Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2019  Nr. 39 vom 20.11.2019  - Seite 1547 bis 1563 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2020 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1547 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2020 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020) Vom 15. November 2019 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2020, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf 787 200 000 Euro §4 Übernahme von Gewährleistungen (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 2 900 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. festgestellt. §2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. 1548 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 §6 Befristung Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2021 außer Kraft. §7 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 15. November 2019 Der Bundespräsident Steinmeier Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1549 Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Kapitel 3 (Einnahmen): Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Investitionsfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2018 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens 1550 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 Kapitel 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2020 1 000 3 Betrag für 2019 1 000 4 Ist-Ergebnis 2018 1 000 5 2 Ausgaben 892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt. Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. 53 400 T 52 100 T 44 700 T 155 100 T 305 300 T 46 400 54 300 38 103 683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2019 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . Zahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. 190 600 T 161 800 T 130 300 T 417 700 T 900 400 T 224 300 205 900 178 399 682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. 9 700 T 10 800 T 11 500 T 57 500 T 89 500 T 9 700 8 900 2 767 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1551 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 892 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 7 425 Mio. Euro zinsbegünstigt werden: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Innovationen und Digitalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 Mio. Euro 3 765 Mio. Euro 60 Mio. Euro 2 000 Mio. Euro 1 000 Mio. Euro. Zu Tit. 682 01 Der Titelansatz umfasst Mittel für ­ die KfW-Beteiligungstochter ,,KfW Capital". Die 100 %-Tochtergesellschaft der KfW wurde in 2018 gegründet. ­ die ,,ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" der KfW Capital. Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen dienen. Die KfW Capital ist auf Eigenkapital spezialisiert, insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Programms ,,ERP-VC-Fondsinvestment", welches bis 2018 dem Titel 892 01 zugeordnet war. Das Programm ,,ERP-VC-Fondsinvestment" ist mit dem operativen Start der KfW Capital bei dieser angesiedelt. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzierungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Von dem veranschlagten Baransatz in Höhe von 9,7 Mio. Euro entfallen 6,8 Mio. Euro auf laufende Verwaltungskosten der KfW Capital für die ,,ERP-Venture Capital-Fondsinvestments", einschließlich der nicht direkt dem Programm zurechenbaren Kosten der KfW Capital, die vom Programm der ,,ERP-VC-Fondsinvestments" anteilig zu tragen sind (sog. ,,Overhead"). Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds ,,coparion" gegenüber dem Bund bzw. ERP-Sondervermögen als Gesellschafter, die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind. Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2020 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den regionalen Fördergebieten. b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ERP-Startfonds. c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern. d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Zu Tit. 683 01 Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2019. Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 900,4 Mio. Euro, davon fällig: Jahr 2021 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190,6 Mio. Euro Jahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161,8 Mio. Euro Jahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130,3 Mio. Euro in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417,7 Mio. Euro. 1552 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 Kapitel 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2020 1 000 3 Betrag für 2019 1 000 4 Ist-Ergebnis 2018 1 000 5 2 682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 929 400 T 1 929 400 T 500 000 500 000 230 366 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. 681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/ jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 3 120 T 1 040 T 1 040 T 1 040 T 2 700 2 700 2 582 681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2021 bis Jahr 2022 bis Jahr 2023 bis Jahr 2024 bis zu zu zu zu ............................................. ............................................. ............................................. ............................................. 5 100 T 1 1 1 1 500 300 300 000 T T T T 3 600 3 600 3 013 Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. 0 0 0 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 786 700 6 300 780 400 786 700 775 400 6 300 769 100 775 400 455 230 5 595 449 635 455 230 Abschluss Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtsumme Investitionsfinanzierung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1553 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 682 02 Der Ansatz umfasst insbesondere: ­ die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern; ­ die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III; ­ die Bedienung von Kapitalabrufen des 2016 zusammen mit der KfW und der EIB aufgelegten coparion-Fonds. Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasenund mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften. In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2019 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2020 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 oder in Folgejahren tätigen. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/ Verwaltungskosten geleistet werden. Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 1 929 Mio. Euro. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar ­ 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, ­ 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, ­ 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/ jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2021 bis 2023, um die Verlängerung der Stipendienprogramme USA und McCloy bewilligen zu können. Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2021 bis 2024, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2018 rund 1 750 Mio. Euro. 1554 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 Kapitel 2 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2020 1 000 3 Betrag für 2019 1 000 4 Ist-Ergebnis 2018 1 000 5 2 Sonstige Ausgaben 427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01. 200 250 200 250 84 108 575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01. 0 0 0 671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 . . . . . . . . . . 697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe Sonstige Ausgaben 50 ­ ­ 500 50 ­ ­ 500 0 0 0 192 Abschluss Sonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 500 ­ 500 500 ­ 500 192 ­ 192 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1555 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 6 Zu Tit. 427 09 Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen. Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2019 aufgenommenen Mittel vorgesehen. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 595 01 Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. Zu Tit. 697 01 Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden. 1556 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 Kapitel 3 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2020 1 000 3 Betrag für 2019 1 000 4 Ist-Ergebnis 2018 1 000 5 2 Einnahmen 119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . 162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. 0 0 359 215 192 553 179 265 0 0 359 274 176 453 171 506 119 0 476 375 206 419 0 231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) ERP-Innovationsfinanzierung: 44 657 T b) Sonderfonds Energieeffizienz: 4 590 T c) ERP-Startfonds: 6 920 T d) Strategische Wagniskapitalfinanzierung: 0 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. 56 167 56 167 60 330 272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02. 0 12 500 2 531 325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 0 787 200 0 775 900 0 745 774 Abschluss Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 0 787 200 787 200 0 775 900 775 900 0 745 774 745 774 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1557 Einnahmen Erläuterungen 6 Zu Tit. 119 99 Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen. Zu Tit. 162 01 Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: a) Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 250 T b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I-IV . . . . . . . . . . . . . . . . 104 965 T c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 000 T Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 215 T Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERPWirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERPSondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: Senator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zu Tit. 129 01 Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen. Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2019 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERPSondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch in der ERP-Innovationsfinanzierung bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bundeshaushalt 2020 erstmals an den aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) gewährten Anlaufkosten für einen neuen Förderansatz, den Aufbau einer strategisch orientierten Wagniskapitalfinanzierungsstruktur. Da die Höhe der ERP-Kosten für den Zweck ,,Strategische Wagniskapitalfinanzierung" noch nicht bezifferbar war, wurde ein Null-Ansatz gewählt. Bei dem neuen Förderansatz handelt es sich um Anlaufkosten wie z. B. Studien sowie die Dotierung von Pilotinvestitionsvorhaben. Zu Tit. 272 01 Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird. Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. 1 053 T 191 500 T 192 553 T 1558 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 Abschluss davon entfallen auf Kapitel Einnahmen Bezeichnung 1 000 1 000 Ausgaben sonstige Ausgaben 1 000 Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 Investitionen 1 000 1 000 1 2 Investitions- und Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben/ Einnahmen 787 200 786 700 500 787 200 500 6 300 780 400 787 200 500 6 300 780 400 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1559 Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 a)Bis einschl. 31.12.2018 Ausgabeneingegangene soll Verpflichtungen fällig ab 2020 2020 b)VE 2019 c)VE 2020 davon fällig Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in Mio. 1 2 3 4 5 6 7 8 892 01 Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung . . . 46,4 a) b) c) a) b) c) a) b) c) ­ ­ 305,300 815,500 323,700 900,400 ­ ­ 89,500 ­ ­ ­ 166,200 58,800 ­ ­ ­ ­ ­ ­ 53,400 135,900 55,400 190,600 ­ ­ 9,700 ­ ­ 52,100 115,300 47,100 161,800 ­ ­ 10,800 ­ ­ 44,700 92,900 38,000 130,300 ­ ­ 11,500 ­ ­ 155,100 305,200 124,400 417,700 ­ ­ 57,500 683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . 224,3 682 01 Förderkosten für die KfW Capital . . . . . . . . . . . . . . . 9,7 681 02 Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen . . . . . . . . . 2,7 a) b) c) 4,355 ­ 3,120 2,695 ­ ­ 1,660 ­ 1,040 ­ ­ 1,040 ­ ­ 1,040 ­ ­ ­ 681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . 3,6 a) b) c) a) b) c) a) b) c) 2,291 5,100 5,100 822,146 328,800 1 303,420 2 083,600 1 831,200 1 929,400 1,686 1,500 ­ 170,581 60,300 ­ 0,455 1,300 1,500 138,015 56,700 256,240 0,150 1,300 1,300 115,450 48,400 227,040 ­ 1,000 1,300 92,900 39,000 188,840 ­ ­ 1,000 305,200 124,400 631,300 Summe 286,7 682 02 Kooperationsprojekte . . . . . . 500,0 2019 ff. : 2 083,600 2020 ff. : 1 831,200 2021 ff. : 1 929,400 1560 Anlage 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 Nachweisung des ERP-Sondervermögens Aktivseite 2018 EUR A. Barreserve und Anlagen 1. Guthaben bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . 2. Termingelder bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . 3. Anlage bei Fondsgesellschaften . . . . . . . . . . 4. Anlage bei Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Gesonderter Finanzierungsblock ,,Mikromezzaninfonds Deutschland" . . . . . . 6. Gesonderter Finanzierungsblock ,,Mikromezzaninfonds Deutschland II" . . . . 7. KfW Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen C. Rechnungsabgrenzung D. Sonstige Forderungen E. Beteiligungen 1. Eingezahltes gezeichnetes Kapital . . . . . . . . 2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. DtA-Rücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Sonstige Gewinnrücklagen . . . . . . . . . . . . . . . 6. Sonderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8. ERP-Gewinnrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9. ERP-Gewinnrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10. ERP-Gewinnrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11. ERP-DtA-Gewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . 12. Sonstige Sonderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . 13. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16. ERP-Förderrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . 18. High-Tech Gründerfonds I . . . . . . . . . . . . . . . . 19. High-Tech Gründerfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . 20. High-Tech Gründerfonds III . . . . . . . . . . . . . . . 21. coparion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22. Earlybird Health-Tech . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23. eCAPITAL IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24. Cybersecurity Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25. Brockhaus Private Equity . . . . . . . . . . . . . . . . . 26. Obermark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 082 876 331,12 1 190 752 106,00 0,00 614 280 731,32 0,00 1 192 408 090,64 767 397 941,58 72 950 713,72 569 155 986,64 451 135 858,29 816 910 075,71 1 992 449 797,04 4 650 000 000,00 250 000 000,00 1 000 000 000,00 1 250 000 000,00 615 270 642,68 55 730 124,20 80 461 676,24 6 652 731,76 39 375 918,26 2 385 883,24 4 715 843,67 0,00 12 148 795,96 19 878 387,27 16 736 937 635,34 19 830 108 428,20 690 535 399,83 0,00 1 006 259 329,00 720 207 131,28 53 022 415,86 36 887 011,81 0,00 2 506 911 287,78 586 257 437,90 0,00 2 067,18 2017 EUR 632 710 427,51 0,00 1 006 259 329,00 817 690 818,16 58 003 786,95 40 400 261,08 0,00 526 248 940,86 0,00 166,96 1 082 876 331,12 1 190 752 106,00 1 000 000 000,00 614 280 731,32 2 719 237 060,84 0,00 758 597 198,86 37 595 619,41 497 307 037,51 334 432 453,30 0,00 0,00 4 650 000 000,00 250 000 000,00 1 000 000 000,00 1 250 000 000,00 615 270 642,68 58 589 415,82 73 331 791,55 4 226 371,70 15 210 240,03 816 025,66 3 300 869,39 0,00 11 790 284,08 18 381 813,27 19 267 309 723,06 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1561 nach dem Stand vom 31. Dezember 2018 Passivseite 2018 EUR A. Rückstellungen 1. Rückstellung Vermögensabsicherung . . . . . 2. Rückstellung Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds . . . . 4. Rückstellung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . 5. Rückstellung MMF I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Rückstellung MMF II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast . . . . . . . . . . Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verwahrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Vermögen des ERP-Sondervermögens Vermögensbestand 01.01. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewinn/Verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermögensbestand 31.12. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 326 914 434,11 745 434 325,55 19 072 348 759,66 19 830 108 428,20 5 539 466,36 0,00 662 140 274,70 0,00 0,00 0,00 170 499,81 662 310 774,51 2017 EUR 0,00 692 479 421,47 41 800 000,00 100 000 000,00 0,00 2 334 597,08 5 377 222,37 53 022 415,86 58 003 786,95 36 887 011,81 0,00 0,00 95 448 894,03 40 400 261,08 0,00 0,00 17 765 126 646,23 561 787 787,88 18 326 914 434,11 19 267 309 723,06 1562 Anlage 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens Im Jahr 2018 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 8,0 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 219,3 Mio. EUR. Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite. Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2018 vertragsgemäß vergütet. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2018 wie folgt vergütet: · Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des ,,Anpassungsvertrags ERP-Förderrücklage" und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW. · Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert. Im Jahr 2017 sowie im Berichtsjahr wurde jeweils rückwirkend zum 01.01. des entsprechenden Jahres eine Dotierung der ERPGewinnrücklage IV aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR vereinbart. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm ,,ERP-Venture Capital-Fondsinvestments". Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil. Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 380,1 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERPRücklagen · 213,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I · 11,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II · 45,9 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III · 57,4 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV · 30,2 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I · 1,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II · 19,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV. Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2018 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt: 1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2018 in Höhe von 219,3 Mio. EUR: · Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERPVenture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 238,2 Mio. EUR. · (Netto-)Erträge aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 22,2 Mio. EUR. · Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 3,2 Mio. EUR. 2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 160,9 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt: · Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 108,8 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2018 unter Berücksichtigung der Dotierung in die ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 100 Mio. EUR auf 767,4 Mio. EUR. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1563 · Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 35,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2018 auf 73,0 Mio. EUR. · Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 16,7 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung der Dotierung aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2018 auf 451,1 Mio. EUR. Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2018 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.