Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2021  Nr. 67 vom 24.09.2021  - Seite 4312 bis 4316 - Erste Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung

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4312 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 24. September 2021 Erste Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung Vom 21. September 2021 Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengeset zes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Artikel 1 Die PTB Besondere Gebührenverordnung vom 8. Juni 2021 (BGBl. I S. 1717) wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhebt in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maß gabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die aufgrund der fol genden Vorschriften erbracht werden: 1. Mess- und Eichgesetz, 2. Mess- und Eichverordnung, 3. Gewerbeordnung, 4. Spielverordnung, 5. Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz, 6. Beschussgesetz, 7. Beschussverordnung, 8. Waffengesetz, 9. Fertigpackungsverordnung und 10. Verordnung über Heizkostenabrechnung." 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a einge fügt: ,,(1a) Für die Berechnung einer Zeitgebühr ist der in Anlage 2 bezeichnete Themenbereich zu Grunde zu legen, der die Art des Zeitaufwands für die gebührenpflichtige Leistung kennzeichnet. Ist der Zeitaufwand für eine gebührenpflichtige Leistung durch mehrere Themenbereiche ge kennzeichnet, ist die Zeitgebühr aus der Summe des Zeitaufwands jedes Themenbereiches zu be rechnen." b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ,,(3) Die nach den Anlagen 1 und 2 zu erhe benden Gebühren und die nach Absatz 2 zu erhebenden Auslagen umfassen jeweils auch die Kosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter ,,gebührenfähige Leistungen" durch die Wörter ,,gebührenfähige Leistungen nach Abschnitt 4 der Anlage 1" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter ,,Wurde die gebührenfähige Leistung" durch die Wörter ,,Wurde die gebührenfähige Leistung nach Ab schnitt 4 der Anlage 1" ersetzt. c) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ,,(3) Für die Erhebung von Gebühren und Aus lagen für gebührenfähige Leistungen nach Ab schnitt 1, 2, 3, 5 und 6 der Anlage 1, die vor dem 1. Oktober 2021 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, sind die vor dem 1. Oktober 2021 geltenden ge bührenrechtlichen Regelungen weiter anzuwen den, soweit nicht die Anwendung dieser Verord nung für den Gebührenschuldner günstiger ist." Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 24. September 2021 4313 4. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ,,Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Gebührenverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV) Abschnitt 2 Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV) Abschnitt 3 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) Abschnitt 4 Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG) Abschnitt 5 Fertigpackungsverordnung (FPackV) Abschnitt 6 Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) Abschnitt 1 Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV) Nr. Gebührentatbestand Gebühr 1 Prüfung, Erteilung und Änderung von EG-Bauartzulassungen nach § 27 Absatz 2 Zeitgebühr MessEG in Verbindung mit § 19 MessEV nach Anlage 2 2 Durchführung von Vergleichsmessungen mit Mustern von Dosimetersonden für ein passives, integrierendes Dosimeter nach § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2 MessEV 2.1 Grundgebühr pro Dosimeterbauart 612 Euro 2.2 Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV) 102 Euro Abschnitt 2 Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV) Nr. Gebührentatbestand Gebühr 1 Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbin Zeitgebühr dung mit § 33c GewO nach Anlage 2 2 Erteilung eines Zulassungsbeleges und des Zulassungszeichens sowie Umtausch dieser Unterlagen nach § 15 Absatz 1 SpielV 2.1 Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 50 Stück 2.2 Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 500 Stück 3 Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach § 15 Ab satz 1 SpielV 3.1 Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungszei chens pro Stück 750 Euro 7 500 Euro 174 Euro Abschnitt 3 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) Nr. 1 Gebührentatbestand Gebühr Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten mit Messfunktion nach § 85 Ab Zeitgebühr satz 4 Nummer 1 MPDG nach Anlage 2 4314 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 24. September 2021 2 Entwicklung und Prüfung von Referenzmessverfahren, Normalmessgeräten und Zeitgebühr Prüfhilfsmitteln nach § 85 Absatz 4 Nummer 2 MPDG nach Anlage 2 3 Wissenschaftliche Beratung von Bundesoberbehörden, zuständigen Behörden und Zeitgebühr Benannten Stellen nach § 85 Absatz 4 Nummer 3 MPDG nach Anlage 2 Abschnitt 4 Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG) Nr. Gebührentatbestand Gebühr 1 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung Zeitgebühr einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Ge nach Anlage 2 schosse zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV 2 Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8 Zeitgebühr BeschG nach Anlage 2 3 Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Be Zeitgebühr schusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussappara nach Anlage 2 ten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG 4 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 20 Absatz 3 Zeitgebühr Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG nach Anlage 2 5 Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung Zeitgebühr von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition nach Anlage 2 mit Reizstoffen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG 6 Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern nach § 8 Absatz 4 Zeitgebühr BeschussV nach Anlage 2 7 Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, Zeitgebühr pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung nach Anlage 2 sowie Erstellung von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Be rechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussV 8 Prüfung von Betriebsanleitungen nach § 13 BeschussV 9 Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reiz Zeitgebühr stoffe sowie an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV nach Anlage 2 und V BeschussV 10 Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten nach § 19 Absatz 3 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2 11 Periodische Fabrikationskontrollen nach § 22 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2 12 Überprüfungen im Einzelfall nach § 23 BeschussV Zeitgebühr nach Anlage 2 13 Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erb Zeitgebühr waffen nach § 20 Absatz 4 WaffG nach Anlage 2 14 Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG Zeitgebühr nach Anlage 2 200 Euro Abschnitt 5 Fertigpackungsverordnung (FPackV) Nr. Gebührentatbestand Gebühr 1 Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1 FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen Stellen 232 Euro Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 24. September 2021 4315 Abschnitt 6 Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) Nr. 1 Gebührentatbestand Gebühr Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von sachver Zeitgebühr ständigen Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenV nach Anlage 2 Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Stundensätze Themenbereich Themenbereich 1 Akustik, Ultraschall, Beschleunigung Organisationseinheit Stundensatz in Euro Geschwindigkeit Schall 160 Akustik und Dynamik Themenbereich 2 Durchfluss Gase Flüssigkeiten 167 Wärme und Vakuum Themenbereich 3 Elektrizität und Magnetismus Gleichstrom und Niederfrequenz Hochfrequenz und Felder Elektrische Energiemesstechnik Quantenelektronik 186 Halbleiterphysik und Magnetismus Elektrische Quantenmetrologie Themenbereich 4 Ionisierende Strahlung Radioaktivität Dosimetrie für Strahlentherapie und Röntgendiagnostik Strahlenschutzdosimetrie 204 Neutronenstrahlung Strahlenwirkung Themenbereich 5 Länge, dimensionelle Metrologie Bild- und Wellenoptik Quantenoptik und Längeneinheit Oberflächenmesstechnik Dimensionelle Nanometrologie 169 Koordinatenmesstechnik Interferometrie an Maßverkörperungen Themenbereich 6 Masse und abgeleitete Größen Masse Themenbereich 7 Metrologie in der Chemie Allgemeine und Anorganische Chemie Festkörpermechanik 180 Biochemie Physikalische Chemie 188 Analytische Chemie der Gasphase Themenbereich 8 Metrologie für die Medizin Biomedizinische Magnetresonanz Biosignale Biomedizinische Optik 176 4316 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 24. September 2021 Themenbereich Themenbereich 9 Radiometrie und Photometrie Organisationseinheit Stundensatz in Euro Photometrie und Spektroradiometrie Angewandte Radiometrie Radiometrie mit Synchrotronstrahlung 194 Röntgenmesstechnik mit Synchrotronstrahlung Themenbereich 10 Thermometrie Detektorradiometrie und Strahlungsthermometrie Temperatur 176 Kryosensorik Themenbereich 11 Zeit und Frequenz Zeit und Frequenz Themenbereich 12 Metrologische Informationstechnik Mathematische Modellierung und Datenanalyse Themenbereich 13 Physikalische Sicherheitstechnik, Explosionsschutz Explosionsschutz in der Energietechnik Metrologische Informationstechnik Explosionsgeschützte Sensorik und Messtechnik 156 147 196 Grundlagen des Explosionsschutzes Themenbereich 14 Sonstige Leistungen Wissenschaftlicher Gerätebau und andere Organisa tionseinheiten ohne bzw. mit geringer bis mittlerer tech nischer Ausstattung Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Berlin, den 21. September 2021 Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier 116".