Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2018  Nr. 46 vom 19.12.2018  - Seite 2453 bis 2467 - Verordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung

7610-16-1
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 2453 Verordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung1 Vom 13. Dezember 2018 Aufgrund des § 29 Absatz 3 Satz 1 und 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute: Artikel 1 Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente; 2. des Erbringens von a) Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente, b) Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge, c) Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde, und die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen. (2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelastungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezogen auf den Zahlungsempfänger in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern." 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen: 1. Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG ­ Vermögensstatus ­: STZAG (Anlage 1), 2. Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG ­ Gewinn- und Verlustrechnung ­: GVZAG (Anlage 2), Die ZAG-Monatsausweisverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3591), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4209) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe ,,Zahlungsinstituten" durch die Angabe ,,Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ,,Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungsinstituten, die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen." b) In Absatz 2 wird das Wort ,,Zahlungsinstituten" durch das Wort ,,Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt gefasst: ,,§ 3 Weitere Angaben (1) Die weiteren Angaben sind im Falle 1. der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durchschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Absatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am 1 Diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35; L 169 vom 28.6.2016, S. 18; L 102 vom 23.4.2018, S. 97; L 126 vom 23.5.2018, S. 10). 2454 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 3. weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV ­ Weitere Angaben ­: WAZAG (Anlage 3)." bb) In Satz 2 wird das Wort ,,Zahlungsinstitute" durch das Wort ,,Institute" und das Wort ,,Finanzinformationenverordnung" durch die Wörter ,,Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung" und die Angabe ,,(ZVZAG)" durch die Angabe ,,(WAZAG)" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe ,,15. Geschäftstag" durch die Angabe ,,20. Geschäftstag" ersetzt. 4. Die Anlagen 1 bis 5 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. Dezember 2018 Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 2455 Anhang (zu Artikel 1 Nummer 4) 2456 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) STZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG ­ Vermögensstatus ­ Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) Aktiva 0100 Barreserve 0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0110 darunter: 0111 Guthaben bei Zentralnotenbanken 0120 aus sonstigen Tätigkeiten darunter: 0121 Guthaben bei Zentralnotenbanken 0121 Summe: (0110 + 0120) 0100 0200 Forderungen an Kreditinstitute 0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0210 darunter: 0211 auf Treuhandkonten 0220 aus sonstigen Tätigkeiten 0221 täglich fällig 0222 andere Forderungen 0221 0222 0211 0111 0120 Passiva 1800 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1810 davon: 1811 täglich fällig 1812 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1820 aus sonstigen Tätigkeiten davon: 1821 täglich fällig 1822 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1821 1811 1812 1820 1822 Summe: (1810 + 1820) 1800 1900 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1910 davon: 1911 Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen darunter: Summe: (0221 + 0222) 0220 Summe: (0210 + 0220) 0200 0300 Forderungen an Kunden 0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0310 darunter: 0311 aus Provisionen 0312 aus Krediten darunter: 0313 aus Kreditkartengeschäften 0320 aus sonstigen Tätigkeiten 0313 0320 0311 0312 1911 1912 auf Zahlungskonten davon: 1913 aus der Ausgabe von E-Geld 1920 aus sonstigen Tätigkeiten 1912 1913 1920 Summe: (1910 + 1920) 1900 2000 Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2010 2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2020 Summe: (0310 + 0320) 0300 0400 Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0410 0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0420 Summe: (2010 + 2020) 2000 2100 Sonstige Verbindlichkeiten 2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2110 2120 aus sonstigen Tätigkeiten 2120 Summe: (0410 + 0420) 0400 Summe: (2110 + 2120) 2100 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 2457 Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) Aktiva 0500 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0510 Geldmarktpapiere 0511 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0512 aus sonstigen Tätigkeiten Passiva 2200 Rechnungsabgrenzungsposten 2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2210 2220 aus sonstigen Tätigkeiten 2220 Summe: (2210 + 2220) 2200 0511 2300 Rückstellungen 0512 2310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2310 2320 aus sonstigen Tätigkeiten 2320 Summe: (2310 + 2320) 2300 2400 Passive latente Steuern 0521 2500 Nachrangige Verbindlichkeiten 0522 2510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2510 2520 aus sonstigen Tätigkeiten 2520 Summe: (2510 + 2520) 2500 2600 Genussrechtskapital darunter: 2610 vor Ablauf von zwei Jahren fällig 2610 2700 Fonds für allgemeine Bankrisiken 2700 2800 Eigenkapital 2810 gezeichnetes Kapital 0711 darunter: 0712 0713 0720 2811 stille Einlagen 2811 2810 2600 2400 Summe: (0511 + 0512) 0510 0520 Anleihen und Schuldverschreibungen 0521 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0522 aus sonstigen Tätigkeiten Summe: (0521 + 0522) 0520 Summe: (0510 + 0520) 0500 0600 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0610 0620 aus sonstigen Tätigkeiten 0620 Summe: (0610 + 0620) 0600 0700 Beteiligungen 0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0710 darunter: 0711 an Kreditinstituten 0712 an Finanzdienstleistungsinstituten 0713 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0720 aus sonstigen Tätigkeiten darunter: 0721 an Kreditinstituten 0722 an Finanzdienstleistungsinstituten 0723 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0721 0722 0723 2812 Abzugsposten: Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 2812 ./. 2820 Gewinnrücklagen 2820 2830 Gewinnvortrag/Verlust2830 vortrag2) 2840 Bilanzgewinn/Bilanzverlust2) 2840 Summe: (2810 + 2820 +(./.) 2830 +(./.) 2840) 2800 2900 Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2900 2500 + 2600 + 2700 + 2800) Summe: (0710 + 0720) 0700 0800 Anteile an verbundenen Unternehmen 0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0810 darunter: 0811 an Kreditinstituten 0812 an Finanzdienstleistungsinstituten 0813 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0811 0812 0813 3000 Unwiderrufliche Kreditzusagen 3010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 3010 3020 aus sonstigen Tätigkeiten 3020 Summe: (3010 + 3020) 3000 2458 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) Aktiva 0820 aus sonstigen Tätigkeiten darunter: 0821 an Kreditinstituten 0822 an Finanzdienstleistungsinstituten 0823 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0900 Immaterielle Anlagewerte 0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0910 0920 aus sonstigen Tätigkeiten 1000 Sachanlagen 1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1010 1020 aus sonstigen Tätigkeiten 1200 Sonstige Vermögensgegenstände 1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1210 1220 aus sonstigen Tätigkeiten 1300 Rechnungsabgrenzungsposten 1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1310 1320 aus sonstigen Tätigkeiten 1400 Aktive latente Steuern 1500 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1320 1400 1500 Summe: (1310 + 1320) 1300 1220 Summe: (1210 + 1220) 1200 1020 Summe: (1010 + 1020) 1000 2 Passiva 0820 0821 0822 0823 3100 Eventualverbindlichkeiten 3110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 3110 3120 aus sonstigen Tätigkeiten Kontrollsumme: (1700 + 2900 + 3000 + 3100) 1 3120 Summe: (3110 + 3120) 3100 9010 Summe: (0810 + 0820) 0800 ) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (,,ESZB-Referenzkurs") in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird. ) Vorzeichen angeben. 0920 Summe: (0910 + 0920) 0900 1600 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1600 1700 Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600) 1700 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 2459 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) GVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG ­ Gewinn- und Verlustrechnung ­ Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung 0100 Zinserträge 0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0111 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 0112 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0120 aus sonstigen Tätigkeiten 0121 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 0122 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0121 0111 noch Gewinn- und Verlustrechung 1000 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1010 1020 aus sonstigen Tätigkeiten 1020 Summe: (1010 + 1020) 1000 1100 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1110 1120 aus sonstigen Tätigkeiten 1120 Summe: (1110 + 1120) 1100 0122 1200 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1210 1220 aus sonstigen Tätigkeiten 1220 Summe: (1210 + 1220) 1200 1300 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1310 1320 aus sonstigen Tätigkeiten 1320 Summe: (1310 + 1320) 1300 1400 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 1410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1410 1420 aus sonstigen Tätigkeiten 1420 Summe: (1410 + 1420) 1400 1500 Aufwendungen aus Verlustübernahme 1510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1510 1520 aus sonstigen Tätigkeiten 1520 Summe: (1510 + 1520) 1500 0112 Summe: (0111 + 0112) 0110 Summe: (0121 + 0122) 0120 Summe: (0110 + 0120) 0100 0200 Zinsaufwendungen 0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0210 0220 aus sonstigen Tätigkeiten 0220 Summe: (0210 + 0220) 0200 0300 Laufende Erträge 0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0311 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0311 0312 aus Beteiligungen 0313 aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 0320 aus sonstigen Tätigkeiten 0321 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0321 0322 aus Beteiligungen 0323 aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 0322 0312 0313 Summe: (0311 + 0312 + 0313) 0310 0323 Summe: (0321 + 0322 + 0323) 0320 Summe: (0310 + 0320) 0300 2460 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung 0400 Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0410 0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0420 Summe: (0410 + 0420) 0400 0500 Provisionserträge 0510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0510 0520 aus sonstigen Tätigkeiten 0520 Summe: (0510 + 0520) 0500 0600 Provisionsaufwendungen 0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0610 0620 aus sonstigen Tätigkeiten 0620 Summe: (0610 + 0620) 0600 0700 Sonstige betriebliche Erträge 0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0710 0720 aus sonstigen Tätigkeiten 0720 Summe: (0710 + 0720) 0700 0800 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0811 Personalaufwand darunter: 0812 Löhne und Gehälter 0813 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung darunter: 0814 für Altersvorsorgung 0815 andere Verwaltungsaufwendungen 0820 aus sonstigen Tätigkeiten 0821 Personalaufwand darunter: 0822 Löhne und Gehälter 0823 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung darunter: 0824 für Altersvorsorgung 0825 andere Verwaltungsaufwendungen 0824 0825 0822 0821 0814 0815 0812 0811 noch Gewinn- und Verlustrechung 1600 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2) 1610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1610 1620 aus sonstigen Tätigkeiten 1620 Summe: (1610 + 1620) 1600 1700 Außerordentliches Ergebnis2) 1710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1711 Außerordentliche Erträge 1712 Außerordentliche Aufwendungen 1711 1712 Summe: (1711 + 1712) 1710 1720 aus sonstigen Tätigkeiten 1721 Außerordentliche Erträge 1722 Außerordentliche Aufwendungen 1721 1722 Summe: (1721 + 1722) 1720 Summe: (1710 + 1720) 1700 1800 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1810 1820 aus sonstigen Tätigkeiten 1820 Summe: (1810 + 1820) 1800 1900 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen 1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1910 0813 1920 aus sonstigen Tätigkeiten 1920 Summe: (1910 + 1920) 1900 2000 Erträge aus Verlustübernahme 2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2010 2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2020 Summe: (0811 + 0815) 0810 Summe: (2010 + 2020) 2000 2100 Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungsoder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2110 0823 2120 aus sonstigen Tätigkeiten 2120 Summe: (2110 + 2120) 2100 2200 Periodengewinn/Periodenverlust2) 2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2210 2220 aus sonstigen Tätigkeiten 2220 Summe: (0821 + 0825) 0820 Summe: (0810 + 0820) 0800 Summe: (2210 + 2220) 2200 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 2461 Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung 0900 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0910 0920 aus sonstigen Tätigkeiten 0920 Summe: (0910 + 0920) 0900 Kontrollsumme: (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900) 9010 noch Gewinn- und Verlustrechung Kontrollsumme: (9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200) 1 9020 ) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (,,ESZB-Referenzkurs") in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird. ) Vorzeichen angeben. 2 2462 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV ­ Zahlungsvolumen ­ Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort Zahlungsvolumen1) 0100 Zahlungsvolumen als Betrag (Beträge lauten auf volle Euro2)) davon: 0110 Einzahlungsgeschäft 0120 Auszahlungsgeschäft 0130 aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährung darunter: 0131 aus Lastschriftgeschäft 0132 aus Zahlungskartengeschäft 0133 aus Überweisungsgeschäft 0131 0132 0133 0110 0120 0100 Summe: (0131 + 0132 + 0133) 0130 0140 aus Akquisitionsgeschäft 0150 aus Finanztransfergeschäft darunter: 0151 nach Deutschland eingehende Transfers 0151 0140 0152 von Deutschland ausgehende Transfers 0152 0153 innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0154 außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0153 0154 Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154) 0150 0200 Anzahl der Zahlungsvorgänge davon: 0210 Einzahlungsgeschäft 0220 Auszahlungsgeschäft 0230 aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährung darunter: 0231 aus Lastschriftgeschäft 0232 aus Zahlungskartengeschäft 0233 aus Überweisungsgeschäft 0231 0232 0233 0210 0220 0200 Summe: (0231 + 0232 + 0233) 0230 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 2463 Zahlungsvolumen1) 0240 aus Akquisitionsgeschäft 0250 aus Finanztransfergeschäft darunter: 0251 nach Deutschland eingehende Transfers 0251 0240 0252 von Deutschland ausgehende Transfers 0252 0253 innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0254 außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0253 0254 Summe: (0251 + 0252 + 0253 + 0254) 0250 0300 Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente 0400 Rückbelastungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten 0410 Anzahl der Rückbelastungen 0410 0420 Gesamtbetrag der Rückbelastungen 0500 Angaben zum E-Geld-Geschäft 0510 Höhe des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs 0510 0520 Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente 0600 Zahlungsauslösedienste 0610 Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren 0620 Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge 0610 0620 0520 0420 0300 0630 Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge 0630 0700 Kontoinformationsdienste 0710 Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren 0720 Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde 0730 Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen 1 0710 0720 0730 ) Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichtsmonate als Summen zu melden. ) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (,,ESZB-Referenzkurs") in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird. 2 2464 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) ESTZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG ­ Vermögensstatus ­ Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) Aktiva Barreserve 0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0110 Forderungen an Kreditinstitute 0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0210 darunter: 0211 auf Treuhandkonten aus sonstigen Tätigkeiten 0221 täglich fällig 0222 andere Forderungen Forderungen an Kunden 0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0310 darunter: 0311 aus Provisionen 0312 aus Krediten darunter: 0313 aus Kreditkartengeschäften Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0410 0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0420 Summe: (0410 + 0420) 0400 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Geldmarktpapiere 0511 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld Anleihen und Schuldverschreibungen 0521 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0610 Beteiligungen 0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0710 0313 0311 0312 0221 0222 0211 Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1810 davon: 1811 täglich fällig 1812 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist aus sonstigen Tätigkeiten davon: 1821 täglich fällig 1822 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1910 davon: 1911 Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen darunter: 1912 auf Zahlungskonten darunter: 1913 aus der Ausgabe von E-Geld Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten 2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2010 2020 aus sonstigen Tätigkeiten Sonstige Verbindlichkeiten 2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2110 Rechnungsabgrenzungsposten 0521 2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2210 Rückstellungen 2310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2310 Passive latente Steuern Nachrangige Verbindlichkeiten 2510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2510 2400 2020 Summe: (2010 + 2020) 2000 0511 1913 1912 1821 1811 1812 1822 1911 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 2465 Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) Aktiva darunter: 0711 an Kreditinstituten 0712 an Finanzdienstleistungsinstituten 0713 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG aus sonstigen Tätigkeiten darunter: 0723 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG Anteile an verbundenen Unternehmen 0810 aus Zahlungsdiensten und 0810 aus der Ausgabe von E-Geld darunter: 0811 an Kreditinstituten 0812 an Finanzdienstleistungsinstituten 0813 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG aus sonstigen Tätigkeiten darunter: 0823 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG Immaterielle Anlagewerte 0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0910 Sachanlagen 1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1010 Sonstige Vermögensgegenstände 1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1210 Rechnungsabgrenzungsposten 1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1310 Aktive latente Steuern Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1400 1600 0823 0811 0812 0813 1 Passiva Unwiderrufliche Kreditzusagen 3010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 3010 Eventualverbindlichkeiten 3110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 3110 Kontrollsumme: (0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 + 0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 + 0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 + 1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 + 1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 + 2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 + 3110) 0711 0712 0713 0723 9010 ) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (,,ESZB-Referenzkurs") in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird. 2466 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) EGVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG ­ Gewinn- und Verlustrechnung ­ Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge 0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0111 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 0112 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen Zinsaufwendungen 0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0210 Laufende Erträge 0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0311 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0312 aus Beteiligungen 0313 aus Anteilen an verbundenen Unternehmen Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0410 Provisionserträge 0510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0510 Provisionsaufwendungen 0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0610 Sonstige betriebliche Erträge 0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0710 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0811 Personalaufwand darunter: 0812 Löhne und Gehälter 0813 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung 0812 0811 0111 noch Gewinn- und Verlustrechung Sonstige betriebliche Aufwendungen 1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1010 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1110 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1210 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0311 0312 1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1310 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 1410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1410 Aufwendungen aus Verlustübernahme 1510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1510 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2) 1610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1610 1620 aus sonstigen Tätigkeiten Außerordentliches Ergebnis2) 1710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1711 Außerordentliche Erträge 1712 Außerordentliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1810 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen 0813 1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1910 1711 1712 1620 0112 Summe: (0111 + 0112) 0110 0313 Summe: (0311 + 0312 + 0313) 0310 Summe: (1711 + 1712) 1710 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 2467 Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung darunter: 0814 für Altersvorsorgung 0815 andere Verwaltungsaufwendungen aus sonstigen Tätigkeiten Personalaufwand darunter: Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung darunter: 0824 für Altersvorsorgung Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0910 Kontrollsumme: (0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 + 0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910) 0824 0814 0815 noch Gewinn- und Verlustrechung Erträge aus Verlustübernahme 2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2010 Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2110 Periodengewinn/Periodenverlust2) 2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2210 Kontrollsumme: (9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 + 1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 + 1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210) 1 Summe: (0811 + 0815) 0810 9020 9010 ) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (,,ESZB-Referenzkurs") in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird. ) Vorzeichen angeben. 2