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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 20. August 2021
Berichtigung des Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
Vom 17. August 2021
Das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2281) ist wie folgt zu berichtigen: 1. Artikel 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt: ,,5. Die Überschrift zu Abschnitt 2 wird wie folgt gefasst: ,,Abschnitt 2 Ausstellung und Sperrung der eID-Karte; elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät"." b) Die bisherigen Nummern 5 bis 9 werden zu den Nummern 6 bis 10. 2. In Artikel 5 Absatz 2 wird die Angabe ,,9" durch die Angabe ,,10" ersetzt. Berlin, den 17. August 2021 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Im Auftrag Matthias Taube