Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2018  Nr. 36 vom 29.10.2018  - Seite 1768 bis 1803 - Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung

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1768 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung Vom 24. Oktober 2018 Auf Grund des § 73 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Artikel 1 Änderung der Personenstandsverordnung 6. § 30 wird wie folgt gefasst: ,,§ 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe gelten die §§ 28 und 29 entsprechend. Die Niederschrift über die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen; das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist." 7. § 31 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ,,(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn 1. das Gewicht des Kindes 500 Gramm beträgt oder mindestens Die Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst: ,,§ 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe". 2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde, im Übrigen als Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet. Sie kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In diesem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 11." b) Absatz 3 wird aufgehoben. c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt gefasst: ,,(3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend." b) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: ,,§ 42 Familienrechtliche Zuordnung im Personenstandseintrag". 2. § 10 Absatz 1 Satz 3 wird gestrichen. 3. In § 12 werden die Wörter ,,Erfassung und" gestrichen. 4. § 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: ,,Der Registernummer wird für die Darstellung des Haupteintrags im elektronischen Personenstandsregister die Folgenummer ,,0" angefügt." 5. § 17 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,Der Registernummer wird für die Darstellung von Folgebeurkundungen im elektronischen Personenstandsregister eine Folgenummer, beginnend mit der laufenden Nummer 1 angefügt." Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1769 8. § 41 wird wie folgt gefasst: ,,§ 41 Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen (1) In die Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellung der Todeszeit sind nur Ausfertigungen von rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen aufzunehmen. Wurde eine in der Sammlung enthaltene gerichtliche Entscheidung geändert oder aufgehoben, ist auch eine Ausfertigung des Änderungs- oder Aufhebungsbeschlusses aufzunehmen. (2) Die Sammlung nach Absatz 1 kann elektronisch geführt werden. Die elektronische Führung erfolgt durch eine ersetzende Digitalisierung der Beschlüsse als Bilddatei. Aus den Beschlüssen können Daten, die zur eindeutigen Identifizierung, zum Auffinden eines Beschlusses und zur Erstellung einer Bescheinigung nach Absatz 3 erforderlich sind, in das elektronische Suchverzeichnis des Standesamts I in Berlin übernommen werden. (3) Aus der Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellung der Todeszeit erteilt das Standesamt I in Berlin den nach den §§ 62 bis 66 des Gesetzes Berechtigten auf Antrag Bescheinigungen oder beglaubigte Abschriften der Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung oder beglaubigte Ausdrucke der elektronisch gespeicherten gerichtlichen Entscheidung; die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ist ausreichend. (4) Die Absätze 2 und 3 sind entsprechend für das bis zum 31. Dezember 2008 geführte Buch für Todeserklärungen anzuwenden." 9. Nach § 41 wird folgender § 42 eingefügt: ,,§ 42 Familienrechtliche Zuordnung im Personenstandseintrag (1) In den Personenstandseinträgen wird den Ehegatten und Lebenspartnern, den Eltern des Kindes und dem letzten Ehegatten oder Lebenspartner der verstorbenen Person ein Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung zugeordnet. Die Felder erhalten fortlaufende Nummern, beginnend mit der Nummer 1. und stellen die Verbindung zu den Hinweisen des Registereintrags her. (2) Im Geburtenregister wird bei der Erstbeurkundung der Geburt der Person, die das Kind geboren hat, die Nummer ,,1." zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung als ,,Mutter" eingetragen. Der Person, deren Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht, wird die Nummer ,,2." zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung als ,,Vater" eingetragen. Satz 1 gilt auch für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind. Satz 2 gilt für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind, nur dann, wenn sich die Vaterschaft aus § 1592 Nummer 3 BGB ergibt. (3) Die Annahme eines Kindes wird im Geburtenregister ausschließlich in einer Folgebeurkundung dokumentiert, wobei weibliche Annehmende als ,,Mutter" und männliche Annehmende als ,,Vater" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen werden. Soweit annehmende Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als ,,Elternteil" zu bezeichnen. (4) Im Eheregister werden den Ehegatten die Nummern ,,1." und ,,2." zugeordnet und männliche Personen als ,,Ehemann", weibliche Personen als ,,Ehefrau" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als ,,Ehepartner" zu bezeichnen. (5) Im Lebenspartnerschaftsregister werden den Partnern die Nummern ,,1." und ,,2." zugeordnet und männliche Personen als ,,Lebenspartner", weibliche Personen als ,,Lebenspartnerin" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als ,,Lebenspartner" zu bezeichnen. (6) Im Sterberegister wird der letzte männliche Ehegatte der verstorbenen Person als ,,Ehemann" und der letzte weibliche Ehegatte als ,,Ehefrau" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Der letzte männliche Lebenspartner der verstorbenen Person wird als ,,Lebenspartner" und der letzte weibliche Lebenspartner als ,,Lebenspartnerin" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als ,,Ehepartner" oder ,,Lebenspartner" zu bezeichnen." 10. Dem § 47 wird folgender Absatz 4 angefügt: ,,(4) Bei unrichtigen und fehlenden Elementbezeichnungen oder familienrechtlichen Bezeichnungen kann die Eintragung nach § 47 Absatz 1 des Gesetzes durch eine Folgebeurkundung richtig gestellt werden. Gleiches gilt auch bei der Fortführung von Hinweisen. Derartige Richtigstellungen bedürfen keiner Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2." 11. § 56 Absatz 3 wird aufgehoben. 12. In § 58 Absatz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst: ,,Das Standesamt, das die Eheschließung oder die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beurkundet, im Falle der Nummer 6 die Anmeldung der Eheschließung entgegennimmt, hat dies mitzuteilen:". 13. § 59 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Das Standesamt, das die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 35 des Gesetzes beurkundet, hat dies mitzuteilen: 1. dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die Lebenspartner führt, 2. dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft für die Lebenspartner führt, 3. dem Standesamt I in Berlin, 4. der Meldebehörde." 1770 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 14. Die Anlagen 1 bis 10 werden wie folgt gefasst: ,,Anlage 1 (zu § 11) Datenfelder in den Personenstandsregistern Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung Allgemeine Registerangaben für alle Register 0001 0010 Name des Standesamts Standesamtsnummer z. B. 06412001 für das Standesamt Frankfurt/Main, ggf. ergänzt um ein Suffix für ein verwaltetes Standesamt G = Geburtenregister E = Eheregister L = Lebenspartnerschaftsregister S = Sterberegister z. B. ,,334" für die 334. Beurkundung einer Geburt eines Jahres; bei Stilllegung des Eintrags z. B. 334-1 für die erneute Beurkundung zu dieser Eintragsnummer Bei Nacherfassung Jahr der ursprünglichen Beurkundung Beispiel: ,,3" für die 3. Folgebeurkundung zu einem Haupteintrag z. B. Geburt, Namensänderung, Vaterschaftsanerkennung, Wiederannahme des Geburtsnamens, Berichtigung z. B. Eheschließung des Kindes, Lebenspartnerschaft des Kindes, Kind des Kindes, Tod des Kindes, Wiederverheiratung, Ehe des Verstorbenen Wirksamkeit einer Folgebeurkundung Wirksamkeit einer Stilllegung des Personenstandseintrags X X X X X X 0011 Art des Registers X X 0012 Eintragsnummer X X 0013 Jahr des Eintrags X X 0014 Nummer der Folgebeurkundung X 0020 Anlass der Beurkundung X 0030 Anlass eines Hinweises X 0040 Datum der Wirksamkeit 0045 Datum der Stilllegung 0048 0049 Sperrvermerk Datum Sperrvermerk Datum des Fristablaufs eines Sperrvermerks X X X X 0050 0051 Ort der Beurkundung Datum der Beurkundung Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 1) 1) 1) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1771 0052 0053 Name der Urkundsperson Funktionsbezeichnung Unterscheidung nach männlichen oder weiblichen Standesbeamten X X X X 1 Die Datenfelder unterliegen folgenden Beschränkungen: 1) = Datenfeld ist nicht Bestandteil des Personenstandseintrags und steht nur systemseitig als Funktion zur Verfügung. 2) = Datenfeld steht ab 1. November 2013 zur Verfügung. 3) = Datenfeld steht ausschließlich für die Nacherfassung von Alt- und Übergangsbeurkundungen zur Verfügung. 4) = Datenfeld steht ab 1. November 2018 zur Verfügung. 5) = Datenfeld steht nicht mehr für Eingaben zur Verfügung. Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 1772 Nr. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung Geburtenregister Angaben zur Geburt 1040 1041 1050 1051 1052 1053 1055 1057 1090 Tag der Geburt Stunde und Minute der Geburt Ort der Geburt Geburtsort, Ortsteil Geburtsort, Straße Geburtsort, Hausnummer Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Geburt Art der Geburt Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Geburt im Ausland Nur bei Totgeburt Bei landesrechtlicher Vorgabe X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 2) 2) X X Angaben zum Kind 1101 1102 1105 1106 1119 1120 1130 1180 1199 Familienname/Geburtsname Ausländische Namensart Vornamen Ausländische Namensart Recht der Namensführung Geschlecht Religion/Weltanschauung Deutsche Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG X Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Verweis auf maßgebliches Recht des Kindes X X X X X Angabe des aktuellen Geburtsnamens des Kindes Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X X X X X X X X X X Familiennamensführung nicht nachgewie- Nur bei nicht nachgewiesener sen Identität der Eltern Angaben zu den Eltern 1. Die Nummer dient der Zuordnung von Hinweisen und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Geburtsurkunde Es können die Bezeichnungen ,,Mutter" oder ,,Vater" angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als ,,Elternteil" anzugeben, Beispiel: ,,1. Mutter" X X X 4) 1200 Familienrechtliche Bezeichnung X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 4) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1773 1201 1202 1203 1204 1205 1206 1230 1240 1250 1255 1257 1270 1271 1275 1280 1299 Familienname Ausländische Namensart Geburtsname Ausländische Namensart Vornamen Ausländische Namensart Religion/Weltanschauung Tag der Geburt Ort der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Geburt Registerbehörde Behördenname Registernummer Staatsangehörigkeit Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Geburt im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung Beispiel: G 399/2010 Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 2. Die Nummer dient der Zuordnung von Hinweisen und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Geburtsurkunde Es können die Bezeichnungen ,,Mutter" oder ,,Vater" angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als ,,Elternteil" anzugeben, Beispiel: 2. Vater" X X X 1300 Familienrechtliche Bezeichnung X X 1301 1302 1303 1304 1305 1306 1330 1340 Familienname Ausländische Namensart Geburtsname Ausländische Namensart Vornamen Ausländische Namensart Religion/Weltanschauung Tag der Geburt Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X X X X X X X X X X X X X X X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 2) 4) 4) 1774 Nr. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1350 1355 1357 1370 1371 1375 1380 1399 Ort der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Geburt Registerbehörde Behördenname Registernummer Staatsangehörigkeit Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Geburt im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung Beispiel: G 1499/2009 X X X X X X X 2) Eheschließung der Eltern 1440 1450 1457 1470 1471 1475 Tag der Eheschließung Ort der Eheschließung Staat der Eheschließung Registerbehörde Behördenname Registernummer Nur bei Eheschließung im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung Beispiel: E 67/2009 X X X X X X Ehe des Kindes 1540 1550 1555 1557 1570 1571 1575 1590 1591 1592 1593 1595 Tag der Eheschließung Ort der Eheschließung Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Eheschließung Registerbehörde Behördenname Registernummer Art der Eheauflösung Datum der Eheauflösung Registerbehörde Behördenname Registernummer/Aktenzeichen Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Eheschließung im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung Beispiel: E 288/2030 Beispiel: Scheidung oder Tod Wirksamkeitsdatum oder Todestag Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X X X X X X X 3) 3) 3) 3) 3) 2) Lebenspartnerschaft des Kindes 1640 1650 1655 1657 Tag der Begründung Ort der Begründung Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Begründung Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Begründung im Ausland X X X X 2) Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1775 1670 1671 1675 1690 1691 1692 1693 1695 Registerbehörde Behördenname Registernummer Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung Beispiel: L 12/2009 X X X X X X X X 3) 3) 3) 3) 3) Art der Auflösung der Lebenspartnerschaft Beispiel: Aufhebung oder Tod Datum der Auflösung Registerbehörde Behördenname Registernummer/Aktenzeichen Wirksamkeitsdatum oder Todestag Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung Kind des Kindes 1701 1705 1740 1750 1755 1757 1770 1771 1775 1790 Familienname Vornamen Tag der Geburt Ort der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Geburt Registerbehörde Behördenname Registernummer Art der Geburt Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Geburt im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung Beispiel: G 475/2031 Nur bei Totgeburt Angabe des aktuellen Geburtsnamens des Kindes X X X X X X X X X X 2) 2) Testamentsverzeichnis 1890 Testamentsverzeichnisnummer X 5) Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit des Kindes 1940 1942 Todestag Sterbezeitraum Datum aus Sterbeeintrag Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X X 1950 1955 1957 1960 1962 1963 Sterbeort Nähere Kennzeichnung des Ortes Sterbeort, Staat Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Festgestellter Todestag Festgestellte Todeszeit Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Tod im Ausland Beschlussdatum Datum Uhrzeit X X X X X X 2) 2) 2) 2) Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 1776 Nr. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1964 1965 1970 1971 1975 Staat Aufhebung der Todeserklärung Registerbehörde/Gericht Behördenname Registernummer/Aktenzeichen Nur bei Todeserklärung im Ausland Beschlussdatum Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X 2) Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1777 Eheregister Angaben zur Ehe 2040 2050 2051 2055 2057 Tag der Eheschließung Ort der Eheschließung Ort der Eheschließung, Ortsteil Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Eheschließung Ggf. Tag der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe Ggf. Ort der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe Bei landesrechtlicher Vorgabe Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Eheschließung im Ausland X X X X X X X X X 2) 2) Angaben zur Lebenspartnerschaft bei Umwandlung in eine Ehe 2060 Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft Registerbehörde Behördenname Registernummer Namensbestimmung Gemeinsamer Familienname ist Name des Ehegatten zu 1., zu 2. oder Doppelname Tag der Begründung einer zu dieser Ehe umgewandelten Lebenspartnerschaft Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X 4) 2070 2071 2075 2078 X X X X Angaben zu den Ehegatten 1. Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Eheurkunde Es können die Bezeichnungen ,,Ehefrau" oder ,,Ehemann" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als ,,Ehepartner" anzugeben, Beispiel: ,,1. Ehemann" X X X 4) 2100 Familienrechtliche Bezeichnung X X 2101 2102 2103 2104 2105 Familienname (vor Eheschließung) Ausländische Namensart Geburtsname (vor Eheschließung) Ausländische Namensart Vornamen (vor Eheschließung) Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X X X X X X X X X X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 4) 4) 4) 4) 1778 Nr. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 2106 2111 2112 2113 2114 2115 2116 2119 2120 2130 2140 2150 2155 2157 2170 2171 2175 2180 Ausländische Namensart Familienname in der Ehe Ausländische Namensart Geburtsname in der Ehe Ausländische Namensart Vornamen in der Ehe Ausländische Namensart Recht der Namensführung Geschlecht Religion/Weltanschauung Tag der Geburt Ort der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Geburt Registerbehörde Behördenname Registernummer Staatsangehörigkeit Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X X X X X X X X X X 2) 2) X X Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Verweis auf maßgebliches Recht X X X X X Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Geburt im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X X X X X X X X 2. Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Eheurkunde Es können die Bezeichnungen ,,Ehefrau" oder ,,Ehemann" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als ,,Ehepartner" anzugeben, Beispiel: ,,2. Ehefrau" X X X 2200 Familienrechtliche Bezeichnung X X 2201 2202 2203 2204 2205 Familienname (vor Eheschließung) Ausländische Namensart Geburtsname (vor Eheschließung) Ausländische Namensart Vornamen (vor Eheschließung) Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X X X X X X X X X X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 2) 2) 4) 4) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1779 2206 2211 2212 2213 2214 2215 2216 2219 2220 2230 2240 2250 2255 2257 2270 2271 2275 2280 Ausländische Namensart Familienname in der Ehe Ausländische Namensart Geburtsname in der Ehe Ausländische Namensart Vornamen in der Ehe Ausländische Namensart Recht der Namensführung Geschlecht Religion/Weltanschauung Tag der Geburt Ort der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Geburt Registerbehörde Behördenname Registernummer Staatsangehörigkeit Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X X X X X X X X X X 2) 2) X X Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Verweis auf maßgebliches Recht X X X X X Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Geburt im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X X X X X X X X Auflösung der Ehe 2390 Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung, Aufhebung, Tod, Wiederverheiratung nach Todeserklärung Wirksamkeitsdatum Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X 2391 2392 2393 2395 Datum der Eheauflösung Behörde Behördenname Registernummer/Aktenzeichen X X X X Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 1. 2440 2442 Todestag Sterbezeitraum Datum aus Sterbeeintrag Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X X 2450 2455 Sterbeort Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X 2) Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 2) 2) 1780 Nr. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 2457 2460 2462 2463 2464 2465 2470 2471 2475 Sterbeort, Staat Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Festgestellter Todestag Festgestellte Todeszeit Staat Aufhebung der Todeserklärung Registerbehörde/Gericht Behördenname Registernummer/Aktenzeichen Nur bei Tod im Ausland Beschlussdatum Datum Uhrzeit Nur bei Todeserklärung im Ausland Beschlussdatum Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X X X X 2) 2) Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 2. 2540 2542 Todestag Sterbezeitraum Datum aus Sterbeeintrag Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X X 2550 2555 2557 2560 2562 2563 2564 2565 2570 2571 2575 Sterbeort Nähere Kennzeichnung des Ortes Sterbeort, Staat Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Festgestellter Todestag Festgestellte Todeszeit Staat Aufhebung der Todeserklärung Registerbehörde/Gericht Behördenname Registernummer/Aktenzeichen Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Tod im Ausland Beschlussdatum Datum Uhrzeit Nur bei Todeserklärung im Ausland Beschlussdatum Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X X X X X X 2) 2) 2) Neue Ehe zu 1. 2640 2650 2657 2670 2671 2675 Tag der Eheschließung Ort der Eheschließung Staat der Eheschließung Registerbehörde Behördenname Registernummer Nur bei Eheschließung im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1781 Neue Ehe zu 2. 2740 2750 2757 2770 2771 2775 Tag der Eheschließung Ort der Eheschließung Staat der Eheschließung Registerbehörde Behördenname Registernummer Nur bei Eheschließung im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X Neue Lebenspartnerschaft zu 1. 2840 2850 2857 2870 2871 2875 Tag der Begründung Ort der Begründung Staat der Begründung Registerbehörde Behördenname Registernummer Nur bei Begründung im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X Neue Lebenspartnerschaft zu 2. 2940 2950 2957 2970 2971 2975 Tag der Begründung Ort der Begründung Staat der Begründung Registerbehörde Behördenname Registernummer Nur bei Begründung im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 1782 Nr. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung Lebenspartnerschaftsregister Angaben zur Lebenspartnerschaft 3040 3050 3051 3055 3057 3070 Tag der Begründung Ort der Begründung Ort der Begründung, Ortsteil Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Begründung Behörde der Begründung Bei landesrechtlicher Vorgabe Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Begründung im Ausland Angabe einer vom Standesamt abweichenden Begründungsbehörde Gemeinsamer Familienname ist Name des Lebenspartners zu 1., zu 2. oder Doppelname X X X X X X X X X X 2) 2) 3078 Namensbestimmung X Angaben zu den Lebenspartnern 1. Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Lebenspartnerschaftsurkunde Es können die Bezeichnungen ,,Lebenspartner" oder ,,Lebenspartnerin" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als ,,Lebenspartner" anzugeben, Beispiel: ,,1. Lebenspartner" X X X 4) 3100 Familienrechtliche Bezeichnung X X 3101 3102 3103 3104 3105 3106 3111 3112 3113 3114 Familienname (vor Begründung) Ausländische Namensart Geburtsname (vor Begründung) Ausländische Namensart Vornamen (vor Begründung) Ausländische Namensart Familienname in der Lebenspartnerschaft Ausländische Namensart Geburtsname in der Lebenspartnerschaft Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 4) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1783 3115 3116 3119 3120 3130 3140 3150 3155 3157 3170 3171 3175 3180 Vornamen in der Lebenspartnerschaft Ausländische Namensart Recht der Namensführung Geschlecht Religion/Weltanschauung Tag der Geburt Ort der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Geburt Registerbehörde Behördenname Registernummer Staatsangehörigkeit Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Geburt im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Verweis auf maßgebliches Recht X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 2. Diese Elementbezeichnung dient der Zuordnung der weiteren Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Lebenspartnerschaftsurkunde Es können die Bezeichnungen ,,Lebenspartner" oder ,,Lebenspartnerin" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als ,,Lebenspartner" anzugeben, Beispiel: ,,2. Lebenspartner" X X X 3200 Familienrechtliche Bezeichnung X X 3201 3202 3203 3204 3205 3206 3211 3212 3213 3214 Familienname (vor Begründung) Ausländische Namensart Geburtsname (vor Begründung) Ausländische Namensart Vornamen (vor Begründung) Ausländische Namensart Familienname in der Lebenspartnerschaft Ausländische Namensart Geburtsname in der Lebenspartnerschaft Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 2) 2) 2) 2) 4) 4) 1784 Nr. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 3215 3216 3219 3220 3230 3240 3250 3255 3257 3270 3271 3275 3280 Vornamen in der Lebenspartnerschaft Ausländische Namensart Recht der Namensführung Geschlecht Religion/Weltanschauung Tag der Geburt Ort der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Geburt Registerbehörde Behördenname Registernummer Staatsangehörigkeit Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Geburt im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Verweis auf maßgebliches Recht X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Auflösung oder Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe 3390 Art der Auflösung Beispiel: Aufhebung, Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit, Umwandlung in Ehe Wirksamkeitsdatum Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X 3391 3392 3393 3395 Datum der Auflösung Behörde Behördenname Registernummer/Aktenzeichen X X X X Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 1. 3440 3442 Todestag Sterbezeitraum Datum aus Sterbeeintrag Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X X 3450 3455 3457 3460 3462 3463 3464 Sterbeort Nähere Kennzeichnung des Ortes Sterbeort, Staat Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Festgestellter Todestag Festgestellte Todeszeit Staat Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Tod im Ausland Beschlussdatum Datum Uhrzeit Nur bei Todeserklärung im Ausland X X X X X X X 2) 2) 2) Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 2) 2) 2) 2) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1785 3465 3470 3471 3475 Aufhebung der Todeserklärung Registerbehörde/Gericht Behördenname Registernummer/Aktenzeichen Beschlussdatum Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 2. 3540 3542 Todestag Sterbezeitraum Datum aus Sterbeeintrag Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X X 3550 3555 3557 3560 3562 3563 3564 3565 3570 3571 3575 Sterbeort Nähere Kennzeichnung des Ortes Sterbeort, Staat Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Festgestellter Todestag Festgestellte Todeszeit Staat Aufhebung der Todeserklärung Registerbehörde/Gericht Behördenname Registernummer/Aktenzeichen Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Tod im Ausland Beschlussdatum Datum Uhrzeit Nur bei Todeserklärung im Ausland Beschlussdatum Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X X X X X X 2) 2) 2) Neue Ehe zu 1. 3640 3650 3657 3670 3671 3675 Tag der Eheschließung Ort der Eheschließung Staat der Eheschließung Registerbehörde Behördenname Registernummer Nur bei Eheschließung im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X Neue Ehe zu 2. 3740 3750 3757 3770 Tag der Eheschließung Ort der Eheschließung Staat der Eheschließung Registerbehörde Nur bei Eheschließung im Ausland Funktionsbezeichnung X X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 1786 Nr. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 3771 3775 Behördenname Registernummer Ortsbezeichnung X X Neue Lebenspartnerschaft zu 1. 3840 3850 3857 3870 3871 3875 Tag der Begründung Ort der Begründung Staat der Begründung Registerbehörde Behördenname Registernummer Nur bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X Neue Lebenspartnerschaft zu 2. 3940 3950 3957 3970 3971 3975 Tag der Begründung Ort der Begründung Staat der Begründung Registerbehörde Behördenname Registernummer Nur bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1787 Sterberegister Angaben zum Sterbefall 4140 4141 4142 Todestag Todeszeit Sterbezeitraum (Datumsangaben) Datum Uhrzeit Zeitraum umfasst Datum des letzten Tages lebend und Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war Zeitraum umfasst die Uhrzeit am letzten Tag lebend und Uhrzeit am Tag, an dem die Person mit Sicherheit tot war Nur in Ergänzung zu Feld 4141, wenn Uhrzeit des Todes nur ungefähr (gegen ... Uhr) feststeht Bei unbekanntem Sterbeort auch Auffindungsort Bei landesrechtlicher Vorgabe X X X X X X X X 4143 Sterbezeitraum (Uhrzeitangaben) X X 4144 Todeszeit (nicht exakt) X X 4150 4151 4152 4153 4155 4157 4199 Sterbeort Sterbeort, Ortsteil Sterbeort, Straße Sterbeort, Hausnummer Nähere Kennzeichnung des Ortes Sterbeort, Staat Tot aufgefunden X X X X X X X X X X X X Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Sterbefall im Ausland Nur bei Nacherfassung X X X X Angaben zur verstorbenen Person 4201 4202 4203 4204 4205 4206 4220 4230 4240 4250 4255 4257 4270 Familienname Ausländische Namensart Geburtsname Ausländische Namensart Vornamen Ausländische Namensart Geschlecht Religion/Weltanschauung Tag der Geburt Ort der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Geburt Registerbehörde Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Geburt im Ausland Funktionsbezeichnung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 2) X 2) X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 2) 2) 1788 Nr. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 4271 4275 4290 4291 4293 4294 4297 4299 Behördenname Registernummer Anschrift, Straße Anschrift, Hausnummer Anschrift, Ort Anschrift, Ortsteil Anschrift, Staat Identität nicht nachgewiesen Ortsbezeichnung X X X X X X X X X X X Bei landesrechtlicher Vorgabe Nur bei Wohnort im Ausland Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X X Familienstand der verstorbenen Person 4300 Familienstand Es können die Bezeichnungen ,,Ehefrau", ,,Ehemann", ,,Lebenspartner" oder ,,Lebenspartnerin" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als ,,Ehepartner" oder ,,Lebenspartner" anzugeben, Beispiel: ,,Lebenspartnerin" X X X X 4) 4300A Familienrechtliche Bezeichnung 4301 4302 4303 4304 4305 4306 4399 Familienname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Ausländische Namensart Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Ausländische Namensart Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Ausländische Namensart Identität nicht nachgewiesen Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens Nur bei nicht nachgewiesener Identität Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X X X X X X X X X X X X X Ehe der verstorbenen Person 4450 4450 4455 4457 4470 4471 4475 Tag der Eheschließung Ort der Eheschließung Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Eheschließung Registerbehörde Behördenname Registernummer Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Eheschließung im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X X 2) Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung Folgebeurkundung 1789 4477 Führungsort Heiratseintrag Bei Eheschließung bis zum 31.12.2008 (§ 15a PStG a. F.) X Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person 4540 4550 4555 4557 4570 4571 4575 Tag der Begründung Ort der Begründung Nähere Kennzeichnung des Ortes Staat der Begründung Registerbehörde Behördenname Registernummer Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. Nur bei Begründung im Ausland Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X X 2) Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit der verstorbenen Person 4660 4662 4663 4664 4665 4670 4671 4675 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Festgestellter Todestag Festgestellte Todeszeit Staat Aufhebung der Todeserklärung Behörde/Gericht Behördenname Registernummer/Aktenzeichen Beschlussdatum Datum Uhrzeit Nur bei Todeserklärung im Ausland Beschlussdatum Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung X X X X X X X X Beschränkung1 Haupteintrag Suchfeld Hinweis 1790 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Anlage 2 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Eheregister Standesamt, Nummer Registernummer Anlass der Beurkundung Ort, Tag der Eheschließung Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft1 1. (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner) Familienname vor der Ehe Geburtsname vor der Ehe Vorname(n) vor der Ehe Geschlecht Ort, Tag der Geburt Religion Familienname in der Ehe Geburtsname in der Ehe Vorname(n) in der Ehe 2. (Ehefrau, Ehemann, Ehepartner) Familienname vor der Ehe Geburtsname vor der Ehe Vorname(n) vor der Ehe Geschlecht Ort, Tag der Geburt Religion Familienname in der Ehe Geburtsname in der Ehe Vorname(n) in der Ehe Ort, Tag der Beurkundung Urkundsperson Hinweise Registernummer Zu 1. Geburtseintrag Staatsangehörigkeit Recht Namensführung Zu 2. Geburtseintrag Staatsangehörigkeit Recht Namensführung Zu 1. und 2. Namensbestimmung Lebenspartnerschaftseintrag 1 Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1791 Folgebeurkundung Eheregister Standesamt, Nummer Registernummer2 Anlass der Beurkundung Beurkundete Daten3 Ort, Tag der Beurkundung Urkundsperson Hinweise Registernummer Hinweisdaten 2 3 Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV. Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben. 1792 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Anlage 3 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Lebenspartnerschaftsregister Standesamt, Nummer Registernummer Anlass der Beurkundung Ort, Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft 1. (Lebenspartner, Lebenspartnerin) Familienname vor der Begründung Geburtsname vor der Begründung Vorname(n) vor der Begründung Geschlecht Ort, Tag der Geburt Religion Familienname in der Lebenspartnerschaft Geburtsname in der Lebenspartnerschaft Vorname(n) in der Lebenspartnerschaft 2. (Lebenspartner, Lebenspartnerin) Familienname vor der Begründung Geburtsname vor der Begründung Vorname(n) vor der Begründung Geschlecht Ort, Tag der Geburt Religion Familienname in der Lebenspartnerschaft Geburtsname in der Lebenspartnerschaft Vorname(n) in der Lebenspartnerschaft Ort, Tag der Beurkundung Urkundsperson Hinweise Registernummer Zu 1. Geburtseintrag Staatsangehörigkeit Recht Namensführung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1793 Zu 2. Geburtseintrag Staatsangehörigkeit Recht Namensführung Zu 1. und 2. Namensbestimmung Folgebeurkundung Lebenspartnerschaftsregister Standesamt, Nummer Registernummer1 Anlass der Beurkundung Beurkundete Daten2 Ort, Tag der Beurkundung Urkundsperson Hinweise Registernummer Hinweisdaten 1 2 Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV. Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben. 1794 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Anlage 4 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Geburtenregister Standesamt, Nummer Registernummer Anlass der Beurkundung Tag, Uhrzeit der Geburt Ort der Geburt Kind Geburtsname Vorname(n) Geschlecht Religion 1. (Mutter) Familienname Geburtsname Vorname(n) Religion 2. (Vater) Familienname Geburtsname Vorname(n) Religion Ort, Tag der Beurkundung Urkundsperson Hinweise Registernummer Zu 1. und 2. Ort, Tag der Eheschließung Eheeintrag Zu 1. Ort, Tag der Geburt Geburtseintrag Staatsangehörigkeit Zu 2. Ort, Tag der Geburt Geburtseintrag Staatsangehörigkeit Kind Staatsangehörigkeit Recht Namensführung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1795 Folgebeurkundung Geburtenregister Standesamt, Nummer Registernummer1 Anlass der Beurkundung Beurkundete Daten2 Ort, Tag der Beurkundung Urkundsperson Hinweise Registernummer Hinweisdaten 1 2 Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV. Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben. 1796 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Anlage 5 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Sterberegister Standesamt, Nummer Registernummer Anlass der Beurkundung Tag, Uhrzeit des Todes Ort des Todes Verstorbene Person Familienname Geburtsname Vorname(n) Geschlecht Ort, Tag der Geburt Letzter Wohnsitz Religion Familienstand (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartnerin) Familienname Geburtsname Vorname(n) Ort, Tag der Beurkundung Urkundsperson Hinweise Registernummer Verstorbene Person Geburtseintrag Ort, Tag der Eheschließung1 Eheeintrag1 Führungsort Heiratseintrag Folgebeurkundung Sterberegister Standesamt, Nummer Registernummer2 Anlass der Beurkundung Beurkundete Daten3 Ort, Tag der Beurkundung Urkundsperson Hinweise Registernummer Hinweisdaten 1 2 3 Bei Begründung einer Lebenspartnerschaft ist der Leittext an den Beurkundungssachverhalt anzupassen. Registernummer unter Hinzufügung der fortlaufenden Nummer der Folgebeurkundung nach § 17 PStV. Es werden alle Beurkundungsdaten des Eintrags mit den nach der Folgebeurkundung aktualisierten Daten angegeben. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1797 Anlage 6 (zu den §§ 48, 70) Eheurkunde Standesamt Registernummer Ort, Tag der Eheschließung 1. (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner)1 Familienname vor der Ehe Geburtsname vor der Ehe Vorname(n) vor der Ehe Ort, Tag der Geburt Religion2 Familienname in der Ehe3 Geburtsname in der Ehe3 Vorname(n) in der Ehe3 2. (Ehefrau, Ehemann, Ehepartner)1 Familienname vor der Ehe Geburtsname vor der Ehe Vorname(n) vor der Ehe Ort, Tag der Geburt Religion2 Familienname in der Ehe3 Geburtsname in der Ehe3 Vorname(n) in der Ehe3 Weitere Angaben aus dem Register2 Ort, Tag Siegel Urkundsperson (Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung) Geburtseintrag Zu 1. Zu 2. 1 2 3 Jeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Eheregister. Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert. Nach der Auflösung der Ehe werden die Wörter ,,in der Ehe" durch die Wörter ,,nach Eheauflösung" ersetzt. 1798 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Anlage 7 (zu den §§ 48, 70) Lebenspartnerschaftsurkunde Standesamt Registernummer Ort, Tag der Begründung 1. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)1 Familienname vor der Lebenspartnerschaft Geburtsname vor der Lebenspartnerschaft Vorname(n) vor der Lebenspartnerschaft Ort, Tag der Geburt Religion2 Familienname in der Lebenspartnerschaft3 Geburtsname in der Lebenspartnerschaft3 Vorname(n) in der Lebenspartnerschaft3 2. (Lebenspartner, Lebenspartnerin)1 Familienname vor der Lebenspartnerschaft Geburtsname vor der Lebenspartnerschaft Vorname(n) vor der Lebenspartnerschaft Ort, Tag der Geburt Religion2 Familienname in der Lebenspartnerschaft3 Geburtsname in der Lebenspartnerschaft3 Vorname(n) in der Lebenspartnerschaft3 Weitere Angaben aus dem Register2 Ort, Tag Siegel Urkundsperson (Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung) Geburtseintrag Zu 1. Zu 2. 1 2 3 Jeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Lebenspartnerschaftsregister. Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert. Leittext wird bei Auflösung der Lebenspartnerschaft entsprechend angepasst. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1799 Anlage 8 (zu den §§ 48, 70) Geburtsurkunde Standesamt Registernummer Ort, Tag der Geburt Kind Geburtsname Vorname(n) Geschlecht Religion1 1. (Mutter, Elternteil) Familienname Geburtsname Vorname(n) Religion1 2. (Vater, Elternteil) Familienname Geburtsname Vorname(n) Religion1 Weitere Angaben aus dem Register1 Ort, Tag Siegel Urkundsperson (Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung) 1 Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert. 1800 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Anlage 9 (zu den §§ 48, 70) Sterbeurkunde Standesamt Registernummer Tag, Uhrzeit des Todes Ort des Todes Verstorbene Person Familienname Geburtsname Vorname(n) Letzter Wohnsitz Ort, Tag der Geburt Religion1 Familienstand (Ehemann, Ehefrau, Ehepartner, Lebenspartner, Lebenspartnerin)2 Familienname Geburtsname Vorname(n) Ort, Tag Siegel Urkundsperson (Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung) 1 2 Leittext erscheint nur, wenn es der Beurkundungssachverhalt erfordert. Jeweilige familienrechtliche Bezeichnung gemäß Sterberegister. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1801 Anlage 10 (zu § 29) Niederschrift über die Eheschließung Standesamt Ort, Tag Vor dem unterzeichnenden Standesbeamten erschienen heute zur Eheschließung (bei bestehender Lebenspartnerschaft, begründet am ..., Standesamt ..., Reg. Nr. L .../...)1 1. Vorname(n) Familienname Geburtsname Geschlecht Staatsangehörigkeit Religion wohnhaft in Geburtstag, Geburtsort Standesamt, Registernummer ausgewiesen durch und 2. Vorname(n) Familienname Geburtsname Geschlecht Staatsangehörigkeit Religion wohnhaft in Geburtstag, Geburtsort Standesamt, Registernummer ausgewiesen durch Als Zeugen waren anwesend:1 Weiterhin erschien als Dolmetscher für die ............... Sprache:1 Er wurde über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt belehrt. Er erklärte ­ unter Berufung auf seinen allgemein geleisteten Eid ­, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.1 Der Standesbeamte fragte die Eheschließenden, ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen ergeben haben, die ihre tatsächlichen Verhältnisse der Ehevoraussetzungen betreffen. Auf die Frage des Standesbeamten erklärten die Eheschließenden, dass keine entsprechenden Änderungen eingetreten sind. Sodann fragte der Standesbeamte die Eheschließenden einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Eheschließenden bejahten diese Frage. Der Standesbeamte sprach aus, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien. 1 Abschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt. Die Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu ergänzen. 1802 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 Zur Namensführung in der Ehe gaben die Ehegatten keine/folgende1 Erklärung ab: Dadurch ergibt sich folgende Namensführung in der Ehe: 1. (Ehemann/Ehefrau/Ehepartner)1 Familienname Vorname(n) Geburtsname 2. (Ehefrau/Ehemann/Ehepartner)1 Familienname Vorname(n) Geburtsname Vorgelesen [in deutscher und ............... Sprache]1 genehmigt und unterschrieben Siegel Urkundsperson". Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2018 1803 15. Anlage 13 wird Anlage 11 und wie folgt gefasst: ,,Anlage 11 (zu § 31 Absatz 2) Bescheinigung nach § 31 Absatz 2 der Personenstandsverordnung (PStV) Standesamt Kind vorgesehener Familienname vorgesehene(r) Vorname(n) Geschlecht Geburtstag Geburtsort Mutter Familienname Geburtsname Vorname(n) Religion Vater Familienname Geburtsname Vorname(n) Religion (§ 31 Absatz 2 PStV) Ort, Tag Siegel Urkundsperson (Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung) ". Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. November 2018 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 24. Oktober 2018 Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer