Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2021  Nr. 38 vom 02.07.2021  - Seite 2244 bis 2244 - Erste Verordnung zur Änderung der Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung

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2244 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021 Erste Verordnung zur Änderung der Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung Vom 29. Juni 2021 Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Artikel 1 § 6 Absatz 2 der Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 715, 1933) wird wie folgt gefasst: ,,(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens vier Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest." Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. Juni 2021 Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie In Vertretung Nussbaum