407,76 16 147 386 892,85 17 174 075 145,54 2744 Anlage 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens Im Jahr 2015 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 5,1 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 239,9 Mio. EUR. Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite. Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 wie folgt vergütet: · Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 3,63 %. Die Erträge in Höhe von 168,7 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011) für das Jahr 2015 zur Verfügung. · Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2015 ein Zinsbetrag in Höhe von 5,5 Mio. EUR. Die 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen zum 01.01.2015 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR dotiert, die der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm ,,ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil. Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2015 auf · 18,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II · 73,4 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III · 91,7 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV · 12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I · 0,1 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II · 7,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV. Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2015 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2015 somit auf 377,7 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt: · Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (168,7 Mio. EUR), der ERP-Förderrücklagen III (73,4 Mio. EUR) und IV (91,7 Mio. EUR), der ERP-Gewinnrücklage I (12,7 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (130,1 Mio. EUR, hiervon 5,5 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) bereitgestellten Mittel in Höhe von 476,6 Mio. EUR wurden in Höhe von 232,3 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 244,3 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten ERP-Gewinnrücklage I zugewiesen. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2015 auf 417,0 Mio. EUR. · Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II und der ERP-Gewinnrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 18,5 Mio. EUR wurden in Höhe von 7,6 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 im Rahmen des ERPStartfonds 2011 verwendet. Die nicht zur Abdeckung der Förderlasten benötigten Erträge in Höhe von 10,9 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungs- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2016 2745 vertrages ERP-Förderrücklage II der separaten ERP-Gewinnrücklage II zugeführt. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2015 auf 12,5 Mio. EUR. · Vorabdotierung der ERP-Gewinnrücklage IV: Die Erträge aus dem Erlass der Rückzahlung des Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR wurden mit Wirkung zum 01.01.2015 der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt. Die Erträge aus dem anteiligen handelsrechtlichen Jahresüberschuss der KfW 2015 wurden ebenfalls vollständig der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt, da die vertraglichen Grundlagen zur Abrechnung der Förderlasten aus dem Programm ,,ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" noch nicht vereinbart waren. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich zum 31.12.2015 auf 107,3 Mio. EUR. Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2015 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.