Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2018  Nr. 9 vom 15.03.2018  - Seite 343 bis 359 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 343 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018) Vom 8. März 2018 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf 835 155 000 Euro festgestellt. §2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §4 Übernahme von Gewährleistungen (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis- teriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 3 300 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. 344 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 §6 Befristung Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 außer Kraft. §7 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 8. März 2018 Der Bundespräsident Steinmeier Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Brigitte Zypries Der Bundesminister für besondere Aufgaben Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundesministers der Finanzen beauftragt Peter Altmaier Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 345 Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Kapitel 3 (Einnahmen): Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Investitionsfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens 346 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 Kapitel 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2018 1 000 3 Betrag für 2017 1 000 4 Ist-Ergebnis 2016 1 000 5 2 Ausgaben 892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zum 1. Januar 2018 zu gründenden KfW-Beteiligungstochter eingesetzt. Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. 42 500 T 41 900 T 36 400 T 160 900 T 281 700 T 42 700 48 200 14 960 683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . Zahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. 185 900 T 144 600 T 115 400 T 355 600 T 801 500 T 228 400 243 100 236 440 682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland durch eine zum 1. Januar 2018 zu gründende KfW-Beteiligungstochter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. 5 000 T 5 000 T 5 000 T 90 000 T 105 000 T 10 000 ­ ­ Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 347 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 892 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6 320 Mio. Euro zinsbegünstigt werden: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 Mio. Euro 3 810 Mio. Euro 60 Mio. Euro 1 000 Mio. Euro 1 000 Mio. Euro. Zu Tit. 682 01 Der Titelansatz umfasst Mittel für ­ die KfW-Beteiligungstochter. Die 100%-Tochtergesellschaft der KfW soll zum 01.01.2018 gegründet und soll Mitte 2018 ihre operative Tätigkeit aufnehmen. ­ die ,,ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" der KfW, soweit im Rechnungskreis der KfW-Beteiligungstochter erfasst. Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen dienen. Die Tochtergesellschaft wird auf Eigenkapital spezialisiert sein, insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Programms ,,ERP-VC-Fondsinvestment", welches bisher dem Titel 892 01 zugeordnet war. Das Programm ,,ERP-VC-Fondsinvestment" wird zum operativen Start der Beteiligungstochter Mitte 2018 von der KfW auf die KfW-Beteiligungstochter übertragen. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzierungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds ,,coparion", die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind. Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2018 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ,,ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" der KfW, soweit nicht im Rechnungskreis der KfW-Beteiligungstochter erfasst, sowie des ERP-Startfonds. c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern. d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Zu Tit. 683 01 Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2017. Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 801,5 Mio. Euro, davon fällig: Jahr 2019 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185,9 Mio. Euro Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144,6 Mio. Euro Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115,4 Mio. Euro in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355,6 Mio. Euro. 348 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 Kapitel 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2018 1 000 3 Betrag für 2017 1 000 4 Ist-Ergebnis 2016 1 000 5 2 682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 083 600 T 2 083 600 T 500 000 500 000 162 279 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. 681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/ jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 4 980 T 1 660 T 1 660 T 1 660 T 2 700 2 700 2 658 681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2019 bis Jahr 2020 bis Jahr 2021 bis Jahr 2022 bis zu zu zu zu ............................................. ............................................. ............................................. ............................................. 5 100 T 1 1 1 1 500 300 300 000 T T T T 3 600 3 600 2 613 Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. 0 1 000 0 Abschluss Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 787 400 6 300 781 100 787 400 798 600 6 300 792 300 798 600 418 950 5 722 413 679 418 950 Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtsumme Investitionsfinanzierung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 349 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 682 02 Der Ansatz umfasst insbesondere: ­ die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern; ­ die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I und II sowie des 2017 aufgesetzten Nachfolgefonds High-Tech Gründerfonds III; ­ die Dotierung der mit der KfW zusammen durchgeführten, im Rahmen der Neuausrichtung aus der KfW ausgegliederten Beteiligungsfinanzierung (Ausgründung coparion-Fonds). Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasenund mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften. In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2018 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2019 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 oder in Folgejahren tätigen. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/ Verwaltungskosten geleistet werden. Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 2 084 Mio. Euro. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar ­ 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, ­ 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, ­ 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/ jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 4,98 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2019 bis 2021, um die Verlängerung des MOE/GUSStipendienprogramms sowie des deutsch/jüdisch-amerikanischen Begegnungsprojekts bewilligen zu können. Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2019 bis 2022, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2016 rund 2 100 Mio. Euro. 350 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 Kapitel 2 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2018 1 000 3 Betrag für 2017 1 000 4 Ist-Ergebnis 2016 1 000 5 2 Sonstige Ausgaben 427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01. 200 250 200 750 ­ 244 575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01. 500 1 000 0 671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 . . . . . . . . . . 697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe Sonstige Ausgaben 50 ­ 46 755 47 755 50 ­ 0 2 000 22 0 0 266 Abschluss Sonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 47 755 ­ 47 755 2 000 ­ 2 000 266 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 351 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 6 Zu Tit. 427 09 Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen. Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2017 aufgenommenen Mittel vorgesehen. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungsund ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 595 01 Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. Zu Tit. 697 01 Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden. 352 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 Kapitel 3 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2018 1 000 3 Betrag für 2017 1 000 4 Ist-Ergebnis 2016 1 000 5 2 Einnahmen 119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . 162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. 0 0 593 578 181 247 0 0 0 172 502 217 184 350 384 13 935 0 605 874 85 679 0 231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) ERP-Innovationsprogramm: 43 010 T b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8 320 T c) ERP-Startfonds: 9 000 T Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. 60 330 60 530 66 600 272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02 ­ ­ ­ 325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 0 835 155 0 800 600 0 772 088 Abschluss Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 0 835 155 835 155 0 800 600 800 600 772 088 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 353 Einnahmen Erläuterungen 6 Zu Tit. 119 99 Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen. Zu Tit. 162 01 Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: a) Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Verzinsung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 575 T 0 T 18 003 T 593 578 T Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteil des ERPSondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: Senator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zu Tit. 129 01 Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen. Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen. Zu Tit. 272 01 Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird. Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. 1 053 T 180 194 T 181 247 T 354 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 Abschluss davon entfallen auf Kapitel Einnahmen Bezeichnung 1 000 1 000 Ausgaben sonstige Ausgaben 1 000 Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 Investitionen 1 000 1 000 1 2 Investitions- und Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben/ Einnahmen 835 155 787 400 47 755 835 155 47 755 6 300 781 100 835 155 47 755 6 300 781 100 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 355 Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 a)Bis einschl. 31.12.2016 Ausgabeneingegangene soll Verpflichtungen fällig ab 2018 2018 b)VE 2017 c)VE 2018 davon fällig Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) 2018 2019 2020 2021 2022 ff. in Mio. 1 2 3 4 5 6 7 8 892 01 Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung . . . 42,7 a) b) c) a) b) c) ­ ­ 281,700 742,500 301,900 801,500 ­ ­ ­ 177,700 51,300 ­ ­ ­ 42,500 139,400 47,100 185,900 ­ ­ 41,900 105,200 40,100 144,600 ­ ­ 36,400 81,500 34,600 115,400 ­ ­ 160,900 238,700 128,800 355,600 683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . 228,4 682 01 Förderkosten für die zu gründende Beteiligungstochter der KfW . . . . . . . . . . . 10,0 a) b) c) ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 5,000 ­ ­ 5,000 ­ ­ 5,000 ­ ­ 90,000 681 02 Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen . . . . . . . . . 2,7 a) b) c) 1,623 3,120 4,980 1,623 1,040 ­ ­ 1,040 1,660 ­ 1,040 1,660 ­ ­ 1,660 ­ ­ ­ 681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . 3,6 a) b) c) 3,798 5,100 5,100 747,921 310,120 1 093,280 2 198,710 2 069,620 2 083,600 1,890 1,500 ­ 181,213 53,840 ­ 0,947 1,300 1,500 140,347 49,440 236,560 0,961 1,300 1,300 106,161 42,440 194,460 ­ 1,000 1,300 81,500 35,600 159,760 ­ ­ 1,000 238,700 128,800 607,500 Summe 287,4 a) b) c) 682 02 Kooperationsprojekte . . . . . . 500,0 a) b) c) 2017 ff. : 2 198,710 2018 ff. : 2 069,620 2019 ff. : 2 083,600 356 Anlage 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 Nachweisung des ERP-Sondervermögens Aktivseite 2016 EUR A. Barreserve und Anlagen 1. Guthaben bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . 2. Termingelder bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . 3. Anlage bei Fondsgesellschaften . . . . . . . . . . 4. Anlage bei Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Gesonderter Finanzierungsblock ,,Mikromezzaninfonds Deutschland" . . . . . . 6. Gesonderter Finanzierungsblock ,,Mikromezzaninfonds Deutschland II" . . . . 7. KfW Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen C. Rechnungsabgrenzung D. Sonstige Forderungen E. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . 2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Gewinnrücklagen . . . . . . . . . . . . . . . 5. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. ERP-Gewinnrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. ERP-Gewinnrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8. ERP-Gewinnrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12. ERP-Förderrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . 14. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. High-Tech Gründerfonds I . . . . . . . . . . . . . . . . 16. High-Tech Gründerfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . 17. High-Tech Gründerfonds III . . . . . . . . . . . . . . . 18. Coparion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 082 876 331,12 1 190 752 106,00 1 000 000 000,00 614 280 731,32 2 436 207 010,46 711 419 422,01 28 538 571,20 425 331 152,71 220 028 372,33 4 650 000 000,00 250 000 000,00 1 000 000 000,00 1 250 000 000,00 615 270 642,68 0,00 59 870 533,22 55 916 072,88 0,00 3 174 170,06 15 593 665 115,99 18 724 431 020,53 476 181 969,73 0,00 1 006 259 329,00 866 761 135,41 63 430 670,40 21 179 132,04 200 000 000,00 2 633 812 236,58 496 953 667,96 0,00 0,00 2015 EUR 562 703 925,92 0,00 1 005 638 048,96 895 892 291,62 83 330 000,00 0,00 300 000 000,00 416 095 627,65 0,00 0,00 1 082 876 331,12 1 190 752 106,00 1 000 000 000,00 614 280 731,32 2 097 597 246,07 417 046 750,40 12 475 382,34 339 221 082,93 107 339 439,21 4 650 000 000,00 250 000 000,00 1 000 000 000,00 1 250 000 000,00 615 270 642,68 0,00 66 021 506,00 47 488 475,28 0,00 0,00 18 004 029 587,50 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 357 nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 Passivseite 2016 EUR A. Rückstellungen 1. Rückstellung Vermögensabsicherung . . . . . 2. Rückstellung Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds . . . B. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast . . . . . . . . . . Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Vermögen des ERP-Sondervermögens Vermögensbestand 01.01. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewinn/Verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermögensbestand 31.12. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 931 206 566,77 914 103 071,47 17 845 309 638,24 18 724 431 020,53 98 524 427,38 0,00 665 387 103,43 30 600 000,00 695 987 103,43 2015 EUR 0,00 825 753 087,45 38 900 000,00 128 683 819,61 79 486 113,67 63 430 670,40 21 179 132,04 49,04 183 134 278,86 0,00 0,00 16 147 386 892,85 783 819 673,92 16 931 206 566,77 18 004 029 587,50 358 Anlage 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens Im Jahr 2016 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,8 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 251,4 Mio. EUR. Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite. Im Dezember 2016 sagte das ERP-Sondervermögen der KfW die Gewährung eines Förderzuschusses in Höhe von 98,0 Mio. EUR auf Grundlage des damaligen Informationsstandes und der damaligen Verträge zu. In entsprechender Höhe hat die KfW diesen Zuschuss für das Geschäftsjahr 2016 bilanziert. Die nachfolgende Berichterstattung erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen, die im Geschäftsjahr 2016 und zum Zeitpunkt von Aufstellung und Genehmigung des KfWJahresabschlusses 2016 durch den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der KfW galten. Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016 wie folgt vergütet: · Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 3,30 %. Die Erträge in Höhe von 153,4 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) für das Jahr 2016 zur Verfügung. · Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2016 ein Zinsbetrag in Höhe von 3,6 Mio. EUR. Die 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert, die der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm ,,ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil. Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2016 auf 215,7 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERPRücklagen: · 17,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II · 68,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III · 86,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV · 28,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I · 0,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II · 14,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV. Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2016 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2016 somit auf 372,8 Mio. EUR. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen weitere Mittel in Höhe von 94,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die zusammen mit den Zinsen des Nachrangdarlehens als Förderzuschuss gewährt wurden. Diese ERP-Mittel in Höhe von 467,1 Mio. EUR wurden wie folgt eingesetzt: 1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2016 in Höhe von 251,4 Mio. EUR: · Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERPVenture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 235,9 Mio. EUR. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 359 · Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 12,2 Mio. EUR. · Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 3,2 Mio. EUR. 2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 215,7 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt: · Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 183,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2016 auf 600,5 Mio. EUR. · Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 18,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2016 auf 30,5 Mio. EUR. · Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,3 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung des Erlasses in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2016 auf 221,6 Mio. EUR. Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2016 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Mit der Unterzeichnung des Anpassungsvertrages zur ERP-Förderrücklage I am 26.04.2017, nach dem der KfW-Jahresabschluss 2016 bereits aufgestellt, genehmigt und veröffentlicht war, wurde die Vergütungsregelung der ERP-Förderrücklage I geändert. Diese Regelung ist rückwirkend für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden. Die rückwirkende Anpassung der Vergütung 2016 nimmt die KfW im Geschäftsjahr 2017 vor, so dass das ERP-Sondervermögen und die anderen Anteilseigner der KfW in der Verteilung des KfW-Jahresergebnisses 2017 materiell so gestellt werden, als wäre die neue Vergütungsregelung für die ERP-Förderrücklage I bereits im Jahresabschluss 2016 angewendet worden. Die Vergütung der ERP-Förderrücklagen 2016 wird sich nach der im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmenden Berücksichtigung der neuen Vergütungsregelung wie folgt darstellen: Wie die anderen ERP-Förderrücklagen wird die 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte ERP-Förderrücklage gemäß § 2 des Anpassungsvertrages durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Infolge der Anpassung der Vergütung steigt der auf die ERP-Förderrücklage I entfallende Anteil des KfW-Jahresüberschusses an, gleichzeitig sinkt der auf die anderen Eigenkapitalbestandteile entfallende Teil des KfW-Jahresüberschusses 2016. Bei Anwendung der nach Unterzeichnung des Anpassungsvertrages geltenden Regelungen belaufen sich die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW für das Geschäftsjahr 2016 auf 476,6 Mio. EUR und verteilen sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen: · 284,6 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I · 15,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II · 61,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III · 76,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV · 25,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I · 0,8 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II · 12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV. Die rückwirkend im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmende Anpassung der Verteilung des KfW-Jahresüberschusses 2016 an die geänderten vertraglichen Regelungen wird die Zuführung der nach Abdeckung der Förderlasten aus der Wirtschaftsförderung 2016 verbleibenden Anteile in Höhe von 323,1 Mio. EUR zu den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen wie folgt erfolgen: · Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 294,4 Mio. EUR. · Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 16,1 Mio. EUR. · Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 12,7 Mio. EUR. Hieraus resultieren folgende Jahresendbestände 2016 für die ERP-Gewinnrücklagen: · ERP-Gewinnrücklage I: 711,4 Mio. EUR · ERP-Gewinnrücklage II: 28,5 Mio. EUR · ERP-Gewinnrücklage IV: 220,0 Mio. EUR.