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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 24. Mai 2017
Erstes Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes
Vom 18. Mai 2017
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
2. Zweimonatsvignette für Kraftfahrzeuge, für die für eine Jahresvignette nach Nummer 3 eine Infrastrukturabgabe in Höhe von a) weniger als 20 Euro zu entrichten ist, 7 Euro, b) weniger als 40 Euro zu entrichten ist, 11 Euro, c) weniger als 70 Euro zu entrichten ist, 18 Euro, d) weniger als 100 Euro zu entrichten ist, 30 Euro, e) weniger als 130 Euro zu entrichten ist, 40 Euro und f) 130 Euro zu entrichten ist, 50 Euro,". 2. Satz 3 Nummer 1 und 2 wird wie folgt gefasst: ,,1. Zehntagesvignette 25 Euro, 2. Zweimonatsvignette 50 Euro,".
Artikel 2
Im Infrastrukturabgabengesetz vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 904) wird die Anlage in Absatz 1 wie folgt geändert: 1. Satz 1 Nummer 1 und 2 wird wie folgt gefasst: ,,1. Zehntagesvignette für Kraftfahrzeuge, für die für eine Jahresvignette nach Nummer 3 eine Infrastrukturabgabe in Höhe von a) weniger als 20 Euro zu entrichten ist, 2,50 Euro, b) weniger als 40 Euro zu entrichten ist, 4 Euro, c) weniger als 70 Euro zu entrichten ist, 8 Euro, d) weniger als 100 Euro zu entrichten ist, 14 Euro, e) weniger als 130 Euro zu entrichten ist, 20 Euro und f) 130 Euro zu entrichten ist, 25 Euro,
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 18. Mai 2017 Der Bundespräsident Steinmeier Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur A. Dobrindt