Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2021  Nr. 46 vom 22.07.2021  - Seite 2995 bis 2995 - Viertes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2021 2995 Viertes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes Vom 16. Juli 2021 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vom 9. Juli 2014 (BGBl. I S. 897), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. November 2020 (BGBl. I S. 2473) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 5 wird folgender Absatz 4 angefügt: ,,(4) 8 Prozent der für das Kalenderjahr 2022 für Deutschland anzuwendenden nationalen Obergrenze nach Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 werden als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2023 aus dem ELER finanzierte Förderung bereitgestellt." 2. In § 16 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort ,,Region" das Komma und der nachfolgende Satzteil durch einen Punkt ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 16. Juli 2021 Der Bundespräsident Steinmeier Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner