Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2022  Nr. 8 vom 14.03.2022  - Seite 314 bis 388 - Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den Hotel- und Gastronomieberufen

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314 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den Hotel- und Gastronomieberufen Vom 9. März 2022 Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungs gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisa tionserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministe rium für Bildung und Forschung: Inhaltsübersicht Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotel fachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotel management (Hotelberufeausbildungsverordnung ­ HotelAusbV) Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Res taurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie (Gastronomieberufeausbil dungsverordnung ­ GastroAusbV) Inkrafttreten, Außerkrafttreten Abschnitt 2 Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung § § § § § § 8 9 10 11 12 13 § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 Unterabschnitt 2 Zusatzqualifikation Bar und Wein Artikel 1 Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement (Hotelberufeausbildungsverordnung ­ HotelAusbV)* § 19 § 20 Abschnitt 1 § § § § 1 2 3 4 § 5 § 6 § 7 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe Dauer der Berufsausbildungen Begriffsbestimmungen Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungs rahmenpläne Struktur der Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie Ausbildungsberufsbild Struktur der Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotel management und zur Kauffrau für Hotelmanagement sowie Ausbildungsberufsbild Ausbildungsplan * Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah menlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Inhalt der Zusatzqualifikation Prüfung der Zusatzqualifikation Abschnitt 3 Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement Unterabschnitt 1 Inhaltsübersicht Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt Inhalt des Teiles 1 Prüfungsbereich des Teiles 1 Inhalt des Teiles 2 Prüfungsbereiche des Teiles 2 Prüfungsbereich ,,Veranstaltungen und Food-andBeverage-Management" Prüfungsbereich ,,Revenue-Management, Marketing und Verkauf" Prüfungsbereich ,,Organisation des Beherbergungsbe triebes" Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Mündliche Ergänzungsprüfung Abschlussprüfung § § § § § § 21 22 23 24 25 26 § 27 § 28 § 29 § 30 § 31 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt Inhalt des Teiles 1 Prüfungsbereich des Teiles 1 Inhalt des Teiles 2 Prüfungsbereiche des Teiles 2 Prüfungsbereich ,,Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkula tion" Prüfungsbereich ,,Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung" Prüfungsbereich ,,Personalwirtschaft" Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Mündliche Ergänzungsprüfung Unterabschnitt 2 Zusatzqualifikation Bar und Wein § 32 § 33 Inhalt der Zusatzqualifikation Prüfung der Zusatzqualifikation Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau Anlage 2 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement Anlage 3 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zu satzqualifikation Bar und Wein Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen 315 (8) Eine Speise im Sinne dieser Verordnung ist ein Küchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann. (9) Ein Gericht im Sinne dieser Verordnung ist eine Kombination verschiedener Komponenten. (10) Einfache Speisen und Gerichte im Sinne dieser Verordnung bestehen aus einer geringen Anzahl an Zu taten, die mit einer geringen Anzahl an Garverfahren zubereitet werden. Die Zubereitung erfordert kein ver tieftes Fachwissen. §4 §1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnun gen 1. Hotelfachmann und Hotelfachfrau und 2. Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagement werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. §2 Dauer der Berufsausbildungen (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Hotel fachmann und Hotelfachfrau dauert drei Jahre. (2) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Kauf mann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotel management dauert drei Jahre. §3 Begriffsbestimmungen (1) Check-in im Sinne dieser Verordnung ist der ge samte Arbeitsprozess, der bei der Anreise von Gästen durchzuführen ist. (2) Check-out im Sinne dieser Verordnung ist der ge samte Arbeitsprozess, der bei der Abreise von Gästen durchzuführen ist. (3) Housekeeping-Management im Sinne dieser Ver ordnung ist die Planung, Organisation, Kontrolle und Koordination der Reinigung, Pflege, Instandhaltung und Hygiene von Gästezimmern, öffentlichen Gastbe reichen und Wirtschaftsräumen. (4) Food-and-Beverage-Management im Sinne die ser Verordnung ist die Planung, Organisation, Kontrolle und Koordination der gastronomischen Leistungen und Aktivitäten in einem Hotelbetrieb. (5) Revenue-Management im Sinne dieser Verord nung ist die Steuerung von Verfügbarkeiten, Preisen und Umsätzen zum Zweck der Gewinnmaximierung. (6) Channel-Management im Sinne dieser Verord nung ist die Erschließung, Umsetzung und Kontrolle verschiedener Vertriebskanäle. (7) Ein HACCP-Konzept im Sinne dieser Verordnung ist ein systematisches, nach übergeordneten Grund sätzen auf Betriebsebene erstelltes und eingesetztes Konzept, durch das Gefahren bei der Herstellung und beim Umgang mit Nahrungsmitteln mit Hilfe kritischer Kontrollpunkte ermittelt, vermieden, überwacht und dokumentiert werden. Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne (1) Gegenstand der Berufsausbildung zum Hotel fachmann und zur Hotelfachfrau sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertig keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (2) Gegenstand der Berufsausbildung zum Kauf mann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement sind mindestens die im Ausbil dungsrahmenplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (3) Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan vorgegeben ist, darf von den Ausbildenden abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubil denden liegen, die Abweichung erfordern. (4) Die im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan ge nannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen von den Ausbildenden so vermittelt werden, dass die Auszubildenden die berufliche Handlungsfä higkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes erlangen. Die berufliche Handlungsfähigkeit schließt insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren bei der Ausübung der beruflichen Auf gaben ein. §5 Struktur der Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie Ausbildungsberufsbild (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt. (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle xion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin, 2. Annahme und Einlagerung von Waren, 3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion, 4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst, 316 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service, 5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service, 6. Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang, 6. Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang, 7. Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen sowie Arbeiten in der Reservierung, 7. Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen sowie Arbeiten in der Reservierung, 8. Gästekommunikation und Beschwerde-Manage ment, 8. Gästekommunikation und Beschwerde-Manage ment, 9. Organisation des Empfangs- und Reservierungs bereiches, 9. Planung, Durchführung und Analyse des ChannelManagements und des Revenue-Managements, 10. Wahrnehmung von Aufgaben im HousekeepingManagement, 10. Entwicklung, Einsatz und Auswertung von Marke tingmaßnahmen, 11. Wahrnehmung von Aufgaben Beverage-Management, 11. Steuerung, Kalkulation und Analyse von Veranstal tungen, im Food-and- 12. Umsetzung der betrieblichen Strategien des Channel-Managements und des RevenueManagements, 12. Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen, 13. Umsetzung von Maßnahmen der Verkaufsförde rung und des Marketings, 14. Planung, Umsetzung und Auswertung von Arbeitsund Personalprozessen, 14. Verkauf, Organisation und Durchführung von Ver anstaltungen, 15. Warenwirtschaft und Einkauf und 15. Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen, (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 16. qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im Team und an Schnittstellen und 17. Anleitung und Führung von Mitarbeitenden. (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil dung sowie Arbeits- und Tarifrecht, 13. qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im Team und an Schnittstellen sowie Prozesssteuerung, 16. kaufmännische Steuerung und Kontrolle. 1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil dung sowie Arbeits- und Tarifrecht, 2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit, 4. digitalisierte Arbeitswelt und 5. Durchführung von Hygienemaßnahmen. 2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit, 4. digitalisierte Arbeitswelt und 5. Durchführung von Hygienemaßnahmen. §6 Struktur der Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement sowie Ausbildungsberufsbild (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie §7 Ausbildungsplan Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des jeweiligen Ausbil dungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstel len. Abschnitt 2 Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau Unterabschnitt 1 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Abschlussprüfung Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt. §8 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. 1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle xion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin, (2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt finden. 2. Annahme und Einlagerung von Waren, 3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion, (4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden. 4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst, (5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. (3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 §9 Inhalt des Teiles 1 Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. § 10 Prüfungsbereich des Teiles 1 (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs bereich ,,Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote" statt. (2) Im Prüfungsbereich ,,Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote" besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die aufgabenbezogenen Anforderungen zu erfas sen, Arbeitsprozesse zu planen und zu strukturieren sowie die Arbeitsmittel auszuwählen, 2. Gästewünsche und -bedürfnisse aufzugreifen, 3. Kommunikationsprozesse gast- und situationsorien tiert zu gestalten, 4. die rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Schutz und zur Sicherheit von Gästedaten, einzuhalten, 5. die Waren und Dienstleistungen für die Abrechnung zu erfassen und zu erläutern, 6. Zusammenhänge in Bezug auf die Rechnungsstel lung aufzuzeigen sowie die Inhalte der Rechnung und die Vorgehensweise der Rechnungsstellung zu begründen, 317 1. Arbeitsabläufe zu planen, Arbeitsbereiche anlass bezogen vorzubereiten, die erforderlichen Betriebs mittel, Lebensmittel und Produkte zu identifizieren und ihrem Verwendungszweck zuzuordnen, 2. kritische Punkte im Bereich der Produkt-, Personalund Betriebshygiene in Küche und Service darzu stellen und Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene bestimmungen einzuleiten, 3. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe von einfachen Speisen und Gerichten sowie von Getränken unter Berücksichtigung von Gästewün schen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern und 4. Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Res sourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesund heitsschutz in Küche und Service zu ergreifen. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü fungszeit beträgt 60 Minuten. (5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: 1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent, 2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent. § 11 Inhalt des Teiles 2 (1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genann ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. 7. Arbeitsabläufe abzustimmen und die Arbeitsergeb nisse zu dokumentieren und zu bewerten und (2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertig keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen stand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist. 8. die Vorgaben der Hygiene- und Qualitätssicherung sowie Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und an Nachhaltigkeit bei der Arbeit zu berücksichtigen. Prüfungsbereiche des Teiles 2 Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Arbeiten am Empfang sowie 1. ,,Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Manage ment", 2. eine weitere der folgenden Tätigkeiten: 2. ,,Revenue-Management, Marketing und Verkauf", § 12 a) Bearbeitung eines Gästefeedbacks, 3. ,,Organisation des Beherbergungsbetriebes" sowie b) Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen oder 4. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde". c) Warenannahme und -lagerung. Die weitere zugrunde zu legende Tätigkeit nach Satz 2 Nummer 2 wählt der Prüfungsausschuss. Der Prüfling hat zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Während der Durchführung einer der beiden Arbeitsaufgaben wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die betref fende Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten. (4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, § 13 Prüfungsbereich ,,Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Management" (1) Im Prüfungsbereich ,,Veranstaltungen und Foodand-Beverage-Management" hat der Prüfling nachzu weisen, dass er in der Lage ist, 1. gastronomische Angebote unter Berücksichtigung von Belegungszahlen, Warenbedarf, organisatori schen Anforderungen, Personaleinsatz und ökologi 318 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 schen sowie ökonomischen Aspekten zu planen, zu kalkulieren und zu bewerten, 2. Beschaffungsbedarfe von Lebensmitteln und Be triebsmitteln zu ermitteln und die Lebensmittel und Betriebsmittel unter Berücksichtigung von Aspekten der Qualität und der Nachhaltigkeit auszuwählen, 3. Wareneinsätze und Verkaufspreise zu kalkulieren, 4. Arbeitsschritte zur Erstellung eines Kassenab schlusses zu erläutern und mögliche Fehlerquellen aufzuzeigen, 5. Kassenberichte, insbesondere im Hinblick auf Arti kel, Zahlungsmittel und verkaufsfördernde Maßnah men, auszuwerten, 6. Warenannahmen, Warenentnahmen oder Lagerbe stände unter Berücksichtigung der hygienischen, rechtlichen und ökonomischen Grundsätze sowie unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhal tigkeit zu kontrollieren, zu dokumentieren und bei Abweichungen von den Vorgaben betriebsübliche Korrekturmaßnahmen einzuleiten, 7. Lagerkennzahlen zu ermitteln und zu bewerten und bei Abweichungen von den Vorgaben betriebsüb liche Korrekturmaßnahmen einzuleiten und 8. Veranstaltungsangebote für ein Verkaufsgespräch aufzubereiten und zielgruppenorientiert zusammen zustellen oder Ablaufpläne unter Berücksichtigung vorgegebener Rahmenbedingungen und Anforde rungen zu erstellen. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. § 14 Prüfungsbereich ,,Revenue-Management, Marketing und Verkauf" (1) Im Prüfungsbereich ,,Revenue-Management, Marketing und Verkauf" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Vertriebskanäle unter Berücksichtigung betriebs wirtschaftlicher Aspekte und Zielgruppen auszu wählen und zur Auslastungssteuerung einzusetzen, 2. Instrumente des Marktvergleichs zu unterscheiden und Einsatzmöglichkeiten aufzuzeigen, 3. die Kennzahlen für das Revenue-Management zu ermitteln und zu bewerten, 4. die Durchführung von verkaufsfördernden Maßnah men oder von Werbeaktionen zu planen, hierzu Erfolgskontrollen durchzuführen sowie Verbesse rungsvorschläge abzuleiten, 5. Werbematerialien und -träger zielgruppengerecht auszuwählen, 6. Maßnahmen zur Förderung der Kundenbindung vorzuschlagen und durchgeführte Maßnahmen im Hinblick auf deren Wirksamkeit auszuwerten und § 15 Prüfungsbereich ,,Organisation des Beherbergungsbetriebes" (1) Im Prüfungsbereich ,,Organisation des Beherber gungsbetriebes" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die berufstypischen Aufgabenstellungen zu erfas sen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu begrün den sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege aufzuzeigen und zu begründen, 2. Daten und Informationen unter Berücksichtigung der büroorganisatorischen Prozesse aufzubereiten und weiterzugeben, 3. im Team und an Schnittstellen qualitäts- und pro zessorientiert zu handeln, 4. situationsgerecht mit Teammitgliedern oder Gästen zu kommunizieren sowie 5. Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen: 1. Organisation und Arbeiten in der Reservierung, 2. Organisation des Empfangsbereiches oder 3. Housekeeping-Management. (3) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachge spräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten. (4) Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die dem Prüfling unmittelbar vor dem fallbezogenen Fach gespräch vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden. Die praxisbezogenen Fachaufgaben beziehen sich auf zwei unterschiedliche Gebiete nach Ab satz 2. Für die Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch sind dem Prüfling 15 Minuten einzu räumen. (5) Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit, dass der Prüfling die von ihm bearbeitete praxisbezo gene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt. Ausgehend von der praxisbezogenen Fachaufgabe entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch so, dass die Erfüllung der in Absatz 1 genannten Anforderungen nachgewiesen werden kann. (6) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. § 16 Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" 7. Kommunikationskanäle zu unterscheiden und ins besondere den Einfluss digitaler Kanäle auf die Verkaufsförderung darzustellen. (1) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozial kunde" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 § 17 Unterabschnitt 2 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Zusatzqualifikation Bar und Wein (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei che sind wie folgt zu gewichten: 1. ,,Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote" mit 25 Prozent, 2. ,,Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Management" mit 15 Prozent, 3. ,,Revenue-Management, Marketing und Verkauf" 4. ,,Organisation des Beherbergungsbetriebes" 5. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" mit 25 Prozent, mit 25 Prozent sowie mit 10 Prozent. (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen ­ auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 18 ­ wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindes tens ,,ausreichend", 2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ,,ausrei chend", 3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ,,ausreichend" und 319 § 19 Inhalt der Zusatzqualifikation (1) Über das in § 5 beschriebene Ausbildungs berufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz qualifikation Bar und Wein vereinbart werden. (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. § 20 Prüfung der Zusatzqualifikation (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus zubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss prüfung als gesonderte Prüfung statt. (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten. (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren, 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ,,ungenü gend". 2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern, Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu fassen. 3. Lagerbestände zu kontrollieren, § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. (2) Dem Antrag ist stattzugeben, 1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: 4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu stellen, 5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er läutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden, 6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie ren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren, 7. Weine fachgerecht zu servieren und 8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren. a) ,,Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Ma nagement", (4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat b) ,,Revenue-Management, Marketing und Verkauf" oder 1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren ­ geschüttelt, gerührt und gebaut ­ mit passenden Garnituren nach vor gegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und c) ,,Wirtschafts- und Sozialkunde", 2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit ,,ausreichend" bewertet worden ist und 3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu ten dauern. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver hältnis 2 : 1 zu gewichten. 2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver kosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt. Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt. (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs tens 15 Minuten. 320 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens ,,aus reichend" bewertet worden ist. Abschnitt 3 Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung § 21 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. nung und die Vorgehensweise der Rechnungs stellung zu begründen, 7. Arbeitsabläufe abzustimmen und die Arbeitsergeb nisse zu dokumentieren und zu bewerten und 8. die Vorgaben der Hygiene- und Qualitätssicherung sowie Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und an Nachhaltigkeit bei der Arbeit zu berücksichtigen. Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: 1. Arbeiten am Empfang sowie 2. eine weitere der folgenden Tätigkeiten: a) Bearbeitung eines Gästefeedbacks, b) Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen oder c) Warenannahme und -lagerung. (4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden. Die weitere zugrunde zu legende Tätigkeit nach Satz 2 Nummer 2 wählt der Prüfungsausschuss. Der Prüfling hat zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Während der Durchführung einer der beiden Arbeitsaufgaben wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die betref fende Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten. (5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. (4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, § 22 1. Arbeitsabläufe zu planen, Arbeitsbereiche anlass bezogen vorzubereiten, die erforderlichen Betriebs mittel, Lebensmittel und Produkte zu identifizieren und ihrem Verwendungszweck zuzuordnen, (2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt finden. (3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Inhalt des Teiles 1 Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. § 23 Prüfungsbereich des Teiles 1 (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs bereich ,,Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote" statt. (2) Im Prüfungsbereich ,,Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote" besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die aufgabenbezogenen Anforderungen zu erfas sen, Arbeitsprozesse zu planen und zu strukturieren sowie die Arbeitsmittel auszuwählen, 2. Gästewünsche und -bedürfnisse aufzugreifen, 2. kritische Punkte im Bereich der Produkt-, Personalund Betriebshygiene in Küche und Service darzu stellen und Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene bestimmungen einzuleiten, 3. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe von einfachen Speisen und Gerichten sowie von Getränken unter Berücksichtigung von Gästewün schen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern und 4. Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Res sourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesund heitsschutz in Küche und Service zu ergreifen. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü fungszeit beträgt 60 Minuten. (5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: 1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent, 2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent. § 24 Inhalt des Teiles 2 3. Kommunikationsprozesse gast- und situationsorien tiert zu gestalten, (1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 4. die rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Schutz und zur Sicherheit von Gästedaten, einzuhalten, 1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genann ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 5. die Waren und Dienstleistungen für die Abrechnung zu erfassen und zu erläutern, 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. 6. Zusammenhänge in Bezug auf die Rechnungs stellung aufzuzeigen sowie die Inhalte der Rech Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 (2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertig keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen stand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist. § 25 Prüfungsbereiche des Teiles 2 Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. ,,Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation", 2. ,,Revenue-Management, Marketing und kaufmänni sche Steuerung", 3. ,,Personalwirtschaft" sowie 4. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde". § 26 Prüfungsbereich ,,Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation" (1) Im Prüfungsbereich ,,Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Soll- und Istbestände zu unterscheiden und den Warenbedarf sowie Bezugsquellen zu ermitteln, 2. Angebote im Hinblick auf Quantität, Qualität, Nach haltigkeit und Lieferkonditionen zu vergleichen und die erforderlichen Liefertermine in Bezug auf die Lagerkapazität zu prüfen, 3. Handlungs- und Lagerhinweise zu Bestellungen zu geben, 4. Lagerkennzahlen auf der Grundlage von Inventur daten zu berechnen und auszuwerten sowie Ver besserungsvorschläge für die Wirtschaftlichkeit abzuleiten, 5. Preise für Speisen, Getränke und Veranstaltungen zu kalkulieren und Verkaufspreise festzulegen und 6. die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen zu be werten. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. 321 4. die betrieblichen Prozesse im Hinblick auf Wirt schaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu beurteilen und Verbesserungsvorschläge abzuleiten, 5. Geschäftsvorgänge zu erfassen und Zahlungsvor gänge zu bearbeiten, 6. die rechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten aufzuzeigen, 7. Marketingmaßnahmen auf der Grundlage von Kos ten-Nutzen-Analysen zu bewerten und geeignete interne und externe Kommunikationsmaßnahmen vorzuschlagen und 8. Erhebungsmethoden zur Messung der Gästezufrie denheit zu unterscheiden oder Erhebungsergebnisse auszuwerten. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. § 28 Prüfungsbereich ,,Personalwirtschaft" (1) Im Prüfungsbereich ,,Personalwirtschaft" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. personalwirtschaftliche Aufgabenstellungen zu erfas sen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu begrün den sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege aufzuzeigen und zu begründen, 2. die arbeits- oder sozialrechtlichen Regelungen an zuwenden, 3. Daten und Informationen unter Berücksichtigung der büroorganisatorischen Prozesse aufzubereiten und weiterzugeben, 4. im Team und an Schnittstellen qualitäts- und pro zessorientiert zu handeln und 5. situationsgerecht mit Mitarbeitenden zu kommuni zieren und sie zu motivieren. (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind mindes tens zwei und höchstens drei der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen: 1. Bearbeitung von Vorgängen in Verbindung mit Personalbedarfsplanung, Rekrutierung und Begrün dung von Arbeitsverhältnissen, § 27 2. Planung und Durchführung von Mitarbeitergesprä chen und Personalbeurteilungen, Prüfungsbereich ,,Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung" 3. Wahrnehmung von Aufgaben der Personalentwick lung, Einarbeitung, Unterweisung, Anleitung oder Schulung von Mitarbeitenden, (1) Im Prüfungsbereich ,,Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 4. Bearbeitung von Vorgängen in Verbindung mit Personalbetreuung und -verwaltung oder Personal controlling oder 1. die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu ermitteln und zu bewerten und Schlussfolgerungen abzu leiten, 5. Bearbeitung von Vorgängen in Verbindung mit der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. 2. Marktanalysen und Mitbewerbervergleiche durch zuführen, auszuwerten und Schlussfolgerungen abzuleiten, 3. Auswirkungen von direkten und indirekten Vertriebs kanälen auf das Auslastungsmanagement darzustel len und Maßnahmen zur Auslastungsoptimierung vorzuschlagen, (3) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fach gespräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten. (4) Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die dem Prüfling unmittelbar vor dem fallbezogenen Fach gespräch vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden. Die praxisbezogenen Fachaufgaben beziehen 322 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 sich auf jeweils mindestens zwei und höchstens drei unterschiedliche Tätigkeiten nach Absatz 2. Für die Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch sind dem Prüfling 15 Minuten einzuräumen. (5) Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit, dass der Prüfling die von ihm bearbeitete praxisbezo gene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt. Ausgehend von der praxisbezogenen Fachaufgabe entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch so, dass die Erfüllung der in Absatz 1 genannten Anforderungen nachgewiesen werden kann. (6) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. § 29 Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" (1) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozial kunde" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei che sind wie folgt zu gewichten: 1. ,,Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote" mit 25 Prozent, 2. ,,Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation" mit 15 Prozent, 3. ,,Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung" mit 25 Prozent, 5. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" Mündliche Ergänzungsprüfung (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. (2) Dem Antrag ist stattzugeben, 1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: a) ,,Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation", b) ,,Revenue-Management, Marketing und kaufmän nische Steuerung" oder c) ,,Wirtschafts- und Sozialkunde", 2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit ,,ausreichend" bewertet worden ist und 3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu ten dauern. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver hältnis 2 : 1 zu gewichten. Unterabschnitt 2 § 30 4. ,,Personalwirtschaft" § 31 mit 25 Prozent sowie mit 10 Prozent. (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen ­ auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 31 ­ wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindes tens ,,ausreichend", 2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ,,ausrei chend", 3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ,,ausreichend" und Zusatzqualifikation Bar und Wein § 32 Inhalt der Zusatzqualifikation (1) Über das in § 6 beschriebene Ausbildungs berufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz qualifikation Bar und Wein vereinbart werden. (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. § 33 Prüfung der Zusatzqualifikation (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus zubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss prüfung als gesonderte Prüfung statt. (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten. (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren, 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ,,ungenü gend". 2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern, Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu fassen. 3. Lagerbestände zu kontrollieren, 4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu stellen, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er läutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden, 6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie ren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren, 7. Weine fachgerecht zu servieren und 8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren. (4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat 1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren ­ geschüttelt, gerührt und gebaut ­ mit passenden Garnituren nach vor gegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und 323 2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver kosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt. Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt. (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs tens 15 Minuten. (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens ,,aus reichend" bewertet worden ist. 324 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 1 Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) 3 4 a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen Auswirkungen begründen b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens, insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen und die rechtlichen Vorgaben beachten c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück sichtigen d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver halten sowie Feedback annehmen und reflektieren, konstruktives Feedback geben e) Ursachen von Konflikten und Kommunikations störungen erkennen und zu deren Lösung beitragen, Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden f) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen, dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen anwenden g) Gäste empfangen und deren Erwartungen und Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der Erwartungen und Wünsche prüfen h) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst leistungen und Produkten informieren und beraten und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung i) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord nen und angemessen reagieren j) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent gegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach den betrieblichen Vorgaben reagieren k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen 2 Annahme und Einlagerung von Waren (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel lungen mitwirken b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten 6 325 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be triebsüblichen Maßnahmen einleiten 4 6 d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport gutannahme sowie die Leergut- und die Transport gutrückgabe dokumentieren e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An wendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend einlagern f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor schriften im Lager beachten, das Lager nach den betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen 3 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und Gerichten bedarfsgerecht auswählen c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe reiten f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit, Verwendbarkeit und Allergene prüfen g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens mittelverschwendung h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren und anrichten sowie bei der Produktpräsentation mitwirken 4 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich keiten prüfen oder entsorgen j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be werten und optimieren a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini gung von Gasträumen, insbesondere von Gästezim mern, für das Gasterlebnis erläutern b) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini gung von Wirtschaftsräumen erläutern 6 326 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 c) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in Gasträumen, insbesondere in Gästezimmern, sowie in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und doku mentieren d) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor schriften und von Umweltaspekten durchführen 10 e) Gasträume, insbesondere Gästezimmer, und Wirt schaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und Sicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maß nahmen ergreifen f) Wäsche auf verwendungsfähigen Zustand über prüfen und geeignete Produkte und Techniken zur Reinigung und zur Pflege auswählen und dabei ins besondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcen schonung berücksichtigen g) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus wählen und in ausreichender Menge bereitstellen sowie fachgerecht reinigen und pflegen 5 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung und der Servicebesprechung anlassbezogen vorbereiten und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen c) alkoholische und nichtalkoholische Getränke aus schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach den betrieblichen Vorgaben zubereiten 10 d) Servier- und Abräumtätigkeiten für Speisen oder Ge richte und Getränke unter Anwendung von Produkt kenntnissen, Serviermethoden und der betrieblichen Serviceform durchführen e) das betriebliche Kassensystem bedienen und bei der Kassenabrechnung mitwirken 6 Wahrnehmung von Aufgaben a) die Arbeitsschritte für den Check-in und den Checkam Empfang out planen und die schichtbezogenen vorbereiten (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) den Arbeiten durchführen b) den Check-in durchführen, insbesondere Gäste empfangen und begrüßen, Reservierungen prüfen, Reservierungs- und Zahlungsmodalitäten nach den betrieblichen Vorgaben klären, Zimmerzutritt ermög lichen c) die melderechtlichen und abgaberechtlichen Rege lungen einhalten, unter Berücksichtigung des Daten schutzes d) Gäste zu den betrieblichen Dienstleistungsange boten beraten und zusätzliche Leistungen und Produkte anbieten, auch in einer Fremdsprache e) Gästeaufträge ausführen und mit anderen betrieb lichen Bereichen oder externen Stellen koordinieren 15 327 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 f) Anfragen von Gästen, Teammitgliedern sowie Ex ternen entgegennehmen und an die zuständigen Bereiche weiterleiten g) den Check-out durchführen, insbesondere für den Check-out erbrachte bereichsübergreifende Leis tungen mit den Gästen abstimmen und auf die Rechnung buchen h) Gastrechnungen prüfen, erläutern und unter Berück sichtigung verschiedener Zahlungsarten erstellen und abrechnen 7 Verkauf von Übernachtungen a) individuelle Gästebedürfnisse erfragen, den Gästen und Dienstleistungen sowie die Ausstattung und die Merkmale der betrieblichen Arbeiten in der Reservierung Zimmer und Zimmerkategorien erläutern und be (§ 5 Absatz 2 Nummer 7) triebsbezogene Empfehlungen aussprechen b) über Preise und Angebote sowie über die mit dem Aufenthalt verbundenen örtlichen Abgaben infor mieren c) Zimmerreservierungen nach Verfügbarkeit und vor gegebener Preisgestaltung annehmen und durch führen d) Gäste über die betrieblichen Einrichtungen und die betriebliche Zimmerausstattung sowie über örtliche Angebote informieren e) Leistungen anbieten und vereinbarte Leistungen be stätigen 15 f) die gewünschte Zahlungsform erfragen, erfassen und an die betroffenen Bereiche kommunizieren g) die Ergebnisse der Beratungs- und Verkaufsge spräche sowie ermittelte Gästebedürfnisse, insbe sondere von Gruppen, dokumentieren und die Umsetzung mit anderen Bereichen abstimmen h) Umbuchungen und Stornierungen von Zimmern und sonstigen Dienstleistungen nach den betrieblichen Vorgaben entgegennehmen und bearbeiten i) 8 Gästekommunikation und Beschwerde-Management (§ 5 Absatz 2 Nummer 8) das betriebliche Hotelsystem nutzen a) Gästekommunikation zielgruppenorientiert, verkaufs fördernd und situationsgerecht gestalten b) nach den betrieblichen Standards Gästefeedback, insbesondere Reklamationen, im persönlichen Ge spräch entgegennehmen und Lösungen aufzeigen c) Informations- und Kommunikationskanäle, insbe sondere digitale Medien, für die Gästekommunika tion nutzen d) in Beratungs- und Verkaufsgesprächen Kommunika tions- und Verkaufstechniken anwenden e) Gästedatenbank unter Anwendung von Informa tions- und Kommunikationstechniken pflegen f) Gästefeedback unter Nutzung verschiedener Kanäle einholen, entgegennehmen, bearbeiten und nach den betrieblichen Vorgaben reagieren 6 328 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 g) die vom Gästefeedback betroffenen betrieblichen Bereiche über Gästefeedback informieren und ins besondere für Beschwerden und Reklamationen sensibilisieren h) Lösungsansätze zur Gästezufriedenheit auf ihre Wirksamkeit prüfen sowie an der Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen mitwirken i) 9 Organisation des Empfangs- und Reservierungsbereiches (§ 5 Absatz 2 Nummer 9) das eigene Verhalten als Beitrag zur Gästezufrie denheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen a) Arbeitsaufgaben in der Reservierung und am Emp fang planen, koordinieren und bereichsbezogen mit anderen Bereichen abstimmen b) Schichtübergaben vor- und nachbereiten c) Ablagesystem, insbesondere für Meldescheine und Beherbergungslisten, anlegen und unter Berück sichtigung der Archivierungs- und Aufbewahrungs fristen pflegen d) Reservierungen kontrollieren, Reservierungsüber sichten erstellen und mit externen Buchungskanälen abgleichen, Gruppenanreisen vorbereiten und Arbeitsabläufe in Abstimmung mit den betroffenen Bereichen organisieren e) Gästeaufenthalte auf Grundlage der Ergebnisse von Beratungs- und Verkaufsgesprächen sowie unter Berücksichtigung der Informationen aus der Gäste kartei planen f) Checklisten zu Arbeitsabläufen am Empfang und an der Reservierung entwickeln und einsetzen g) Bezahlprozesse überprüfen, Rechnungslegung unter Berücksichtigung interner Belege vorbereiten und Kostenübernahmen prüfen h) Kommissions- oder Provisionsabrechnungen prüfen und bei Unstimmigkeiten Maßnahmen einleiten i) den Tagesabschluss durchführen und kontrollieren j) Kontakte zu internen und externen Kooperations partnern herstellen und pflegen, Kooperations prozesse gestalten 10 Wahrnehmung von Aufgaben a) Arbeitsabläufe im Wirtschafsdienst unter Berück im Housekeepingsichtigung von Gästewünschen, Betriebsstrukturen Management und Zeitmanagement planen (§ 5 Absatz 2 Nummer 10) b) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten, des Einsatzes von internem oder externem Personal sowie ökonomischer und ökolo gischer Aspekte steuern c) Reinigungspläne und Checklisten, insbesondere für Gästezimmer, öffentliche Bereiche und Wirtschafts räume, unter Berücksichtigung der Reinigungs intervalle, der hygienisch relevanten Aspekte und der rechtlichen Vorgaben erstellen d) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegeverfahren auswählen und dabei insbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcenschonung beachten 8 329 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 e) Reinigungs- und Desinfektionslösungen, insbe sondere unter Berücksichtigung von ökologischen Auswirkungen und gesundheitlichen Belastungen, auswählen, ansetzen und anwenden f) bei der Vorbereitung und Durchführung von Schu lungen zu den Themen Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mitwirken g) unter Hygienegesichtspunkten kritische Situationen und Bereiche identifizieren und an der Weiterent wicklung des betrieblichen Hygienekonzeptes mit wirken 10 h) Reinigung von Gästezimmern, öffentlichen Berei chen sowie Wirtschaftsräumen organisieren, kontrol lieren und dokumentieren i) Zimmerzuteilung und -ausstattung in Abstimmung mit den betroffenen Bereichen unter Berücksich tigung der tagesaktuellen An- und Abreisezahlen sowie besonderer Gästebedarfe koordinieren j) Reinigung, Lagerung und Logistik der betrieblichen Textilien auf Basis der Belegungsvorschau organi sieren und die Umsetzung kontrollieren k) den Beschaffungsbedarf von Betriebsmitteln er mitteln und an der Auswahl und Bestellung der Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Qualität und der Nachhaltigkeit mitwirken l) den Zustand von Geräten, Maschinen und Ge brauchsgütern kontrollieren und Wartung von Ge räten und Maschinen sowie Instandsetzung von Gebrauchsgütern veranlassen, Wartung von Geräten und Maschinen koordinieren m) Möglichkeiten zur Verbesserung von Arbeitsabläu fen und -ergebnissen, insbesondere hinsichtlich Ressourcenschonung, Abfallvermeidung, Arbeits sicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz, identifizieren und Arbeitsabläufe optimieren 11 Wahrnehmung von Aufgaben a) Belegungsübersichten für gastronomische Ange im Food-and-Beveragebote, insbesondere Frühstück, erstellen, als Grund Management lage für die wirtschaftliche und bedarfsgerechte (§ 5 Absatz 2 Nummer 11) Bereitstellung von Waren und Betriebsmitteln sowie für die Personaleinsatzplanung b) den Beschaffungsbedarf von Lebensmitteln und Betriebsmitteln ermitteln und an der Auswahl und Bestellung der Lebensmittel und Betriebsmittel unter Berücksichtigung von Aspekten der Qualität und der Nachhaltigkeit, insbesondere Regionalität, Saisonalität, Transport und Verpackung, mitwirken c) den Wareneinsatz kalkulieren, das Speisenangebot analysieren und an der Entwicklung und Optimie rung gastronomischer Angebote sowie an der Kon zeption von Speise- und Getränkekarten und an der Preiskalkulation mitwirken d) die bedarfsgerechte Bereitstellung von Waren und Betriebsmitteln veranlassen, kontrollieren und doku mentieren 10 330 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 e) die Lagerung und Logistik der Lebensmittel und Betriebsmittel auf Basis der Belegungsvorschau organisieren und kontrollieren f) die Servicekasse vorbereiten, Artikel und Preise ver walten und pflegen g) die Servicekasse abschließen und kontrollieren, den Kassenbericht auswerten h) Warenbestandskontrollen für gastronomische Berei che koordinieren, die Ergebnisse der Bestandskon trollen analysieren sowie Vorschläge zur Bestands optimierung ableiten i) Inventuren von Betriebsmitteln vorbereiten j) das Gasterlebnis im Food-and-Beverage-Bereich als Gastgeber oder Gastgeberin situationsgerecht begleiten und den Betrieb repräsentieren 12 Umsetzung der betrieblichen a) Vertriebskanäle des Ausbildungsbetriebes unter Strategien des Channelscheiden, Zielgruppen zuordnen und ihren Einsatz Managements und des für den betriebswirtschaftlichen Erfolg einordnen Revenue-Managements b) betrieblich genutzte Vertriebskanäle und -plattfor (§ 5 Absatz 2 Nummer 12) men zur Steuerung von Zimmer- und Veranstaltungs buchungen unter Berücksichtigung von Kapazitäten einsetzen c) Kategorien des betriebseigenen Preissystems, auch unter Nutzung angeschlossener Verkaufskanäle, anwenden und die betriebswirtschaftliche Wirkung bewerten 12 d) Kapazitäten an verfügbaren Zimmern beobachten und ihre Auslastung entsprechend der Belegungs entwicklung und nach den betrieblichen Vorgaben steuern e) Instrumente des Marktvergleichs und betriebliche Kennzahlen im Rahmen des Revenue-Managements einsetzen und Angebote von Mitbewerbern in Ab stimmung mit den betroffenen betrieblichen Berei chen bewerten 13 Umsetzung von Maßnahmen der Verkaufsförderung und des Marketings (§ 5 Absatz 2 Nummer 13) a) bei der Planung und Durchführung von Markt analysen mitwirken und deren Ergebnisse dokumen tieren b) bei der Entwicklung von verkaufsfördernden Maß nahmen und Werbeaktionen mitwirken und die Durchführung planen und koordinieren c) Maßnahmen zur Förderung der Kundenbindung planen, umsetzen und auswerten d) Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und nach den betrieblichen Vorgaben zielgruppenge recht für die Werbung des Betriebes einsetzen e) bei der Entwicklung und Erstellung von Werbe trägern und selbst- oder fremdproduzierten Infor mationen für Gäste sowie für Teammitglieder unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mit wirken und die Aktualität der Inhalte sicherstellen 12 331 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 f) Maßnahmen des Betriebes in Bezug auf nachhal tiges Handeln an Gäste und an die Öffentlichkeit kommunizieren und weiterentwickeln sowie Möglich keiten der Mitwirkung für Gäste ableiten g) Werbeerfolgskontrollen durchführen, dokumentieren und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge ab leiten 14 Verkauf, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (§ 5 Absatz 2 Nummer 14) a) die betrieblichen Veranstaltungsangebote unter scheiden und bei der Vorbereitung und Durch führung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen mitwirken b) Angebote, Verträge und Ablaufpläne für Veranstal tungen unter Nutzung des betrieblichen Hotel systems erstellen, die Ergebnisse an die Beteiligten kommunizieren und Rechnungen im Kassensystem buchen c) Veranstaltungen im Betrieb in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bereichen und auf Grundlage der erstellten Ablaufpläne umsetzen sowie Räumlich keiten bereitstellen und vorbereiten 10 d) Abläufe zur Vorbereitung, Durchführung und Nach bereitung von Veranstaltungen mit den betroffenen Bereichen abstimmen und Veranstaltungen, auch in einer Fremdsprache, begleiten e) bei der Durchführung und Nachbereitung von Ab schlussgesprächen mitwirken f) den Veranstaltungsverlauf auswerten und Folgerun gen für künftige Veranstaltungen ziehen 15 Gestaltung von büro organisatorischen Prozessen (§ 5 Absatz 2 Nummer 15) a) die betrieblichen Büroanwendungen, insbesondere für Tabellenkalkulation, Präsentation, Textverarbei tung, Dateiablage und Kommunikation, aufgaben bezogen auswählen und anwenden b) interne und externe Post sowie elektronische Korres pondenz entgegennehmen, bearbeiten und weiter leiten, unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheits konzepten, insbesondere zur IT-Sicherheit c) Daten und Informationen in geeigneter Form für die betrieblichen Arbeitsbereiche aufbereiten und sichern sowie diesen Arbeitsbereichen bereitstellen d) Büromaterialien und Büroausstattung unter Berück sichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte einsetzen e) digitale oder analoge Organisations- und Archivie rungssysteme anlegen, nutzen, unter Berücksich tigung von Aufbewahrungsfristen pflegen sowie Verbesserungsvorschläge erarbeiten f) Besprechungen nach den sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten und die Ergebnisse dokumentieren g) interne und externe Korrespondenz nach den be trieblichen Vorgaben führen, auch unter Anwendung fremdsprachiger Informationen 4 332 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 h) den externen Rechnungseingang und -ausgang bearbeiten i) die eigene Arbeit unter Einsatz betrieblicher Arbeitsund Organisationsmittel systematisch planen, durch führen, reflektieren und weiterentwickeln 16 Qualitäts- und prozess a) die Umsetzung der Unternehmensziele und -werte orientiertes Handeln im Team bei Arbeitsprozessen, insbesondere beim Umgang und an Schnittstellen mit Gästen, Kollegen und Kolleginnen sowie Liefe (§ 5 Absatz 2 Nummer 16) ranten, berücksichtigen b) eigene Wertvorstellungen in Bezug auf soziale, öko logische und ökonomische Nachhaltigkeit entwickeln und mit den Unternehmenszielen abgleichen, Ent scheidungsdilemmata identifizieren und Vorschläge zur Umsetzung nachhaltigen Handelns ableiten c) die bereichsspezifischen Qualitätsstandards und Qualitätsstandards des Betriebes unter Berücksich tigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte umsetzen d) betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung von Informationsflüssen und Entscheidungswegen ein ordnen und im Team umsetzen sowie Inklusion im Arbeitsprozess berücksichtigen e) bei der Erstellung und Optimierung bereichsbezoge ner Organisationsmittel, insbesondere von Check listen, mitwirken und diese zur Qualitätskontrolle nutzen 6 f) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie denheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und Handlungen berücksichtigen g) Arbeiten wirtschaftlich, gast- und unternehmens orientiert durchführen, durch das eigene Verhalten zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln bei tragen und das eigene Handeln reflektieren h) die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Arbeits bereiche als Teil eines arbeitsteiligen Prozesses re flektieren und die Bedeutung der einzelnen Arbeits bereiche für die vor- und nachgelagerten Stellen und für die betriebliche Wertschöpfung reflektieren 17 Anleitung und Führung von Mitarbeitenden (§ 5 Absatz 2 Nummer 17) a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im Team einstellen und konstruktiv Feedback geben b) Mitarbeitende aufgabenbezogen sowie teamorien tiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeits ergebnisse reflektieren c) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek tieren d) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku mentieren 6 333 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 e) an der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Mitarbeitergesprächen mitwirken f) an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken g) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch führen h) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be lehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein leiten i) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili sieren Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Absatz 3 Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver hältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor schriften erläutern e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge werkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be ruflichen Weiterentwicklung erläutern 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 5 Absatz 3 Nummer 2) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu tern 334 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver meidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen den f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 5 Absatz 3 Nummer 3) g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen während der gesamten a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be Ausbildung lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter entwicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor gung zuführen e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt (§ 5 Absatz 3 Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb nisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei tenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge sellschaftlicher Vielfalt praktizieren 335 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 5 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat Durchführung von Hygienemaßnahmen (§ 5 Absatz 3 Nummer 5) 3 4 a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeitsund Gesundheitsschutz anwenden b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCPKonzept, umsetzen c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus wählen und ökonomisch einsetzen e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten 4 336 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 1 Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin (§ 6 Absatz 2 Nummer 1) 3 4 a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen Auswirkungen begründen b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens, insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen und die rechtlichen Vorgaben beachten c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation be rücksichtigen d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver halten sowie Feedback annehmen und reflektieren, konstruktives Feedback geben e) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen, Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden f) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen, dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen an wenden g) Gäste empfangen und deren Erwartungen und Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der Erwartungen und Wünsche prüfen h) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst leistungen und Produkten informieren und beraten und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung i) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord nen und angemessen reagieren j) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent gegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach den betrieblichen Vorgaben reagieren k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen 2 Annahme und Einlagerung von Waren (§ 6 Absatz 2 Nummer 2) a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel lungen mitwirken b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten 6 337 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be triebsüblichen Maßnahmen einleiten 4 6 d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport gutannahme sowie die Leergut- und die Transport gutrückgabe dokumentieren e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter Anwen dung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend ein lagern f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor schriften im Lager beachten, das Lager nach den betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen 3 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion (§ 6 Absatz 2 Nummer 3) a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und Gerichten bedarfsgerecht auswählen c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe reiten f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit, Verwendbarkeit und Allergene prüfen g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens mittelverschwendung h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren und anrichten sowie bei der Produktpräsentation mitwirken 4 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst (§ 6 Absatz 2 Nummer 4) i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich keiten prüfen oder entsorgen j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be werten und optimieren a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini gung von Gasträumen, insbesondere von Gästezim mern, für das Gasterlebnis erläutern b) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini gung von Wirtschaftsräumen erläutern 6 338 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 c) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in Gasträumen, insbesondere in Gästezimmern, sowie in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und doku mentieren d) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor schriften und von Umweltaspekten durchführen e) Gasträume, insbesondere Gästezimmer, und Wirt schaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und Sicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maß nahmen ergreifen 10 f) Wäsche auf verwendungsfähigen Zustand über prüfen und geeignete Produkte und Techniken zur Reinigung und zur Pflege auswählen und dabei ins besondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcen schonung berücksichtigen g) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus wählen und in ausreichender Menge bereitstellen sowie fachgerecht reinigen und pflegen 5 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service (§ 6 Absatz 2 Nummer 5) a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung und der Servicebesprechung anlassbezogen vorbereiten und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen c) alkoholische und nichtalkoholische Getränke aus schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke ent sprechend den betrieblichen Vorgaben zubereiten 10 d) Servier- und Abräumtätigkeiten für Speisen oder Ge richte und Getränke unter Anwendung von Produkt kenntnissen, Serviermethoden und der betrieblichen Serviceform durchführen e) das betriebliche Kassensystem bedienen und bei der Kassenabrechnung mitwirken 6 Wahrnehmung von Aufgaben a) die Arbeitsschritte für den Check-in und den Checkam Empfang out planen und die schichtbezogenen vorbereiten (§ 6 Absatz 2 Nummer 6) den Arbeiten durchführen b) den Check-in durchführen, insbesondere Gäste empfangen und begrüßen, Reservierungen prüfen, Reservierungs- und Zahlungsmodalitäten nach den betrieblichen Vorgaben klären, Zimmerzutritt ermög lichen c) die melderechtlichen und abgaberechtlichen Rege lungen einhalten, unter Berücksichtigung des Daten schutzes d) Gäste zu den betrieblichen Dienstleistungsange boten beraten und zusätzliche Leistungen und Produkte anbieten, auch in einer Fremdsprache e) Gästeaufträge ausführen und mit anderen betrieb lichen Bereichen oder externen Stellen koordinieren f) Anfragen von Gästen, Teammitgliedern sowie Ex ternen entgegennehmen und an die zuständigen Bereiche weiterleiten 15 339 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 g) den Check-out durchführen, insbesondere für den Check-out erbrachte bereichsübergreifende Leis tungen mit den Gästen abstimmen und auf die Rechnung buchen h) Gastrechnungen prüfen, erläutern und unter Berück sichtigung verschiedener Zahlungsarten erstellen und abrechnen 7 Verkauf von Übernachtungen a) individuelle Gästebedürfnisse erfragen, den Gästen und Dienstleistungen sowie die Ausstattung und die Merkmale der betrieblichen Arbeiten in der Reservierung Zimmer und Zimmerkategorien erläutern und be (§ 6 Absatz 2 Nummer 7) triebsbezogene Empfehlungen aussprechen b) über Preise und Angebote sowie über die mit dem Aufenthalt verbundenen örtlichen Abgaben infor mieren c) Zimmerreservierungen nach Verfügbarkeit und vor gegebener Preisgestaltung annehmen und durch führen d) Gäste über die betrieblichen Einrichtungen und die betriebliche Zimmerausstattung sowie über örtliche Angebote informieren e) Leistungen anbieten und vereinbarte Leistungen be stätigen 15 f) die gewünschte Zahlungsform erfragen, erfassen und an die betroffenen Bereiche kommunizieren g) die Ergebnisse der Beratungs- und Verkaufsge spräche sowie ermittelte Gästebedürfnisse, insbe sondere von Gruppen, dokumentieren und die Umsetzung mit anderen Bereichen abstimmen h) Umbuchungen und Stornierungen von Zimmern und sonstigen Dienstleistungen nach den betrieblichen Vorgaben entgegennehmen und bearbeiten i) 8 Gästekommunikation und Beschwerde-Management (§ 6 Absatz 2 Nummer 8) das betriebliche Hotelsystem nutzen a) Gästekommunikation zielgruppenorientiert, verkaufs fördernd und situationsgerecht gestalten b) nach den betrieblichen Standards Gästefeedback, insbesondere Reklamationen, im persönlichen Ge spräch entgegennehmen und Lösungen aufzeigen c) Informations- und Kommunikationskanäle, insbeson dere digitale Medien, für die Gästekommunikation nutzen d) in Beratungs- und Verkaufsgesprächen Kommuni kations- und Verkaufstechniken anwenden e) Gästedatenbank unter Anwendung von Informa tions- und Kommunikationstechniken pflegen f) Gästefeedback unter Nutzung verschiedener Kanäle einholen, entgegennehmen, bearbeiten und nach den betrieblichen Vorgaben reagieren g) die vom Gästefeedback betroffenen betrieblichen Bereiche über Gästefeedback informieren und ins besondere für Beschwerden und Reklamationen sensibilisieren 6 340 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 h) Lösungsansätze zur Gästezufriedenheit auf ihre Wirksamkeit prüfen sowie an der Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen mitwirken i) 9 Planung, Durchführung und Analyse des ChannelManagements und des Revenue-Managements (§ 6 Absatz 2 Nummer 9) das eigene Verhalten als Beitrag zur Gästezufrie denheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen a) im Rahmen des Revenue-Managements Markt- und Mitbewerberpositionierungen beobachten und ana lysieren b) bei der Auswahl von Channel-Management- und Revenue-Management-Systemen zur Ertragsopti mierung mitwirken und diese einsetzen c) Kooperationsverträge zu Vertriebskanälen und -platt formen hinsichtlich Kosten und Pflichten prüfen und Vertriebskanäle und -plattformen für die Distribution auswählen d) Buchungsverhalten auf den betrieblichen und den angeschlossenen Kanälen analysieren und betriebs wirtschaftlich auswerten e) Preiskalkulationen durchführen, Kennzahlen ermit teln und als Grundlage für unternehmerische Ent scheidungen aufbereiten f) Preis- und Ratenstrategien unter Einbeziehung der betroffenen Bereiche entwickeln, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit prüfen g) Firmenpartnerverträge, Kooperationen und Gruppen verträge auf Grundlage von Verdrängungs- und Volumenanalysen bewerten und Handlungsempfeh lungen für das weitere Verfahren vorbereiten h) Steuerungsmechanismen zur Ertragsoptimierung unter Nutzung von betriebswirtschaftlichen Analy sen auswählen i) Auslastung der Kapazitäten und Belegung beobach ten, Strategien zu Buchungen, Konditionen und Überbuchungen ableiten j) Mitbewerbervergleiche durchführen, Kennzahlen errechnen, auswerten und für Strategien nutzen k) Umsatzbudgets unter Nutzung von Analysen und Strategien erstellen l) 10 Entwicklung, Einsatz und Auswertung von Marketingmaßnahmen (§ 6 Absatz 2 Nummer 10) Vorschläge zur Umsatzsteigerung, insbesondere für Aktionen zur Steigerung des Verkaufs, gemeinsam mit den betroffenen Bereichen erarbeiten a) Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchfüh ren, die Ergebnisse auswerten und Vorschläge für den Einsatz von Marketinginstrumenten ableiten b) Marktwahlstrategie und Marktbearbeitungsstrategie unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte entwickeln und ausarbeiten c) Werbe- und Marketingmaßnahmen auf der Grund lage von Kosten-Nutzen-Analysen auswählen, ein setzen und bewerten 14 341 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 d) den betrieblichen Marketingplan in Abstimmung mit anderen Bereichen erarbeiten e) auf der Grundlage des Marketingplans Medien und Maßnahmen für den Einsatz in der Kommunikation und Werbung beurteilen und auswählen f) systematische Gäste- und Kundenbefragungen zur Qualitätssicherung erarbeiten, durchführen und aus werten g) Preisgestaltung, Produktqualität und Servicequalität des Betriebes analysieren und Vorschläge für weitere Entscheidungen ableiten h) die interne und externe Kommunikationsstrategie erarbeiten und mit anderen Bereichen abstimmen, die Wirksamkeit der Kommunikationsstrategie prüfen und bei Bedarf anpassen i) an der Präsentation des Betriebes, insbesondere in den sozialen Medien, mitwirken j) zur Entwicklung und Beschaffung von Werbemitteln und Werbeträgern Lieferanten und Agenturen ver gleichen und unter Berücksichtigung qualitativer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Aspekte auswählen 8 k) bei der Entwicklung und Erstellung von Werbe trägern und selbst- oder fremdproduzierten Informa tionen für Gäste sowie für Teammitglieder unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mit wirken und die Aktualität der Inhalte sicherstellen l) Erfolgskontrolle der eingesetzten Marketingmaßnah men durchführen, die Ergebnisse beurteilen und Maßnahmen ableiten m) die Entwicklung und Einhaltung der Arbeitgeber marke mit den betroffenen Bereichen abstimmen und koordinieren 11 Steuerung, Kalkulation und a) die betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und öko Analyse von Veranstaltungen logischen Rahmenbedingungen verschiedener be (§ 6 Absatz 2 Nummer 11) trieblicher Veranstaltungsformate unterscheiden, überprüfen und Veranstaltungsformate bei Bedarf anpassen b) Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Rah menbedingungen konzipieren c) Verkaufspreise für Veranstaltungen, Veranstaltungs komponenten und weitere Dienstleistungen, auch unter Berücksichtigung der Angebote von Dritt firmen, kalkulieren und in das betriebliche Hotel system einpflegen d) Angebote, Verträge, Ablaufpläne und Rechnungen für Veranstaltungen mit dem betrieblichen Hotelsys tem erstellen und die Ergebnisse an die Beteiligten kommunizieren e) Veranstaltungsbesprechungen und Veranstaltun gen, auch in einer Fremdsprache, begleiten f) die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen im Nach gang prüfen und bei Bedarf Vorschläge für Kostenund Preisanpassungen ableiten 10 342 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 12 Gestaltung von büro organisatorischen Prozessen (§ 6 Absatz 2 Nummer 12) 3 4 a) die betrieblichen Büroanwendungen, insbesondere für Tabellenkalkulation, Präsentation, Textverarbei tung, Dateiablage und Kommunikation, aufgaben bezogen auswählen und anwenden b) interne und externe Post sowie elektronische Korres pondenz entgegennehmen, bearbeiten und weiter leiten, unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheits konzepten, insbesondere zur IT-Sicherheit c) Daten und Informationen in geeigneter Form für die betrieblichen Arbeitsbereiche aufbereiten und sichern sowie diesen Arbeitsbereichen bereitstellen d) Büromaterialien und Büroausstattung unter Berück sichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte einsetzen e) digitale oder analoge Organisations- und Archivie rungssysteme anlegen, nutzen, unter Berücksich tigung von Aufbewahrungsfristen pflegen sowie Verbesserungsvorschläge erarbeiten 4 f) Besprechungen nach den sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten und die Ergebnisse dokumentieren g) interne und externe Korrespondenz nach den be trieblichen Vorgaben führen, auch unter Anwendung fremdsprachiger Informationen h) den externen Rechnungseingang und -ausgang be arbeiten i) die eigene Arbeit unter Einsatz der betrieblichen Ar beits- und Organisationsmittel systematisch planen, durchführen, reflektieren und weiterentwickeln 13 Qualitäts- und prozess a) die Umsetzung der Unternehmensziele und -werte orientiertes Handeln im Team bei Arbeitsprozessen, insbesondere beim Umgang und an Schnittstellen, mit Gästen, Kollegen und Kolleginnen sowie Liefe Prozesssteuerung ranten, berücksichtigen (§ 6 Absatz 2 Nummer 13) b) eigene Wertvorstellungen in Bezug auf soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit ent wickeln und mit den Unternehmenszielen abglei chen, Entscheidungsdilemmata identifizieren und Vorschläge zur Umsetzung nachhaltigen Handelns ableiten c) die bereichsspezifischen Qualitätsstandards und Qualitätsstandards des Betriebes unter Berücksich tigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte umsetzen d) betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung von Informationsflüssen und Entscheidungswegen ein ordnen und im Team umsetzen sowie Inklusion im Arbeitsprozess berücksichtigen e) bei der Erstellung und Optimierung bereichsbezoge ner Organisationsmittel, insbesondere von Check listen, mitwirken und diese zur Qualitätskontrolle nutzen f) interne und externe Kooperationsbeziehungen ge stalten und optimieren 6 343 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 g) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie denheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und Handlungen berücksichtigen h) Arbeiten wirtschaftlich, gast- und unternehmens orientiert durchführen, durch eigenes Verhalten zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen und das eigene Handeln reflektieren i) die betrieblichen Arbeits- und Kommunikations prozesse gestalten und optimieren j) die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Arbeits bereiche als Teil eines arbeitsteiligen Prozesses re flektieren und die Bedeutung der einzelnen Arbeits bereiche für die vor- und nachgelagerten Stellen und für die betriebliche Wertschöpfung reflektieren 14 Planung, Umsetzung und a) arbeits- und sozialrechtliche Regelungen unterschei Auswertung von Arbeits- und den und aufgabenorientiert anwenden Personalprozessen b) bei Maßnahmen zur Positionierung und Weiterent (§ 6 Absatz 2 Nummer 14) wicklung der Arbeitgebermarke für die Personal gewinnung und die Personalbindung mitwirken und die Umsetzung der Maßnahmen begleiten c) bei der Personalbedarfsplanung mitwirken, Rekru tierungen einleiten und das Bewerbermanagement unterstützen d) Prozesse in Verbindung mit dem Beginn von Be schäftigungsverhältnissen bearbeiten e) Einführung neuer Mitarbeitender begleiten f) Einweisungen und Unterweisungen für den Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch führen g) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili sieren h) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku mentieren i) Mitarbeitende aufgabenbezogen sowie teamorien tiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeits ergebnisse reflektieren j) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im Team einstellen und konstruktiv Feedback geben k) Gespräche mit Mitarbeitenden planen, durchführen und nachbereiten l) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek tieren m) an der Planung, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken n) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be lehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und Arbeitssicherheit, erkennen sowie Maßnahmen ein leiten 12 344 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 o) an der Erstellung von Personalbeurteilungen mit wirken p) die Prozesse in Verbindung mit der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten q) Personalkosten sowie Personalzusatzkosten beur teilen und Instrumente des Personalcontrollings anwenden, Kennzahlen auswerten und daraus Maß nahmen ableiten r) Arbeitsabläufe in Bezug auf den Energieverbrauch abschätzen oder auswerten sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorschlagen 15 Warenwirtschaft und Einkauf (§ 6 Absatz 2 Nummer 15) a) den Warenbedarf anhand von Soll- und Ist-Bestän den sowie anhand des Geschäftsaufkommens ermitteln b) Bezugsquellen ermitteln, Vorauswahl von Produkten und Lieferanten unter Nachhaltigkeitsaspekten er stellen und Angebote einholen c) Angebote hinsichtlich Qualität, Quantität und Liefer konditionen vergleichen und an der Angebotsaus wahl mitwirken d) Bestellungen einleiten, Liefertermine mit den betrof fenen Bereichen koordinieren und kontrollieren 8 e) Inventuren vorbereiten und auswerten f) die betrieblichen Lagerkennzahlen ermitteln, Maß nahmen zur wirtschaftlichen Verbesserung vorschla gen und umsetzen g) den Verbrauch von Gebrauchs- und Verbrauchs gütern unter ökonomischen und ökologischen Ge sichtspunkten überwachen und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten h) Verkaufspreise nach dem betrieblichen Kalkulations schema ermitteln 16 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 6 Absatz 2 Nummer 16) a) Bereiche und Aufgaben des betrieblichen Rech nungswesens unterscheiden b) Belege entsprechend den rechtlichen und den be trieblichen Vorgaben prüfen und buchen sowie Konten abstimmen c) Zahlungsausgänge vorbereiten und Zahlungsverkehr durchführen d) Zahlungseingänge kontrollieren und bei Zahlungs ausständen und Zahlungsdifferenzen Maßnahmen, insbesondere des betrieblichen Mahnwesens, ein leiten e) die Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens dokumentieren und für die interne und externe In formation sowie für die betriebliche Entscheidungs findung aufbereiten f) die wirtschaftliche Bedeutung von Investitionen und Abschreibungen für den Betrieb aufzeigen g) bei der Budgeterstellung und Vorschaurechnung mitwirken 16 345 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 h) die betrieblichen Berichte und Kennzahlen überwa chen und bewerten und daraus Schlussfolgerungen über Wirtschaftlichkeit, Produktivität und Liquidität ableiten Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 6 Absatz 3 Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver hältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor schriften erläutern e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge werkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be ruflichen Weiterentwicklung erläutern 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 6 Absatz 3 Nummer 2) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ken nen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu tern d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver meidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen den f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei während Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur der gesamten Brandbekämpfung ergreifen Ausbildung 346 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 6 Absatz 3 Nummer 3) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterent wicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor gung zuführen e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt (§ 6 Absatz 3 Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb nisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei tenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge sellschaftlicher Vielfalt praktizieren Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 5 Durchführung von Hygienemaßnahmen (§ 6 Absatz 3 Nummer 5) a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeitsund Gesundheitsschutz anwenden b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCPKonzept, umsetzen c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten 4 347 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 3 d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus wählen und ökonomisch einsetzen e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 4 348 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Anlage 3 (zu § 19 Absatz 2 und zu § 32 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein Lfd. Nr. Teil der Zusatzqualifikation Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen 1 2 3 4 1 Arbeiten an der Bar a) die Betriebsabläufe an der Bar organisieren, unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Jugendschutzes b) vor- und nachbereitende Arbeiten zur Sicherstellung des Barbetriebes durchführen c) produktspezifische Gefäße, insbesondere Gläser, unterscheiden und im Gästebereich bereitstellen d) Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren so wie Waren nach den betrieblichen Vorgaben anfor dern e) Getränke fachgerecht lagern, insbesondere unter Beachtung der empfohlenen Trinktemperaturen f) mit Gästen kommunizieren und Getränke unter Be rücksichtigung von Gästewünschen und produktspezifischen Merkmalen empfehlen g) Fachbegriffe der Bar anwenden h) Getränkeangebote anlassbezogen zusammenstellen, dabei aktuelle Trends aufgreifen und eine Getränke karte erstellen 2 Produktkompetenz Longdrinks, Cocktails und Spirituosen a) Longdrinks und Cocktails nach klassischen Rezeptu ren sowie Trendcocktails jeweils mit Garnituren und unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken und Hilfsmittel herstellen und in passenden Gläsern servieren b) Longdrinks und Cocktails nach eigenen Rezepturen gastorientiert entwickeln, verkosten, herstellen und kalkulieren c) Spirituosen, insbesondere Liköre und Destillate, den Gästen aktiv anbieten, die Herkunft, die Inhaltsstoffe und die Herstellung erklären und die Spirituosen in passenden Gläsern servieren d) Getränkeangebot, insbesondere Longdrinks und Cocktails, für Veranstaltungen planen und zusam menstellen 3 Produktkompetenz Wein a) weiße und rote Rebsorten ihren Hauptanbaugebieten zuordnen b) Produktkategorien unterscheiden, Wein, Sekt, Schaum- und Süßwein insbesondere c) Weine, Sekt, Schaum- und Süßweine verkosten, nach Qualität und Typizität unterscheiden sowie Her stellung und Geschmack erklären d) unterschiedliche Formen des Weinservice entspre chend dem angebotenen Wein durchführen und den Gästen erklären e) in Abhängigkeit von der Serviceform und dem ange botenen Wein die Verwendung passender Gläser und die empfohlene Trinktemperatur gewährleisten 8 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Abschnitt 3 Artikel 2 Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie (Gastronomieberufeausbildungsverordnung ­ GastroAusbV)* Inhaltsübersicht Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung § § § § § § 20 21 22 23 24 25 § 26 Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen § § § § 1 2 3 4 § 5 § 6 § 7 § 8 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe Dauer der Berufsausbildungen Begriffsbestimmungen Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungs rahmenpläne Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastro nomie sowie Ausbildungsberufsbild Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastro nomie sowie Ausbildungsberufsbild Ausbildungsplan 349 § 27 § 28 § 29 § 30 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt Inhalt des Teiles 1 Prüfungsbereich des Teiles 1 Inhalt des Teiles 2 Prüfungsbereiche des Teiles 2 Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung" Prüfungsbereich ,,Veranstaltungsplanung, Restaurantund Bankettservice" Prüfungsbereich ,,Teamkommunikation und Gesprächs führung" Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Mündliche Ergänzungsprüfung Unterabschnitt 2 Zusatzqualifikation Bar und Wein § 31 § 32 Inhalt der Zusatzqualifikation Prüfung der Zusatzqualifikation Unterabschnitt 3 Weitere Berufsausbildungen § 33 § 34 Abschnitt 2 Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrech nung von Ausbildungszeiten Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fach mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs gastronomie Abschnitt 4 Unterabschnitt 1 Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie Zwischenprüfung § 9 § 10 § 11 Zeitpunkt Inhalt Prüfungsbereich Unterabschnitt 2 Abschlussprüfung § § § § § 12 13 14 15 16 § 17 § 18 § 19 Zeitpunkt Inhalt Prüfungsbereiche Prüfungsbereich ,,Produktion und Service" Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung" Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Mündliche Ergänzungsprüfung * Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah menlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung § § § § § § 35 36 37 38 39 40 § 41 § 42 § 43 § 44 § 45 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt Inhalt des Teiles 1 Prüfungsbereich des Teiles 1 Inhalt des Teiles 2 Prüfungsbereiche des Teiles 2 Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung" Prüfungsbereich ,,Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie" Prüfungsbereich ,,Betriebliche Abläufe in der System gastronomie" Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Mündliche Ergänzungsprüfung Unterabschnitt 2 Zusatzqualifikation Bar und Wein § 46 § 47 Inhalt der Zusatzqualifikation Prüfung der Zusatzqualifikation 350 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Unterabschnitt 3 Weitere Berufsausbildungen § 48 § 49 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrech nung von Ausbildungszeiten Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fach mann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungs gastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fach frau für Systemgastronomie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zu satzqualifikation Bar und Wein Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen §1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnun gen 1. Fachkraft für Gastronomie, 2. Fachmann für Restaurants und Veranstaltungs gastronomie und Fachfrau für Restaurants und Ver anstaltungsgastronomie und 3. Fachmann für Systemgastronomie und Fachfrau für Systemgastronomie werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. §2 Dauer der Berufsausbildungen (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fach kraft für Gastronomie dauert zwei Jahre. (2) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fach mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs gastronomie dauert drei Jahre. (3) Ein Gericht im Sinne dieser Verordnung ist eine Kombination verschiedener Komponenten. (4) Einfache Speisen und Gerichte im Sinne dieser Verordnung bestehen aus einer geringen Anzahl an Zu taten, die mit einer geringen Anzahl an Garverfahren zubereitet werden. Die Zubereitung erfordert kein ver tieftes Fachwissen. §4 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne (1) Gegenstand der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sind mindestens die im Ausbildungs rahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten. (2) Gegenstand der Berufsausbildung zum Fach mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs gastronomie sind mindestens die im Ausbildungsrah menplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (3) Gegenstand der Berufsausbildung zum Fach mann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sind mindestens die im Ausbil dungsrahmenplan (Anlage 3) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (4) Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan vorgegeben ist, darf von den Ausbildenden abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubil denden liegen, die Abweichung erfordern. (5) Die im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan ge nannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen von den Ausbildenden so vermittelt werden, dass die Auszubildenden die berufliche Handlungs fähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsge setzes erlangen. Die berufliche Handlungsfähigkeit schließt insbesondere selbständiges Planen, Durch führen und Kontrollieren bei der Ausübung der beruf lichen Aufgaben ein. §5 Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: (3) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fach mann für Systemgastronomie und Fachfrau für System gastronomie dauert drei Jahre. 1. schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fer tigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, §3 2. weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Begriffsbestimmungen (1) Ein HACCP-Konzept im Sinne dieser Verordnung ist ein systematisches, nach übergeordneten Grund sätzen auf Betriebsebene erstelltes und eingesetztes Konzept, durch das Gefahren bei der Herstellung und beim Umgang mit Nahrungsmitteln mit Hilfe kritischer Kontrollpunkte ermittelt, vermieden, überwacht und dokumentiert werden. (2) Eine Speise im Sinne dieser Verordnung ist ein Küchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann. a) Restaurantservice oder b) Systemgastronomie, 3. schwerpunktübergreifende integrativ zu vermit telnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt. (2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktüber greifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten sind: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gast erlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin, 2. Annahme und Einlagerung von Waren, 3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion, 4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst, 5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service und 351 6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen, 7. Herrichten und Pflegen von Gasträumen, 8. Betreuung und Beratung von und Kommunikation mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleis tungen, 9. Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am Getränkebuffet, 10. Bedienung von Reservierungs- und Kassensyste men, 11. Planung und Koordinierung von Serviceabläufen, 6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen. 12. Servicearbeiten am Tisch des Gastes, (3) In den Schwerpunkten werden in folgenden Be rufsbildpositionen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt: 13. Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts, 1. im Schwerpunkt Restaurantservice in den Berufs bildpositionen Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst und Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service, 2. im Schwerpunkt Systemgastronomie in den Berufs bildpositionen Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion und Umgang mit Gästen. 14. Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts, 15. Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts und 16. Anleitung und Führung von Mitarbeitenden. (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: (4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktüber greifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil dung sowie Arbeits- und Tarifrecht, 1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil dung sowie Arbeits- und Tarifrecht, 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit, 2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, 5. Durchführung von Hygienemaßnahmen. 2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, 4. digitalisierte Arbeitswelt und 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit, §7 4. digitalisierte Arbeitswelt und 5. Durchführung von Hygienemaßnahmen. §6 Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt. (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle xion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin, 2. Annahme und Einlagerung von Waren, 3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion, 4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst, 5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service, Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt. (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle xion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin, 2. Annahme und Einlagerung von Waren, 3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion, 4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst, 5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service, 6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen, 7. Produktzubereitung, 8. Betreuung und Beratung von Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Reklama tionsmanagement, 352 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 9. Systemorganisation und Systemmanagement, 10. Warenwirtschaft, 11. Umsetzung von Personalprozessen, 12. Personalführung und -entwicklung, 13. Durchführung von Marketingaktivitäten und 14. kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie unternehmerisches Handeln. (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil dung sowie Arbeits- und Tarifrecht, 2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit, 4. digitalisierte Arbeitswelt und 5. Durchführung von Hygienemaßnahmen. §8 Ausbildungsplan Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des jeweiligen Aus bildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu er stellen. Abschnitt 2 1. die Bedeutung der Pflege und Reinigung von Gast räumen sowie von betriebstypischen Materialien für das Gasterlebnis darzustellen, 2. Anforderungen an Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen in Wirtschaftsräumen auch unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten aufzuzei gen, 3. Maßnahmen zur Abfallvermeidung sowie Wiederver wertung oder Entsorgung zu benennen und 4. Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesund heitsschutzes in Küche, Service, Lager und Wirt schaftsdienst einzuhalten. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü fungszeit beträgt 60 Minuten. (4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Waren zu erkennen und ihren Einsatzmöglichkeiten zuzuordnen, 2. einfache Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus zuwählen sowie 3. Gasträume zu reinigen, zu kontrollieren und herzu richten. Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie (5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: Unterabschnitt 1 1. die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und Zwischenprüfung §9 Zeitpunkt (1) Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungs halbjahr stattfinden. 2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent. Unterabschnitt 2 Abschlussprüfung § 12 (2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Zeitpunkt § 10 (1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Be rufsausbildung statt. Inhalt (2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. § 11 Prüfungsbereich (1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich ,,Wirtschaftsdienst" statt. (2) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschaftsdienst" besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, § 13 Inhalt Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genann ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. § 14 Prüfungsbereiche Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prü fungsbereichen statt: 1. ,,Produktion und Service", Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 2. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlage rung" sowie 3. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde". § 15 Prüfungsbereich ,,Produktion und Service" (1) Im Prüfungsbereich ,,Produktion und Service" besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerich ten sowie zu Getränken zu beraten, 2. eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu servieren oder zu präsentieren, 3. die Arbeitsschritte zu planen, 4. den Arbeitsplatz einzurichten, 5. Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen, 6. verkaufsfördernd zu beraten, 7. dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu er läutern, 8. die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufs fähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und 9. die Hygieneanforderungen zu beachten. Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prü fungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten. 353 Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü fungszeit beträgt 60 Minuten. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü fungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu ge wichten: 1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent, 2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent. § 16 Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung" (1) Im Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsför derung und Warenlagerung" hat der Prüfling nachzu weisen, dass er in der Lage ist, 1. im Schwerpunkt Restaurantservice a) gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis zu gestalten, b) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, einzuordnen und situationsbezogen Lösungen aufzuzeigen, c) verkaufsfördernde Maßnahmen anlassbezogen analog oder digital umzusetzen und dabei den Datenschutz und die Datensicherheit zu beach ten, d) bei der Annahme und der Einlagerung von Waren die Anforderungen an die Werterhaltung und die Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicher heit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten sowie die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prü fen und zu dokumentieren, e) das anlass-, saison- oder themenbezogene Her richten und Dekorieren von Gasträumen zu er läutern, f) Gäste zu empfangen und zu beraten, (3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, g) Serviceregeln und Serviceabläufe zu beschreiben und 1. Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungs möglichkeiten zu erläutern, h) Zahlungen abzuwickeln und dabei Vorsichtsmaß nahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln zu beschreiben; 2. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe von einfachen Speisen und einfachen Gerichten sowie von Getränken unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern, 3. verschiedene Service- und Präsentationsformen be darfsgerecht zuzuordnen, 4. Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestim men und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläu tern, 5. beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und im Service die Vorgaben des Umweltschutzes sowie die Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu be rücksichtigen, 6. die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der Küche und im Service zu beachten und 7. die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschut zes in der Küche und im Service einzuhalten. 2. im Schwerpunkt Systemgastronomie a) gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis zu gestalten, b) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, einzuordnen und situationsbezogen Lösungen aufzuzeigen, c) verkaufsfördernde Maßnahmen anlassbezogen analog oder digital umzusetzen und dabei den Datenschutz und die Datensicherheit zu beach ten, d) bei der Annahme und der Einlagerung von Waren die Anforderungen an die Werterhaltung und die Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicher heit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten sowie die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prü fen und zu dokumentieren, e) die Bedeutung von Markenstandards und Quali tätssicherungsmaßnahmen in der Systemgastro nomie zu erläutern, 354 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 f) Standards in der systemgastronomischen Lager haltung, Produktion und Präsentation umzuset zen und deren Einhaltung zu prüfen, 2. wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des benannten Prüfungsbereichs schlechter als mit ,,ausreichend" bewertet worden sind und g) im Umgang mit Gästen Service-, Beratungs- und Kommunikationsstandards anzuwenden und 3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. h) Bestell- und Bezahlsysteme zu nutzen und zu erklären. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. § 17 Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" (1) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozial kunde" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu ten dauern. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü fungsbereich sind das bisherige Ergebnis der schrift lich zu bearbeitenden Aufgaben und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Abschnitt 3 Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie § 18 Unterabschnitt 1 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Abschlussprüfung (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei che sind wie folgt zu gewichten: 1. ,,Produktion und Service" mit 60 Prozent, 2. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung" mit 30 Prozent sowie 3. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" mit 10 Prozent. (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen ­ auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 19 ­ wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis mit mindestens ,,ausreichend", 2. in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindes tens ,,ausreichend" und 3. in keinem Prüfungsbereich mit ,,ungenügend". Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu fassen. § 19 Mündliche Ergänzungsprüfung (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine münd liche Ergänzungsprüfung beantragen. § 20 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. (2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt finden. (3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. (4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden. (5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. § 21 Inhalt des Teiles 1 Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) Dem Antrag ist stattzugeben, 1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: a) ,,Produktion und Service", b) ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Waren lagerung" oder c) ,,Wirtschafts- und Sozialkunde", § 22 Prüfungsbereich des Teiles 1 (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs bereich ,,Produktion und Service" statt. (2) Im Prüfungsbereich ,,Produktion und Service" besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 (3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerich ten sowie zu Getränken zu beraten, 355 § 23 Inhalt des Teiles 2 (1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genann ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu servieren oder zu präsentieren, 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. 3. die Arbeitsschritte zu planen, (2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkei ten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen stand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur inso weit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist. 4. den Arbeitsplatz einzurichten, 5. Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen, 6. verkaufsfördernd zu beraten, 7. dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu er läutern, 8. die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufs fähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und 9. die Hygieneanforderungen zu beachten. Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prü fungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten. (4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungs möglichkeiten zu erläutern, 2. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe von einfachen Speisen und einfachen Gerichten sowie von Getränken unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern, 3. verschiedene Service- und Präsentationsformen be darfsgerecht zuzuordnen, 4. Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestim men und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläu tern, 5. beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und im Service die Vorgaben des Umweltschutzes und die Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu be rücksichtigen, 6. die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der Küche und im Service zu beachten und 7. die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschut zes in der Küche und im Service einzuhalten. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü fungszeit beträgt 60 Minuten. (5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü fungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu ge wichten: 1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent, 2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent. § 24 Prüfungsbereiche des Teiles 2 Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompe tenz und Warenlagerung", 2. ,,Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankett service", 3. ,,Teamkommunikation und Gesprächsführung" sowie 4. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde". § 25 Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung" (1) Im Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsför derung, Produktkompetenz und Warenlagerung" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis zu gestalten, 2. Gäste zu empfangen und zu Speisen, Gerichten und Getränken, insbesondere zu Weinen, Schaum weinen und Spirituosen zu beraten, 3. Gäste über Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatz stoffe unter Berücksichtigung besonderer Ernäh rungsformen zu informieren und Alternativen anzu bieten, 4. Serviceregeln und Servierarten zu beschreiben, Serviceabläufe zu planen und darzustellen, 5. Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, einzuordnen, situationsbezogen Lösungen aufzu zeigen und dabei Handlungsstrategien im Umgang mit den Gästen darzustellen, 6. Zahlungen abzuwickeln und dabei Vorsichtsmaß nahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln zu beschreiben, 7. Rechnungen oder Belege nach den rechtlichen Vorgaben zu erstellen und zu erläutern, 8. verkaufsfördernde Maßnahmen anlassbezogen analog oder digital umzusetzen und dabei den Datenschutz und die Datensicherheit zu beachten, 9. das Herrichten, Pflegen und Dekorieren von Gastund Eventräumen anlass-, saison- oder themenbe zogen zu planen und die Umsetzung darzustellen, 356 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 10. die Reinigung und Pflege von Materialien und Textilien zu beschreiben sowie 11. bei der Annahme und der Einlagerung von Waren die Anforderungen an die Werterhaltung und die Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten sowie die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und zu dokumentieren. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. § 26 Prüfungsbereich ,,Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice" (1) Die Prüfung im ,,Prüfungsbereich Veranstaltungs planung, Restaurant- und Bankettservice" besteht aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, gemäß vorgegebenen Eck punkten einen internen zeitlichen Ablaufplan für eine Veranstaltung mit einem Vier-Gänge-Menü und korres pondierenden Getränken zu erstellen sowie für diese Veranstaltung 1. die Vorbereitungsarbeiten für den Service nach vor gegebenen Servierarten durchzuführen, 2. einen Tisch einzudecken, 3. ein Mischgetränk nach vorgegebener Rezeptur zu zubereiten, 4. einen Weinservice vorzubereiten, 5. das Vier-Gänge-Menü mit korrespondierenden Ge tränken zu servieren und 6. dabei mit den Gästen situationsbezogen zu kommu nizieren. Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten; innerhalb dieser Zeit sind dem Prüfling 30 Minuten für die Erstellung des Ablaufplans einzuräumen. § 27 Prüfungsbereich ,,Teamkommunikation und Gesprächsführung" (1) Im Prüfungsbereich ,,Teamkommunikation und Gesprächsführung" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Gespräche mit Mitarbeitenden oder Auszubildenden oder mit einem Team zu planen und situations gerecht und zielorientiert durchzuführen, 2. sich auf unterschiedliche Hintergründe der Ge sprächsteilnehmenden einzustellen, 3. Arbeitsaufträge ergebnisorientiert zu übermitteln und dabei die fachlichen Hintergründe, die Rahmen bedingungen und die internen Abläufe zu berück sichtigen, 4. zu Arbeitsergebnissen konstruktiv Rückmeldung zu geben, 5. Anerkennung und Wertschätzung zu vermitteln, 6. Ursachen von Konflikten und Kommunikations störungen zu erkennen sowie Lösungsstrategien aufzuzeigen sowie 7. das Gesprächsergebnis zusammenzufassen und geeignete Maßnahmen der Personalentwicklung vorzuschlagen. (2) Mit dem Prüfling wird eine Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe. Für die Vorbereitung auf die Gesprächssimu lation stehen dem Prüfling 10 Minuten zur Verfügung. (3) Die Gesprächssimulation 20 Minuten. dauert höchstens § 28 Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" (1) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozial kunde" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Angebote für Veranstaltungen zu kalkulieren und zu erstellen sowie die Durchführung einer Veranstaltung zu planen und dabei (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. 1. Speisen und Getränke sowie deren Präsentations formen zu empfehlen, § 29 2. Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für Räume zu entwickeln, 3. Gästeinformationen und deren keiten zu beschreiben sowie Einsatzmöglich (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei che sind wie folgt zu gewichten: 4. Dienstpläne und Serviceeinteilungen zu prüfen. 1. ,,Produktion und Service" mit 25 Prozent, Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü fungszeit beträgt 90 Minuten. 2. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung" mit 20 Prozent, (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: 3. ,,Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice" mit 35 Prozent, 1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent, 4. ,,Teamkommunikation und Gesprächsführung" 2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent. 5. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" mit 10 Prozent sowie mit 10 Prozent. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen ­ auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 30 ­ wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit min destens ,,ausreichend", 2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ,,ausrei chend", 3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ,,ausreichend" und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ,,ungenü gend". Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu fassen. § 30 Mündliche Ergänzungsprüfung (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine münd liche Ergänzungsprüfung beantragen. (2) Dem Antrag ist stattzugeben, 1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: a) ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkom petenz und Warenlagerung", b) ,,Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Ban kettservice" oder c) ,,Wirtschafts- und Sozialkunde", 2. wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des benannten Prüfungsbereichs schlechter als mit ,,ausreichend" bewertet worden sind und 3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu ten dauern. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü fungsbereich sind das bisherige Ergebnis der schrift lich zu bearbeitenden Aufgaben und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Unterabschnitt 2 Zusatzqualifikation Bar und Wein § 31 Inhalt der Zusatzqualifikation (1) Über das in § 6 beschriebene Ausbildungs berufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz qualifikation Bar und Wein vereinbart werden. (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. 357 § 32 Prüfung der Zusatzqualifikation (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus zubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss prüfung als gesonderte Prüfung statt. (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten. (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren, 2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern, 3. Lagerbestände zu kontrollieren, 4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu stellen, 5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er läutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden, 6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie ren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren, 7. Weine fachgerecht zu servieren und 8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren. (4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat 1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren ­ geschüttelt, gerührt und gebaut ­ mit passenden Garnituren nach vor gegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und 2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver kosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt. Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt. (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs tens 15 Minuten. (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens ,,aus reichend" bewertet worden ist. Unterabschnitt 3 Weitere Berufsausbildungen § 33 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie nach § 18 Absatz 2 ist 358 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Ab schlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie be freit und 2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf die Dauer der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs gastronomie anzurechnen, wenn die Vertragspar teien dies vereinbaren. § 34 Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie Besteht der Prüfling die Prüfung nach § 29 nicht, erwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zur Fach kraft für Gastronomie nach Abschnitt 2, wenn 1. er in Teil 1 der Abschlussprüfung mindestens aus reichende Prüfungsleistungen erbracht hat und 2. zusätzlich a) die Ergebnisse der in Nummer 1 bezeichneten Prüfung, 1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. § 37 Prüfungsbereich des Teiles 1 (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs bereich ,,Produktion und Service" statt. (2) Im Prüfungsbereich ,,Produktion und Service" besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerich ten sowie zu Getränken zu beraten, 2. eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu servieren oder zu präsentieren, 3. die Arbeitsschritte zu planen, 4. den Arbeitsplatz einzurichten, 5. Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen, b) das Ergebnis im Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Wa renlagerung" nach § 25 und 6. verkaufsfördernd zu beraten, c) das Ergebnis im Prüfungsbereich ,,Wirtschaftsund Sozialkunde" nach § 28 8. die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufs fähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und die Anforderungen nach § 18 erfüllen. Abschnitt 4 Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie Unterabschnitt 1 7. dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu er läutern, 9. die Hygieneanforderungen zu beachten. Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prü fungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten. Abschlussprüfung (4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, § 35 1. Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungs möglichkeiten zu erläutern, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. (2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt finden. (3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. (4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden. (5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. § 36 Inhalt des Teiles 1 Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 2. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe von einfachen Speisen und einfachen Gerichten sowie von Getränken unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern, 3. verschiedene Service- und Präsentationsformen be darfsgerecht zuzuordnen, 4. Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestim men und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläu tern, 5. beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und im Service die Vorgaben des Umweltschutzes und die Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu be rücksichtigen, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 359 6. die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der Küche und im Service zu beachten und 5. Rechnungen oder Belege nach den rechtlichen Vorgaben zu erstellen und zu erläutern, 7. die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschut zes in der Küche und im Service einzuhalten. 6. bei der Annahme und der Einlagerung von Waren die Anforderungen an die Werterhaltung und die Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten sowie die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und zu dokumentieren, Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü fungszeit beträgt 60 Minuten. (5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü fungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu ge wichten: 1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent, 2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent. § 38 Inhalt des Teiles 2 (1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) genann ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkei ten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen stand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur inso weit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist. § 39 Prüfungsbereiche des Teiles 2 Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung", 2. ,,Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie", 3. ,,Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie" sowie 4. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde". § 40 Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung" (1) Im Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsför derung, Marketing und Warenlagerung" hat der Prüf ling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis zu gestalten, 2. Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, einzuordnen, situationsbezogen Lösungen aufzu zeigen und dabei Handlungsstrategien im Umgang mit den Gästen darzustellen, 3. im Umgang mit den Gästen Service-, Beratungsund Kommunikationsstandards anzuwenden und Vorschläge zu deren Weiterentwicklung zu ma chen, 4. Bestell- und Bezahlsysteme zu nutzen und zu erklären, 7. die Bedeutung von Markenstandards und Qualitäts sicherungsmaßnahmen in der Systemgastronomie zu erläutern, 8. Standards in der systemgastronomischen Lager haltung, Produktion und Präsentation umzusetzen und deren Einhaltung zu prüfen und bei Abwei chung Maßnahmen einzuleiten, 9. die Ergebnisse von Marktbeobachtungen und -analysen sowie zielgruppenspezifische Gäste bedürfnisse für betriebliche Marketingmaßnahmen zu nutzen sowie 10. verkaufssteuernde und verkaufsfördernde Maß nahmen sowie betriebliche Marketingmaßnahmen anlassbezogen analog oder digital zu planen, um zusetzen, zu kontrollieren und auszuwerten und dabei Datenschutz und Datensicherheit zu beach ten. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. § 41 Prüfungsbereich ,,Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie" (1) Im Prüfungsbereich ,,Personal- und Warenwirt schaft sowie Steuerung und Kontrolle in der System gastronomie" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. organisatorische und konzeptionelle Strukturen von systemgastronomischen Unternehmen zu er läutern und zu bewerten, 2. den Personalbedarf zu ermitteln und Personal beschaffungswege zu unterscheiden und zu be werten, 3. Vorgänge in Verbindung mit der Aufnahme oder Beendigung von Arbeits- oder Ausbildungsverhält nissen unter Einhaltung der rechtlichen Regelun gen zu bearbeiten, 4. den Personaleinsatz unter Einhaltung der recht lichen Regelungen zu planen, 5. Anforderungen an die Verwaltung von Personal daten unter Beachtung der rechtlichen Regelungen aufzuzeigen, 6. Trainings- oder Personalentwicklungsmaßnahmen bedarfsgerecht umzusetzen, 7. Lagerkennzahlen zu ermitteln und auszuwerten, 8. den Warenbedarf zu ermitteln, Angebote unter Be rücksichtigung von Preisen, Qualitäten und Kondi tionen zu vergleichen und auszuwählen sowie die Bestellung vorzubereiten, 360 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 9. die Logistikkette zu erläutern, Störungen des Be stell- und Lieferprozesses oder Abweichungen von den Qualitätsstandards zu bewerten und Maßnah men vorzuschlagen, 10. Preise und Kosten zu kalkulieren sowie 11. die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu ermitteln und zu analysieren und Maßnahmen zur Steigerung des unternehmerischen Erfolges abzuleiten. (2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bear beiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. § 42 Prüfungsbereich ,,Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie" (1) Im Prüfungsbereich ,,Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die berufstypischen Aufgabenstellungen zu erfas sen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu begrün den sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege aufzuzeigen und zu begründen, 2. betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichti gung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten, § 44 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei che sind wie folgt zu gewichten: 1. ,,Produktion und Service" mit 25 Prozent, 2. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung" mit 20 Prozent, 3. ,,Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie" mit 20 Prozent, 4. ,,Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie" mit 25 Prozent sowie 5. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" mit 10 Prozent. (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen ­ auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 45 ­ wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit min destens ,,ausreichend", 2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ,,ausrei chend", 3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ,,ausreichend" und 3. unternehmens-, gast- und mitarbeiterorientiert zu handeln sowie 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ,,ungenü gend". 4. Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen. Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu fassen. (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind drei der folgenden Gebiete zugrunde zu legen: 1. Organisation, Prozesse und Standards in der Sys temgastronomie, 2. Produkteinführung, § 45 Mündliche Ergänzungsprüfung (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. 3. Warenwirtschaft, 4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle und 5. Teamkommunikation und Personalaufgaben. (3) Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Gebiete zugrunde gelegt werden. (4) Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzufüh ren. Anschließend wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs tens 10 Minuten. § 43 Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde" (1) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozial kunde" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. (2) Dem Antrag ist stattzugeben, 1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: a) ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung", b) ,,Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie" oder c) ,,Wirtschafts- und Sozialkunde", 2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit ,,ausreichend" bewertet worden ist und 3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu ten dauern. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü fungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver hältnis 2 : 1 zu gewichten. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Unterabschnitt 2 Zusatzqualifikation Bar und Wein 361 dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt. Inhalt der Zusatzqualifikation Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt. (1) Über das in § 7 beschriebene Ausbildungs berufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz qualifikation Bar und Wein vereinbart werden. (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs tens 15 Minuten. (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens ,,aus reichend" bewertet worden ist. § 47 Unterabschnitt 3 Prüfung der Zusatzqualifikation Weitere Berufsausbildungen § 46 (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus zubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss prüfung als gesonderte Prüfung statt. (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kennt nisse und Fähigkeiten. (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren, 2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern, 3. Lagerbestände zu kontrollieren, 4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu stellen, 5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er läutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden, 6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie ren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren, 7. Weine fachgerecht zu servieren und 8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren. (4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat 1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren ­ geschüttelt, gerührt und gebaut ­ mit passenden Garnituren nach vor gegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und 2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver kosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; § 48 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie nach § 18 Absatz 2 ist 1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Ab schlussprüfung zum Fachmann für Systemgastrono mie und zur Fachfrau für Systemgastronomie befreit und 2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf die Dauer der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für System gastronomie anzurechnen, wenn die Vertragspar teien dies vereinbaren. § 49 Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie Besteht der Prüfling die Prüfung nach § 44 nicht, erwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zur Fach kraft für Gastronomie nach Abschnitt 2, wenn 1. er in Teil 1 der Abschlussprüfung mindestens aus reichende Prüfungsleistungen erbracht hat und 2. zusätzlich a) die Ergebnisse der in Nummer 1 bezeichneten Prüfung, b) das Ergebnis im Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlage rung" nach § 40 und c) das Ergebnis im Prüfungsbereich ,,Wirtschaftsund Sozialkunde" nach § 43 die Anforderungen nach § 18 erfüllen. 362 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie Abschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 3 1 Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen Auswirkungen begründen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 12. 13. bis 24. Monat Monat 4 b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens, insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen und die rechtlichen Vorgaben beachten c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation be rücksichtigen d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver halten sowie Feedback annehmen und reflektieren, konstruktives Feedback geben 8 e) Gäste empfangen und deren Erwartungen und Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der Erwartungen und Wünsche prüfen f) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord nen und angemessen reagieren g) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst leistungen und Produkten informieren und beraten und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung h) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen anwenden i) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent gegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach den betrieblichen Vorgaben reagieren j) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen; Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen 2 Annahme und Einlagerung von Waren (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel lungen mitwirken b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten 12 363 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 12. 13. bis 24. Monat Monat 3 c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be triebsüblichen Maßnahmen einleiten 4 10 d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport gutannahme sowie die Leergut- und die Transport gutrückgabe dokumentieren e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter Anwen dung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend ein lagern f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor schriften im Lager beachten, das Lager nach den betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen 3 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und Gerichten bedarfsgerecht auswählen c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe reiten f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit, Verwendbarkeit und Allergene prüfen g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens mittelverschwendung h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren und anrichten sowie bei der Produktpräsentation mitwirken 4 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich keiten prüfen oder entsorgen j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be werten und optimieren a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen für das Gasterlebnis erläutern b) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und dokumentieren 14 364 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 12. 13. bis 24. Monat Monat 3 c) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be darf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen 4 8 d) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus wählen und in ausreichender Menge bereitstellen sowie fachgerecht pflegen und reinigen e) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor schriften und von Umweltaspekten durchführen 5 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung anlassbezogen vorbereiten und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen 8 c) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach den betrieblichen Vorgaben zubereiten d) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach der betrieblichen Serviceform durchführen 12 e) das betriebliche Kassensystem bedienen 6 Unterstützung verkaufs fördernder Maßnahmen (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins besondere im Gastkontakt, umsetzen b) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe dekorieren c) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik und Temperatur für die Atmosphäre und das Gast erlebnis beachten 12 d) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und Werbeträger und digita ler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Restaurant service Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 12. 13. bis 24. Monat Monat 3 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst (§ 5 Absatz 3 Nummer 1) a) Gasträume anlass-, saison- und themenbezogen herrichten und Vor- und Nacharbeiten ausführen Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service (§ 5 Absatz 3 Nummer 1) a) Reservierungen nach betrieblichen Vorgaben ent gegennehmen, bearbeiten und ausführen b) betriebliche Textilien und Materialien auf verwen dungsfähigen Zustand prüfen und geeignete Maß nahmen zur Reinigung und Pflege ergreifen, dabei insbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressour censchonung berücksichtigen b) bei internen Service- und Menübesprechungen mit wirken 4 4 365 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 12. 13. bis 24. Monat Monat 3 4 c) Gasträume anlassbezogen und entsprechend dem gastronomischen Angebot vorbereiten, insbeson dere Tische unter Verwendung von Dekorationsele menten nach den betrieblichen Vorgaben eindecken d) Gäste nach den betrieblichen Standards empfangen und platzieren e) Gäste über das betriebliche Angebot an Speisen, Gerichten und Getränken unter Berücksichtigung gängiger Ernährungsformen sowie von Inhaltsstof fen und Allergenen beraten 12 f) Produkte und Dienstleistungen den Gästen aktiv anbieten und Zusatzverkäufe tätigen g) Speisen, Gerichte und Getränke unter Berücksichti gung des Serviceablaufs servieren und ausheben, dabei mit den Gästen kommunizieren h) Gästerückmeldungen entgegennehmen und nach den betrieblichen Vorgaben bearbeiten i) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kas sieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln und dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln anwenden Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Systemgastro nomie Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 1 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 12. 13. bis 24. Monat Monat Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion (§ 5 Absatz 3 Nummer 2) 3 4 a) die Bedeutung von markenweiten Standards in der systemgastronomischen Produktion einordnen und ihre Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit erläutern b) Maschinen und Geräte nach den markenspezifi schen Produktionsstandards prüfen, einstellen und die Ergebnisse der Prüfung dokumentieren c) Standards und Rezepturen bei der Zubereitung, bei der Fertigstellung und beim Anrichten von system gastronomischen Produkten umsetzen d) bei der Zwischenlagerung von Produkten für die Weiterverarbeitung die markenspezifischen Stan dards, insbesondere für Haltezeiten und Kerntempe raturen, berücksichtigen e) Rohstoffe, Zwischenprodukte und Endprodukte auf ihre Beschaffenheit und Qualität im Hinblick auf die markenweiten Standards prüfen und die Prüfergeb nisse dokumentieren f) zubereitete Produkte verkaufsfördernd und nach den markenspezifischen Standards präsentieren oder für die Mitnahme, den Außer-Haus-Verkauf oder die Lieferung vorbereiten und verpacken 8 366 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 12. 13. bis 24. Monat Monat 3 4 g) Bestellungen vor der Abgabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit im Rahmen der markenspezifischen Qualitätssicherung prüfen h) mit dem Service oder den Beteiligten am Liefer prozess zur Sicherstellung von Markenstandards und Gästewünschen kooperieren 2 Umgang mit Gästen (§ 5 Absatz 3 Nummer 2) a) die Bedeutung von markenweiten Standards beim Umgang mit Gästen einordnen und ihre Auswirkun gen auf die eigene Tätigkeit erläutern b) die analogen oder digitalen Bestellsysteme des Betriebes erklären und die Gäste gastorientiert und verkaufsfördernd beraten c) zum Produktsortiment des Betriebes, auch unter Berücksichtigung von Ernährungsformen und Er nährungstrends, gastorientiert und verkaufsfördernd beraten d) betriebliche Informationen über Inhaltsstoffe, Zu satzstoffe und Allergene der angebotenen Produkte den Gästen übermitteln und erläutern 8 e) die im System eingesetzten Qualitäts- und Güte siegel erklären f) Zusatzleistungen nach Standards anbieten den markenspezifischen g) das markenspezifische Reklamationsmanagement anwenden h) beim Service die markenspezifischen Standards anwenden i) analoge und digitale Bezahlsysteme nutzen und den Gästen deren Bedienung erklären Abschnitt D: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Absatz 4 Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver hältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor schriften erläutern e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern 367 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge werkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be ruflichen Weiterentwicklung erläutern 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 5 Absatz 4 Nummer 2) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu tern d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver meidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen den f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 5 Absatz 4 Nummer 3) während der gesamten a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be Ausbildung lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter entwicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor gung zuführen e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt (§ 5 Absatz 4 Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten 368 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb nisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei tenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge sellschaftlicher Vielfalt praktizieren Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1. bis 12. 13. bis 24. Monat Monat 5 Durchführung von Hygienemaßnahmen (§ 5 Absatz 4 Nummer 5) a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeitsund Gesundheitsschutz anwenden b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCPKonzept, umsetzen c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus wählen und ökonomisch einsetzen e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten 4 369 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 1 Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin (§ 6 Absatz 2 Nummer 1) 3 4 a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten be triebsangemessen gestalten und die jeweiligen Aus wirkungen begründen b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens, insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen und die rechtlichen Vorgaben beachten c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück sichtigen d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver halten sowie Feedback annehmen und reflektieren, konstruktives Feedback geben e) Gäste empfangen und deren Erwartungen und Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der Erwartungen und Wünsche prüfen f) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord nen und angemessen reagieren g) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst leistungen und Produkten informieren und beraten und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung h) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen anwenden i) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent gegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach den betrieblichen Vorgaben reagieren j) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen; Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen 2 Annahme und Einlagerung von Waren (§ 6 Absatz 2 Nummer 2) a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel lungen mitwirken 20 370 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be triebsüblichen Maßnahmen einleiten 10 d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport gutannahme sowie die Leergut- und die Transport gutrückgabe dokumentieren e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An wendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend einlagern f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor schriften im Lager beachten, das Lager nach den betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen 3 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion (§ 6 Absatz 2 Nummer 3) a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und Gerichten bedarfsgerecht auswählen c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe reiten f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit, Verwendbarkeit und Allergene prüfen g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens mittelverschwendung h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren und anrichten sowie bei der Produktpräsentation mitwirken i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich keiten prüfen oder entsorgen j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be werten und optimieren 14 371 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 4 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst (§ 6 Absatz 2 Nummer 4) 3 4 a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen für das Gasterlebnis erläutern b) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und dokumentieren c) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be darf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen 8 d) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus wählen und in ausreichender Menge bereitstellen sowie fachgerecht pflegen und reinigen e) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor schriften und von Umweltaspekten durchführen 5 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service (§ 6 Absatz 2 Nummer 5) a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung an lassbezogen vorbereiten und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen c) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach den betrieblichen Vorgaben zubereiten 20 d) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach der betrieblichen Serviceform durchführen e) das betriebliche Kassensystem bedienen 6 Unterstützung verkaufs fördernder Maßnahmen (§ 6 Absatz 2 Nummer 6) a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins besondere im Gastkontakt, umsetzen 2 b) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe dekorieren c) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik und Temperatur für die Atmosphäre und das Gast erlebnis beachten 10 d) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und Werbeträger und digita ler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken 7 Herrichten und Pflegen von Gasträumen (§ 6 Absatz 2 Nummer 7) a) das Reinigen und Pflegen sowie das anlass-, saisonund themenbezogene Herrichten von Gast- und Eventräumen planen und durchführen b) Bestuhlung und Gestaltung von Eventräumen planen und umsetzen c) betriebliche Textilien und Materialien auf verwen dungsfähigen Zustand prüfen, geeignete Maßnah men zur Reinigung und zur Pflege ergreifen und dabei insbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcenschonung beachten 4 372 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 d) den Zustand von Geräten, Maschinen und Ge brauchsgütern kontrollieren und die Wartung von Geräten und Maschinen sowie die Instandsetzung von Gebrauchsgütern nach den betrieblichen Vor gaben veranlassen e) den Beschaffungsbedarf von Gebrauchs- und Ver brauchsgütern ermitteln und an der Auswahl unter Berücksichtigung qualitativer, ökonomischer und ökologischer Aspekte mitwirken 8 Betreuung und Beratung von und Kommunikation mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (§ 6 Absatz 2 Nummer 8) a) Speisen, Gerichte, Getränke und Dienstleistungen den Gästen aktiv anbieten und Zusatzverkäufe täti gen, dabei insbesondere regionale oder saisonale Spezialitäten herausstellen b) Speisen, Gerichte und Getränke geschmacklich be schreiben und deren Herkunft, Beschaffenheit und Zubereitung den Gästen erklären c) Gäste über Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe der angebotenen Speisen, Gerichte und Getränke informieren und unter Berücksichtigung von Unver träglichkeiten, besonderen Ernährungsformen und Trends beraten sowie Alternativen anbieten 4 d) Gäste unter Berücksichtigung der Menükunde zu Speisefolgen beraten und hierzu korrespondierende Getränke empfehlen e) Gästerückmeldungen, insbesondere Reklamationen, entgegennehmen, einordnen, situationsbezogen da rauf reagieren und eigenständige Lösungsvorschläge aufzeigen f) einfache Verkaufsgespräche in einer Fremdsprache führen 9 Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am Getränkebuffet (§ 6 Absatz 2 Nummer 9) a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung gast orientiert und anlassbezogen vorbereiten, die erfor derlichen Getränke und Zutaten bereitstellen sowie Garnituren herstellen b) bei Betriebsöffnung und -schließung Warenbe stände prüfen und dokumentieren sowie Fehlbe stände ermitteln c) bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch Eigenverbrauch, Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl, die betriebsüblichen Maßnahmen ein leiten d) mit Gästen kommunizieren und durch aktive Bera tung das Gasterlebnis gestalten, nichtalkoholische Getränke, insbesondere Wasser, Limonaden und Säfte sowie Bierspezialitäten den Gästen aktiv an bieten, erläutern und empfehlen e) Weine und Schaumweine sowie Spirituosen den Gästen aktiv anbieten und empfehlen, dabei die Herkunft der Getränke erklären sowie diese senso risch, insbesondere geschmacklich, beschreiben f) Mischgetränke, insbesondere klassische Cocktails und Trendcocktails, den Gästen aktiv anbieten, erklären und unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken nach Rezepturen herstellen 8 373 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 g) Heiß- und Kaltgetränke, insbesondere Kaffee- und Teespezialitäten, den Gästen aktiv anbieten, erklären und unter Anwendung entsprechender Arbeitstech niken nach Rezepturen herstellen h) beim Getränkeservice passende Gläser einsetzen und empfohlene Trinktemperaturen gewährleisten i) 10 Bedienung von Reservierungs- und Kassen systemen (§ 6 Absatz 2 Nummer 10) den Arbeitsbereich, die Geräte und die Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der hygienischen und be trieblichen Vorgaben organisieren und reinigen a) Reservierungen unter Nutzung verschiedener Kom munikationskanäle entgegennehmen, bearbeiten und ausführen b) Stations- und Tischpläne erstellen und die erforder liche Anzahl an Plätzen ermitteln c) Rechnungen und Belege nach den rechtlichen Vor gaben erstellen d) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kas sieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln und dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln anwenden 6 e) den eigenen Kassenabschlag erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassen differenzen ermitteln 11 Planung und Koordinierung von Serviceabläufen (§ 6 Absatz 2 Nummer 11) a) Vor- und Nacharbeiten, insbesondere für den Ser viceablauf, planen und ausführen b) Gasträume anlassbezogen vorbereiten, insbeson dere Tische unter Verwendung von Dekorations elementen eindecken c) die Gastgeberfunktion wahrnehmen, Gäste willkom men heißen und nach den betrieblichen Standards platzieren d) Bestellungen entgegennehmen, dabei gast- und unternehmensorientiert beraten sowie Bestellungen nach den betrieblichen Vorgaben elektronisch er fassen und weitergeben 6 e) den Serviceablauf der Gasttische planen und koor dinieren f) Belastungssituationen im Service bewältigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit Gästen anwenden g) das eigene Verhalten auf der Grundlage von Arbeits ergebnissen und Gästerückmeldungen reflektieren und weiterentwickeln 12 Servicearbeiten am Tisch des Gastes (§ 6 Absatz 2 Nummer 12) a) Speisen und Getränke präsentieren, servieren und ausheben, dabei mit den Gästen kommunizieren b) Mehrgangmenüs servieren, dabei klassische Servier arten anlassbezogen anwenden und insbesondere Speisen vorlegen c) Fleischteile tranchieren und Fische filetieren d) Weiß-, Rosé-, Rot- und Schaumweine fachgerecht servieren e) Rotweine dekantieren 8 374 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 13 Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts (§ 6 Absatz 2 Nummer 13) 3 4 a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, vorbe reiten, gast- und unternehmensorientiert führen und nachbereiten b) Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Räumen den Gästewünschen entsprechend und nach den betrieblichen Vorgaben planen und an bieten c) anlassbezogen Speisen und Getränke sowie deren Präsentationsformen empfehlen d) den Gästen zusätzliche Dienstleistungen, insbeson dere Dekoration, Technik, Musik oder Rahmen programme, anbieten und bei der Auswahl beraten 8 e) bei der Auswahl und Planung der technischen Aus stattung nach den betrieblichen Vorgaben mitwirken f) Angebote für Eigen- und Fremdleistungen einholen, vergleichen und koordinieren g) Angebote unter Berücksichtigung der Geschäfts bedingungen und der geltenden Rechtsvorschriften kalkulieren, ausarbeiten und abwickeln, Schrift verkehr führen und Verträge unterschriftsreif vorbe reiten 14 Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts (§ 6 Absatz 2 Nummer 14) a) interne und externe Abläufe planen sowie mit Küche, Service und weiteren internen und externen beteilig ten Bereichen abstimmen b) Veranstaltungspläne, einschließlich Arbeitsabläufe und -anweisungen sowie Speisen- und Getränke folge mit Preisangaben erstellen und diese intern und extern kommunizieren 8 c) Räume entsprechend der Veranstaltung gestalten, Tische stellen, eindecken und dekorieren sowie Menükarten erstellen und Gästeinformationen prä sentieren 15 Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts (§ 6 Absatz 2 Nummer 15) a) Veranstaltungen begleiten und deren erfolgreichen Ablauf als Team- und Schnittstellenaufgabe gewähr leisten b) die zeitliche und personelle Serviceeinteilung tages aktuell anpassen c) interne Service- und Menübesprechungen vorbe reiten d) den zeitlich abgestimmten, fachgerechten Veran staltungsservice, insbesondere Bankettservice, durchführen und koordinieren e) das eigene Handeln im Arbeitsprozess im Hinblick auf die Belange der Gäste und den Erfolg der Ver anstaltung reflektieren und anpassen f) Feedback der Gäste einholen, erfassen, bei der Aus wertung der Veranstaltung berücksichtigen und Ver besserungsmaßnahmen ableiten g) bei der Erstellung von Gästerechnungen sowie der internen Nachkalkulation von Veranstaltungen mit wirken 8 375 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 16 Anleitung und Führung von Mitarbeitenden (§ 6 Absatz 2 Nummer 16) 3 4 a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im Team einstellen und konstruktiv Feedback geben b) Mitarbeitende aufgabenbezogen und teamorientiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeitsergeb nisse reflektieren c) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek tieren d) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku mentieren 8 e) an der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Mitarbeitergesprächen mitwirken f) an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken g) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch führen h) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Belehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein leiten i) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili sieren Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 6 Absatz 3 Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver hältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor schriften erläutern e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge werkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern 376 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be ruflichen Weiterentwicklung erläutern 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 6 Absatz 3 Nummer 2) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu tern d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver meidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen den f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 6 Absatz 3 Nummer 3) g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen während der gesamten a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be Ausbildung lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterent wicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor gung zuführen e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt (§ 6 Absatz 3 Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb nisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen 377 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei tenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge sellschaftlicher Vielfalt praktizieren Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 5 Durchführung von Hygienemaßnahmen (§ 6 Absatz 3 Nummer 5) a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeitsund Gesundheitsschutz anwenden b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCPKonzept, umsetzen c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus wählen und ökonomisch einsetzen e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten 4 378 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Anlage 3 (zu § 4 Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 1 Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin (§ 7 Absatz 2 Nummer 1) 3 4 a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten be triebsangemessen gestalten und die jeweiligen Aus wirkungen begründen b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens, insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen und die rechtlichen Vorgaben beachten c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück sichtigen d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver halten sowie Feedback annehmen und reflektieren, konstruktiv Feedback geben e) Gäste empfangen und deren Erwartungen und Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der Erwartungen und Wünsche prüfen f) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord nen und angemessen reagieren g) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst leistungen und Produkten informieren und beraten, und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung h) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen anwenden i) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent gegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach den betrieblichen Vorgaben reagieren j) Ursachen von Konflikten und Kommunikations störungen erkennen und zu deren Lösung beitragen; Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen 2 Annahme und Einlagerung von Waren (§ 7 Absatz 2 Nummer 2) a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel lungen mitwirken 20 379 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 4 b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der rechtlichen Bestimmungen sowie der betrieblichen Vorgaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nut zung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten 10 d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport gutannahme sowie die Leergut- und die Transport gutrückgabe dokumentieren e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An wendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend einlagern f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor schriften im Lager beachten, das Lager nach den betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen 3 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion (§ 7 Absatz 2 Nummer 3) a) Arbeitsaufgaben erfassen b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und Gerichten bedarfsgerecht auswählen c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe reiten f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit, Verwendbarkeit und Allergene prüfen g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens mittelverschwendung h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren und anrichten sowie bei der Produktpräsentation mitwirken i) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich keiten prüfen oder entsorgen j) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be werten und optimieren 14 380 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 4 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst (§ 7 Absatz 2 Nummer 4) 3 4 a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen für das Gasterlebnis erläutern b) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und dokumentieren c) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be darf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen 8 d) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus wählen und in ausreichender Menge bereitstellen sowie fachgerecht pflegen und reinigen e) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor schriften und von Umweltaspekten durchführen 5 Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service (§ 7 Absatz 2 Nummer 5) a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung an lassbezogen vorbereiten und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen c) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach den betrieblichen Vorgaben zubereiten 20 d) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach der betrieblichen Serviceform durchführen e) das betriebliche Kassensystem bedienen 6 Unterstützung verkaufs fördernder Maßnahmen (§ 7 Absatz 2 Nummer 6) a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins besondere im Gastkontakt, umsetzen 2 b) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe dekorieren c) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik und Temperatur für die Atmosphäre und das Gast erlebnis beachten d) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger und digitaler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken 7 Produktzubereitung (§ 7 Absatz 2 Nummer 7) a) die Bedeutung von markenweiten Standards in der systemgastronomischen Produktion und ihre Aus wirkungen auf die eigene Tätigkeit einordnen sowie die Arbeitsabläufe und die Aufgabenverteilung im Team planen, umsetzen und reflektieren b) Maschinen und Geräte nach den Produktionsstan dards regelmäßig prüfen, einstellen und die Ergeb nisse der Prüfung dokumentieren c) Standards und Rezepturen bei der Zubereitung, bei der Fertigstellung und beim Anrichten von system gastronomischen Produkten umsetzen, die Umset zung kontrollieren und bei Abweichungen Maßnah men einleiten 10 381 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 d) die bedarfs- und umsatzorientierte Zwischenlage rung von Produkten für die Weiterverarbeitung nach den markenspezifischen Standards, insbesondere unter Berücksichtigung von Haltezeiten und Kern temperaturen, planen, umsetzen, organisieren und kontrollieren e) Rohstoffe, Zwischenprodukte und Endprodukte auf ihre Beschaffenheit und Qualität im Hinblick auf die markenweiten Standards prüfen, die Prüfergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten 4 6 f) zubereitete Produkte verkaufsfördernd und nach den systemgastronomischen Standards präsentie ren oder für die Mitnahme, den Außer-Haus-Verkauf oder die Lieferung vorbereiten und verpacken, Pro zesse der Präsentation, Verpackung oder Lieferung steuern und kontrollieren g) Bestellungen vor der Abgabe im Rahmen der sys temgastronomischen Qualitätssicherung prüfen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen und die Ergeb nisse kontrollieren h) mit dem Service oder den Beteiligten am Liefer prozess zur Sicherstellung von Markenstandards und zur Erfüllung von Gästewünschen kooperieren 8 Betreuung und Beratung von Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Reklamationsmanagement (§ 7 Absatz 2 Nummer 8) a) die Bedeutung von systemgastronomischen Stan dards beim Umgang mit den Gästen einordnen, ihre Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit erläutern so wie die Arbeitsabläufe und die Aufgabenverteilung im Team planen, umsetzen, reflektieren und Verbes serungen vorschlagen b) die analogen oder digitalen Bestellsysteme des Be triebes erklären und die Gäste serviceorientiert und verkaufsfördernd beraten c) zum Produktsortiment des Betriebes, auch unter Berücksichtigung von Ernährungsformen und Er nährungstrends, gastorientiert und verkaufsfördernd beraten d) betriebliche Informationen über Inhaltsstoffe, Zusatz stoffe und Allergene entsprechend dem aktuellen Produktsortiment für das Team bereithalten und den Gästen erläutern e) die im System eingesetzten Qualitäts- und Güte siegel dem Team und den Gästen erklären f) systemgastronomische Konzepte für den Verkauf von Zusatzleistungen im Betrieb teamorientiert um setzen g) das Reklamationsmanagement umsetzen, dabei Ur sachen für Gästereaktionen, insbesondere Reklama tionen, ermitteln, betriebliche Maßnahmen ergreifen und die Ergebnisse dokumentieren h) Bezahlsysteme in Betrieb nehmen, auf Aktualisie rungen prüfen und nutzen sowie dem Team und den Gästen die Bedienung der Bezahlsysteme erklären 6 382 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 3 i) 9 Systemorganisation und Systemmanagement (§ 7 Absatz 2 Nummer 9) 4 Serviceprozesse, insbesondere unter Berücksich tigung der markenspezifischen Vorgaben, des Dienstplans, des Gästeaufkommens sowie der Verfügbarkeit von Produkten und Betriebsmitteln, organisieren, nachbereiten, bewerten und anpassen a) markenspezifische Gastronomiekonzepte unter Be rücksichtigung der betrieblichen Zusammenhänge, der Prozessabläufe und der strategischen Ausrich tung von anderen gastronomischen Konzepten und Segmenten abgrenzen b) Arbeitsabläufe planen, steuern, kontrollieren und dokumentieren sowie unter Berücksichtigung der markenspezifischen Standards optimieren c) betriebliche Abläufe mithilfe von Checklisten erfas sen und auswerten d) die Einhaltung der markenspezifischen Standards im Rahmen des betrieblichen Qualitätsmanagements prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen 12 e) Maßnahmen des betrieblichen Hygiene-Manage ments unter Beachtung der rechtlichen Regelungen und der markenspezifischen Standards planen so wie deren Einhaltung kontrollieren f) Informations- und Kommunikationswege im Rah men der Aufbauorganisation des Unternehmens zur Optimierung von Abläufen nutzen g) den Zustand von Geräten, Maschinen und brauchsgütern kontrollieren, die Wartung von räten und Maschinen sowie die Instandsetzung Gebrauchsgütern veranlassen und den Einsatz Wartungsfirmen koordinieren 10 Warenwirtschaft (§ 7 Absatz 2 Nummer 10) Ge Ge von von a) die betriebliche Lagerhaltung und deren Arbeits abläufe unter Nutzung des betrieblichen Warenwirt schaftssystems organisieren b) das betriebliche Warenwirtschaftssystem pflegen und anwenden c) das systemgastronomische Konzept zur Lager haltung auf betrieblicher Ebene umsetzen und auf Einhaltung überprüfen d) Lagerkennzahlen ermitteln und auswerten e) Bestandsveränderungen und Abweichungen von den Sollbeständen erfassen und die erforderlichen Korrekturen durchführen f) den Warenbedarf unter Berücksichtigung des Gästeaufkommens, des Umsatzes und des Waren bestands sowie eines ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Einsatzes ermitteln g) Angebote anlassbezogen einholen und unter Be rücksichtigung von Preisen, Qualitäten und Kondi tionen vergleichen und auswählen h) Bestellungen durchführen i) die Logistikkette erläutern, Störungen des Bestell ablaufs in der Logistikkette erfassen und bei Störun gen Maßnahmen einleiten 8 383 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 11 Umsetzung von Personalprozessen (§ 7 Absatz 2 Nummer 11) 3 4 a) beim Aufbau der Arbeitgebermarke mitwirken und die Umsetzung der Markenstandards, insbesondere bei der Personalgewinnung und der Personalbin dung, begleiten b) den Personalbedarf ermitteln und bei der Personal bedarfsplanung mitwirken c) bei der Personalbeschaffung mitwirken d) den Personaleinsatz planen, Dienstpläne gemäß den betrieblichen und den rechtlichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten dokumentieren e) Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendi gung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen bearbeiten 8 f) Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten, insbesondere Urlaubs- und Krankheitszeiten, bear beiten g) Personaldaten unter Einhaltung der rechtlichen und der betrieblichen Vorgaben verwalten h) die arbeits-, sozial-, tarif- und steuerrechtlichen Vor gaben bei der Personalplanung und der Personal verwaltung einhalten 12 Personalführung und -entwicklung (§ 7 Absatz 2 Nummer 12) a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im Team einstellen und dies bei der Mitarbeiterführung und Personalentwicklung berücksichtigen b) bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Mitarbeitergesprächen mitwirken c) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek tieren d) Mitarbeitende nach den systemgastronomischen Vorgaben einarbeiten und ziel- und teamorientiert anleiten und motivieren und deren Arbeitsergeb nisse reflektieren e) bei der Planung und Auswertung von Trainings- und Schulungsmaßnahmen mitwirken und die Maßnah men im Betrieb organisieren und durchführen f) Personalentwicklungsmaßnahmen analysieren und die Ergebnisse bewerten g) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch führen h) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be lehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein leiten i) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili sieren j) die arbeits- und tarifrechtlichen Vorgaben bei der Personalführung und -entwicklung einhalten 8 384 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Zeitliche Richtwerte in Wochen im Lfd. Nr. Berufsbildpositionen 1 2 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 13 Durchführung von Marketingaktivitäten (§ 7 Absatz 2 Nummer 13) 3 4 a) Ergebnisse von Marktbeobachtungen und -analysen für betriebliche Marketingaktivitäten nutzen und dabei Gästebedürfnisse beachten b) markenweite analoge und digitale Marketingmaß nahmen umsetzen 8 c) betriebliche Marketingmaßnahmen, insbesondere Gästebindungsprogramme und Werbemaßnahmen, erarbeiten, planen, umsetzen und auswerten d) Maßnahmen der Verkaufssteuerung und Verkaufs förderung, insbesondere Aktionen, planen, durch führen und auswerten 14 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie unternehmerisches Handeln (§ 7 Absatz 2 Nummer 14) a) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie denheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und Handlungen berücksichtigen b) Arbeiten wirtschaftlich und gastorientiert durch führen und dadurch zum erfolgreichen unternehme rischen Handeln beitragen c) Einnahmen abrechnen sowie Abrechnungssysteme auswerten und pflegen d) Belege und Rechnungen prüfen und zur Bearbeitung und Archivierung weiterleiten e) die Warenbestände im Warenwirtschaftssystem er fassen und auswerten f) Auswirkungen unterschiedlicher Kalkulationsfaktoren für die Preisgestaltung beurteilen und Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulation durchführen 12 g) aus der betrieblichen Kosten- und Leistungsrech nung Kennzahlen ableiten sowie Maßnahmen zur Steigerung des betrieblichen Erfolgs entwickeln, vorschlagen und umsetzen h) betriebliche Abläufe steuern und kontrollieren i) mit Lieferanten und Dienstleistern zusammenarbei ten, deren Leistungserfüllung, insbesondere im Hin blick auf die Einhaltung von Vertrags- und Zahlungs bedingungen, kontrollieren und bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten j) betriebsübliche elektronische Datenverarbeitungs programme, insbesondere für Tabellenkalkulation, Präsentation, Textverarbeitung, Dateiablage und Kommunikation, aufgabenbezogen auswählen und anwenden Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 7 Absatz 3 Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver hältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben 385 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor schriften erläutern e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge werkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be ruflichen Weiterentwicklung erläutern 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 7 Absatz 3 Nummer 2) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und be urteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu tern d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver meidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen den f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 7 Absatz 3 Nummer 3) g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur während Brandbekämpfung ergreifen der gesamten a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be Ausbildung lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter entwicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor gung zuführen e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres satengerecht kommunizieren 386 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Lfd. Nr. Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung 1 2 3 4 4 Digitalisierte Arbeitswelt (§ 7 Absatz 3 Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb nisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei tenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge sellschaftlicher Vielfalt praktizieren Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1. bis 18. 19. bis 36. Monat Monat 5 Durchführung von Hygienemaßnahmen (§ 7 Absatz 3 Nummer 5) a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-, Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeitsund Gesundheitsschutz anwenden b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCPKonzept, umsetzen c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus wählen und ökonomisch einsetzen e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten 4 387 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Anlage 4 (zu § 31 Absatz 2 und zu § 46 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein Lfd. Nr. Teil der Zusatzqualifikation Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen 1 2 3 4 1 Arbeiten an der Bar a) die Betriebsabläufe an der Bar organisieren, unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Jugendschutzes b) vor- und nachbereitende Arbeiten zur Sicherstellung des Barbetriebes durchführen c) produktspezifische Gefäße, insbesondere Gläser, unterscheiden und im Gästebereich bereitstellen d) Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren sowie Waren nach den betrieblichen Vorgaben an fordern e) Getränke fachgerecht lagern, insbesondere unter Beachtung der empfohlenen Trinktemperaturen f) mit Gästen kommunizieren und Getränke unter Be rücksichtigung von Gästewünschen und produktspezifischen Merkmalen empfehlen g) Fachbegriffe der Bar anwenden h) Getränkeangebote anlassbezogen zusammenstellen, dabei aktuelle Trends aufgreifen und eine Getränke karte erstellen 2 Produktkompetenz Longdrinks, Cocktails und Spirituosen a) Longdrinks und Cocktails nach klassischen Rezeptu ren sowie Trendcocktails jeweils mit Garnituren und unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken und Hilfsmittel herstellen und in passenden Gläsern servieren b) Longdrinks und Cocktails nach eigenen Rezepturen gastorientiert entwickeln, verkosten, herstellen und kalkulieren c) Spirituosen, insbesondere Liköre und Destillate, den Gästen aktiv anbieten, die Herkunft, die Inhaltsstoffe und die Herstellung erklären und die Spirituosen in passenden Gläsern servieren d) Getränkeangebot, insbesondere Longdrinks und Cocktails, für Veranstaltungen planen und zusam menstellen 3 Produktkompetenz Wein a) weiße und rote Rebsorten ihren Hauptanbaugebieten zuordnen b) Produktkategorien unterscheiden, Wein, Sekt, Schaum- und Süßwein insbesondere c) Weine, Sekt, Schaum- und Süßweine verkosten, nach Qualität und Typizität unterscheiden sowie Her stellung und Geschmack erklären d) unterschiedliche Formen des Weinservice entspre chend dem angebotenen Wein durchführen und den Gästen erklären e) in Abhängigkeit von der Serviceform und dem ange botenen Wein die Verwendung passender Gläser und die empfohlene Trinktemperatur gewährleisten 8 388 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022 Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ver ordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 351) außer Kraft. Berlin, den 9. März 2022 Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz In Vertretung Sven Giegold