806-22-1-127
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 18. August 2020
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Berichtigung der Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung
Vom 5. August 2020
Die Anlage zur Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 715) ist wie folgt zu berichtigen: Abschnitt D laufende Nummer 6 muss wie folgt lauten:
Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1. bis 15. Monat 4 16. bis 36. Monat
Lfd. Nr. 1
Teil des Ausbildungsberufsbildes 2
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 3
,,6 Elektronische Geschäftspro- a) E-Business-Systeme zur Ressourcenplanung und zesse (E-Business) Verwaltung von Kundenbeziehungen in den Ge(§ 4 Absatz 5 Nummer 6) schäftsprozessen anwenden und Ziele, Funktionen und Schnittstellen dieser Systeme darstellen
b) Zusammenhänge zwischen Daten- und Warenfluss bei betrieblichen Prozessen herstellen und berücksichtigen c) externe und interne elektronische Informations- und Kommunikationsquellen aus E-Business-Systemen für die Informationsbeschaffung auswählen und bei betrieblichen Prozessen nutzen sowie Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden d) Daten und Informationen, insbesondere im Zusammenhang mit Stammdatenmanagement, beschaffen, erfassen, vervollständigen, sichern und pflegen e) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einhalten f) Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysieren und Ergebnisse zur Steuerung des Warenflusses nutzen g) Kennzahlen mit elektronischen Anwendungen ermitteln
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Berlin, den 5. August 2020 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Im Auftrag S. Halbach