Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2018  Nr. 44 vom 13.12.2018  - Seite 2278 bis 2328 - Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung

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2278 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung1 Vom 10. Dezember 2018 Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf Grund ­ des § 10 Absatz 8 Satz 1, 3 und 4, des § 11 Absatz 6 Satz 1, 3 und 4 sowie des § 34 Absatz 7 Satz 1, 3 und 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446) im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und auf Grund ­ des § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie des § 28 Absatz 4 Satz 1 und 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446) im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute: Artikel 1 (2) Im Antrag auf Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist anzugeben, für welche der in § 1 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Zahlungsdienste die Erlaubnis beantragt wird. Im Erlaubnisantrag nach § 10 Absatz 1 Satz 1 und § 11 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist anzugeben, ob und welche Tätigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 oder des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erbracht werden sollen. (3) Die Beschreibung des Geschäftsmodells gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere die Art der beabsichtigten Zahlungsdienste und die beabsichtigte Ausgabe von E-Geld sowie sonstige Tätigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 und des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes enthalten und jeweils deren Abwicklung erläutern. Beizufügen sind Muster der vorgesehenen Kundenverträge und der allgemeinen Geschäftsbedingungen. (4) Für die Budgetplanung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind Planbilanzen und Plangewinn- und -verlustrechnungen nach den für Institute geltenden Rechnungslegungsvorschriften und die Berechnung der Eigenmittelanforderungen mit dem vorgesehenen Meldebogen nach allen anzuwendenden Methoden der Zahlungsinstituts-Eigenmittelverordnung für die ersten drei vollen Geschäftsjahre nach Aufnahme des Geschäftsbetriebes vorzulegen. Die Annahmen für die geschäftliche Entwicklung sind zu begründen. (5) Zum Nachweis gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Die ZAG-Anzeigenverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3603), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 34 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 wird das Wort ,,Zahlungsinstitut" durch das Wort ,,Institut" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: ,,§ 2 Unterlagen nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (1) Erlaubnisanträge einschließlich der nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erforderlichen Angaben und Nachweise sind der Bundesanstalt in zweifacher Ausfertigung einzureichen. 1 Diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35; L 169 vom 28.6.2016, S. 18; L 102 vom 23.4.2018, S. 97; L 126 vom 23.5.2018, S. 10) und in Artikel 1 Nummer 2 und Nummer 15, dort § 16, der weiteren Umsetzung der Vorgaben der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA/GL/2017/09 vom 8.11.2017 zu den Informationen, die für die Zulassung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie für die Eintragung von Kontoinformationsdienstleistern gemäß Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2015/2366 zu übermitteln sind (https://www.eba.europa.eu/documents/10180/2015792/Guidelines+on+Authorisations+ of+Payment+Institutions+%28EBA-GL-2017-09%29_DE.pdf/13adb068-7e69-40c5-a8b7-69a7d374e536). Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2279 über das erforderliche Anfangskapital bei Gründung eines Unternehmens ist eine Bestätigung eines CRR-Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum darüber vorzulegen, dass das Anfangskapital eingezahlt sowie frei von Rechten Dritter ist und zur freien Verfügung der Geschäftsleiter steht. Bei bestehenden Unternehmen wird der Nachweis erbracht durch die schriftliche Bestätigung eines Prüfers, der im Falle der Erlaubniserteilung zur Prüfung des Jahresabschlusses des Instituts berechtigt wäre, über das Vorhandensein von Eigenmitteln, die nach den für Institute geltenden Grundsätzen ermittelt worden sind. Als Nachweis für die Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste nach den §§ 16 und 36 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die Berechnung der Mindestdeckungssumme und ein Versicherungsvertrag oder ein Dokument zum Nachweis einer gleichwertigen Garantie einzureichen. (6) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist anzugeben, mit welchen CRR-Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen nach den §§ 17 und 18 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Vereinbarungen geschlossen werden sollen. Entwürfe der Verträge sind beizufügen. (7) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist anzugeben, dass die Unternehmenssteuerung, Kontrollmechanismen und Verfahren verhältnismäßig, angemessen, zuverlässig und ausreichend sind. (8) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die vorhandenen Verfahren für die Überwachung, Handhabung und Folgemaßnahmen bei Sicherheitsvorfällen und sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden, einschließlich eines Mechanismus für die Meldung von Vorfällen unter Berücksichtigung der Meldepflichten nach § 54 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, im Einzelnen anzugeben. Die Angaben nach Satz 1 umfassen auch die organisatorischen Maßnahmen und Verfahren zur Betrugsprävention, die Berichtswege in Betrugsfällen und die verwendeten Überwachungsinstrumente für Sicherheitsrisiken sowie vorhandene Folgemaßnahmen und Verfahren zu deren Verhinderung. (9) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die vorhandenen Verfahren für die Erfassung, Überwachung, Rückverfolgung sowie für die Beschränkung des Zugangs zu sensiblen Zahlungsdaten gemäß § 1 Absatz 26 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes im Einzelnen zu benennen. Die Angaben nach Satz 1 umfassen auch die Verfahren zur Autorisierung des Zugangs zu sensiblen Zahlungsdaten sowie diesbezügliche Informationsübermittlungswege. (10) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die Regelungen zur Geschäftsfortführung im Krisenfall, unter Nennung der maßgeblichen Abläufe, der Notfallpläne und des Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit solcher Pläne, aufzunehmen. Ferner hat die Beschreibung nach Satz 1 eine Analyse über die Auswirkungen des Krisenfalls auf die Geschäftstätigkeit zu beinhalten. (11) In der Beschreibung der Grundsätze und Definitionen für die Erfassung statistischer Daten über Leistungsfähigkeit, Geschäftsvorgänge und Betrugsfälle gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die Art und der Umfang der erfassten Daten sowie die Datenerfassung einschließlich Verfahren, Zweck und Häufigkeit anzugeben. (12) In der Beschreibung der Sicherheitsstrategie gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind eine detaillierte Risikobewertung der nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte und eine Beschreibung von Sicherheitskontroll- und Risikominderungsmaßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Zahlungsdienstenutzer vor den festgestellten Risiken, einschließlich Betrug und illegaler Verwendung sensibler und personenbezogener Daten anzugeben. (13) Der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter und Agenten sowie E-Geld-Agenten und Zentralen Kontaktpersonen beizufügen. Die Angaben nach Satz 1 müssen insbesondere eine Beschreibung der Handhabung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken enthalten. (14) Die Darstellung des organisatorischen Aufbaus gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere auch die Zuständigkeiten der Geschäftsleiter enthalten. Beizufügen sind insbesondere 1. die Geschäftsordnungen der Organe der Gesellschaft, 2. Muster der Agenturverträge, 3. eine Beschreibung der beabsichtigten Vorkehrungen gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes und 4. Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 26 Absatz 1 Satz 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. (15) Für die Angaben und den Nachweis gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind mindestens die in § 8 Nummer 1 bis 5 und in den §§ 9 bis 11, 13 und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten Erklärungen und Unterlagen beizufügen und auf Verlangen der Bundesanstalt weitere Auskünfte zu erteilen. Lebensläufe sind eigenhändig zu unterzeichnen. Die §§ 4, 5 und 16 der Inhaberkontrollverordnung sind entsprechend anzuwenden. 2280 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 (16) Für den Nachweis der Zuverlässigkeit und angemessener theoretischer und praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erbringung von Zahlungsdiensten der in § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 oder in § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Personen gilt § 10 entsprechend. (17) Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist in beglaubigter Kopie beizufügen. (18) Die Vorgaben der Absätze 4, 7 bis 13, 15 und 17 sind nach § 11 Absatz 2 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechend anzuwenden auf Erlaubnisanträge nach § 11 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,§ 3 Mitteilungen nach § 10 Absatz 5 und § 11 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse)". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Den Mitteilungen nach § 10 Absatz 5 und § 11 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind im Falle der Änderung von gemäß § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes eingereichten Unterlagen die geänderten Unterlagen beizufügen." 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,§ 4 Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung)". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Auf die Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind § 2 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 3 bis 5 und 7 bis 16 der Inhaberkontrollverordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der dort genannten Zielunternehmen das Institut tritt." c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 Nummer 1 und 2 werden die Wörter ,,§ 11 Absatz 1 Satz 2" jeweils durch die Wörter ,,§ 14 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. bb) In Satz 2 werden nach dem Wort ,,Verordnung" die Wörter ,,sowie ein Schaubild der beabsichtigten Beteiligungsstruktur unter Angabe der jeweils gehaltenen Kapital- und Stimmrechtsanteile in Prozent" eingefügt. cc) In Satz 3 werden die Wörter ,,Tochterunternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis" durch das Wort ,,Unternehmen", die Wörter ,,bei Treuhandverhältnissen" durch die Wörter ,,über Treuhandverhältnisse" und das Wort ,,Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" durch das Wort ,,Kreditwesengesetzes" ersetzt. dd) In den Sätzen 4 und 7 wird die Angabe ,,§ 11" jeweils durch die Angabe ,,§ 14" ersetzt. d) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort ,,Zahlungsinstitut" durch das Wort ,,Institut" ersetzt und die Wörter ,,§ 8 Nummer 1 bis 6 und §§ 9 bis 11 und 14" werden durch die Wörter ,,§ 8 Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 14" ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort ,,Zahlungsinstitut" durch das Wort ,,Institut" ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,§ 5 Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung)". b) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 wird die Angabe ,,§ 11" jeweils durch die Angabe ,,§ 14" ersetzt. 6. In der Überschrift des § 6 wird die Angabe ,,§ 17" durch die Angabe ,,§ 22" ersetzt. 7. § 7 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe ,,§ 19" durch die Angabe ,,§ 25" ersetzt. b) In Absatz 1 Satz 1 und 2 wird die Angabe ,,§ 19" jeweils durch die Angabe ,,§ 25" und das Wort ,,Zahlungsinstitut" jeweils durch das Wort ,,Institut" ersetzt. c) In Absatz 2 wird die Angabe ,,§ 19" durch die Angabe ,,§ 25" und das Wort ,,Zahlungsinstitut" durch das Wort ,,Institut" ersetzt. 8. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,§ 8 Anzeigen nach § 26 Absatz 2 und § 28 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Auslagerung)". b) In Satz 1 wird die Angabe ,,§ 20" jeweils durch die Angabe ,,§ 26", die Angabe ,,§ 29" durch die Angabe ,,§ 28" und die Angabe ,,Satz 8" durch die Angabe ,,Satz 6" ersetzt. c) In Satz 3 wird die Angabe ,,§ 29" durch die Angabe ,,§ 28" ersetzt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2281 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,§ 9 Anzeigen nach § 38 Absatz 1 und 2 sowie § 25 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr, Inanspruchnahme von Agenten)". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe ,,§ 25" durch die Angabe ,,§ 38" und die Angabe ,,§ 19" durch die Angabe ,,§ 25" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst: ,,Den Anzeigen nach Satz 1 an die Bundesanstalt ist eine Übersetzung in eine von dem Aufnahmestaat anerkannte Sprache beizufügen, sofern der Aufnahmestaat keine deutschsprachige Fassung akzeptiert." cc) In Satz 3 wird die Angabe ,,§ 25" durch die Angabe ,,§ 38" und die Angabe ,,§ 19" durch die Angabe ,,§ 25" ersetzt. c) Die Absätze 2 bis 4 werden wie folgt gefasst: ,,(2) Zu den Einzelheiten der einer Anzeige nach § 38 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes beizufügenden Angaben und Unterlagen wird im Falle 1. der Errichtung einer Zweigniederlassung auf die Aufzählung in Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2055 der Kommission vom 23. Juni 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Ausübung des Niederlassungsrechts oder des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr durch Zahlungsinstitute (ABl. L 294 vom 11.11.2017, S. 1), 2. der Heranziehung von Agenten auf die Aufzählung in Artikel 10 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2055, sowie 3. des Vertriebs oder Rücktauschs von E-Geld über E-Geld-Agenten auf Artikel 3 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2055 verwiesen. (3) Zu den Einzelheiten der einer Anzeige nach § 38 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über die Absicht, im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs tätig zu werden, beizufügenden Angaben und Unterlagen wird auf die Aufzählung in Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2055 verwiesen. (4) Zu den Einzelheiten einer Anzeige nach § 38 Absatz 6 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über die Aufnahme der Tätigkeit in dem Aufnahmemitgliedstaat beizufügenden Angaben und Unterlagen wird auf Artikel 3 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2055 verwiesen." 10. § 10 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,§ 10 Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Bestellung eines Geschäftsleiters)". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt geändert: aaa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe ,,§ 29" jeweils durch die Angabe ,,§ 28" ersetzt. bbb) In Nummer 2 werden nach dem Wort ,,unternehmerischen" die Wörter ,,oder sonstigen beruflichen" eingefügt. ccc) Die Nummern 4 und 5 werden wie folgt gefasst: ,,4. eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet hat oder ein solches Verfahren bereits mit einer Sanktion abgeschlossen worden ist; 5. durch eine öffentliche Stelle eine auf sie oder auf ein von ihr geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung, Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht wurde oder in sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt wurde oder ein entsprechendes Verfahren geführt wird." bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst: ,,Amtlich beglaubigte Kopien der Urteile, Beschlüsse, anderer Sanktionen oder sonstiger Dokumente über den Abschluss des Verfahrens sind beizufügen." cc) In Satz 4 werden nach den Wörtern ,,entfernt oder getilgt wurde" die Wörter ,,oder die gemäß § 53 des Bundeszentralregistergesetzes nicht angegeben werden müssen" eingefügt. dd) Nach Satz 5 werden die folgenden Sätze eingefügt: ,,Die nach den §§ 153 und 153a der Strafprozessordnung eingestellten Verfahren sind 2282 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 anzugeben. Eintragungen, die gemäß § 153 der Gewerbeordnung aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben." ee) Der bisherige Satz 7 wird aufgehoben. c) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe ,,§ 29" durch die Angabe ,,§ 28" ersetzt. d) Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze 3 bis 5 eingefügt: ,,(3) Die in der Absichtsanzeige nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Personen haben bei der Bundesanstalt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Absatz 5 oder § 30b des Bundeszentralregistergesetzes einzureichen. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Erstattung der Anzeige nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht älter als drei Monate sein. Maßgeblich ist das Datum der Ausstellung des Führungszeugnisses. § 5c Absatz 3 bis 5 der Anzeigenverordnung finden entsprechende Anwendung. (4) Die in der Absichtsanzeige nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten Personen haben bei der Bundesanstalt einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung einzureichen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Person keinen Wohnsitz in Deutschland hat oder gehabt hat oder keine berufliche Tätigkeit in Deutschland ausübt oder ausgeübt hat. Absatz 3 Satz 2 und 3 finden entsprechende Anwendung. (5) Der Anzeige sind der Anstellungsvertrag sowie das geplante Anfangsdatum und die geplante Dauer des Mandats, eine Beschreibung der wesentlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten und sonstige für die Beurteilung der Zuverlässigkeit relevante Informationen beizufügen." e) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 6. 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: ,,§ 10a Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Ausscheiden eines Geschäftsleiters sowie Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung) Den Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist eine Erklärung über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und den Grund des Ausscheidens des Geschäftsleiters bzw. der Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung beizufügen." 12. § 11 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe ,,§ 29" durch die Angabe ,,§ 28" und das Wort ,,Zahlungsinstitut" durch das Wort ,,Institut" ersetzt. b) In Absatz 1 Satz 1 und in Absatz 2 wird die Angabe ,,§ 29" jeweils durch die Angabe ,,§ 28" ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter ,,Tochterunternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis" durch das Wort ,,Unternehmen" ersetzt. 13. § 12 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe ,,§ 29" durch die Angabe ,,§ 28" ersetzt. b) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 wird die Angabe ,,§ 29" jeweils durch die Angabe ,,§ 28" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter ,,Tochterunternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis" durch das Wort ,,Unternehmen" ersetzt. 14. § 13 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe ,,§ 29" durch die Angabe ,,§ 28" ersetzt. b) In Satz 1 wird das Wort ,,Zahlungsinstituten" durch das Wort ,,Instituten" und die Angabe ,,§ 29" durch die Angabe ,,§ 28" ersetzt. 15. Nach § 13 werden die folgenden §§ 14 bis 16 eingefügt: ,,§ 14 Anzeigen nach § 28 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Änderung der Sicherung der Geldbeträge und der Absicherung für den Haftungsfall) Den Anzeigen nach § 28 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist eine Beschreibung der wesentlichen Änderungen bei der Sicherung der Geldbeträge bzw. der Absicherung für den Haftungsfall einschließlich der Entwürfe der künftig geltenden Verträge beizufügen sowie das beabsichtigte Datum des Inkrafttretens der Änderung. § 15 Anzeigen nach § 28 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Nebentätigkeiten und Beteiligungen) (1) Den Anzeigen nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind Angaben über das Unternehmen, für das die Tätigkeit ausgeübt wird, über den Beginn und die Beendigung der Tätigkeit, über die Art der Tätigkeit, und über die zeitliche Beanspruchung für die Tätigkeit beizufügen. Für die Angaben ist das Formular gemäß Anlage 5 dieser Verordnung zu verwenden. (2) Den Anzeigen nach § 28 Absatz 3 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind Angaben über die Übernahme, die Veränderung der Höhe, die Aufgabe einer Beteiligung, über das Unternehmen an dem die Beteiligung besteht, und über die Beteiligungsquote beizufügen. Für die Angaben ist das Formular gemäß Anlage 6 dieser Verordnung zu verwenden. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2283 § 16 Unterlagen nach § 34 Absatz 1 Satz 2 bis 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Registrierung) und Mitteilungen nach § 34 Absatz 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse) Auf Registrierungsanträge nach § 34 Absatz 1 Satz 2 bis 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes findet § 2 Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 3 und 4, 5 Satz 3, Absatz 7 bis 10, 12, 14, 16 und 17 dieser Verordnung und auf Mitteilungen der Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nach § 34 Absatz 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes findet § 3 dieser Verordnung entsprechende Anwendung." 16. Der bisherige § 14 wird § 17. 17. Die Anlagen 1 bis 8 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. Dezember 2018 Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz 2284 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Anhang (zu Artikel 1 Nummer 17) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2285 Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1) Formular ­ Erwerb-Erhöhung FRISTSACHE Adressatenfeld 1) Eingangsdatum: Ident-Nr. Institut Ident-Nr. Anzeigepflichtiger Wird von der Behörde ausgefüllt Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Zahlungsinstitut E-Geld-Institut an: Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Seite 1 2286 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Institut: Ja. Nein. Seite 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2287 1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen 1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist. Familienname Geburtsname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Geburtsort, Geburtsland Staatsangehörigkeit Anschrift (Hauptwohnsitz) Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Staat Angaben zur Firma, sofern vorhanden Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Sitz mit Postleitzahl Sitzstaat Wirtschaftszweig 3) 2) Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) 1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Sitzstaat Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Staat Wirtschaftszweig 3) 2) Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) Seite 3 2288 2. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist: (Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.) 2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist. Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) 3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben. Seite 4 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2289 4. Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen 4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde: Nein, weiter mit 4.2 Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 5.1 Der Anzeigepflichtige ist: Kreditinstitut E-Geld-Institut Investmentvermögen in Gesellschaftsform Erstversicherungsunternehmen Versicherungs-Holdinggesellschaft Finanzholding-Gesellschaft sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen Zahlungsinstitut Finanzdienstleistungsinstitut Kapitalverwaltungsgesellschaft Versicherungs-Zweckgesellschaft Rückversicherungsunternehmen Pensionsfonds gemischte FinanzholdingGesellschaft 4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanzbranche: Nein, weiter mit 4.3 Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 4.3 Der Anzeigepflichtige ist: CRR-Kreditinstitut Erstversicherungsunternehmen OGAW-Verwaltungsgesellschaft sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen Wertpapierhandelsunternehmen Rückversicherungsunternehmen AIF-Verwaltungsgesellschaft Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung: Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer: 4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes CRR-Kreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Seite 5 2290 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW- oder AIFVerwaltungsgesellschaft: Nein, weiter mit 5.1 Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind. Neben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp (CRR-Kreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erstoder Rückversicherungsunternehmen oder OGAW- oder AIFVerwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und die Identitätsnummer, unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben. Seite 6 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2291 5. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung 5.1 Auf die Geschäftsleitung des Instituts könnte, obwohl weniger als 20% oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind. 6), 7) 5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Institut wird durch die Behörde ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungsunternehmens Firma8), Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale Registereintragung4), Wirtschaftszweig3); Ident-Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen neben Firma (falls vorhanden) vollständiger Name8) und Geburtsdatum Kapitalanteil9),10) in Prozent Tsd. Euro Kapital des Unternehmens11) Tsd. Euro Stimmrechtsanteil in Prozent 10),12) Verhältnis zum Institut 13) 6. Beizufügende Anlagen 6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem Hauptformular bei: Ja. Nein. Wenn ,,nein" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür anzugeben sind. 6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3 ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV verzichten und reicht diese deshalb nicht ein: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann. Seite 7 2292 6.3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Liste der Anlagen Anzahl Anlage liegt bei nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Kurzbezeichnung der Anlage Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars Erklärung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ZAG i.V.m. § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG, von welcher Person oder welchem Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 3 Satz 2 InhKontrollV Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 1 InhKontrollV Amtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 2 InhKontrollV Liste der persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 8 Nr. 3 InhKontrollV Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 4 InhKontrollV Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 5 InhKontrollV Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 6 InhKontrollV Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern des Instituts nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8 Nr. 7 InhKontrollV Formulare ,,Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit" nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3 Seite 8 nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 und 4 InhKontrollV Lebensläufe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 InhKontrollV wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV den Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstattungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV einer Aufzählung und Beschreibung der Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Seite 9 2293 Arbeitszeugnisse über unselbstständige Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 4 InhKontrollV Darstellung der Konzernstruktur nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe a InhKontrollV Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV Angaben zur Führung von Geschäften nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 12 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja 2294 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Nr. 1 InhKontrollV Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht einer Vermögensaufstellung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 4 InhKontrollV den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV den Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV den Ratings über die Bonität der einzelnen Konzernunternehmen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 15 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Seite 10 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2295 Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars ja wird nachgereicht ja wird nachgereicht ja wird nachgereicht ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen 7. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an: Familienname Vorname Telefonnummer (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse 8. Unterschrift(en) 8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass N N der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben. 8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab: Nein, bitte weiter mit 8.3 Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen. Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen Seite 11 2296 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen 14) abzugeben: Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 12 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2297 Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 13 2298 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Fußnoten 1) Es ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutsche Bundesbank zu adressieren. Die entsprechende Adresse ist in das Adressatenfeld einzutragen. 2) 3) 4) 5) 6) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben. Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der ,,Kundensystematik für die Bankenstatistik" einzutragen. Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt. Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen. Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen - bei komplexen Beteiligungsstrukturen, - bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und - wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt. Stattdessen ist das Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" der ZAGAnzeigenverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen. 7) Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Institut. Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Institut muss lediglich die Firma eingetragen werden. Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Institut um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen. 8) 9) 10) Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Institut (keine durchgerechneten Quoten). 11) Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. 12) Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. 13) Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder der beabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Instituts, ist ,,Mutter" einzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Instituts, ist ,,Schwester" einzutragen.Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen. Diese Seite ist nicht einzureichen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2299 14) Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist dem Formular ein gesondertes Blatt anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist. Diese Seite ist nicht einzureichen. 2300 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2301 2302 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Formular ­ Aufgabe-Verringerung Adressatenfeld 1) Eingangsdatum: Ident-Nr. Institut Ident-Nr. Anzeigepflichtiger Wird von der Behörde ausgefüllt Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung Absicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Zahlungsinstitut E-Geld-Institut an: Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 2 Rechtsform Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2303 Sitz mit Postleitzahl Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Der Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Institut: (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) Ja. Nein. Seite 2 2304 1. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen 1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist. Familienname Geburtsname Sämtliche Vornamen Staatsangehörigkeit Anschrift (Hauptwohnsitz) Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Staat Angaben zur Firma, sofern vorhanden Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Firma Zeile 2 Sitz mit Postleitzahl Sitzstaat Wirtschaftszweig 3) 2) Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. 1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Sitzstaat Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Staat Wirtschaftszweig 3) Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. 2) Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) (Hinweis: Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Bei der Anzeige der Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind die Nummern 2 bis 4 nicht auszufüllen.) Seite 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2305 2. Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist: (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) Der mit der letzten Absichtsanzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist weiterhin Empfangsbevollmächtigter des Anzeigepflichtigen, und dessen Personalien, insbesondere dessen Anschrift, haben sich seitdem nicht verändert: Ja, weiter mit 3. Nein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2 (Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.) 2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist. Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Ordnungsmerkmale Registereintragung 4) Seite 4 2306 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden: (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) Nein, weiter mit 4. Ja, nachfolgende Auswahl treffen. Die Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es wären Anteile einem bisher nicht Angezeigten zuzurechnen: Nein, weiter mit 4. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen Anteile zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben. 4. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) 4.1 Auf die Geschäftsleitung des Instituts könnte, obwohl weniger als 20% oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden. Nein, weiter mit 4.2 Ja, nachfolgende Auswahl treffen. Die Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es besteht nunmehr die Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben: Nein, weiter mit 4.2 Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ 5) beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind. 6), 7) 4.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Institut wird durch die Behörde ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungsunternehmens Firma8), Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale Registereintragung4), Wirtschaftszweig3); Ident-Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen neben Firma (falls vorhanden) vollständiger Name8) und Geburtsdatum Kapitalanteil9),10) in Prozent Tsd. Euro Kapital des Unternehmens11) Tsd. Euro Stimmrechtsanteil in Prozent 10),12) Verhältnis zum Institut 13) Seite 5 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2307 5. Liste der Anlagen Anlage liegt bei ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Kurzbezeichnung der Anlage Erklärung nach § 5 Abs. 2 ZAGAnzV Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ZAGAnzV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars nicht erforderlich ja wird nachgereicht Anlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars nicht erforderlich ja wird nachgereicht ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen 6. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an: Familienname Vorname Telefonnummer (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse Seite 6 2308 7. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Unterschrift(en) 7.1. Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben. 7.2. Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab: Nein, bitte weiter mit 7.3. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen. Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen 7.3. Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen 14) abzugeben: Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 7 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2309 Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 8 2310 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Fußnoten 1) Es ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren. Die entsprechende Adresse ist in das Adressatenfeld einzutragen. 2) 3) 4) 5) 6) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben. Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der ,,Kundensystematik für die Bankenstatistik" einzutragen. Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt. Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen. Nummer 4.2 ist nicht auszufüllen - bei komplexen Beteiligungsstrukturen, - bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und - wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt. Stattdessen ist das Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" der ZAGAnzeigenverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen. 7) Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Institut. Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Institut muss lediglich die Firma eingetragen werden. Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Institut um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock zu machen. 8) 9) 10) Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Institut (keine durchgerechneten Quoten). 11) Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. 12) Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Diese Seite ist nicht einzureichen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2311 13) Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Instituts, ist ,,Mutter" einzutragen. Ist der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Instituts, ist ,,Schwester" einzutragen. 14) Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist. Diese Seite ist nicht einzureichen. 2312 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Anlage 4 (zu § 10 Absatz 1 Satz 1) Formular ­ Angaben zur Zuverlässigkeit Angaben zur Zuverlässigkeit 1) Familienname Geburtsname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit(en) Anschrift (Hauptwohnsitz) Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Staat Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2313 1. 1.1 Angaben nach § 10 Abs. 1 ZAGAnzV Gegen mich wird ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren) geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt und mit einer Verurteilung oder Einstellung gemäß §§ 153 und 153a StPO abgeschlossen: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.2) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 1.2 Gegen mich wird im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren gegen mich mit einer Verurteilung oder sonstigen Sanktion abgeschlossen: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.2) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 1.3 Gegen mich oder ein von mir geleitetes Unternehmen wird ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.2) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. Seite 2 2314 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 1.4 Gegen mich hat eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsoder Eignungsprüfung oder eine aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder ein solches Verfahren mit einer Sanktion abgeschlossen: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.2) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 1.5 Mir wurde durch eine öffentliche Stelle eine auf mich oder auf ein von mir geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung, versagt, aufgehoben, zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht oder ich wurde in sonstiger Weise von der Ausübung eines Berufes, vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte untersagt oder es wurde gegen mich ein entsprechendes Verfahren geführt: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.2) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. Falls die vorstehende Erklärung nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann, sondern ein Sachverhalt gemäß den Nummern 1.1 bis 1.5 positiv einschlägig ist, sind Angaben zum entsprechenden Verfahren zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen. Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente über die Verfahren sind beizufügen. In der Erklärung können anhängig gewesene Strafverfahren unberücksichtigt bleiben ­ die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder Seite 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2315 ­ ­ ­ ­ die die bei die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder mit einem Freispruch beendet worden sind oder denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen. Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben. Die nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen anzugeben. Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben. 2. 2.1 2.2 2.3 Angaben nach § 10 Abs. 5 ZAGAnzV geplanter Beginn des Mandats zum: ____________ Dauer des Mandats: _______________________ Beschreibung der wesentlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten der Position3): 2.4 Ich wurde aufgrund einer Kündigung oder Abberufung einer Vertrauensstellung, eines Treuhandverhältnisses oder einer ähnlichen Situation durch damalige Arbeitsgeber gekündigt oder zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in einer derartigen Position aufgefordert. Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind zu den Vorkommnissen weitere Informationen einzureichen: 2.5 Betreffend meine Person wurde bereits eine Beurteilung der Zuverlässigkeit als Erwerber oder als eine Person, die die Geschäfte eines Instituts leitet, von einer anderen zuständigen Behörde durchgeführt. Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Behörde, das Datum der Beurteilung und das Ergebnis der Prüfung anzugeben. 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. Seite 4 2316 2.6 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Betreffend meine Person ist bereits eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 2.5 durch eine andere, nicht dem Finanzsektor angehörige Behörde durchgeführt worden. Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind Angaben zur Behörde zu machen und Nachweise über das Ergebnis der Prüfung einzureichen. 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _. Ort Datum Eigenhändige Unterschrift der erklärenden Person Seite 5 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2317 Fußnoten 1) Für jede Person, die nach § 10 Absatz 1 ZAGAnzV oder nach § 2 Absatz 16 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 ZAGAnzV eine entsprechende Erklärung abgeben muss, ist ein gesondertes Formular zu verwenden. Bei der Erläuterung sollte die Behörde mit Sitz, das Aktenzeichen, der Gegenstand des Verfahrens und der Verfahrensstand unter Angabe der Anhängigkeit angegeben werden. Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar. Angaben zur Beschreibung der wesentlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten der Position können auch auf einem gesonderten Blatt eingereicht werden. 2) 3) Diese Seite ist nicht einzureichen. 2318 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Anlage 5 (zu § 10 Absatz 2 Satz 3) Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortlichen Personen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2319 2320 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Anlage 6 (zu § 10 Absatz 2 Satz 5) Beteiligungen von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortlichen Personen Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2321 2322 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2323 Anlage 7 (zu § 11 Absatz 1 und 2) Passivische Beteiligungsanzeige 2324 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2325 2326 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 Anlage 8 (zu § 12 Absatz 1 und 2) Aktivische Beteiligungsanzeige Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2327 2328 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018