Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2018  Nr. 36 vom 29.10.2018  - Seite 1725 bis 1757 - Dritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1725 Dritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung Vom 16. Oktober 2018 Es verordnet auf Grund ­ des § 24 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4 des Kreditwesengesetzes, von denen Satz 1 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe a und d des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) geändert, Satz 2 durch Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe b des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) eingefügt und Satz 4 durch Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe b des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geändert worden ist, auch in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) geändert worden sind, und mit § 32 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, von denen Satz 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 59 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute und auf Grund ­ des § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 58 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank, jeweils in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184) geändert worden ist: Artikel 1 Geschäftsleiter zu bestellen und eine Person zur Einzelvertretung des Instituts in dessen gesamtem Geschäftsbereich zu ermächtigen, sowie über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung einer solchen Absicht haben 1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 1 und 2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 8 zu verwenden. (2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans haben 1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 2 und 2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 9 zu verwenden." 2. § 5b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,§ 5b Erklärungen der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Personen und des anzeigenden Instituts". b) Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ,,Ein Institut, bei dem die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, hat den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes eine Erklärung der dort genannten Personen beizufügen, ob nach deren Kenntnis". Die Anzeigenverordnung vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3245), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 30 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes über die Absicht, einen 1726 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 c) Es werden die folgenden Absätze 4 und 5 angefügt: ,,(4) Ein Institut, bei dem die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, hat den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes einen ,,Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit ­ durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen" nach Anlage 10 beizufügen. (5) Ein Institut, bei dem die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, hat den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes zudem einen von der angezeigten Person vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten ,,Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit ­ durch die angezeigte Person auszufüllen" nach Anlage 11 beizufügen." 3. § 5e wird wie folgt gefasst: ,,§ 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen) (1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes haben 1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 1 und 2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 8 zu verwenden. In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung der Befugnis anzugeben. (2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15a des Kreditwesengesetzes haben 1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 2 und 2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 9 zu verwenden. In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden anzugeben." 4. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ,,(3) Für die Berechnung des Anteils der Stimmrechte gelten § 33 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5, § 34 Absatz 1 und 2, § 35 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 und § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend." 5. § 10a wird wie folgt gefasst: ,,§ 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes haben die Mitglieder von Verwaltungsoder Aufsichtsorganen von CRR-Instituten, die von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 25d Absatz 3 Satz 8 des Kreditwesengesetzes sind, von Finanzholding-Gesellschaften und von gemischten Finanzholding-Gesellschaften 1. bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 6 und 2. bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 12 zu verwenden." 6. § 11 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes haben die Geschäftsleiter und die Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft führen, 1. bei der die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen" nach Anlage 6 und 2. bei der die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular ,,Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten FinanzholdingGesellschaft tatsächlich führen" nach Anlage 12 zu verwenden." 7. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: ,,(4) Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sind, 1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt erteilt wird, die in § 5b Absatz 1 und 2 Nummer 2 und in den §§ 5c, 5d und 5f vorgesehenen Erklärungen, Angaben und Unterlagen, und, 2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes durch die Europäische Zentralbank erteilt wird, die in § 5b Absatz 4 und 5 und in den §§ 5c, 5d und 5f vorgesehenen Erklärungen, Angaben und Unterlagen einzureichen." Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1727 b) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: ,,(6) Zur Beurteilung der zur Leitung des Instituts erforderlichen fachlichen Eignung der Inhaber und der Geschäftsleiter und zur Beurteilung der erforderlichen Sachkunde der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sind, 1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt erteilt wird, die in § 5a genannten Unterlagen, und, 2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes durch die Europäische Zentralbank erteilt wird, die in § 5a und § 5b Absatz 4 und 5 genannten Unterlagen einzureichen." c) Absatz 6a wird wie folgt gefasst: ,,(6a) Zur Beurteilung der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit und der Einhaltung der Mandatsbegrenzungen der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsor- gans nach § 25c Absatz 2 und § 25d Absatz 3 oder Absatz 3a des Kreditwesengesetzes sind, 1. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes durch die Bundesanstalt erteilt wird, die in § 5b Absatz 2 Nummer 4 und 5 genannten Angaben zu machen, und, 2. soweit die Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes durch die Europäische Zentralbank erteilt wird, die in § 5b Absatz 4 und 5 genannten Unterlagen einzureichen." 8. Die Anlagen werden wie folgt geändert: a) Die Anlagen 1 bis 2a und 6 erhalten die aus dem Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. b) Die Anlagen 8 bis 12 werden angefügt und erhalten die aus dem Anhang 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 16. Oktober 2018 Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht F. Hufeld 1728 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Anhang 1 zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Anlage 1 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AnzV) PVGLSI Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen ­ Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ­ (Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung wird durch die BBk ausgefüllt Identnummer Geschäftsleiter(in)1 Identnummer des Instituts2 1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ BAK-Nr. (sechsstellig); Identnr. (achtstellig) 2. Angaben zur Person Herr Frau Geburtsname Nachname, sämtliche Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat) 3. Angaben zur Tätigkeit Gesellschaftsrechtliche Funktion3 4. Absicht der Bestellung vom: Beschluss des ­ Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten FinanzholdingGesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG) mit Wirkung vom ­ Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) neuer Zeitpunkt: ­ Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) Zeitpunkt der Aufgabe: Grund der Aufgabe: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 5. Vollzug der Bestellung ­ Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) 1729 ­ Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten FinanzholdingGesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG) mit Wirkung vom 6. Ausscheiden ­ Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG) ­ Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG) ­ Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG) mit Wirkung vom Grund des Ausscheidens: 7. Bemerkungen Sachbearbeiter(in) Telefon-Nr. E-Mail Ort/Datum Firma/Unterschrift 1 oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft beispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist 2 3 1730 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Anlage 2 (zu § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AnzV) PVVALSI Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans von Instituten und Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften ­ Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ­ (Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG und § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 und 5, Satz 5 KWG) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung wird durch die BBk ausgefüllt Identnummer Mitglied des Aufsichtsrats1 Identnummer des Instituts2 1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ BAK-Nummer (sechsstellig); Identnr. (achtstellig) 2. Art der Anzeige ­ Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG) ­ Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer FinanzholdingGesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 KWG) ­ Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 15a KWG) ­ Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer FinanzholdingGesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 KWG) 3. Angaben zur Person Herr Frau Geburtsname Nachname, sämtliche Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat) 4. Angaben zur Tätigkeit Wurde bestellt mit Wirkung vom Scheidet aus mit Wirkung vom zum/als: Gesellschaftsrechtliche Funktion3 Grund des Ausscheidens Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 5. Bemerkungen 1731 Sachbearbeiter(in) Telefon-Nr. E-Mail Ort/Datum Firma/Unterschrift 1 2 3 oder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied oder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft beispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied 1732 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Anlage 2a (zu § 5b Abs. 3 AnzV) PVZLSI Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters, der zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigten Person, der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll oder des (stellvertretenden) Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ­ Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ­ 1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft Firma und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ BAK-Nr. (sechsstellig); Identnr. (achtstellig) 2. Angaben zur Person Herr Frau Geburtsname Nachname, sämtliche Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat) 3. Angaben zur Tätigkeit ­ ­ ­ ­ Geschäftsleiter(in) zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigte Person Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll Person, die die Geschäfte der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll 4. ­ Mitglied des Verwaltungsrats ­ Mitglied des Aufsichtsrats ­ Mitglied des Beirats Angaben zur Zuverlässigkeit Ich erkläre hiermit, dass nach meiner Kenntnis a) weder derzeit gegen mich ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren) wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt wird noch zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren geführt und mit einer Verurteilung oder Einstellung gemäß den §§ 153 und 153a StPO abgeschlossen wurde; b) weder derzeit gegen mich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt wird noch zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen wurde; c) gegen mich keine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt hat; d) weder eine durch eine öffentliche Stelle auf mich oder auf ein von mir geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht wurde noch mir in sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt wurde oder ein entsprechendes Verfahren geführt wird; e) weder ich noch ein von mir geleitetes Unternehmen als Schuldner ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares Verfahren verwickelt bin/ist oder war. Falls die vorstehende Erklärung nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann, sondern ein Sachverhalt gemäß den Buchstaben a bis e positiv einschlägig ist, sind Angaben zum entsprechenden Verfahren zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen. Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente über die Verfahren sind beizufügen. In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben ­ die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder ­ die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder ­ die mit einem Freispruch beendet worden sind oder ­ bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder ­ die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben. Die nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen anzugeben. Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben. Behörde mit Sitz Aktenzeichen Gegenstand Verfahrensstand Datum 1733 Ich erkläre hiermit, dass ich nach meiner Kenntnis mit keinem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Instituts, der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft, dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen in einem Angehörigkeitsverhältnis im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB stehe. Falls die vorstehende Erklärung nicht abgegeben werden kann, sind Angaben zur Person, zu deren Funktion im Unternehmen und zum Angehörigkeitsverhältnis zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen. Unternehmen, Funktion des Angehörigen Angehörigkeitsverhältnis im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Name des/der Angehörigen Ich erkläre hiermit, dass ich oder ein von mir geleitetes Unternehmen nach meiner Kenntnis keine Geschäftsbeziehungen zu dem Institut, der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft sowie dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen unterhalte/unterhält, aus denen sich eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben kann; kein naher Angehöriger nach meiner Kenntnis Geschäftsbeziehungen zu dem Institut, der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft sowie dessen/deren Mutter- oder Tochterunternehmen unterhält, aus denen sich eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben kann. Nahe Angehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in einer Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern; andere Verwandte, mit denen der Erklärende in einem Haushalt lebt. Falls die vorstehende Erklärung nicht abgegeben werden kann, sind Angaben zu Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen und ggf. zum Angehörigkeitsverhältnis zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen. Betreffende Person Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen 5. Angaben zu weiteren Tätigkeiten als Geschäftsleiter/in und als Mitglied in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen Es werden keine weiteren Tätigkeiten als Geschäftsleiter(in) und keine weiteren Mandate als Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ausgeübt. Es werden folgende weitere Tätigkeiten als Geschäftsleiter(in) ausgeübt (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen): Organ, Funktion im Organ unter Aufsicht der BaFin ja/nein Angaben zur Mandatshöchstzahlberechnung (als eines zu zählen; nicht zu berücksichtigen), ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen Name des Unternehmens, Sitz tätig seit Es werden folgende weitere Tätigkeiten als Mitglied in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen ausgeübt (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen): Organ, Funktion im Organ unter Aufsicht der BaFin ja/nein Angaben zur Mandatshöchstzahlberechnung (als eines zu zählen; nicht zu berücksichtigen), ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen Name des Unternehmens, Sitz Mitglied seit 1734 6. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Über nachträglich auftretende Änderungen werde ich unverzüglich in Schriftform gegenüber der Bundesanstalt berichten. Ich bin mir bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in der Selbstauskunft die persönliche Zuverlässigkeit berühren können. Ort/Datum eigenhändige Unterschrift Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1735 Anlage 6 (zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV) NTLSI Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen ­ Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ­ (Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG) Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft ­ Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ­ (Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung wird durch die BBk ausgefüllt Identnummer Geschäftsleiter(in)1 Identnummer des Instituts2 1. Angaben zur Person Herr Frau Nachname, sämtliche Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat) 2. Art der Anzeige ­ Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern/innen eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer FinanzholdingGesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG) ­ Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 2a KWG) Angaben zur Tätigkeit (Unternehmen im Geltungsbereich des KWG; ohne anzuzeigende Nebentätigkeit oder anzuzeigende weitere Tätigkeit) 3. als Geschäftsleiter(in) tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/ der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig) Identnr. (achtstellig) als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/ der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig) Identnr. (achtstellig) als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/ der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig) Identnr. (achtstellig) als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/ der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen) BAK-Nummer (sechsstellig) Identnr. (achtstellig) 1736 4. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG) Beginn der zusätzlichen Tätigkeit mit Wirkung vom Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit als Geschäftsleiter/in sonstiges Unternehmen als Mitglied des Aufsichtsrats als Mitglied des Verwaltungsrats als Mitglied des Beirats3 Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung4; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt) wird durch die BBk ausgefüllt Kreditnehmereinheit-Nr. des Unternehmens Identnummer des Unternehmens 5. Angaben zur Berechnung der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten (Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind; ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen) 6. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen) Ort/Datum eigenhändige Unterschrift 1 oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind. Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer ,,Legal Entity Identifier" (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls anzugeben. 2 3 4 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1737 Anhang 2 zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Anlage 8 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AnzV) PVGSI Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen ­ Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank ­ (Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung wird durch die BBk ausgefüllt Identnummer Geschäftsleiter(in)1 Identnummer des Instituts2 1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung BAK-Nr. (sechsstellig) 2. Angaben zur Person Herr Frau Nachname, sämtliche Vornamen 3. Angaben zur Tätigkeit Gesellschaftsrechtliche Funktion3 4. Absicht der Bestellung vom: Beschluss des ­ Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten FinanzholdingGesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG) mit Wirkung vom ­ Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) neuer Zeitpunkt: ­ Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) Zeitpunkt der Aufgabe: Grund der Aufgabe: 1738 5. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Vollzug der Bestellung ­ Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG) ­ Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten FinanzholdingGesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG) mit Wirkung vom 6. Ausscheiden ­ Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG) ­ Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG) ­ Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG) mit Wirkung vom Grund des Ausscheidens: 7. Anlagen Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit ­ durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen ­ Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit ­ durch die angezeigte Person auszufüllen ­ Lebenslauf Auszug aus dem Gewerbezentralregister Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt) Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Unternehmens Sonstiges: Sachbearbeiter(in) Telefon-Nr. E-Mail Ort/Datum Firma/Unterschrift 1 oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft beispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist 2 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1739 Anlage 9 (zu § 5 Abs. 2 Nr. 2, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AnzV) PVVASI Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans von Instituten und Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften ­ Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank ­ (Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG und § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 und 5, Satz 5 KWG) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung wird durch die BBk ausgefüllt Identnummer Mitglied des Aufsichtsrats1 Identnummer des Instituts2 1. Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung BAK-Nummer (sechsstellig) 2. Art der Anzeige ­ Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG) ­ Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer FinanzholdingGesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG) ­ Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 15a KWG) ­ Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer FinanzholdingGesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 oder Satz 5 KWG) 3. Angaben zur Person Herr Frau Nachname, sämtliche Vornamen 4. Angaben zur Tätigkeit Wurde bestellt mit Wirkung vom Scheidet aus mit Wirkung vom zum/als: Gesellschaftsrechtliche Funktion3 Grund des Ausscheidens 1740 5. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Bemerkungen 6. Anlagen Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit ­ durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen ­ Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit ­ durch die angezeigte Person auszufüllen ­ Lebenslauf Auszug aus dem Gewerbezentralregister Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt) Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans des Unternehmens Sonstiges: Sachbearbeiter(in) Telefon-Nr. E-Mail Ort/Datum Firma/Unterschrift 1 2 3 oder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied oder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft beispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied Anlage 10 (zu § 5b Abs. 4 AnzV) PVFU Anlage 1 zur Anzeige vom: nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholdinggesellschaft (= beaufsichtigtes Unternehmen) Name der Person Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit ­ durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen ­ 1. Angaben zur Tätigkeit a. Bitte geben Sie an, welche Tätigkeit die angezeigte Person innehat/innehaben soll Geschäftsleiter(in) Vorsitzende(r) des Vorstands/des Geschäftsleitungsorgans stellvertretende(r) Geschäftsleiter(in) Verhinderungsvertreter (nach Sparkassenrecht) Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts Leitungsorgan einer Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft Mitglied des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses Vorsitzende(r) des Vergütungskontrollausschusses Vorsitzende(r) des Risikoausschusses Vorsitzende(r) des Nominierungsausschusses Vorsitzende(r) des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans sonstige Position (bitte näher erläutern) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 b. Bitte geben Sie möglichst genau an, mit welchen Hauptaufgaben und Verpflichtungen die Tätigkeit in dem beaufsichtigten Unternehmen verbunden ist und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Person unterstellt sein werden Bitte geben Sie an, ob und welchen Ausschüssen/Unterausschüssen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans oder des Vorstands die Person angehört/angehören wird und beschreiben Sie diese: 1741 1742 c. (Planmäßige) Amtszeit: JA NEIN Bitte geben Sie nachfolgende Informationen zur Bestellung der Person: Bestellung zum: Wird die bestellte Person eine andere Person ersetzen? JA NEIN Falls JA, wen und warum? Ist die Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder 4 i. V. m. Satz 5 KWG unverzüglich erstattet? Falls NEIN, bitte begründen: In welchem Verhältnis stehen die Person und das beaufsichtigte Unternehmen (nach der Bestellung) zueinander? Dienstvertragsverhältnis Arbeitnehmer/in JA NEIN Sonstiges ­ bitte erläutern ­ d. Wird die Person vor Aufnahme der Tätigkeit oder im ersten Jahr ihrer Tätigkeit eine spezielle Schulung erhalten? Beginn: Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Ende: Schulungsinhalte Veranstalter (interne Schulung oder Name des externen Veranstalters) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 2. Interessenkonflikte Wenn die angezeigte Person in Anlage 2 dieser Anzeige Erklärungen zu potentiellen Interessenkonflikten abgegeben hat, teilen Sie bitte mit, durch welche Maßnahmen der Interessenkonflikt (unabhängig davon, ob dieser als wesentlich oder nicht wesentlich zu betrachten ist) verhindert, abgeschwächt oder gelöst werden soll. Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen (z. B. Satzung, Geschäftsordnung) bei. 3. Kollektive Eignung 1. Wie ist die Person im Hinblick auf die kollektive Eignung der Geschäftsleitung/des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des beaufsichtigten Unternehmens einzuordnen? Bitte erläutern Sie, warum die (beabsichtigte) Bestellung die kollektive Eignung des Organs ergänzt. Bitte nehmen Sie dabei ggf. auf das Ergebnis der jüngsten Selbsteinschätzung der kollektiven Eignung des Organs Bezug. 2. Bitte erläutern Sie allgemein die Schwächen, soweit diese in Bezug auf die Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans festgestellt wurden: 3. Wie wird die Person dazu beitragen, einige oder alle unter Nummer 2 genannten Schwächen zu beheben? 4. Weitere Informationen/Anmerkungen Erklärung des beaufsichtigten Unternehmens Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin bestätigt, dass die im vorliegenden Fragebogen getätigten Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind; das beaufsichtigte Unternehmen die Bundesanstalt bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informieren wird; das beaufsichtigte Unternehmen sämtliche zur Beurteilung der fachlichen Eignung oder Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit der Person notwendigen Informationen angefordert und bei der Entscheidung, die Person als fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar zu betrachten, ausreichend berücksichtigt hat; die Beschreibung der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, diejenigen Aspekte der Aktivitäten des beaufsichtigten Unternehmens, für die die Person zuständig ist/sein soll, zutreffend wiedergibt; das beaufsichtigte Unternehmen auf Grundlage sorgfältiger Erkundigungen und unter Bezugnahme auf die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG oder § 25d Abs. 1 bis 3 KWG bzw. § 2d Abs. 1 KWG geregelten Eignungskriterien der Auffassung ist, dass die angezeigte Person fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar ist; das beaufsichtigte Unternehmen die angezeigte Person auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, hingewiesen hat. Datum, Unterschrift Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Erläuterungen: Allgemeines: 1743 ­ Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten ,,Fit and Proper Questionnaire". Unbeschadet der Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der ,,Fit&Proper"-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen des Kreditwesengesetzes zugrunde. ­ Der Fragebogen ist von anzeigenden Instituten oder Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften zu verwenden. Im Fragebogen wird zur besseren Lesbarkeit der Begriff ,,beaufsichtigtes Unternehmen" verwendet. 1744 ­ Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen. ­ Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m. Satz 5 KWG beizufügen. Eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich. Zu 1. Angaben zur Tätigkeit: Zu c: Informationen zur Bestellung der Person: ­ In der Regel handelt es sich bei den Verträgen der Geschäftsleiter um Dienstverträge. Soweit eine andere Vertragsgestaltung vorliegt, ist ,,Sonstiges" zu wählen und entsprechend zu erläutern. ­ Für ein Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, das kein Arbeitnehmervertreter nach den jeweiligen Mitbestimmungsgesetzen ist, ist regelmäßig die Option ,,Sonstiges" auszuwählen. Bei dieser Option sollten weitere Erläuterungen (z. B. geborenes Mitglied, Vertreter/in des Anteilseigners) gegeben werden. ­ Die nach dem KWG vorgeschriebenen Anzeigen sind unverzüglich zu erstatten. Die Bundesanstalt geht regelmäßig davon aus, dass eine Anzeige nicht mehr unverzüglich erfolgt ist, sobald ein Zeitraum von vier Wochen nach Entscheidung des zuständigen Organs überschritten ist. Zu Erklärung des beaufsichtigten Unternehmens: ­ Zur Erstattung der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Abs. 1 Nr. 15, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1, Satz 5, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4, Satz 5 KWG ist das beaufsichtigte Unternehmen verpflichtet. Die Abgabe der Erklärungen des beaufsichtigten Unternehmens kann, unbeschadet der Vertretungsbefugnis nach außen durch das für die Bestellung der angezeigten Person berechtigte Organ erfolgen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 ­ Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der angezeigten Person auswirken kann. Soweit die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das beaufsichtigte Unternehmen. Anlage 11 (zu § 5b Abs. 5 AnzV) PVFP Anlage 2 zur Anzeige vom: nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholdinggesellschaft (beaufsichtigtes Unternehmen) Name der Person Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit ­ durch die angezeigte Person auszufüllen ­ 1. Bei Namensänderung Früherer akademischer Titel Früherer Name Früherer Vorname Frühere weitere Vornamen Datum und Grund der Namensänderung Weiterer Wohnsitz Straße Postleitzahl, Ort Land Dort gemeldet seit: Personalausweisnummer/Reisepassnummer Ausgestellt in (Land): Gültig bis: Angaben zur Person Name Akademischer Titel Name Vorname Weitere Vornamen Wohnsitz Straße Postleitzahl, Ort Land Dort gemeldet seit: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit 1745 Telefonnummer (einschl. Ländervorwahl) E-Mail-Adresse 1746 Frühere im Finanzsektor im In- und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte ,,Fit&Proper"-Beurteilungen Tätigkeit/Funktion Datum der Beurteilung Beginn der Tätigkeit/Funktion Ende der Tätigkeit/Funktion Ergebnis der Beurteilung Beteiligte Behörde Beteiligtes Unternehmen Bitte erläutern Sie die Gründe für die oben angeführte Nichterteilung oder negative ,,Fit&Proper"-Beurteilungen: 2. Angaben zur Zuverlässigkeit a. Wird derzeit gegen Sie ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren) wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren geführt und mit einer Verurteilung oder Einstellung gemäß den §§ 153 und 153a StPO abgeschlossen? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Strafe, Datum der Verurteilung oder Einstellung, Führung seit dem Delikt, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände b. Wird derzeit gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Höhe des Bußgeldes oder Art der Sanktion, Datum des Verfahrensabschlusses, Führung seit dem Verfahrensabschluss, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 c. Wurden Ihnen in der Vergangenheit Disziplinarmaßnahmen auferlegt oder drohen Ihnen aktuell Disziplinarstrafen? Dies schließt das Verbot der Ausübung einer Geschäftsführerfunktion und die Entlassung aus einer Vertrauensposition ein. JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: d. Waren oder sind Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen als Schuldner/in in ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder ein vergleichbares Verfahren verwickelt? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: e. Wurde eines oder wurden mehrere der in Abschnitt 2 erwähnten Verfahren außergerichtlich oder im Rahmen einer alternativen Streitbeilegung (z. B. durch Mediation) geregelt? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: f. Wurden Sie Ihres Wissens nach jemals in einem Verzeichnis unzuverlässiger Schuldner geführt? Haben Sie Ihres Wissens nach bei einer anerkannten Kreditauskunftsdatei einen Negativeintrag? Ist ein Vollstreckungstitel wegen derartiger Schulden gegen Sie ergangen? JA NEIN JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: g. Wurde in der Vergangenheit eine durch eine öffentliche Stelle auf Sie oder auf ein von Ihnen geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht oder wurde Ihnen in sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt? Wird nach Ihrem Wissen derzeit ein entsprechendes Verfahren geführt? Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: h. Hat in der Vergangenheit oder gegenwärtig eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt? Bitte nennen Sie Verfahren, soweit sie unter 1. nicht bereits angegeben wurden. JA NEIN Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, Ergebnis der Prüfung, Art der Maßnahme i. Hat die Geschäftsleitung oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des beaufsichtigten Unternehmens sich Ihres Wissens nach jemals in Bezug auf kritische Aspekte ihrer Zuverlässigkeit beraten? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei den Inhalt und das Ergebnis der Beratungen an. 1747 1748 3. Erfahrung a. Ausbildung/Studium Studiengang/Ausbildung Datum des Abschlusses Ausbildungsstätte (Universität, Hochschule, berufsbildende Einrichtung usw.) Offizieller Abschluss/ Nachweis der beruflichen Qualifikation b. Praktische Erfahrungen im Bank-/Finanzbereich Organisation, Unternehmen Größe Wesentliche Inhalte Anzahl der unterstellten Mitarbeiter(innen) Tätig von (Monat/Jahr) Tätig bis (Monat/Jahr) Grund des Ausscheidens Position Hauptaufgaben c. Sonstige relevante Erfahrungen in leitender Position außerhalb des Finanzsektors (als Mitglied eines Leitungsorgans oder der ersten oder zweiten Führungsebene) Organisation, Unternehmen Größe Anzahl der unterstellten Mitarbeiter(innen) Wesentliche Inhalte Tätig von (Monat/Jahr) Tätig bis (Monat/Jahr) Grund des Ausscheidens Position Hauptaufgaben d. Sonstige relevante Erfahrungen außerhalb des Finanzsektors (z. B. wissenschaftliche oder juristische Tätigkeit, Tätigkeit im Bereich IT, Ingenieurs- oder Personalwesen, politische Ämter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit) Organisation, Unternehmen Größe Anzahl der unterstellten Mitarbeiter(innen) Wesentliche Inhalte Tätig von (Monat/Jahr) Tätig bis (Monat/Jahr) Grund des Ausscheidens Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Position Hauptaufgaben Allgemeine Erfahrung im Bankwesen gemäß EBA-Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen vom 22. November 2012 (EBA/GL/2012/06) 1. Finanzmärkte 2. Regulierungsrahmen und Regulierungsanforderungen 3. Strategische Planung und Verständnis der Geschäftsstrategie eines Kreditinstituts oder seines Geschäftsplans und dessen Umsetzung 4. Risikomanagement (Ermittlung, Beurteilung, Überwachung, Kontrolle und Minderung der wichtigsten Risikotypen eines Kreditinstituts, einschließlich Ihrer Verantwortlichkeiten) 5. Beurteilung der Wirksamkeit von Vorkehrungen eines Kreditinstituts, um eine wirksame Governance, Aufsicht und Kontrolle zu schaffen 6. Interpretation der Finanzinformationen eines Kreditinstituts und die auf diese Informationen gestützte Ermittlung von Themenschwerpunkten sowie von geeigneten Kontrollen und Maßnahmen umfassend eher gering umfassend eher gering umfassend eher gering umfassend eher gering umfassend eher gering umfassend eher gering eher umfassend gering eher umfassend gering eher umfassend gering eher umfassend gering eher umfassend gering eher umfassend gering e. Sonstiges Fachwissen (bitte ausführen) 4. Interessenkonflikte a. Haben Sie eine enge persönliche Beziehung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 ­ zu einem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des beaufsichtigten Unternehmens oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen? JA NEIN ­ zu einer Person, die eine bedeutende Beteiligung an dem beaufsichtigten Unternehmen innehat? Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: 1749 1750 b. Betreiben Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen in bedeutendem Umfang Geschäfte mit dem beaufsichtigten Unternehmen oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Art und Gegenstand des Geschäfts sowie die beiderseitigen Verpflichtungen; Name des Unternehmens; Zeitraum der Geschäftsbeziehung c. Treten Sie als Partei (direkt oder indirekt) in einem Gerichtsverfahren gegen das beaufsichtigte Unternehmen oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen auf? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Gegenstand und Stand der Gerichtsverfahren, beteiligte Unternehmen d. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in den letzten zwei Jahren berufliche oder bedeutende geschäftliche Beziehungen zu dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen oder einem Konkurrenzunternehmen? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie im Falle einer aktiven Geschäftsbeziehung an, welchen (finanziellen) Wert die Beziehung für das betreffende Unternehmen des Mitglieds oder seine engen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen hat. e. Haben Sie (persönlich oder durch ein eng mit Ihnen verbundenes Unternehmen) oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person ein wesentliches finanzielles Interesse (z. B. durch Beteiligungen, durch sonstiges Investment) an dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen, einem Kunden oder einem Konkurrenzunternehmen des beaufsichtigten Unternehmens? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Name des Unternehmens Hauptgeschäftsfelder des Unternehmens Beziehung zwischen den Unternehmen relevanter Zeitraum Umfang des finanziellen Interesses (in % des Kapitals und der Stimmrechte oder Höhe der Investition) f. Vertreten Sie in irgendeiner Weise einen Anteilseigner des beaufsichtigten Unternehmens oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher: Name des Anteilseigners Beteiligung (in % des Kapitals oder der Stimmrechte) Art der Vertretung g. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person wesentliche finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher: Name des Anteilseigners Beteiligung (in % des Kapitals oder der Stimmrechte) Art der Vertretung h. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in den letzten zwei Jahren eine Position mit hohem politischem Einfluss inne (auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene)? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Art der Position, Name des Inhabers (soweit es sich um eine andere Person als Sie selbst handelt) Spezifische, mit dieser Position verbundene Befugnisse und Verpflichtungen Verhältnis zwischen der Position (oder der Organisation oder dem Unternehmen, in dem die Position bekleidet wird) und dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen 1751 1752 i. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person weitere Verbindungen oder Engagements oder Positionen inne, die von den vorstehenden Fragen nicht erfasst werden und die den Interessen des beaufsichtigten Unternehmens schaden könnten? JA NEIN Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei z. B. Art, Gegenstand, Zeitraum, Verhältnis zu dem beaufsichtigten Unternehmen an: 5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen a. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich? b. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben? JA NEIN g) Zusätzliche Verpflichtungen (z. B. Mitgliedschaft in Ausschüssen, Vorsitzfunktion) h) Zeitaufwand pro Woche (in Stunden) und pro Jahr (in Tagen) unter Einrechnung zusätzlicher Verpflichtungen i) Mandatsdauer (von ­ bis) j) Zusätzliche Anmerkungen k) Anzahl der Sitzungen pro Jahr l) Zusätzliche Informationen c. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten. Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten. e) Funktion innerhalb des Unternehmens: Geschäftsleiter(in)/ Verwaltungsoder Aufsichtsorgan/ Sonstiges (bitte beschreiben) f) Privilegierte Zählweise oder Nichtberücksichtigung des Mandats Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 a) b) Unternehmen Land (bitte markieren Sie börsennotierte Unternehmen mit einem *) c) d) Beschreibung Größe des des Unternehmens Geschäftsfeldes des Unternehmens d. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate) e. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate) f. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darauf gründende Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für die Ausübung der Mandate gibt: g. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat h. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat 6. Weitere Informationen/Anmerkungen Erklärung der Person Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin bestätigt, dass die Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind; bestätigt, dass er/sie das beaufsichtigte Unternehmen bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informiert; bestätigt, dass er/sie sich der Verpflichtungen bewusst ist, die sich aus den für seine/ihre Funktion relevanten europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sowie internationalen Standards ergeben, einschließlich der Verordnungen, Leitfäden, Leitlinien sowie sonstige von der Europäischen Zentralbank, der Bundesanstalt und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Regelungen oder Richtlinien. Er/sie bestätigt seine/ihre Absicht, diese stets nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Datum, Unterschrift Erläuterungen: Allgemeines: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 ­ Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten ,,Fit and Proper Questionnaire". Unbeschadet der Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der ,,Fit&Proper"-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unternehmen die Regelungen des Kreditwesengesetzes zugrunde. ­ Der Begriff ,,beaufsichtigtes Unternehmen" umfasst das anzeigende Institut oder die anzeigende Finanzholding-Gesellschaft oder die anzeigende gemischte Finanzholdinggesellschaft und wird zur besseren Lesbarkeit verwendet. ­ Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen. 1753 ­ Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist durch das beaufsichtigte Unternehmen der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m. Satz 5 KWG beizufügen; eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich. 1754 Zu 1. Angaben zur Person: ­ Zum Finanzsektor zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere, durch die national zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigte Unternehmen. ­ Soweit Sie über frühere ,,Fit&Proper"-Beurteilungen nicht persönlich schriftlich informiert wurden, sind die Felder nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Zu 2. Angaben zur Zuverlässigkeit: ­ Soweit Verfahren oder Sachverhalte anzugeben sind, sind Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente zu den Verfahren beizufügen. ­ In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben ­ die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder ­ die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder ­ die mit einem Freispruch beendet worden sind oder ­ bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder ­ die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen. Die nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen anzugeben. ­ Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben. ­ Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben. ­ Soweit die unter 2.f anzugebenden Eintragungen entfernt oder getilgt sind, können sie unberücksichtigt bleiben. Zu 4. Interessenkonflikte: ­ Die unter 4.d anzugebenden und zu erläuternden beruflichen Beziehungen umfassen z. B. leitende oder gehobene Tätigkeiten in den betreffenden Unternehmen. ­ Eine enge persönliche Beziehung (4.a) und eine persönlich nahestehende Person (4.d, 4.e, 4.g bis 4.i) umfassen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in einer Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern sowie andere Verwandte, mit denen Sie in einem Haushalt leben. ­ Die Wesentlichkeit eines finanziellen Interesses oder einer finanziellen Verpflichtung (4.e, 4.f) hängt davon ab, welchen (finanziellen) Wert das Interesse oder die Verpflichtung für die finanziellen Ressourcen der Person darstellt. Als nicht wesentlich werden grundsätzlich die folgenden Interessen und Verpflichtungen erachtet: ­ alle nicht bevorrechtigten (d. h. unter standardmäßigen Marktbedingungen der betreffenden Bank) besicherten persönlichen Kredite (wie private Hypotheken), die ordnungsgemäß bedient werden, ­ alle sonstigen nicht bevorrechtigten ordnungsgemäß bedienten Kredite unter 200 000 , besichert oder unbesichert, ­ aktuelle Beteiligungen von höchstens 1 % oder sonstige Investments von entsprechendem Wert. Zu 5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen: ­ Bei der Angabe des zeitlichen Aufwands sind bei Mandaten in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nicht nur die reinen Sitzungszeiten, sondern auch Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, die Mitarbeit in Ausschüssen und ggf. Reisezeiten zu veranschlagen. Ferner ist in die Betrachtung einzubeziehen, dass eine Tätigkeit als Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied auch außerhalb der regelmäßigen Sitzungen zeitlichen Aufwand verursacht, der sich in besonderen Situationen des Unternehmens unvorhersehbar erhöhen kann. ­ Soweit Mandate privilegiert gezählt oder bei der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten nicht zu berücksichtigen sind, sind in der Tabelle zu 5.c die Gründe anzugeben und durch Beifügung weiterer Unterlagen (z. B. aussagekräftige Darstellung der Struktur einer Institutsgruppe, Kopie der Satzung) zu belegen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Zu Erklärung der Person: ­ Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der angezeigten Person auswirken kann. Soweit die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das beaufsichtigte Unternehmen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1755 Anlage 12 (zu § 10a Nr. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnzV) NTSI Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen ­ Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank ­ (Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG) Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft ­ Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank ­ (Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung wird durch die BBk ausgefüllt Identnummer Geschäftsleiter(in)1 Identnummer des Instituts2 1. Angaben zur Person Herr Frau Nachname, sämtliche Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat) 2. Art der Anzeige ­ Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG) ­ Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 2a KWG) 3. Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG) Beginn der zusätzlichen Tätigkeit mit Wirkung vom Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit sonstiges Unternehmen als Geschäftsleiter(in) als Mitglied des Aufsichtsrats als Mitglied des Verwaltungsrats als Mitglied des Beirats3 1756 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung4; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt) wird durch die BBk ausgefüllt Kreditnehmereinheit-Nr. des Unternehmens Identnummer des Unternehmens 4. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen5 Hierzu ist Anlage 1 beigefügt. Ort/Datum eigenhändige Unterschrift 1 oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind. Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer ,,Legal Entity Identifier" (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls anzugeben. Nur bei Aufnahme einer Tätigkeit auszufüllen. 2 3 4 5 Anlage 1 ­ Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen a. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich? b. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben? JA NEIN g) Zusätzliche Verpflichtungen (z. B. Mitgliedschaft in Ausschüssen, Vorsitzfunktion) h) Zeitaufwand pro Woche (in Stunden) und pro Jahr (in Tagen) unter Einrechnung zusätzliche Verpflichtungen i) Mandatsdauer (von ­ bis) j) Zusätzliche Anmerkungen k) Anzahl der Sitzungen pro Jahr l) Zusätzliche Informationen c. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten. Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten. e) Funktion innerhalb des Unternehmens: Geschäftsleiter(in)/ Verwaltungsoder Aufsichtsorgan/ Sonstiges (bitte beschreiben) f) Privilegierte Zählweise oder Nichtberücksichtigung des Mandats a) b) Unternehmen Land (bitte markieren Sie börsennotierte Unternehmen mit einem *) c) d) Beschreibung Größe des des Unternehmens Geschäftsfeldes des Unternehmens d. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate) e. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 f. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darin begründete Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für die Ausübung der Mandate gibt: g. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat 1757 h. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat