806-22-13
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 2021
2289
Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS-Prüfungsordnungsermächtigungsverordnung BASPOErmV)
Vom 24. Juni 2021
Auf Grund des § 47 Absatz 3 Satz 2 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: §1 Zuständigkeit für den Erlass von Prüfungsordnungen Das Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes für die Aus- und Fortbildung in der Sozialversicherung nach § 73 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes wird ermächtigt, innerhalb seines Aufgabenbereichs Prüfungsordnungen durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 47 Absatz 3 Satz 1 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erlassen. §2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Juni 2021 Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil