Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2018  Nr. 47 vom 20.12.2018  - Seite 2619 bis 2623 - Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungs-Verordnung

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2018 2619 Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung Vom 17. Dezember 2018 Auf Grund des § 330 Absatz 2 Satz 1, 3 und 4 des Handelsgesetzbuchs, der zuletzt durch Artikel 14 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank: Artikel 1 gungsverhältnis besteht, zu den Posten ,,Forderungen an Kreditinstitute" (Aktivposten 2), ,,Forderungen an Kunden" (Aktivposten 3), ,,Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" (Aktivposten 4) und ,,Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" (Aktivposten 5); 3. die verbrieften und unverbrieften Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zu den Posten ,,Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" (Passivposten 1), ,,Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" (Passivposten 2), ,,Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" (Passivposten 3) und ,,Nachrangige Verbindlichkeiten" (Passivposten 8); 4. die verbrieften und unverbrieften Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu den Posten ,,Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" (Passivposten 1), ,,Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" (Passivposten 2), ,,Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" (Passivposten 3) und ,,Nachrangige Verbindlichkeiten" (Passivposten 8). Die Angaben nach Satz 1 können statt in der Bilanz im Anhang in der Reihenfolge der betroffenen Posten gemacht werden." 5. In § 7 wird der einleitende Satzteil wie folgt gefasst: ,,Im Anhang sind die Beträge der ,,Forderungen an Kunden" (Aktivposten 3) und der ,,Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" (Passivposten 2) gesondert nach folgenden Restlaufzeiten aufzugliedern:" 6. In § 8 Satz 1 wird die Angabe ,,2a" durch die Angabe ,,3" ersetzt. 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird die Angabe ,,13" durch die Angabe ,,12" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: ,,Als Guthaben bei Zentralnotenbanken dürfen nur täglich fällige Guthaben einschließlich der täglich fälligen Fremdwährungsguthaben bei Zentralnotenbanken der Niederlassungsländer des Instituts ausgewiesen werden." Die Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung vom 2. November 2009 (BGBl. I S. 3680), die zuletzt durch Artikel 8 Absatz 8 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 3 wie folgt gefasst: ,,§ 3 Getrennte Rechnungslegung und Unterposten". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: ,,§ 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung ist auf Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anzuwenden." 3. In § 2 wird die Angabe ,,2a" durch die Angabe ,,3" ersetzt. 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden nach dem Wort ,,Rechnungslegung" die Wörter ,,und Unterposten" angefügt. b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und in Satz 1 wird die Angabe ,,§ 1" durch die Wörter ,,§ 1 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" sowie die Angabe ,,§ 1a" durch die Angabe ,,§ 1 Absatz 2 Satz 2" ersetzt. c) Folgender Absatz 2 wird angefügt: ,,(2) Als Unterposten sind im Formblatt 1 jeweils gesondert auszuweisen: 1. die verbrieften und unverbrieften Forderungen an verbundene Unternehmen zu den Posten ,,Forderungen an Kreditinstitute" (Aktivposten 2), ,,Forderungen an Kunden" (Aktivposten 3), ,,Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" (Aktivposten 4) und ,,Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" (Aktivposten 5); 2. die verbrieften und unverbrieften Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteili- 2620 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2018 8. In § 10 Satz 4 wird die Angabe ,,13" durch die Angabe ,,17" ersetzt. 9. In § 11 Satz 3 wird die Angabe ,,§ 2 Absatz 3" durch die Angabe ,,§ 3 Absatz 4" ersetzt. 10. In § 14 Satz 1 wird die Angabe ,,2a" durch die Angabe ,,3" ersetzt. 11. In § 19 Satz 1 wird die Angabe ,,2a" durch die Angabe ,,3" ersetzt. 12. In § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe ,,2a" durch die Angabe ,,3" ersetzt. 13. § 28 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 wird jeweils die Angabe ,,2a" durch die Angabe ,,3" ersetzt. b) Folgender Absatz 4 angefügt: ,,(4) § 3 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt." 14. § 29 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a wird die Angabe ,,13" durch die Angabe ,,12" ersetzt. b) In Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 1 wird jeweils die Angabe ,,2a" durch die Angabe ,,3" ersetzt. 15. Dem § 33 wird folgender Absatz 9 angefügt: ,,(9) Diese Verordnung in der Fassung des Artikels 1 der Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2619) ist erstmals auf den Jahresabschluss und Konzernabschluss für das nach dem 31. Dezember 2017 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden." 16. Die Anlage 1 (Formblatt 1) erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. Dezember 2018 Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2018 2621 Anhang zu Artikel 1 Nummer 16 Anlage 1 (zu § 2) Formblatt 1 Jahresbilanz zum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aktivseite Euro 1. Barreserve a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld darunter: Guthaben bei Zentralnotenbanken . . . . . . b) aus sonstigen Tätigkeiten darunter: Guthaben bei Zentralnotenbanken . . . . . . 2. Forderungen an Kreditinstitute a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld davon: auf Treuhandkonten aa) täglich fällig bb) andere Forderungen 3. Forderungen an Kunden a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld davon: aa) aus Provisionen bb) aus Krediten . . . . . . Euro . . . . . . Euro ...... 3. ...... . . . . . . Euro ...... ...... ...... ...... b) aus sonstigen Tätigkeiten ...... 2. ...... ...... ...... Euro Euro ...... 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld aa) täglich fällig ...... bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist ...... b) aus sonstigen Tätigkeiten aa) täglich fällig ...... bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist ...... Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld davon: zur Ausführung von Zahlungsvorgängen ...... darunter: auf Zahlungskonten . . . . . . Euro davon: aus der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten 4. ...... ...... 5. ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... 7. 6. Sonstige Verbindlichkeiten a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten Rechnungsabgrenzungsposten a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten Rückstellungen a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aa) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld bb) aus sonstigen Tätigkeiten b) Steuerrückstellungen aa) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld bb) aus sonstigen Tätigkeiten c) andere Rückstellungen aa) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld bb) aus sonstigen Tätigkeiten Passive latente Steuern ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... Euro Passivseite Euro Euro ...... b) aus sonstigen Tätigkeiten 4. Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Geldmarktpapiere aa) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld bb) aus sonstigen Tätigkeiten b) Anleihen und Schuldverschreibungen aa) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld bb) aus sonstigen Tätigkeiten 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten 7. Beteiligungen a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld darunter: aa) an Kreditinstituten bb) an Finanzdienstleistungsinstituten ...... ...... ...... ...... 2622 Aktivseite Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2018 Passivseite Euro Euro ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... Euro cc) an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes b) aus sonstigen Tätigkeiten darunter: aa) an Kreditinstituten bb) an Finanzdienstleistungsinstituten cc) an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Anteile an verbundenen Unternehmen a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld darunter: aa) an Kreditinstituten bb) an Finanzdienstleistungsinstituten cc) an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes b) aus sonstigen Tätigkeiten darunter: aa) an Kreditinstituten bb) an Finanzdienstleistungsinstituten cc) an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Immaterielle Anlagewerte a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld aa) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte bb) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten cc) Geschäfts- oder Firmenwert dd) geleistete Anzahlungen b) aus sonstigen Tätigkeiten aa) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte bb) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten cc) Geschäfts- oder Firmenwert dd) geleistete Anzahlungen Sachanlagen a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital Sonstige Vermögensgegenstände a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten Euro Euro 8. Nachrangige Verbindlichkeiten a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld Euro ...... ...... ...... ...... 9. b) aus sonstigen Tätigkeiten Genussrechtskapital darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 10. Fonds für allgemeine Bankrisiken 11. Eigenkapital ...... a) Eingefordertes Kapital Gezeichnetes Kapital abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen aa) gesetzliche Rücklage ...... 8. ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... bb) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen . . . . . . cc) satzungsmäßige Rücklagen dd) andere Gewinnrücklagen d) Bilanzgewinn/Bilanzverlust ...... ...... ...... ...... ...... ...... 9. ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... 10. 11. 12. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2018 Aktivseite Euro 13. Rechnungsabgrenzungsposten a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten 14. Aktive latente Steuern 15. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 16. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Summe der Aktiva Euro Euro ...... Euro 2623 Passivseite Euro Euro ...... ...... ...... ...... ...... ...... Summe der Passiva 1. Unwiderrufliche Kreditzusagen a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten Eventualverbindlichkeiten a) aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld b) aus sonstigen Tätigkeiten ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... 2.