806-22-1-136806-22-1-137806-21-1-248
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Verordnung
zur Neuordnung der Ausbildung in den Hotel- und Gastronomieberufen
Vom 9. März 2022
Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungs
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) in Verbindung mit § 1
Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom
16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisa
tionserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176)
verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministe
rium für Bildung und Forschung:
Inhaltsübersicht
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotel
fachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann
für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotel
management (Hotelberufeausbildungsverordnung
HotelAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft
für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und
Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Res
taurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum
Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau
für Systemgastronomie (Gastronomieberufeausbil
dungsverordnung GastroAusbV)
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abschnitt 2
Berufsausbildung
zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
§
§
§
§
§
§
8
9
10
11
12
13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
Artikel 1
Verordnung
über die Berufsausbildungen
zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau
sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement
und zur Kauffrau für Hotelmanagement
(Hotelberufeausbildungsverordnung
HotelAusbV)*
§ 19
§ 20
Abschnitt 1
§
§
§
§
1
2
3
4
§ 5
§ 6
§ 7
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Dauer der Berufsausbildungen
Begriffsbestimmungen
Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungs
rahmenpläne
Struktur der Berufsausbildung zum Hotelfachmann und
zur Hotelfachfrau sowie Ausbildungsberufsbild
Struktur der Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotel
management und zur Kauffrau für Hotelmanagement
sowie Ausbildungsberufsbild
Ausbildungsplan
* Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des
§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der
damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah
menlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen
Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.
Inhalt der Zusatzqualifikation
Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 3
Berufsausbildung
zum Kaufmann für Hotelmanagement
und zur Kauffrau für Hotelmanagement
Unterabschnitt 1
Inhaltsübersicht
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildungen
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Inhalt des Teiles 1
Prüfungsbereich des Teiles 1
Inhalt des Teiles 2
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Prüfungsbereich ,,Veranstaltungen und Food-andBeverage-Management"
Prüfungsbereich ,,Revenue-Management, Marketing und
Verkauf"
Prüfungsbereich ,,Organisation des Beherbergungsbe
triebes"
Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen
für das Bestehen der Abschlussprüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschlussprüfung
§
§
§
§
§
§
21
22
23
24
25
26
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Inhalt des Teiles 1
Prüfungsbereich des Teiles 1
Inhalt des Teiles 2
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Prüfungsbereich ,,Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkula
tion"
Prüfungsbereich ,,Revenue-Management, Marketing und
kaufmännische Steuerung"
Prüfungsbereich ,,Personalwirtschaft"
Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen
für das Bestehen der Abschlussprüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
§ 32
§ 33
Inhalt der Zusatzqualifikation
Prüfung der Zusatzqualifikation
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum
Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau
Anlage 2 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum
Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für
Hotelmanagement
Anlage 3 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zu
satzqualifikation Bar und Wein
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildungen
315
(8) Eine Speise im Sinne dieser Verordnung ist ein
Küchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann.
(9) Ein Gericht im Sinne dieser Verordnung ist eine
Kombination verschiedener Komponenten.
(10) Einfache Speisen und Gerichte im Sinne dieser
Verordnung bestehen aus einer geringen Anzahl an Zu
taten, die mit einer geringen Anzahl an Garverfahren
zubereitet werden. Die Zubereitung erfordert kein ver
tieftes Fachwissen.
§4
§1
Staatliche
Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnun
gen
1. Hotelfachmann und Hotelfachfrau und
2. Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für
Hotelmanagement
werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes
staatlich anerkannt.
§2
Dauer der Berufsausbildungen
(1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Hotel
fachmann und Hotelfachfrau dauert drei Jahre.
(2) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Kauf
mann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotel
management dauert drei Jahre.
§3
Begriffsbestimmungen
(1) Check-in im Sinne dieser Verordnung ist der ge
samte Arbeitsprozess, der bei der Anreise von Gästen
durchzuführen ist.
(2) Check-out im Sinne dieser Verordnung ist der ge
samte Arbeitsprozess, der bei der Abreise von Gästen
durchzuführen ist.
(3) Housekeeping-Management im Sinne dieser Ver
ordnung ist die Planung, Organisation, Kontrolle und
Koordination der Reinigung, Pflege, Instandhaltung
und Hygiene von Gästezimmern, öffentlichen Gastbe
reichen und Wirtschaftsräumen.
(4) Food-and-Beverage-Management im Sinne die
ser Verordnung ist die Planung, Organisation, Kontrolle
und Koordination der gastronomischen Leistungen und
Aktivitäten in einem Hotelbetrieb.
(5) Revenue-Management im Sinne dieser Verord
nung ist die Steuerung von Verfügbarkeiten, Preisen
und Umsätzen zum Zweck der Gewinnmaximierung.
(6) Channel-Management im Sinne dieser Verord
nung ist die Erschließung, Umsetzung und Kontrolle
verschiedener Vertriebskanäle.
(7) Ein HACCP-Konzept im Sinne dieser Verordnung
ist ein systematisches, nach übergeordneten Grund
sätzen auf Betriebsebene erstelltes und eingesetztes
Konzept, durch das Gefahren bei der Herstellung und
beim Umgang mit Nahrungsmitteln mit Hilfe kritischer
Kontrollpunkte ermittelt, vermieden, überwacht und
dokumentiert werden.
Gegenstand der
Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
(1) Gegenstand der Berufsausbildung zum Hotel
fachmann und zur Hotelfachfrau sind mindestens die im
Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertig
keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung zum Kauf
mann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für
Hotelmanagement sind mindestens die im Ausbil
dungsrahmenplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten.
(3) Von der Organisation der Berufsausbildung, wie
sie im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan vorgegeben
ist, darf von den Ausbildenden abgewichen werden,
wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten
oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubil
denden liegen, die Abweichung erfordern.
(4) Die im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan ge
nannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
sollen von den Ausbildenden so vermittelt werden,
dass die Auszubildenden die berufliche Handlungsfä
higkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes
erlangen. Die berufliche Handlungsfähigkeit schließt
insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und
Kontrollieren bei der Ausübung der beruflichen Auf
gaben ein.
§5
Struktur der
Berufsausbildung zum Hotelfachmann und
zur Hotelfachfrau sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten sowie
2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in
Berufsbildpositionen gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben
den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle
xion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des
Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
2. Annahme und Einlagerung von Waren,
3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der
Küche oder in der Produktion,
4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im
Wirtschaftsdienst,
316
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im
Service,
5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im
Service,
6. Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang,
6. Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang,
7. Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen
sowie Arbeiten in der Reservierung,
7. Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen
sowie Arbeiten in der Reservierung,
8. Gästekommunikation und Beschwerde-Manage
ment,
8. Gästekommunikation und Beschwerde-Manage
ment,
9. Organisation des Empfangs- und Reservierungs
bereiches,
9. Planung, Durchführung und Analyse des ChannelManagements und des Revenue-Managements,
10. Wahrnehmung von Aufgaben im HousekeepingManagement,
10. Entwicklung, Einsatz und Auswertung von Marke
tingmaßnahmen,
11. Wahrnehmung von Aufgaben
Beverage-Management,
11. Steuerung, Kalkulation und Analyse von Veranstal
tungen,
im
Food-and-
12. Umsetzung der betrieblichen Strategien des
Channel-Managements
und
des
RevenueManagements,
12. Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen,
13. Umsetzung von Maßnahmen der Verkaufsförde
rung und des Marketings,
14. Planung, Umsetzung und Auswertung von Arbeitsund Personalprozessen,
14. Verkauf, Organisation und Durchführung von Ver
anstaltungen,
15. Warenwirtschaft und Einkauf und
15. Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen,
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver
mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
sind:
16. qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im
Team und an Schnittstellen und
17. Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver
mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
sind:
1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil
dung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
13. qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im Team
und an Schnittstellen sowie Prozesssteuerung,
16. kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil
dung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4. digitalisierte Arbeitswelt und
5. Durchführung von Hygienemaßnahmen.
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4. digitalisierte Arbeitswelt und
5. Durchführung von Hygienemaßnahmen.
§6
Struktur der
Berufsausbildung zum Kaufmann
für Hotelmanagement und zur Kauffrau
für Hotelmanagement sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten sowie
§7
Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der
Ausbildung auf der Grundlage des jeweiligen Ausbil
dungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für
jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstel
len.
Abschnitt 2
Berufsausbildung zum
Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau
Unterabschnitt 1
2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten.
Abschlussprüfung
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in
Berufsbildpositionen gebündelt.
§8
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben
den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1
und 2.
1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle
xion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des
Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt
finden.
2. Annahme und Einlagerung von Waren,
3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der
Küche oder in der Produktion,
(4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1
der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem
Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.
4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im
Wirtschaftsdienst,
(5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige
Stelle fest.
(3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
§9
Inhalt des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) für die
ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden
Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
(Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
§ 10
Prüfungsbereich des Teiles 1
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs
bereich ,,Aufgaben am Empfang und gastronomische
Angebote" statt.
(2) Im Prüfungsbereich ,,Aufgaben am Empfang und
gastronomische Angebote" besteht die Prüfung aus
zwei Teilen.
(3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
1. die aufgabenbezogenen Anforderungen zu erfas
sen, Arbeitsprozesse zu planen und zu strukturieren
sowie die Arbeitsmittel auszuwählen,
2. Gästewünsche und -bedürfnisse aufzugreifen,
3. Kommunikationsprozesse gast- und situationsorien
tiert zu gestalten,
4. die rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Schutz
und zur Sicherheit von Gästedaten, einzuhalten,
5. die Waren und Dienstleistungen für die Abrechnung
zu erfassen und zu erläutern,
6. Zusammenhänge in Bezug auf die Rechnungsstel
lung aufzuzeigen sowie die Inhalte der Rechnung
und die Vorgehensweise der Rechnungsstellung zu
begründen,
317
1. Arbeitsabläufe zu planen, Arbeitsbereiche anlass
bezogen vorzubereiten, die erforderlichen Betriebs
mittel, Lebensmittel und Produkte zu identifizieren
und ihrem Verwendungszweck zuzuordnen,
2. kritische Punkte im Bereich der Produkt-, Personalund Betriebshygiene in Küche und Service darzu
stellen und Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene
bestimmungen einzuleiten,
3. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe
von einfachen Speisen und Gerichten sowie von
Getränken unter Berücksichtigung von Gästewün
schen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern
und
4. Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Res
sourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesund
heitsschutz in Küche und Service zu ergreifen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling
hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü
fungszeit beträgt 60 Minuten.
(5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den
Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu
gewichten:
1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
§ 11
Inhalt des Teiles 2
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genann
ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden
Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
(Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
7. Arbeitsabläufe abzustimmen und die Arbeitsergeb
nisse zu dokumentieren und zu bewerten und
(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertig
keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen
stand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur
insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung
der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
8. die Vorgaben der Hygiene- und Qualitätssicherung
sowie Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und an
Nachhaltigkeit bei der Arbeit zu berücksichtigen.
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten zugrunde
zu legen:
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden
Prüfungsbereichen statt:
1. Arbeiten am Empfang sowie
1. ,,Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Manage
ment",
2. eine weitere der folgenden Tätigkeiten:
2. ,,Revenue-Management, Marketing und Verkauf",
§ 12
a) Bearbeitung eines Gästefeedbacks,
3. ,,Organisation des Beherbergungsbetriebes" sowie
b) Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen oder
4. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde".
c) Warenannahme und -lagerung.
Die weitere zugrunde zu legende Tätigkeit nach Satz 2
Nummer 2 wählt der Prüfungsausschuss. Der Prüfling
hat zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Während der
Durchführung einer der beiden Arbeitsaufgaben wird
mit ihm ein situatives Fachgespräch über die betref
fende Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt
insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch
dauert höchstens 15 Minuten.
(4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
§ 13
Prüfungsbereich
,,Veranstaltungen und
Food-and-Beverage-Management"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Veranstaltungen und Foodand-Beverage-Management" hat der Prüfling nachzu
weisen, dass er in der Lage ist,
1. gastronomische Angebote unter Berücksichtigung
von Belegungszahlen, Warenbedarf, organisatori
schen Anforderungen, Personaleinsatz und ökologi
318
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
schen sowie ökonomischen Aspekten zu planen, zu
kalkulieren und zu bewerten,
2. Beschaffungsbedarfe von Lebensmitteln und Be
triebsmitteln zu ermitteln und die Lebensmittel und
Betriebsmittel unter Berücksichtigung von Aspekten
der Qualität und der Nachhaltigkeit auszuwählen,
3. Wareneinsätze und Verkaufspreise zu kalkulieren,
4. Arbeitsschritte zur Erstellung eines Kassenab
schlusses zu erläutern und mögliche Fehlerquellen
aufzuzeigen,
5. Kassenberichte, insbesondere im Hinblick auf Arti
kel, Zahlungsmittel und verkaufsfördernde Maßnah
men, auszuwerten,
6. Warenannahmen, Warenentnahmen oder Lagerbe
stände unter Berücksichtigung der hygienischen,
rechtlichen und ökonomischen Grundsätze sowie
unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhal
tigkeit zu kontrollieren, zu dokumentieren und bei
Abweichungen von den Vorgaben betriebsübliche
Korrekturmaßnahmen einzuleiten,
7. Lagerkennzahlen zu ermitteln und zu bewerten und
bei Abweichungen von den Vorgaben betriebsüb
liche Korrekturmaßnahmen einzuleiten und
8. Veranstaltungsangebote für ein Verkaufsgespräch
aufzubereiten und zielgruppenorientiert zusammen
zustellen oder Ablaufpläne unter Berücksichtigung
vorgegebener Rahmenbedingungen und Anforde
rungen zu erstellen.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
§ 14
Prüfungsbereich
,,Revenue-Management, Marketing und Verkauf"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Revenue-Management,
Marketing und Verkauf" hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
1. Vertriebskanäle unter Berücksichtigung betriebs
wirtschaftlicher Aspekte und Zielgruppen auszu
wählen und zur Auslastungssteuerung einzusetzen,
2. Instrumente des Marktvergleichs zu unterscheiden
und Einsatzmöglichkeiten aufzuzeigen,
3. die Kennzahlen für das Revenue-Management zu
ermitteln und zu bewerten,
4. die Durchführung von verkaufsfördernden Maßnah
men oder von Werbeaktionen zu planen, hierzu
Erfolgskontrollen durchzuführen sowie Verbesse
rungsvorschläge abzuleiten,
5. Werbematerialien und -träger zielgruppengerecht
auszuwählen,
6. Maßnahmen zur Förderung der Kundenbindung
vorzuschlagen und durchgeführte Maßnahmen im
Hinblick auf deren Wirksamkeit auszuwerten und
§ 15
Prüfungsbereich
,,Organisation des Beherbergungsbetriebes"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Organisation des Beherber
gungsbetriebes" hat der Prüfling nachzuweisen, dass
er in der Lage ist,
1. die berufstypischen Aufgabenstellungen zu erfas
sen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu begrün
den sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege
aufzuzeigen und zu begründen,
2. Daten und Informationen unter Berücksichtigung
der büroorganisatorischen Prozesse aufzubereiten
und weiterzugeben,
3. im Team und an Schnittstellen qualitäts- und pro
zessorientiert zu handeln,
4. situationsgerecht mit Teammitgliedern oder Gästen
zu kommunizieren sowie
5. Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der
folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
1. Organisation und Arbeiten in der Reservierung,
2. Organisation des Empfangsbereiches oder
3. Housekeeping-Management.
(3) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachge
spräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch dauert
höchstens 20 Minuten.
(4) Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch
ist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die
dem Prüfling unmittelbar vor dem fallbezogenen Fach
gespräch vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt
werden. Die praxisbezogenen Fachaufgaben beziehen
sich auf zwei unterschiedliche Gebiete nach Ab
satz 2. Für die Vorbereitung auf das fallbezogene
Fachgespräch sind dem Prüfling 15 Minuten einzu
räumen.
(5) Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit,
dass der Prüfling die von ihm bearbeitete praxisbezo
gene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt.
Ausgehend von der praxisbezogenen Fachaufgabe
entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene
Fachgespräch so, dass die Erfüllung der in Absatz 1
genannten Anforderungen nachgewiesen werden
kann.
(6) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling
im fallbezogenen Fachgespräch erbringt.
§ 16
Prüfungsbereich
,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
7. Kommunikationskanäle zu unterscheiden und ins
besondere den Einfluss digitaler Kanäle auf die
Verkaufsförderung darzustellen.
(1) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozial
kunde" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der
Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft
liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
darzustellen und zu beurteilen.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
§ 17
Unterabschnitt 2
Gewichtung der
Prüfungsbereiche und Anforderungen
für das Bestehen der Abschlussprüfung
Zusatzqualifikation Bar und Wein
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei
che sind wie folgt zu gewichten:
1. ,,Aufgaben am Empfang und
gastronomische Angebote"
mit 25 Prozent,
2. ,,Veranstaltungen und
Food-and-Beverage-Management" mit 15 Prozent,
3. ,,Revenue-Management,
Marketing und Verkauf"
4. ,,Organisation des
Beherbergungsbetriebes"
5. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
mit 25 Prozent,
mit 25 Prozent
sowie
mit 10 Prozent.
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die
Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung
einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 18 wie
folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindes
tens ,,ausreichend",
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ,,ausrei
chend",
3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit
mindestens ,,ausreichend" und
319
§ 19
Inhalt der Zusatzqualifikation
(1) Über das in § 5 beschriebene Ausbildungs
berufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz
qualifikation Bar und Wein vereinbart werden.
(2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in
Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten.
§ 20
Prüfung der Zusatzqualifikation
(1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder
der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus
zubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr
die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig
keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im
zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss
prüfung als gesonderte Prüfung statt.
(2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt
sich auf die in Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten.
(3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der
Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ,,ungenü
gend".
2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur
fachgerecht zu lagern,
Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42
Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu
fassen.
3. Lagerbestände zu kontrollieren,
§ 18
Mündliche Ergänzungsprüfung
(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine
mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche
gestellt worden ist:
4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu
stellen,
5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft,
Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er
läutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie
ren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu
servieren,
7. Weine fachgerecht zu servieren und
8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
a) ,,Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Ma
nagement",
(4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling
zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
b) ,,Revenue-Management, Marketing und Verkauf"
oder
1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den
drei Zubereitungsverfahren geschüttelt, gerührt
und gebaut mit passenden Garnituren nach vor
gegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen
und anzurichten und
c) ,,Wirtschafts- und Sozialkunde",
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als
mit ,,ausreichend" bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be
stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben
kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem
einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu
ten dauern.
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den
Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das
Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver
hältnis 2 : 1 zu gewichten.
2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus
schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver
kosten, in passenden Gläsern auszuschenken und
die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern;
dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem
Etikett zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit
dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch
über die Arbeitsproben geführt.
(5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten.
Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs
tens 15 Minuten.
320
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
(6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan
den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens ,,aus
reichend" bewertet worden ist.
Abschnitt 3
Berufsausbildung zum
Kaufmann für Hotelmanagement
und zur Kauffrau für Hotelmanagement
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
§ 21
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1
und 2.
nung und die Vorgehensweise der Rechnungs
stellung zu begründen,
7. Arbeitsabläufe abzustimmen und die Arbeitsergeb
nisse zu dokumentieren und zu bewerten und
8. die Vorgaben der Hygiene- und Qualitätssicherung
sowie Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und an
Nachhaltigkeit bei der Arbeit zu berücksichtigen.
Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten zugrunde
zu legen:
1. Arbeiten am Empfang sowie
2. eine weitere der folgenden Tätigkeiten:
a) Bearbeitung eines Gästefeedbacks,
b) Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen oder
c) Warenannahme und -lagerung.
(4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1
der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem
Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.
Die weitere zugrunde zu legende Tätigkeit nach Satz 2
Nummer 2 wählt der Prüfungsausschuss. Der Prüfling
hat zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Während der
Durchführung einer der beiden Arbeitsaufgaben wird
mit ihm ein situatives Fachgespräch über die betref
fende Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt
insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch
dauert höchstens 15 Minuten.
(5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige
Stelle fest.
(4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
§ 22
1. Arbeitsabläufe zu planen, Arbeitsbereiche anlass
bezogen vorzubereiten, die erforderlichen Betriebs
mittel, Lebensmittel und Produkte zu identifizieren
und ihrem Verwendungszweck zuzuordnen,
(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt
finden.
(3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Inhalt des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) für die
ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden
Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
(Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
§ 23
Prüfungsbereich des Teiles 1
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs
bereich ,,Aufgaben am Empfang und gastronomische
Angebote" statt.
(2) Im Prüfungsbereich ,,Aufgaben am Empfang und
gastronomische Angebote" besteht die Prüfung aus
zwei Teilen.
(3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
1. die aufgabenbezogenen Anforderungen zu erfas
sen, Arbeitsprozesse zu planen und zu strukturieren
sowie die Arbeitsmittel auszuwählen,
2. Gästewünsche und -bedürfnisse aufzugreifen,
2. kritische Punkte im Bereich der Produkt-, Personalund Betriebshygiene in Küche und Service darzu
stellen und Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene
bestimmungen einzuleiten,
3. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe
von einfachen Speisen und Gerichten sowie von
Getränken unter Berücksichtigung von Gästewün
schen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern
und
4. Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Res
sourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesund
heitsschutz in Küche und Service zu ergreifen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling
hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü
fungszeit beträgt 60 Minuten.
(5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den
Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu
gewichten:
1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
§ 24
Inhalt des Teiles 2
3. Kommunikationsprozesse gast- und situationsorien
tiert zu gestalten,
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
4. die rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Schutz
und zur Sicherheit von Gästedaten, einzuhalten,
1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genann
ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
5. die Waren und Dienstleistungen für die Abrechnung
zu erfassen und zu erläutern,
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden
Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
(Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
6. Zusammenhänge in Bezug auf die Rechnungs
stellung aufzuzeigen sowie die Inhalte der Rech
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertig
keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen
stand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur
insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung
der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
§ 25
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden
Prüfungsbereichen statt:
1. ,,Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation",
2. ,,Revenue-Management, Marketing und kaufmänni
sche Steuerung",
3. ,,Personalwirtschaft" sowie
4. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde".
§ 26
Prüfungsbereich
,,Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Warenwirtschaft, Einkauf
und Kalkulation" hat der Prüfling nachzuweisen, dass
er in der Lage ist,
1. Soll- und Istbestände zu unterscheiden und den
Warenbedarf sowie Bezugsquellen zu ermitteln,
2. Angebote im Hinblick auf Quantität, Qualität, Nach
haltigkeit und Lieferkonditionen zu vergleichen und
die erforderlichen Liefertermine in Bezug auf die
Lagerkapazität zu prüfen,
3. Handlungs- und Lagerhinweise zu Bestellungen zu
geben,
4. Lagerkennzahlen auf der Grundlage von Inventur
daten zu berechnen und auszuwerten sowie Ver
besserungsvorschläge für die Wirtschaftlichkeit
abzuleiten,
5. Preise für Speisen, Getränke und Veranstaltungen
zu kalkulieren und Verkaufspreise festzulegen und
6. die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen zu be
werten.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
321
4. die betrieblichen Prozesse im Hinblick auf Wirt
schaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu beurteilen und
Verbesserungsvorschläge abzuleiten,
5. Geschäftsvorgänge zu erfassen und Zahlungsvor
gänge zu bearbeiten,
6. die rechtlichen Regelungen zur Archivierung von
Daten aufzuzeigen,
7. Marketingmaßnahmen auf der Grundlage von Kos
ten-Nutzen-Analysen zu bewerten und geeignete
interne und externe Kommunikationsmaßnahmen
vorzuschlagen und
8. Erhebungsmethoden zur Messung der Gästezufrie
denheit zu unterscheiden oder Erhebungsergebnisse
auszuwerten.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
§ 28
Prüfungsbereich
,,Personalwirtschaft"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Personalwirtschaft" hat der
Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. personalwirtschaftliche Aufgabenstellungen zu erfas
sen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu begrün
den sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege
aufzuzeigen und zu begründen,
2. die arbeits- oder sozialrechtlichen Regelungen an
zuwenden,
3. Daten und Informationen unter Berücksichtigung
der büroorganisatorischen Prozesse aufzubereiten
und weiterzugeben,
4. im Team und an Schnittstellen qualitäts- und pro
zessorientiert zu handeln und
5. situationsgerecht mit Mitarbeitenden zu kommuni
zieren und sie zu motivieren.
(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind mindes
tens zwei und höchstens drei der folgenden Tätigkeiten
zugrunde zu legen:
1. Bearbeitung von Vorgängen in Verbindung mit
Personalbedarfsplanung, Rekrutierung und Begrün
dung von Arbeitsverhältnissen,
§ 27
2. Planung und Durchführung von Mitarbeitergesprä
chen und Personalbeurteilungen,
Prüfungsbereich
,,Revenue-Management,
Marketing und kaufmännische Steuerung"
3. Wahrnehmung von Aufgaben der Personalentwick
lung, Einarbeitung, Unterweisung, Anleitung oder
Schulung von Mitarbeitenden,
(1) Im Prüfungsbereich ,,Revenue-Management,
Marketing und kaufmännische Steuerung" hat der
Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
4. Bearbeitung von Vorgängen in Verbindung mit
Personalbetreuung und -verwaltung oder Personal
controlling oder
1. die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu ermitteln
und zu bewerten und Schlussfolgerungen abzu
leiten,
5. Bearbeitung von Vorgängen in Verbindung mit der
Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen.
2. Marktanalysen und Mitbewerbervergleiche durch
zuführen, auszuwerten und Schlussfolgerungen
abzuleiten,
3. Auswirkungen von direkten und indirekten Vertriebs
kanälen auf das Auslastungsmanagement darzustel
len und Maßnahmen zur Auslastungsoptimierung
vorzuschlagen,
(3) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fach
gespräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch
dauert höchstens 20 Minuten.
(4) Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch
ist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die
dem Prüfling unmittelbar vor dem fallbezogenen Fach
gespräch vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt
werden. Die praxisbezogenen Fachaufgaben beziehen
322
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
sich auf jeweils mindestens zwei und höchstens drei
unterschiedliche Tätigkeiten nach Absatz 2. Für die
Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch sind
dem Prüfling 15 Minuten einzuräumen.
(5) Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit,
dass der Prüfling die von ihm bearbeitete praxisbezo
gene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt.
Ausgehend von der praxisbezogenen Fachaufgabe
entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene
Fachgespräch so, dass die Erfüllung der in Absatz 1
genannten Anforderungen nachgewiesen werden
kann.
(6) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling
im fallbezogenen Fachgespräch erbringt.
§ 29
Prüfungsbereich
,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozial
kunde" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der
Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft
liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
darzustellen und zu beurteilen.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Gewichtung der
Prüfungsbereiche und Anforderungen
für das Bestehen der Abschlussprüfung
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei
che sind wie folgt zu gewichten:
1. ,,Aufgaben am Empfang und
gastronomische Angebote"
mit 25 Prozent,
2. ,,Warenwirtschaft, Einkauf und
Kalkulation"
mit 15 Prozent,
3. ,,Revenue-Management, Marketing
und kaufmännische Steuerung"
mit 25 Prozent,
5. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
Mündliche Ergänzungsprüfung
(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine
mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche
gestellt worden ist:
a) ,,Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation",
b) ,,Revenue-Management, Marketing und kaufmän
nische Steuerung" oder
c) ,,Wirtschafts- und Sozialkunde",
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als
mit ,,ausreichend" bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be
stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben
kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem
einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu
ten dauern.
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den
Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das
Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver
hältnis 2 : 1 zu gewichten.
Unterabschnitt 2
§ 30
4. ,,Personalwirtschaft"
§ 31
mit 25 Prozent
sowie
mit 10 Prozent.
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die
Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung
einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 31 wie
folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindes
tens ,,ausreichend",
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ,,ausrei
chend",
3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit
mindestens ,,ausreichend" und
Zusatzqualifikation Bar und Wein
§ 32
Inhalt der Zusatzqualifikation
(1) Über das in § 6 beschriebene Ausbildungs
berufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz
qualifikation Bar und Wein vereinbart werden.
(2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in
Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten.
§ 33
Prüfung der Zusatzqualifikation
(1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder
der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus
zubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr
die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig
keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im
zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss
prüfung als gesonderte Prüfung statt.
(2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt
sich auf die in Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten.
(3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der
Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ,,ungenü
gend".
2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur
fachgerecht zu lagern,
Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42
Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu
fassen.
3. Lagerbestände zu kontrollieren,
4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu
stellen,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft,
Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er
läutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie
ren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu
servieren,
7. Weine fachgerecht zu servieren und
8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
(4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling
zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den
drei Zubereitungsverfahren geschüttelt, gerührt
und gebaut mit passenden Garnituren nach vor
gegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen
und anzurichten und
323
2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus
schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver
kosten, in passenden Gläsern auszuschenken und
die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern;
dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem
Etikett zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit
dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch
über die Arbeitsproben geführt.
(5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten.
Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs
tens 15 Minuten.
(6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan
den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens ,,aus
reichend" bewertet worden ist.
324
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
1 Umgang mit Gästen und
Teammitgliedern,
Reflexion der eigenen Rolle
im Betrieb, Gestaltung
des Gasterlebnisses als
Gastgeber oder Gastgeberin
(§ 5 Absatz 2 Nummer 1)
3
4
a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten
betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen
Auswirkungen begründen
b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,
insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen
und die rechtlichen Vorgaben beachten
c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück
sichtigen
d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins
besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge
setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver
halten sowie Feedback annehmen und reflektieren,
konstruktives Feedback geben
e) Ursachen von Konflikten und Kommunikations
störungen erkennen und zu deren Lösung beitragen,
Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
f) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen
reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal
ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen,
dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen
anwenden
g) Gäste empfangen und deren Erwartungen und
Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und
Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der
Erwartungen und Wünsche prüfen
h) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst
leistungen und Produkten informieren und beraten
und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse
und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson
derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
i)
Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord
nen und angemessen reagieren
j)
Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent
gegennehmen, einordnen und situationsbezogen
nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
2 Annahme und Einlagerung
von Waren
(§ 5 Absatz 2 Nummer 2)
a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol
lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen
dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur
maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel
lungen mitwirken
b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun
gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und
des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität
und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen
die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
6
325
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der
rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor
gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der
Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung
technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be
triebsüblichen Maßnahmen einleiten
4
6
d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport
gutannahme sowie die Leergut- und die Transport
gutrückgabe dokumentieren
e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An
wendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend
einlagern
f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor
schriften im Lager beachten, das Lager nach den
betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
3 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 5 Absatz 2 Nummer 3)
a) Arbeitsaufgaben erfassen
b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich
tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und
Gerichten bedarfsgerecht auswählen
c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt
schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und
pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter
auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen
und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie
nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe
reiten
f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,
Verwendbarkeit und Allergene prüfen
g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte
nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen
dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung
von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von
Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der
Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens
mittelverschwendung
h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren
und anrichten sowie bei der Produktpräsentation
mitwirken
4 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 5 Absatz 2 Nummer 4)
i)
Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards
fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich
keiten prüfen oder entsorgen
j)
die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be
werten und optimieren
a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini
gung von Gasträumen, insbesondere von Gästezim
mern, für das Gasterlebnis erläutern
b) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini
gung von Wirtschaftsräumen erläutern
6
326
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
c) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen
unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in
Gasträumen, insbesondere in Gästezimmern, sowie
in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und doku
mentieren
d) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte
Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor
schriften und von Umweltaspekten durchführen
10
e) Gasträume, insbesondere Gästezimmer, und Wirt
schaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und
Sicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen
und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maß
nahmen ergreifen
f) Wäsche auf verwendungsfähigen Zustand über
prüfen und geeignete Produkte und Techniken zur
Reinigung und zur Pflege auswählen und dabei ins
besondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcen
schonung berücksichtigen
g) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus
wählen und in ausreichender Menge bereitstellen
sowie fachgerecht reinigen und pflegen
5 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 5 Absatz 2 Nummer 5)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung und
der Servicebesprechung anlassbezogen vorbereiten
und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen
b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
c) alkoholische und nichtalkoholische Getränke aus
schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach
den betrieblichen Vorgaben zubereiten
10
d) Servier- und Abräumtätigkeiten für Speisen oder Ge
richte und Getränke unter Anwendung von Produkt
kenntnissen, Serviermethoden und der betrieblichen
Serviceform durchführen
e) das betriebliche Kassensystem bedienen und bei
der Kassenabrechnung mitwirken
6 Wahrnehmung von Aufgaben a) die Arbeitsschritte für den Check-in und den Checkam Empfang
out planen und die schichtbezogenen vorbereiten
(§ 5 Absatz 2 Nummer 6)
den Arbeiten durchführen
b) den Check-in durchführen, insbesondere Gäste
empfangen und begrüßen, Reservierungen prüfen,
Reservierungs- und Zahlungsmodalitäten nach den
betrieblichen Vorgaben klären, Zimmerzutritt ermög
lichen
c) die melderechtlichen und abgaberechtlichen Rege
lungen einhalten, unter Berücksichtigung des Daten
schutzes
d) Gäste zu den betrieblichen Dienstleistungsange
boten beraten und zusätzliche Leistungen und
Produkte anbieten, auch in einer Fremdsprache
e) Gästeaufträge ausführen und mit anderen betrieb
lichen Bereichen oder externen Stellen koordinieren
15
327
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
f) Anfragen von Gästen, Teammitgliedern sowie Ex
ternen entgegennehmen und an die zuständigen
Bereiche weiterleiten
g) den Check-out durchführen, insbesondere für den
Check-out erbrachte bereichsübergreifende Leis
tungen mit den Gästen abstimmen und auf die
Rechnung buchen
h) Gastrechnungen prüfen, erläutern und unter Berück
sichtigung verschiedener Zahlungsarten erstellen
und abrechnen
7 Verkauf von Übernachtungen a) individuelle Gästebedürfnisse erfragen, den Gästen
und Dienstleistungen sowie
die Ausstattung und die Merkmale der betrieblichen
Arbeiten in der Reservierung
Zimmer und Zimmerkategorien erläutern und be
(§ 5 Absatz 2 Nummer 7)
triebsbezogene Empfehlungen aussprechen
b) über Preise und Angebote sowie über die mit dem
Aufenthalt verbundenen örtlichen Abgaben infor
mieren
c) Zimmerreservierungen nach Verfügbarkeit und vor
gegebener Preisgestaltung annehmen und durch
führen
d) Gäste über die betrieblichen Einrichtungen und die
betriebliche Zimmerausstattung sowie über örtliche
Angebote informieren
e) Leistungen anbieten und vereinbarte Leistungen be
stätigen
15
f) die gewünschte Zahlungsform erfragen, erfassen
und an die betroffenen Bereiche kommunizieren
g) die Ergebnisse der Beratungs- und Verkaufsge
spräche sowie ermittelte Gästebedürfnisse, insbe
sondere von Gruppen, dokumentieren und die
Umsetzung mit anderen Bereichen abstimmen
h) Umbuchungen und Stornierungen von Zimmern und
sonstigen Dienstleistungen nach den betrieblichen
Vorgaben entgegennehmen und bearbeiten
i)
8 Gästekommunikation und
Beschwerde-Management
(§ 5 Absatz 2 Nummer 8)
das betriebliche Hotelsystem nutzen
a) Gästekommunikation zielgruppenorientiert, verkaufs
fördernd und situationsgerecht gestalten
b) nach den betrieblichen Standards Gästefeedback,
insbesondere Reklamationen, im persönlichen Ge
spräch entgegennehmen und Lösungen aufzeigen
c) Informations- und Kommunikationskanäle, insbe
sondere digitale Medien, für die Gästekommunika
tion nutzen
d) in Beratungs- und Verkaufsgesprächen Kommunika
tions- und Verkaufstechniken anwenden
e) Gästedatenbank unter Anwendung von Informa
tions- und Kommunikationstechniken pflegen
f) Gästefeedback unter Nutzung verschiedener Kanäle
einholen, entgegennehmen, bearbeiten und nach
den betrieblichen Vorgaben reagieren
6
328
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
g) die vom Gästefeedback betroffenen betrieblichen
Bereiche über Gästefeedback informieren und ins
besondere für Beschwerden und Reklamationen
sensibilisieren
h) Lösungsansätze zur Gästezufriedenheit auf ihre
Wirksamkeit prüfen sowie an der Erarbeitung von
Verbesserungsvorschlägen mitwirken
i)
9 Organisation des
Empfangs- und
Reservierungsbereiches
(§ 5 Absatz 2 Nummer 9)
das eigene Verhalten als Beitrag zur Gästezufrie
denheit und zur Kundenbindung reflektieren und
Schlussfolgerungen ziehen
a) Arbeitsaufgaben in der Reservierung und am Emp
fang planen, koordinieren und bereichsbezogen mit
anderen Bereichen abstimmen
b) Schichtübergaben vor- und nachbereiten
c) Ablagesystem, insbesondere für Meldescheine und
Beherbergungslisten, anlegen und unter Berück
sichtigung der Archivierungs- und Aufbewahrungs
fristen pflegen
d) Reservierungen kontrollieren, Reservierungsüber
sichten erstellen und mit externen Buchungskanälen
abgleichen, Gruppenanreisen vorbereiten und
Arbeitsabläufe in Abstimmung mit den betroffenen
Bereichen organisieren
e) Gästeaufenthalte auf Grundlage der Ergebnisse von
Beratungs- und Verkaufsgesprächen sowie unter
Berücksichtigung der Informationen aus der Gäste
kartei planen
f) Checklisten zu Arbeitsabläufen am Empfang und an
der Reservierung entwickeln und einsetzen
g) Bezahlprozesse überprüfen, Rechnungslegung unter
Berücksichtigung interner Belege vorbereiten und
Kostenübernahmen prüfen
h) Kommissions- oder Provisionsabrechnungen prüfen
und bei Unstimmigkeiten Maßnahmen einleiten
i)
den Tagesabschluss durchführen und kontrollieren
j)
Kontakte zu internen und externen Kooperations
partnern herstellen und pflegen, Kooperations
prozesse gestalten
10 Wahrnehmung von Aufgaben a) Arbeitsabläufe im Wirtschafsdienst unter Berück
im Housekeepingsichtigung von Gästewünschen, Betriebsstrukturen
Management
und Zeitmanagement planen
(§ 5 Absatz 2 Nummer 10)
b) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher
Gegebenheiten, des Einsatzes von internem oder
externem Personal sowie ökonomischer und ökolo
gischer Aspekte steuern
c) Reinigungspläne und Checklisten, insbesondere für
Gästezimmer, öffentliche Bereiche und Wirtschafts
räume, unter Berücksichtigung der Reinigungs
intervalle, der hygienisch relevanten Aspekte und
der rechtlichen Vorgaben erstellen
d) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegeverfahren
auswählen und dabei insbesondere Werterhaltung,
Hygiene und Ressourcenschonung beachten
8
329
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
e) Reinigungs- und Desinfektionslösungen, insbe
sondere unter Berücksichtigung von ökologischen
Auswirkungen und gesundheitlichen Belastungen,
auswählen, ansetzen und anwenden
f) bei der Vorbereitung und Durchführung von Schu
lungen zu den Themen Hygiene, Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz mitwirken
g) unter Hygienegesichtspunkten kritische Situationen
und Bereiche identifizieren und an der Weiterent
wicklung des betrieblichen Hygienekonzeptes mit
wirken
10
h) Reinigung von Gästezimmern, öffentlichen Berei
chen sowie Wirtschaftsräumen organisieren, kontrol
lieren und dokumentieren
i)
Zimmerzuteilung und -ausstattung in Abstimmung
mit den betroffenen Bereichen unter Berücksich
tigung der tagesaktuellen An- und Abreisezahlen
sowie besonderer Gästebedarfe koordinieren
j)
Reinigung, Lagerung und Logistik der betrieblichen
Textilien auf Basis der Belegungsvorschau organi
sieren und die Umsetzung kontrollieren
k) den Beschaffungsbedarf von Betriebsmitteln er
mitteln und an der Auswahl und Bestellung der
Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Qualität
und der Nachhaltigkeit mitwirken
l)
den Zustand von Geräten, Maschinen und Ge
brauchsgütern kontrollieren und Wartung von Ge
räten und Maschinen sowie Instandsetzung von
Gebrauchsgütern veranlassen, Wartung von Geräten
und Maschinen koordinieren
m) Möglichkeiten zur Verbesserung von Arbeitsabläu
fen und -ergebnissen, insbesondere hinsichtlich
Ressourcenschonung, Abfallvermeidung, Arbeits
sicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz,
identifizieren und Arbeitsabläufe optimieren
11 Wahrnehmung von Aufgaben a) Belegungsübersichten für gastronomische Ange
im Food-and-Beveragebote, insbesondere Frühstück, erstellen, als Grund
Management
lage für die wirtschaftliche und bedarfsgerechte
(§ 5 Absatz 2 Nummer 11)
Bereitstellung von Waren und Betriebsmitteln sowie
für die Personaleinsatzplanung
b) den Beschaffungsbedarf von Lebensmitteln und
Betriebsmitteln ermitteln und an der Auswahl und
Bestellung der Lebensmittel und Betriebsmittel
unter Berücksichtigung von Aspekten der Qualität
und der Nachhaltigkeit, insbesondere Regionalität,
Saisonalität, Transport und Verpackung, mitwirken
c) den Wareneinsatz kalkulieren, das Speisenangebot
analysieren und an der Entwicklung und Optimie
rung gastronomischer Angebote sowie an der Kon
zeption von Speise- und Getränkekarten und an der
Preiskalkulation mitwirken
d) die bedarfsgerechte Bereitstellung von Waren und
Betriebsmitteln veranlassen, kontrollieren und doku
mentieren
10
330
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
e) die Lagerung und Logistik der Lebensmittel und
Betriebsmittel auf Basis der Belegungsvorschau
organisieren und kontrollieren
f) die Servicekasse vorbereiten, Artikel und Preise ver
walten und pflegen
g) die Servicekasse abschließen und kontrollieren, den
Kassenbericht auswerten
h) Warenbestandskontrollen für gastronomische Berei
che koordinieren, die Ergebnisse der Bestandskon
trollen analysieren sowie Vorschläge zur Bestands
optimierung ableiten
i)
Inventuren von Betriebsmitteln vorbereiten
j)
das Gasterlebnis im Food-and-Beverage-Bereich
als Gastgeber oder Gastgeberin situationsgerecht
begleiten und den Betrieb repräsentieren
12 Umsetzung der betrieblichen a) Vertriebskanäle des Ausbildungsbetriebes unter
Strategien des Channelscheiden, Zielgruppen zuordnen und ihren Einsatz
Managements und des
für den betriebswirtschaftlichen Erfolg einordnen
Revenue-Managements
b) betrieblich genutzte Vertriebskanäle und -plattfor
(§ 5 Absatz 2 Nummer 12)
men zur Steuerung von Zimmer- und Veranstaltungs
buchungen unter Berücksichtigung von Kapazitäten
einsetzen
c) Kategorien des betriebseigenen Preissystems, auch
unter Nutzung angeschlossener Verkaufskanäle,
anwenden und die betriebswirtschaftliche Wirkung
bewerten
12
d) Kapazitäten an verfügbaren Zimmern beobachten
und ihre Auslastung entsprechend der Belegungs
entwicklung und nach den betrieblichen Vorgaben
steuern
e) Instrumente des Marktvergleichs und betriebliche
Kennzahlen im Rahmen des Revenue-Managements
einsetzen und Angebote von Mitbewerbern in Ab
stimmung mit den betroffenen betrieblichen Berei
chen bewerten
13 Umsetzung von Maßnahmen
der Verkaufsförderung und
des Marketings
(§ 5 Absatz 2 Nummer 13)
a) bei der Planung und Durchführung von Markt
analysen mitwirken und deren Ergebnisse dokumen
tieren
b) bei der Entwicklung von verkaufsfördernden Maß
nahmen und Werbeaktionen mitwirken und die
Durchführung planen und koordinieren
c) Maßnahmen zur Förderung der Kundenbindung
planen, umsetzen und auswerten
d) Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und
nach den betrieblichen Vorgaben zielgruppenge
recht für die Werbung des Betriebes einsetzen
e) bei der Entwicklung und Erstellung von Werbe
trägern und selbst- oder fremdproduzierten Infor
mationen für Gäste sowie für Teammitglieder unter
Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mit
wirken und die Aktualität der Inhalte sicherstellen
12
331
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
f) Maßnahmen des Betriebes in Bezug auf nachhal
tiges Handeln an Gäste und an die Öffentlichkeit
kommunizieren und weiterentwickeln sowie Möglich
keiten der Mitwirkung für Gäste ableiten
g) Werbeerfolgskontrollen durchführen, dokumentieren
und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge ab
leiten
14 Verkauf, Organisation und
Durchführung von
Veranstaltungen
(§ 5 Absatz 2 Nummer 14)
a) die betrieblichen Veranstaltungsangebote unter
scheiden und bei der Vorbereitung und Durch
führung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen
mitwirken
b) Angebote, Verträge und Ablaufpläne für Veranstal
tungen unter Nutzung des betrieblichen Hotel
systems erstellen, die Ergebnisse an die Beteiligten
kommunizieren und Rechnungen im Kassensystem
buchen
c) Veranstaltungen im Betrieb in Zusammenarbeit mit
den betroffenen Bereichen und auf Grundlage der
erstellten Ablaufpläne umsetzen sowie Räumlich
keiten bereitstellen und vorbereiten
10
d) Abläufe zur Vorbereitung, Durchführung und Nach
bereitung von Veranstaltungen mit den betroffenen
Bereichen abstimmen und Veranstaltungen, auch in
einer Fremdsprache, begleiten
e) bei der Durchführung und Nachbereitung von Ab
schlussgesprächen mitwirken
f) den Veranstaltungsverlauf auswerten und Folgerun
gen für künftige Veranstaltungen ziehen
15 Gestaltung von büro
organisatorischen Prozessen
(§ 5 Absatz 2 Nummer 15)
a) die betrieblichen Büroanwendungen, insbesondere
für Tabellenkalkulation, Präsentation, Textverarbei
tung, Dateiablage und Kommunikation, aufgaben
bezogen auswählen und anwenden
b) interne und externe Post sowie elektronische Korres
pondenz entgegennehmen, bearbeiten und weiter
leiten, unter Berücksichtigung der betrieblichen
Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheits
konzepten, insbesondere zur IT-Sicherheit
c) Daten und Informationen in geeigneter Form für
die betrieblichen Arbeitsbereiche aufbereiten und
sichern sowie diesen Arbeitsbereichen bereitstellen
d) Büromaterialien und Büroausstattung unter Berück
sichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte
einsetzen
e) digitale oder analoge Organisations- und Archivie
rungssysteme anlegen, nutzen, unter Berücksich
tigung von Aufbewahrungsfristen pflegen sowie
Verbesserungsvorschläge erarbeiten
f) Besprechungen nach den sachlichen und zeitlichen
Vorgaben vor- und nachbereiten und die Ergebnisse
dokumentieren
g) interne und externe Korrespondenz nach den be
trieblichen Vorgaben führen, auch unter Anwendung
fremdsprachiger Informationen
4
332
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
h) den externen Rechnungseingang und -ausgang
bearbeiten
i)
die eigene Arbeit unter Einsatz betrieblicher Arbeitsund Organisationsmittel systematisch planen, durch
führen, reflektieren und weiterentwickeln
16 Qualitäts- und prozess
a) die Umsetzung der Unternehmensziele und -werte
orientiertes Handeln im Team
bei Arbeitsprozessen, insbesondere beim Umgang
und an Schnittstellen
mit Gästen, Kollegen und Kolleginnen sowie Liefe
(§ 5 Absatz 2 Nummer 16)
ranten, berücksichtigen
b) eigene Wertvorstellungen in Bezug auf soziale, öko
logische und ökonomische Nachhaltigkeit entwickeln
und mit den Unternehmenszielen abgleichen, Ent
scheidungsdilemmata identifizieren und Vorschläge
zur Umsetzung nachhaltigen Handelns ableiten
c) die bereichsspezifischen Qualitätsstandards und
Qualitätsstandards des Betriebes unter Berücksich
tigung sozialer, ökologischer und ökonomischer
Aspekte umsetzen
d) betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung von
Informationsflüssen und Entscheidungswegen ein
ordnen und im Team umsetzen sowie Inklusion im
Arbeitsprozess berücksichtigen
e) bei der Erstellung und Optimierung bereichsbezoge
ner Organisationsmittel, insbesondere von Check
listen, mitwirken und diese zur Qualitätskontrolle
nutzen
6
f) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie
denheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und
Handlungen berücksichtigen
g) Arbeiten wirtschaftlich, gast- und unternehmens
orientiert durchführen, durch das eigene Verhalten
zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln bei
tragen und das eigene Handeln reflektieren
h) die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Arbeits
bereiche als Teil eines arbeitsteiligen Prozesses re
flektieren und die Bedeutung der einzelnen Arbeits
bereiche für die vor- und nachgelagerten Stellen und
für die betriebliche Wertschöpfung reflektieren
17 Anleitung und Führung von
Mitarbeitenden
(§ 5 Absatz 2 Nummer 17)
a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen
dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im
Team einstellen und konstruktiv Feedback geben
b) Mitarbeitende aufgabenbezogen sowie teamorien
tiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeits
ergebnisse reflektieren
c) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung
vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens
auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek
tieren
d) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht
lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku
mentieren
6
333
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
e) an der Planung, Durchführung und Nachbereitung
von Mitarbeitergesprächen mitwirken
f) an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
g) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit
Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch
führen
h) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be
lehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und
Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein
leiten
i)
Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili
sieren
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
1
Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 5 Absatz 3 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge
schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver
hältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht
lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge
werkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be
ruflichen Weiterentwicklung erläutern
2
Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 5 Absatz 3 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
kennen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu
tern
334
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere,
auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen
den
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
3
Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 5 Absatz 3 Nummer 3)
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
während
der gesamten
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be Ausbildung
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter
entwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so
zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres
satengerecht kommunizieren
4
Digitalisierte Arbeitswelt
(§ 5 Absatz 3 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi
zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb
nisse dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio
nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei
tenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei
che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,
bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge
sellschaftlicher Vielfalt praktizieren
335
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
5
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
Durchführung von
Hygienemaßnahmen
(§ 5 Absatz 3 Nummer 5)
3
4
a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,
Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeitsund Gesundheitsschutz anwenden
b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb
liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCPKonzept, umsetzen
c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter
Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus
wählen und ökonomisch einsetzen
e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht
beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten
4
336
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Anlage 2
(zu § 4 Absatz 2)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
1 Umgang mit Gästen und
Teammitgliedern,
Reflexion der eigenen Rolle
im Betrieb, Gestaltung
des Gasterlebnisses als
Gastgeber oder Gastgeberin
(§ 6 Absatz 2 Nummer 1)
3
4
a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten
betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen
Auswirkungen begründen
b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,
insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen
und die rechtlichen Vorgaben beachten
c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation be
rücksichtigen
d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins
besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge
setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver
halten sowie Feedback annehmen und reflektieren,
konstruktives Feedback geben
e) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö
rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen,
Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
f) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen
reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal
ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen,
dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen an
wenden
g) Gäste empfangen und deren Erwartungen und
Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und
Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung
der Erwartungen und Wünsche prüfen
h) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst
leistungen und Produkten informieren und beraten
und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse
und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson
derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
i)
Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord
nen und angemessen reagieren
j)
Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent
gegennehmen, einordnen und situationsbezogen
nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
2 Annahme und Einlagerung
von Waren
(§ 6 Absatz 2 Nummer 2)
a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol
lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen
dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur
maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel
lungen mitwirken
b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun
gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und
des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität
und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen
die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
6
337
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der
rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor
gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der
Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung
technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be
triebsüblichen Maßnahmen einleiten
4
6
d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport
gutannahme sowie die Leergut- und die Transport
gutrückgabe dokumentieren
e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter Anwen
dung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend ein
lagern
f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor
schriften im Lager beachten, das Lager nach den
betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
3 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 6 Absatz 2 Nummer 3)
a) Arbeitsaufgaben erfassen
b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich
tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und
Gerichten bedarfsgerecht auswählen
c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt
schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und
pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter
auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen
und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie
nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe
reiten
f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,
Verwendbarkeit und Allergene prüfen
g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte
nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen
dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung
von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von
Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der
Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens
mittelverschwendung
h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren
und anrichten sowie bei der Produktpräsentation
mitwirken
4 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 6 Absatz 2 Nummer 4)
i)
Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards
fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich
keiten prüfen oder entsorgen
j)
die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be
werten und optimieren
a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini
gung von Gasträumen, insbesondere von Gästezim
mern, für das Gasterlebnis erläutern
b) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini
gung von Wirtschaftsräumen erläutern
6
338
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
c) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen
unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in
Gasträumen, insbesondere in Gästezimmern, sowie
in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und doku
mentieren
d) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte
Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor
schriften und von Umweltaspekten durchführen
e) Gasträume, insbesondere Gästezimmer, und Wirt
schaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und
Sicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen
und Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maß
nahmen ergreifen
10
f) Wäsche auf verwendungsfähigen Zustand über
prüfen und geeignete Produkte und Techniken zur
Reinigung und zur Pflege auswählen und dabei ins
besondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcen
schonung berücksichtigen
g) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus
wählen und in ausreichender Menge bereitstellen
sowie fachgerecht reinigen und pflegen
5 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 6 Absatz 2 Nummer 5)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung und
der Servicebesprechung anlassbezogen vorbereiten
und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen
b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
c) alkoholische und nichtalkoholische Getränke aus
schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke ent
sprechend den betrieblichen Vorgaben zubereiten
10
d) Servier- und Abräumtätigkeiten für Speisen oder Ge
richte und Getränke unter Anwendung von Produkt
kenntnissen, Serviermethoden und der betrieblichen
Serviceform durchführen
e) das betriebliche Kassensystem bedienen und bei
der Kassenabrechnung mitwirken
6 Wahrnehmung von Aufgaben a) die Arbeitsschritte für den Check-in und den Checkam Empfang
out planen und die schichtbezogenen vorbereiten
(§ 6 Absatz 2 Nummer 6)
den Arbeiten durchführen
b) den Check-in durchführen, insbesondere Gäste
empfangen und begrüßen, Reservierungen prüfen,
Reservierungs- und Zahlungsmodalitäten nach den
betrieblichen Vorgaben klären, Zimmerzutritt ermög
lichen
c) die melderechtlichen und abgaberechtlichen Rege
lungen einhalten, unter Berücksichtigung des Daten
schutzes
d) Gäste zu den betrieblichen Dienstleistungsange
boten beraten und zusätzliche Leistungen und
Produkte anbieten, auch in einer Fremdsprache
e) Gästeaufträge ausführen und mit anderen betrieb
lichen Bereichen oder externen Stellen koordinieren
f) Anfragen von Gästen, Teammitgliedern sowie Ex
ternen entgegennehmen und an die zuständigen
Bereiche weiterleiten
15
339
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
g) den Check-out durchführen, insbesondere für den
Check-out erbrachte bereichsübergreifende Leis
tungen mit den Gästen abstimmen und auf die
Rechnung buchen
h) Gastrechnungen prüfen, erläutern und unter Berück
sichtigung verschiedener Zahlungsarten erstellen
und abrechnen
7 Verkauf von Übernachtungen a) individuelle Gästebedürfnisse erfragen, den Gästen
und Dienstleistungen sowie
die Ausstattung und die Merkmale der betrieblichen
Arbeiten in der Reservierung
Zimmer und Zimmerkategorien erläutern und be
(§ 6 Absatz 2 Nummer 7)
triebsbezogene Empfehlungen aussprechen
b) über Preise und Angebote sowie über die mit dem
Aufenthalt verbundenen örtlichen Abgaben infor
mieren
c) Zimmerreservierungen nach Verfügbarkeit und vor
gegebener Preisgestaltung annehmen und durch
führen
d) Gäste über die betrieblichen Einrichtungen und die
betriebliche Zimmerausstattung sowie über örtliche
Angebote informieren
e) Leistungen anbieten und vereinbarte Leistungen be
stätigen
15
f) die gewünschte Zahlungsform erfragen, erfassen
und an die betroffenen Bereiche kommunizieren
g) die Ergebnisse der Beratungs- und Verkaufsge
spräche sowie ermittelte Gästebedürfnisse, insbe
sondere von Gruppen, dokumentieren und die
Umsetzung mit anderen Bereichen abstimmen
h) Umbuchungen und Stornierungen von Zimmern und
sonstigen Dienstleistungen nach den betrieblichen
Vorgaben entgegennehmen und bearbeiten
i)
8 Gästekommunikation und
Beschwerde-Management
(§ 6 Absatz 2 Nummer 8)
das betriebliche Hotelsystem nutzen
a) Gästekommunikation zielgruppenorientiert, verkaufs
fördernd und situationsgerecht gestalten
b) nach den betrieblichen Standards Gästefeedback,
insbesondere Reklamationen, im persönlichen Ge
spräch entgegennehmen und Lösungen aufzeigen
c) Informations- und Kommunikationskanäle, insbeson
dere digitale Medien, für die Gästekommunikation
nutzen
d) in Beratungs- und Verkaufsgesprächen Kommuni
kations- und Verkaufstechniken anwenden
e) Gästedatenbank unter Anwendung von Informa
tions- und Kommunikationstechniken pflegen
f) Gästefeedback unter Nutzung verschiedener Kanäle
einholen, entgegennehmen, bearbeiten und nach
den betrieblichen Vorgaben reagieren
g) die vom Gästefeedback betroffenen betrieblichen
Bereiche über Gästefeedback informieren und ins
besondere für Beschwerden und Reklamationen
sensibilisieren
6
340
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
h) Lösungsansätze zur Gästezufriedenheit auf ihre
Wirksamkeit prüfen sowie an der Erarbeitung von
Verbesserungsvorschlägen mitwirken
i)
9 Planung, Durchführung und
Analyse des ChannelManagements und
des Revenue-Managements
(§ 6 Absatz 2 Nummer 9)
das eigene Verhalten als Beitrag zur Gästezufrie
denheit und zur Kundenbindung reflektieren und
Schlussfolgerungen ziehen
a) im Rahmen des Revenue-Managements Markt- und
Mitbewerberpositionierungen beobachten und ana
lysieren
b) bei der Auswahl von Channel-Management- und
Revenue-Management-Systemen zur Ertragsopti
mierung mitwirken und diese einsetzen
c) Kooperationsverträge zu Vertriebskanälen und -platt
formen hinsichtlich Kosten und Pflichten prüfen und
Vertriebskanäle und -plattformen für die Distribution
auswählen
d) Buchungsverhalten auf den betrieblichen und den
angeschlossenen Kanälen analysieren und betriebs
wirtschaftlich auswerten
e) Preiskalkulationen durchführen, Kennzahlen ermit
teln und als Grundlage für unternehmerische Ent
scheidungen aufbereiten
f) Preis- und Ratenstrategien unter Einbeziehung der
betroffenen Bereiche entwickeln, umsetzen und auf
ihre Wirksamkeit prüfen
g) Firmenpartnerverträge, Kooperationen und Gruppen
verträge auf Grundlage von Verdrängungs- und
Volumenanalysen bewerten und Handlungsempfeh
lungen für das weitere Verfahren vorbereiten
h) Steuerungsmechanismen zur Ertragsoptimierung
unter Nutzung von betriebswirtschaftlichen Analy
sen auswählen
i)
Auslastung der Kapazitäten und Belegung beobach
ten, Strategien zu Buchungen, Konditionen und
Überbuchungen ableiten
j)
Mitbewerbervergleiche durchführen, Kennzahlen
errechnen, auswerten und für Strategien nutzen
k) Umsatzbudgets unter Nutzung von Analysen und
Strategien erstellen
l)
10 Entwicklung, Einsatz und
Auswertung von
Marketingmaßnahmen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 10)
Vorschläge zur Umsatzsteigerung, insbesondere für
Aktionen zur Steigerung des Verkaufs, gemeinsam
mit den betroffenen Bereichen erarbeiten
a) Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchfüh
ren, die Ergebnisse auswerten und Vorschläge für
den Einsatz von Marketinginstrumenten ableiten
b) Marktwahlstrategie und Marktbearbeitungsstrategie
unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher
Aspekte entwickeln und ausarbeiten
c) Werbe- und Marketingmaßnahmen auf der Grund
lage von Kosten-Nutzen-Analysen auswählen, ein
setzen und bewerten
14
341
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
d) den betrieblichen Marketingplan in Abstimmung mit
anderen Bereichen erarbeiten
e) auf der Grundlage des Marketingplans Medien und
Maßnahmen für den Einsatz in der Kommunikation
und Werbung beurteilen und auswählen
f) systematische Gäste- und Kundenbefragungen zur
Qualitätssicherung erarbeiten, durchführen und aus
werten
g) Preisgestaltung, Produktqualität und Servicequalität
des Betriebes analysieren und Vorschläge für weitere
Entscheidungen ableiten
h) die interne und externe Kommunikationsstrategie
erarbeiten und mit anderen Bereichen abstimmen,
die Wirksamkeit der Kommunikationsstrategie prüfen
und bei Bedarf anpassen
i)
an der Präsentation des Betriebes, insbesondere in
den sozialen Medien, mitwirken
j)
zur Entwicklung und Beschaffung von Werbemitteln
und Werbeträgern Lieferanten und Agenturen ver
gleichen und unter Berücksichtigung qualitativer,
betriebswirtschaftlicher und ökologischer Aspekte
auswählen
8
k) bei der Entwicklung und Erstellung von Werbe
trägern und selbst- oder fremdproduzierten Informa
tionen für Gäste sowie für Teammitglieder unter
Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mit
wirken und die Aktualität der Inhalte sicherstellen
l)
Erfolgskontrolle der eingesetzten Marketingmaßnah
men durchführen, die Ergebnisse beurteilen und
Maßnahmen ableiten
m) die Entwicklung und Einhaltung der Arbeitgeber
marke mit den betroffenen Bereichen abstimmen
und koordinieren
11 Steuerung, Kalkulation und
a) die betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und öko
Analyse von Veranstaltungen
logischen Rahmenbedingungen verschiedener be
(§ 6 Absatz 2 Nummer 11)
trieblicher Veranstaltungsformate unterscheiden,
überprüfen und Veranstaltungsformate bei Bedarf
anpassen
b) Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Rah
menbedingungen konzipieren
c) Verkaufspreise für Veranstaltungen, Veranstaltungs
komponenten und weitere Dienstleistungen, auch
unter Berücksichtigung der Angebote von Dritt
firmen, kalkulieren und in das betriebliche Hotel
system einpflegen
d) Angebote, Verträge, Ablaufpläne und Rechnungen
für Veranstaltungen mit dem betrieblichen Hotelsys
tem erstellen und die Ergebnisse an die Beteiligten
kommunizieren
e) Veranstaltungsbesprechungen und Veranstaltun
gen, auch in einer Fremdsprache, begleiten
f) die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen im Nach
gang prüfen und bei Bedarf Vorschläge für Kostenund Preisanpassungen ableiten
10
342
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
12 Gestaltung von büro
organisatorischen Prozessen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 12)
3
4
a) die betrieblichen Büroanwendungen, insbesondere
für Tabellenkalkulation, Präsentation, Textverarbei
tung, Dateiablage und Kommunikation, aufgaben
bezogen auswählen und anwenden
b) interne und externe Post sowie elektronische Korres
pondenz entgegennehmen, bearbeiten und weiter
leiten, unter Berücksichtigung der betrieblichen
Vorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheits
konzepten, insbesondere zur IT-Sicherheit
c) Daten und Informationen in geeigneter Form für
die betrieblichen Arbeitsbereiche aufbereiten und
sichern sowie diesen Arbeitsbereichen bereitstellen
d) Büromaterialien und Büroausstattung unter Berück
sichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte
einsetzen
e) digitale oder analoge Organisations- und Archivie
rungssysteme anlegen, nutzen, unter Berücksich
tigung von Aufbewahrungsfristen pflegen sowie
Verbesserungsvorschläge erarbeiten
4
f) Besprechungen nach den sachlichen und zeitlichen
Vorgaben vor- und nachbereiten und die Ergebnisse
dokumentieren
g) interne und externe Korrespondenz nach den be
trieblichen Vorgaben führen, auch unter Anwendung
fremdsprachiger Informationen
h) den externen Rechnungseingang und -ausgang be
arbeiten
i)
die eigene Arbeit unter Einsatz der betrieblichen Ar
beits- und Organisationsmittel systematisch planen,
durchführen, reflektieren und weiterentwickeln
13 Qualitäts- und prozess
a) die Umsetzung der Unternehmensziele und -werte
orientiertes Handeln im Team
bei Arbeitsprozessen, insbesondere beim Umgang
und an Schnittstellen,
mit Gästen, Kollegen und Kolleginnen sowie Liefe
Prozesssteuerung
ranten, berücksichtigen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 13)
b) eigene Wertvorstellungen in Bezug auf soziale,
ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit ent
wickeln und mit den Unternehmenszielen abglei
chen, Entscheidungsdilemmata identifizieren und
Vorschläge zur Umsetzung nachhaltigen Handelns
ableiten
c) die bereichsspezifischen Qualitätsstandards und
Qualitätsstandards des Betriebes unter Berücksich
tigung sozialer, ökologischer und ökonomischer
Aspekte umsetzen
d) betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung von
Informationsflüssen und Entscheidungswegen ein
ordnen und im Team umsetzen sowie Inklusion im
Arbeitsprozess berücksichtigen
e) bei der Erstellung und Optimierung bereichsbezoge
ner Organisationsmittel, insbesondere von Check
listen, mitwirken und diese zur Qualitätskontrolle
nutzen
f) interne und externe Kooperationsbeziehungen ge
stalten und optimieren
6
343
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
g) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie
denheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und
Handlungen berücksichtigen
h) Arbeiten wirtschaftlich, gast- und unternehmens
orientiert durchführen, durch eigenes Verhalten zum
erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
und das eigene Handeln reflektieren
i)
die betrieblichen Arbeits- und Kommunikations
prozesse gestalten und optimieren
j)
die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Arbeits
bereiche als Teil eines arbeitsteiligen Prozesses re
flektieren und die Bedeutung der einzelnen Arbeits
bereiche für die vor- und nachgelagerten Stellen und
für die betriebliche Wertschöpfung reflektieren
14 Planung, Umsetzung und
a) arbeits- und sozialrechtliche Regelungen unterschei
Auswertung von Arbeits- und
den und aufgabenorientiert anwenden
Personalprozessen
b) bei Maßnahmen zur Positionierung und Weiterent
(§ 6 Absatz 2 Nummer 14)
wicklung der Arbeitgebermarke für die Personal
gewinnung und die Personalbindung mitwirken und
die Umsetzung der Maßnahmen begleiten
c) bei der Personalbedarfsplanung mitwirken, Rekru
tierungen einleiten und das Bewerbermanagement
unterstützen
d) Prozesse in Verbindung mit dem Beginn von Be
schäftigungsverhältnissen bearbeiten
e) Einführung neuer Mitarbeitender begleiten
f) Einweisungen und Unterweisungen für den Umgang
mit Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch
führen
g) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili
sieren
h) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht
lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku
mentieren
i)
Mitarbeitende aufgabenbezogen sowie teamorien
tiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeits
ergebnisse reflektieren
j)
sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen
dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im
Team einstellen und konstruktiv Feedback geben
k) Gespräche mit Mitarbeitenden planen, durchführen
und nachbereiten
l)
Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung
vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens
auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek
tieren
m) an der Planung, Durchführung und Auswertung von
Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
n) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be
lehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und
Arbeitssicherheit, erkennen sowie Maßnahmen ein
leiten
12
344
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
o) an der Erstellung von Personalbeurteilungen mit
wirken
p) die Prozesse in Verbindung mit der Beendigung von
Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten
q) Personalkosten sowie Personalzusatzkosten beur
teilen und Instrumente des Personalcontrollings
anwenden, Kennzahlen auswerten und daraus Maß
nahmen ableiten
r) Arbeitsabläufe in Bezug auf den Energieverbrauch
abschätzen oder auswerten sowie Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz vorschlagen
15 Warenwirtschaft und Einkauf
(§ 6 Absatz 2 Nummer 15)
a) den Warenbedarf anhand von Soll- und Ist-Bestän
den sowie anhand des Geschäftsaufkommens
ermitteln
b) Bezugsquellen ermitteln, Vorauswahl von Produkten
und Lieferanten unter Nachhaltigkeitsaspekten er
stellen und Angebote einholen
c) Angebote hinsichtlich Qualität, Quantität und Liefer
konditionen vergleichen und an der Angebotsaus
wahl mitwirken
d) Bestellungen einleiten, Liefertermine mit den betrof
fenen Bereichen koordinieren und kontrollieren
8
e) Inventuren vorbereiten und auswerten
f) die betrieblichen Lagerkennzahlen ermitteln, Maß
nahmen zur wirtschaftlichen Verbesserung vorschla
gen und umsetzen
g) den Verbrauch von Gebrauchs- und Verbrauchs
gütern unter ökonomischen und ökologischen Ge
sichtspunkten überwachen und bei Abweichungen
Maßnahmen einleiten
h) Verkaufspreise nach dem betrieblichen Kalkulations
schema ermitteln
16 Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 6 Absatz 2 Nummer 16)
a) Bereiche und Aufgaben des betrieblichen Rech
nungswesens unterscheiden
b) Belege entsprechend den rechtlichen und den be
trieblichen Vorgaben prüfen und buchen sowie
Konten abstimmen
c) Zahlungsausgänge vorbereiten und Zahlungsverkehr
durchführen
d) Zahlungseingänge kontrollieren und bei Zahlungs
ausständen und Zahlungsdifferenzen Maßnahmen,
insbesondere des betrieblichen Mahnwesens, ein
leiten
e) die Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens
dokumentieren und für die interne und externe In
formation sowie für die betriebliche Entscheidungs
findung aufbereiten
f) die wirtschaftliche Bedeutung von Investitionen und
Abschreibungen für den Betrieb aufzeigen
g) bei der Budgeterstellung und Vorschaurechnung
mitwirken
16
345
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
h) die betrieblichen Berichte und Kennzahlen überwa
chen und bewerten und daraus Schlussfolgerungen
über Wirtschaftlichkeit, Produktivität und Liquidität
ableiten
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
1
Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 6 Absatz 3 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge
schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver
hältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht
lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge
werkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be
ruflichen Weiterentwicklung erläutern
2
Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 6 Absatz 3 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ken
nen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu
tern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere,
auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen
den
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
während
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
der gesamten
Brandbekämpfung ergreifen
Ausbildung
346
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
3
Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 6 Absatz 3 Nummer 3)
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterent
wicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so
zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres
satengerecht kommunizieren
4
Digitalisierte Arbeitswelt
(§ 6 Absatz 3 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi
zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb
nisse dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio
nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei
tenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei
che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,
bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge
sellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
5
Durchführung von
Hygienemaßnahmen
(§ 6 Absatz 3 Nummer 5)
a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,
Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeitsund Gesundheitsschutz anwenden
b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb
liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCPKonzept, umsetzen
c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
4
347
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
3
d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter
Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus
wählen und ökonomisch einsetzen
e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht
beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
4
348
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Anlage 3
(zu § 19 Absatz 2 und zu § 32 Absatz 2)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
in der Zusatzqualifikation Bar und Wein
Lfd.
Nr.
Teil der
Zusatzqualifikation
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
1
2
3
4
1
Arbeiten an der Bar
a) die Betriebsabläufe an der Bar organisieren, unter
Berücksichtigung der Arbeitssicherheit sowie des
Gesundheits- und Jugendschutzes
b) vor- und nachbereitende Arbeiten zur Sicherstellung
des Barbetriebes durchführen
c) produktspezifische Gefäße, insbesondere Gläser,
unterscheiden und im Gästebereich bereitstellen
d) Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren so
wie Waren nach den betrieblichen Vorgaben anfor
dern
e) Getränke fachgerecht lagern, insbesondere unter
Beachtung der empfohlenen Trinktemperaturen
f) mit Gästen kommunizieren und Getränke unter Be
rücksichtigung von Gästewünschen und produktspezifischen Merkmalen empfehlen
g) Fachbegriffe der Bar anwenden
h) Getränkeangebote anlassbezogen zusammenstellen,
dabei aktuelle Trends aufgreifen und eine Getränke
karte erstellen
2
Produktkompetenz
Longdrinks, Cocktails und
Spirituosen
a) Longdrinks und Cocktails nach klassischen Rezeptu
ren sowie Trendcocktails jeweils mit Garnituren und
unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken
und Hilfsmittel herstellen und in passenden Gläsern
servieren
b) Longdrinks und Cocktails nach eigenen Rezepturen
gastorientiert entwickeln, verkosten, herstellen und
kalkulieren
c) Spirituosen, insbesondere Liköre und Destillate, den
Gästen aktiv anbieten, die Herkunft, die Inhaltsstoffe
und die Herstellung erklären und die Spirituosen in
passenden Gläsern servieren
d) Getränkeangebot, insbesondere Longdrinks und
Cocktails, für Veranstaltungen planen und zusam
menstellen
3
Produktkompetenz Wein
a) weiße und rote Rebsorten ihren Hauptanbaugebieten
zuordnen
b) Produktkategorien unterscheiden,
Wein, Sekt, Schaum- und Süßwein
insbesondere
c) Weine, Sekt, Schaum- und Süßweine verkosten,
nach Qualität und Typizität unterscheiden sowie Her
stellung und Geschmack erklären
d) unterschiedliche Formen des Weinservice entspre
chend dem angebotenen Wein durchführen und
den Gästen erklären
e) in Abhängigkeit von der Serviceform und dem ange
botenen Wein die Verwendung passender Gläser
und die empfohlene Trinktemperatur gewährleisten
8
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Abschnitt 3
Artikel 2
Verordnung
über die Berufsausbildungen
zur Fachkraft für Gastronomie,
zum Fachmann für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie und
zur Fachfrau für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie sowie
zum Fachmann für Systemgastronomie und
zur Fachfrau für Systemgastronomie
(Gastronomieberufeausbildungsverordnung
GastroAusbV)*
Inhaltsübersicht
Berufsausbildung
zum Fachmann für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie und
zur Fachfrau für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
§
§
§
§
§
§
20
21
22
23
24
25
§ 26
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildungen
§
§
§
§
1
2
3
4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Dauer der Berufsausbildungen
Begriffsbestimmungen
Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungs
rahmenpläne
Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastro
nomie sowie Ausbildungsberufsbild
Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für
Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur
Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
sowie Ausbildungsberufsbild
Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für
Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastro
nomie sowie Ausbildungsberufsbild
Ausbildungsplan
349
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Inhalt des Teiles 1
Prüfungsbereich des Teiles 1
Inhalt des Teiles 2
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung,
Produktkompetenz und Warenlagerung"
Prüfungsbereich ,,Veranstaltungsplanung, Restaurantund Bankettservice"
Prüfungsbereich ,,Teamkommunikation und Gesprächs
führung"
Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen
für das Bestehen der Abschlussprüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
§ 31
§ 32
Inhalt der Zusatzqualifikation
Prüfung der Zusatzqualifikation
Unterabschnitt 3
Weitere Berufsausbildungen
§ 33
§ 34
Abschnitt 2
Berufsausbildung
zur Fachkraft für Gastronomie
Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrech
nung von Ausbildungszeiten
Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie
nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fach
mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs
gastronomie
Abschnitt 4
Unterabschnitt 1
Berufsausbildung
zum Fachmann für Systemgastronomie und
zur Fachfrau für Systemgastronomie
Zwischenprüfung
§ 9
§ 10
§ 11
Zeitpunkt
Inhalt
Prüfungsbereich
Unterabschnitt 2
Abschlussprüfung
§
§
§
§
§
12
13
14
15
16
§ 17
§ 18
§ 19
Zeitpunkt
Inhalt
Prüfungsbereiche
Prüfungsbereich ,,Produktion und Service"
Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung und
Warenlagerung"
Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen
für das Bestehen der Abschlussprüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
* Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des
§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der
damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah
menlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen
Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
§
§
§
§
§
§
35
36
37
38
39
40
§ 41
§ 42
§ 43
§ 44
§ 45
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Inhalt des Teiles 1
Prüfungsbereich des Teiles 1
Inhalt des Teiles 2
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung,
Marketing und Warenlagerung"
Prüfungsbereich ,,Personal- und Warenwirtschaft sowie
Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie"
Prüfungsbereich ,,Betriebliche Abläufe in der System
gastronomie"
Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen
für das Bestehen der Abschlussprüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
§ 46
§ 47
Inhalt der Zusatzqualifikation
Prüfung der Zusatzqualifikation
350
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Unterabschnitt 3
Weitere Berufsausbildungen
§ 48
§ 49
Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrech
nung von Ausbildungszeiten
Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie
nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fach
mann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für
Systemgastronomie
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur
Fachkraft für Gastronomie
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung
zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungs
gastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und
Veranstaltungsgastronomie
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung
zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fach
frau für Systemgastronomie
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zu
satzqualifikation Bar und Wein
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildungen
§1
Staatliche
Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnun
gen
1. Fachkraft für Gastronomie,
2. Fachmann für Restaurants und Veranstaltungs
gastronomie und Fachfrau für Restaurants und Ver
anstaltungsgastronomie und
3. Fachmann für Systemgastronomie und Fachfrau für
Systemgastronomie
werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes
staatlich anerkannt.
§2
Dauer der Berufsausbildungen
(1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fach
kraft für Gastronomie dauert zwei Jahre.
(2) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fach
mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
und Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs
gastronomie dauert drei Jahre.
(3) Ein Gericht im Sinne dieser Verordnung ist eine
Kombination verschiedener Komponenten.
(4) Einfache Speisen und Gerichte im Sinne dieser
Verordnung bestehen aus einer geringen Anzahl an Zu
taten, die mit einer geringen Anzahl an Garverfahren
zubereitet werden. Die Zubereitung erfordert kein ver
tieftes Fachwissen.
§4
Gegenstand der
Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
(1) Gegenstand der Berufsausbildung zur Fachkraft
für Gastronomie sind mindestens die im Ausbildungs
rahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung zum Fach
mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs
gastronomie sind mindestens die im Ausbildungsrah
menplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten.
(3) Gegenstand der Berufsausbildung zum Fach
mann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für
Systemgastronomie sind mindestens die im Ausbil
dungsrahmenplan (Anlage 3) genannten Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten.
(4) Von der Organisation der Berufsausbildung, wie
sie im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan vorgegeben
ist, darf von den Ausbildenden abgewichen werden,
wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten
oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubil
denden liegen, die Abweichung erfordern.
(5) Die im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan ge
nannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
sollen von den Ausbildenden so vermittelt werden,
dass die Auszubildenden die berufliche Handlungs
fähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsge
setzes erlangen. Die berufliche Handlungsfähigkeit
schließt insbesondere selbständiges Planen, Durch
führen und Kontrollieren bei der Ausübung der beruf
lichen Aufgaben ein.
§5
Struktur der
Berufsausbildung zur Fachkraft
für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
(3) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fach
mann für Systemgastronomie und Fachfrau für System
gastronomie dauert drei Jahre.
1. schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fer
tigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
§3
2. weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im
Schwerpunkt
Begriffsbestimmungen
(1) Ein HACCP-Konzept im Sinne dieser Verordnung
ist ein systematisches, nach übergeordneten Grund
sätzen auf Betriebsebene erstelltes und eingesetztes
Konzept, durch das Gefahren bei der Herstellung und
beim Umgang mit Nahrungsmitteln mit Hilfe kritischer
Kontrollpunkte ermittelt, vermieden, überwacht und
dokumentiert werden.
(2) Eine Speise im Sinne dieser Verordnung ist ein
Küchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann.
a) Restaurantservice oder
b) Systemgastronomie,
3. schwerpunktübergreifende integrativ zu vermit
telnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in
Berufsbildpositionen gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktüber
greifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten sind:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion
der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gast
erlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
2. Annahme und Einlagerung von Waren,
3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der
Küche oder in der Produktion,
4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im
Wirtschaftsdienst,
5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im
Service und
351
6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen,
7. Herrichten und Pflegen von Gasträumen,
8. Betreuung und Beratung von und Kommunikation
mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleis
tungen,
9. Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am
Getränkebuffet,
10. Bedienung von Reservierungs- und Kassensyste
men,
11. Planung und Koordinierung von Serviceabläufen,
6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen.
12. Servicearbeiten am Tisch des Gastes,
(3) In den Schwerpunkten werden in folgenden Be
rufsbildpositionen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten vermittelt:
13. Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und
Banketts,
1. im Schwerpunkt Restaurantservice in den Berufs
bildpositionen Wahrnehmung der grundlegenden
Aufgaben im Wirtschaftsdienst und Wahrnehmung
der grundlegenden Aufgaben im Service,
2. im Schwerpunkt Systemgastronomie in den Berufs
bildpositionen Wahrnehmung der grundlegenden
Aufgaben in der Küche oder in der Produktion und
Umgang mit Gästen.
14. Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und
Banketts,
15. Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und
Banketts und
16. Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver
mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
sind:
(4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktüber
greifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil
dung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil
dung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
5. Durchführung von Hygienemaßnahmen.
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
4. digitalisierte Arbeitswelt und
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
§7
4. digitalisierte Arbeitswelt und
5. Durchführung von Hygienemaßnahmen.
§6
Struktur der Berufsausbildung
zum Fachmann für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie und
zur Fachfrau für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie
sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten sowie
2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in
Berufsbildpositionen gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben
den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle
xion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des
Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
2. Annahme und Einlagerung von Waren,
3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der
Küche oder in der Produktion,
4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im
Wirtschaftsdienst,
5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im
Service,
Struktur der Berufsausbildung
zum Fachmann für Systemgastronomie und
zur Fachfrau für Systemgastronomie
sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten sowie
2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in
Berufsbildpositionen gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben
den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle
xion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des
Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
2. Annahme und Einlagerung von Waren,
3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der
Küche oder in der Produktion,
4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im
Wirtschaftsdienst,
5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im
Service,
6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen,
7. Produktzubereitung,
8. Betreuung und Beratung von Gästen, Verkauf von
Produkten und Dienstleistungen sowie Reklama
tionsmanagement,
352
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
9. Systemorganisation und Systemmanagement,
10. Warenwirtschaft,
11. Umsetzung von Personalprozessen,
12. Personalführung und -entwicklung,
13. Durchführung von Marketingaktivitäten und
14. kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie
unternehmerisches Handeln.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver
mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
sind:
1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil
dung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4. digitalisierte Arbeitswelt und
5. Durchführung von Hygienemaßnahmen.
§8
Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der
Ausbildung auf der Grundlage des jeweiligen Aus
bildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und
für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu er
stellen.
Abschnitt 2
1. die Bedeutung der Pflege und Reinigung von Gast
räumen sowie von betriebstypischen Materialien für
das Gasterlebnis darzustellen,
2. Anforderungen an Reinigungs-, Desinfektions- und
Pflegemaßnahmen in Wirtschaftsräumen auch unter
Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten aufzuzei
gen,
3. Maßnahmen zur Abfallvermeidung sowie Wiederver
wertung oder Entsorgung zu benennen und
4. Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesund
heitsschutzes in Küche, Service, Lager und Wirt
schaftsdienst einzuhalten.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling
hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü
fungszeit beträgt 60 Minuten.
(4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
1. Waren zu erkennen und ihren Einsatzmöglichkeiten
zuzuordnen,
2. einfache Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus
zuwählen sowie
3. Gasträume zu reinigen, zu kontrollieren und herzu
richten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Berufsausbildung
zur Fachkraft für Gastronomie
(5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den
Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu
gewichten:
Unterabschnitt 1
1. die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent
und
Zwischenprüfung
§9
Zeitpunkt
(1) Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungs
halbjahr stattfinden.
2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent.
Unterabschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 12
(2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige
Stelle fest.
Zeitpunkt
§ 10
(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Be
rufsausbildung statt.
Inhalt
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) für die
ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr
stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
(Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
§ 11
Prüfungsbereich
(1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich
,,Wirtschaftsdienst" statt.
(2) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschaftsdienst" besteht
die Prüfung aus zwei Teilen.
(3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
§ 13
Inhalt
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genann
ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr
stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
(Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
§ 14
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prü
fungsbereichen statt:
1. ,,Produktion und Service",
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
2. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlage
rung" sowie
3. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde".
§ 15
Prüfungsbereich
,,Produktion und Service"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Produktion und Service"
besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
1. die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den
Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerich
ten sowie zu Getränken zu beraten,
2. eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht
oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur
und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu
servieren oder zu präsentieren,
3. die Arbeitsschritte zu planen,
4. den Arbeitsplatz einzurichten,
5. Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen,
6. verkaufsfördernd zu beraten,
7. dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu er
läutern,
8. die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufs
fähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und
9. die Hygieneanforderungen zu beachten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.
Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives
Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der
Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt
des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prü
fungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative
Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
353
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling
hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü
fungszeit beträgt 60 Minuten.
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü
fungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu ge
wichten:
1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
§ 16
Prüfungsbereich
,,Gasterlebnis,
Verkaufsförderung und Warenlagerung"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsför
derung und Warenlagerung" hat der Prüfling nachzu
weisen, dass er in der Lage ist,
1. im Schwerpunkt Restaurantservice
a) gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis
zu gestalten,
b) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen,
einzuordnen und situationsbezogen Lösungen
aufzuzeigen,
c) verkaufsfördernde Maßnahmen anlassbezogen
analog oder digital umzusetzen und dabei den
Datenschutz und die Datensicherheit zu beach
ten,
d) bei der Annahme und der Einlagerung von Waren
die Anforderungen an die Werterhaltung und die
Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicher
heit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten
sowie die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prü
fen und zu dokumentieren,
e) das anlass-, saison- oder themenbezogene Her
richten und Dekorieren von Gasträumen zu er
läutern,
f) Gäste zu empfangen und zu beraten,
(3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
g) Serviceregeln und Serviceabläufe zu beschreiben
und
1. Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungs
möglichkeiten zu erläutern,
h) Zahlungen abzuwickeln und dabei Vorsichtsmaß
nahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln zu
beschreiben;
2. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe
von einfachen Speisen und einfachen Gerichten
sowie von Getränken unter Berücksichtigung von
Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien
zu erläutern,
3. verschiedene Service- und Präsentationsformen be
darfsgerecht zuzuordnen,
4. Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestim
men und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläu
tern,
5. beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten,
Maschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und
im Service die Vorgaben des Umweltschutzes sowie
die Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu be
rücksichtigen,
6. die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der
Küche und im Service zu beachten und
7. die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschut
zes in der Küche und im Service einzuhalten.
2. im Schwerpunkt Systemgastronomie
a) gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis
zu gestalten,
b) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen,
einzuordnen und situationsbezogen Lösungen
aufzuzeigen,
c) verkaufsfördernde Maßnahmen anlassbezogen
analog oder digital umzusetzen und dabei den
Datenschutz und die Datensicherheit zu beach
ten,
d) bei der Annahme und der Einlagerung von Waren
die Anforderungen an die Werterhaltung und die
Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicher
heit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten
sowie die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prü
fen und zu dokumentieren,
e) die Bedeutung von Markenstandards und Quali
tätssicherungsmaßnahmen in der Systemgastro
nomie zu erläutern,
354
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
f) Standards in der systemgastronomischen Lager
haltung, Produktion und Präsentation umzuset
zen und deren Einhaltung zu prüfen,
2. wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des
benannten Prüfungsbereichs schlechter als mit
,,ausreichend" bewertet worden sind und
g) im Umgang mit Gästen Service-, Beratungs- und
Kommunikationsstandards anzuwenden und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be
stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben
kann.
h) Bestell- und Bezahlsysteme zu nutzen und zu
erklären.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
§ 17
Prüfungsbereich
,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozial
kunde" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der
Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft
liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
darzustellen und zu beurteilen.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem
einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu
ten dauern.
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü
fungsbereich sind das bisherige Ergebnis der schrift
lich zu bearbeitenden Aufgaben und das Ergebnis der
mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu
gewichten.
Abschnitt 3
Berufsausbildung
zum Fachmann für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie und
zur Fachfrau für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie
§ 18
Unterabschnitt 1
Gewichtung der
Prüfungsbereiche und Anforderungen
für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei
che sind wie folgt zu gewichten:
1. ,,Produktion und Service"
mit 60 Prozent,
2. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung"
mit 30 Prozent sowie
3. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
mit 10 Prozent.
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die
Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung
einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 19 wie
folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis mit mindestens ,,ausreichend",
2. in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindes
tens ,,ausreichend" und
3. in keinem Prüfungsbereich mit ,,ungenügend".
Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42
Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu
fassen.
§ 19
Mündliche Ergänzungsprüfung
(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für
die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine münd
liche Ergänzungsprüfung beantragen.
§ 20
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1
und 2.
(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt
finden.
(3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1
der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem
Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.
(5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige
Stelle fest.
§ 21
Inhalt des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) für die
ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr
stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
(Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche
gestellt worden ist:
a) ,,Produktion und Service",
b) ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Waren
lagerung" oder
c) ,,Wirtschafts- und Sozialkunde",
§ 22
Prüfungsbereich des Teiles 1
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs
bereich ,,Produktion und Service" statt.
(2) Im Prüfungsbereich ,,Produktion und Service"
besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
(3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
1. die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den
Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerich
ten sowie zu Getränken zu beraten,
355
§ 23
Inhalt des Teiles 2
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genann
ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2. eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht
oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur
und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu
servieren oder zu präsentieren,
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr
stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
(Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
3. die Arbeitsschritte zu planen,
(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkei
ten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen
stand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur inso
weit einbezogen werden, als es für die Feststellung der
beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
4. den Arbeitsplatz einzurichten,
5. Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen,
6. verkaufsfördernd zu beraten,
7. dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu er
läutern,
8. die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufs
fähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und
9. die Hygieneanforderungen zu beachten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.
Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives
Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der
Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt
des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prü
fungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative
Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
(4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
1. Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungs
möglichkeiten zu erläutern,
2. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe
von einfachen Speisen und einfachen Gerichten
sowie von Getränken unter Berücksichtigung von
Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien
zu erläutern,
3. verschiedene Service- und Präsentationsformen be
darfsgerecht zuzuordnen,
4. Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestim
men und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläu
tern,
5. beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten,
Maschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und
im Service die Vorgaben des Umweltschutzes und
die Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu be
rücksichtigen,
6. die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der
Küche und im Service zu beachten und
7. die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschut
zes in der Küche und im Service einzuhalten.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling
hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü
fungszeit beträgt 60 Minuten.
(5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü
fungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu ge
wichten:
1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
§ 24
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden
Prüfungsbereichen statt:
1. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompe
tenz und Warenlagerung",
2. ,,Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankett
service",
3. ,,Teamkommunikation und Gesprächsführung" sowie
4. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde".
§ 25
Prüfungsbereich
,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung,
Produktkompetenz und Warenlagerung"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsför
derung, Produktkompetenz und Warenlagerung" hat
der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis zu
gestalten,
2. Gäste zu empfangen und zu Speisen, Gerichten
und Getränken, insbesondere zu Weinen, Schaum
weinen und Spirituosen zu beraten,
3. Gäste über Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatz
stoffe unter Berücksichtigung besonderer Ernäh
rungsformen zu informieren und Alternativen anzu
bieten,
4. Serviceregeln und Servierarten zu beschreiben,
Serviceabläufe zu planen und darzustellen,
5. Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen,
einzuordnen, situationsbezogen Lösungen aufzu
zeigen und dabei Handlungsstrategien im Umgang
mit den Gästen darzustellen,
6. Zahlungen abzuwickeln und dabei Vorsichtsmaß
nahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln zu
beschreiben,
7. Rechnungen oder Belege nach den rechtlichen
Vorgaben zu erstellen und zu erläutern,
8. verkaufsfördernde Maßnahmen anlassbezogen
analog oder digital umzusetzen und dabei den
Datenschutz und die Datensicherheit zu beachten,
9. das Herrichten, Pflegen und Dekorieren von Gastund Eventräumen anlass-, saison- oder themenbe
zogen zu planen und die Umsetzung darzustellen,
356
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
10. die Reinigung und Pflege von Materialien und
Textilien zu beschreiben sowie
11. bei der Annahme und der Einlagerung von Waren
die Anforderungen an die Werterhaltung und die
Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicherheit
und des Gesundheitsschutzes einzuhalten sowie
die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und
zu dokumentieren.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
§ 26
Prüfungsbereich
,,Veranstaltungsplanung,
Restaurant- und Bankettservice"
(1) Die Prüfung im ,,Prüfungsbereich Veranstaltungs
planung, Restaurant- und Bankettservice" besteht aus
zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist, gemäß vorgegebenen Eck
punkten einen internen zeitlichen Ablaufplan für eine
Veranstaltung mit einem Vier-Gänge-Menü und korres
pondierenden Getränken zu erstellen sowie für diese
Veranstaltung
1. die Vorbereitungsarbeiten für den Service nach vor
gegebenen Servierarten durchzuführen,
2. einen Tisch einzudecken,
3. ein Mischgetränk nach vorgegebener Rezeptur zu
zubereiten,
4. einen Weinservice vorzubereiten,
5. das Vier-Gänge-Menü mit korrespondierenden Ge
tränken zu servieren und
6. dabei mit den Gästen situationsbezogen zu kommu
nizieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten;
innerhalb dieser Zeit sind dem Prüfling 30 Minuten für
die Erstellung des Ablaufplans einzuräumen.
§ 27
Prüfungsbereich
,,Teamkommunikation und Gesprächsführung"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Teamkommunikation und
Gesprächsführung" hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
1. Gespräche mit Mitarbeitenden oder Auszubildenden
oder mit einem Team zu planen und situations
gerecht und zielorientiert durchzuführen,
2. sich auf unterschiedliche Hintergründe der Ge
sprächsteilnehmenden einzustellen,
3. Arbeitsaufträge ergebnisorientiert zu übermitteln
und dabei die fachlichen Hintergründe, die Rahmen
bedingungen und die internen Abläufe zu berück
sichtigen,
4. zu Arbeitsergebnissen konstruktiv Rückmeldung zu
geben,
5. Anerkennung und Wertschätzung zu vermitteln,
6. Ursachen von Konflikten und Kommunikations
störungen zu erkennen sowie Lösungsstrategien
aufzuzeigen sowie
7. das Gesprächsergebnis zusammenzufassen und
geeignete Maßnahmen der Personalentwicklung
vorzuschlagen.
(2) Mit dem Prüfling wird eine Gesprächssimulation
durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der
Prüfungsausschuss dem Prüfling eine praxisbezogene
Aufgabe. Für die Vorbereitung auf die Gesprächssimu
lation stehen dem Prüfling 10 Minuten zur Verfügung.
(3) Die Gesprächssimulation
20 Minuten.
dauert
höchstens
§ 28
Prüfungsbereich
,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozial
kunde" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der
Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft
liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
darzustellen und zu beurteilen.
(3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist, Angebote für Veranstaltungen
zu kalkulieren und zu erstellen sowie die Durchführung
einer Veranstaltung zu planen und dabei
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
1. Speisen und Getränke sowie deren Präsentations
formen zu empfehlen,
§ 29
2. Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für
Räume zu entwickeln,
3. Gästeinformationen und deren
keiten zu beschreiben sowie
Einsatzmöglich
(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Gewichtung der
Prüfungsbereiche und Anforderungen
für das Bestehen der Abschlussprüfung
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei
che sind wie folgt zu gewichten:
4. Dienstpläne und Serviceeinteilungen zu prüfen.
1. ,,Produktion und Service"
mit 25 Prozent,
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling
hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü
fungszeit beträgt 90 Minuten.
2. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung,
Produktkompetenz und
Warenlagerung"
mit 20 Prozent,
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den
Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu
gewichten:
3. ,,Veranstaltungsplanung,
Restaurant- und Bankettservice"
mit 35 Prozent,
1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
4. ,,Teamkommunikation und
Gesprächsführung"
2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
5. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
mit 10 Prozent sowie
mit 10 Prozent.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die
Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung
einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 30 wie
folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit min
destens ,,ausreichend",
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ,,ausrei
chend",
3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit
mindestens ,,ausreichend" und
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ,,ungenü
gend".
Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42
Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu
fassen.
§ 30
Mündliche Ergänzungsprüfung
(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für
die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine münd
liche Ergänzungsprüfung beantragen.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche
gestellt worden ist:
a) ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkom
petenz und Warenlagerung",
b) ,,Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Ban
kettservice" oder
c) ,,Wirtschafts- und Sozialkunde",
2. wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des
benannten Prüfungsbereichs schlechter als mit
,,ausreichend" bewertet worden sind und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be
stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben
kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem
einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu
ten dauern.
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü
fungsbereich sind das bisherige Ergebnis der schrift
lich zu bearbeitenden Aufgaben und das Ergebnis der
mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu
gewichten.
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
§ 31
Inhalt der Zusatzqualifikation
(1) Über das in § 6 beschriebene Ausbildungs
berufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz
qualifikation Bar und Wein vereinbart werden.
(2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die
in Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten.
357
§ 32
Prüfung der Zusatzqualifikation
(1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder
der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus
zubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr
die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig
keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im
zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss
prüfung als gesonderte Prüfung statt.
(2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt
sich auf die in Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten.
(3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der
Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur
fachgerecht zu lagern,
3. Lagerbestände zu kontrollieren,
4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu
stellen,
5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft,
Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er
läutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie
ren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu
servieren,
7. Weine fachgerecht zu servieren und
8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
(4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling
zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den
drei Zubereitungsverfahren geschüttelt, gerührt
und gebaut mit passenden Garnituren nach vor
gegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen
und anzurichten und
2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus
schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver
kosten, in passenden Gläsern auszuschenken und
die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern;
dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem
Etikett zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit
dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch
über die Arbeitsproben geführt.
(5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten.
Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs
tens 15 Minuten.
(6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan
den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens ,,aus
reichend" bewertet worden ist.
Unterabschnitt 3
Weitere Berufsausbildungen
§ 33
Befreiung von Teil 1
der Abschlussprüfung und
Anrechnung von Ausbildungszeiten
Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
zur Fachkraft für Gastronomie nach § 18 Absatz 2 ist
358
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Ab
schlussprüfung zum Fachmann für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau
für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie be
freit und
2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf
die Dauer der Berufsausbildung zum Fachmann für
Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und
zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs
gastronomie anzurechnen, wenn die Vertragspar
teien dies vereinbaren.
§ 34
Erwerb des Abschlusses
zur Fachkraft für Gastronomie
nach nichtbestandener Abschlussprüfung
zum Fachmann für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie und
zur Fachfrau für Restaurants
und Veranstaltungsgastronomie
Besteht der Prüfling die Prüfung nach § 29 nicht,
erwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zur Fach
kraft für Gastronomie nach Abschnitt 2, wenn
1. er in Teil 1 der Abschlussprüfung mindestens aus
reichende Prüfungsleistungen erbracht hat und
2. zusätzlich
a) die Ergebnisse der in Nummer 1 bezeichneten
Prüfung,
1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) für die
ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr
stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
(Anlage 3) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
§ 37
Prüfungsbereich des Teiles 1
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs
bereich ,,Produktion und Service" statt.
(2) Im Prüfungsbereich ,,Produktion und Service"
besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
(3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
1. die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den
Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerich
ten sowie zu Getränken zu beraten,
2. eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht
oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und
vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu
servieren oder zu präsentieren,
3. die Arbeitsschritte zu planen,
4. den Arbeitsplatz einzurichten,
5. Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen,
b) das Ergebnis im Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis,
Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Wa
renlagerung" nach § 25 und
6. verkaufsfördernd zu beraten,
c) das Ergebnis im Prüfungsbereich ,,Wirtschaftsund Sozialkunde" nach § 28
8. die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufs
fähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und
die Anforderungen nach § 18 erfüllen.
Abschnitt 4
Berufsausbildung
zum Fachmann für Systemgastronomie und
zur Fachfrau für Systemgastronomie
Unterabschnitt 1
7. dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu er
läutern,
9. die Hygieneanforderungen zu beachten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.
Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives
Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der
Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt
des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prü
fungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative
Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
Abschlussprüfung
(4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
§ 35
1. Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungs
möglichkeiten zu erläutern,
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1
und 2.
(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt
finden.
(3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1
der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem
Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.
(5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige
Stelle fest.
§ 36
Inhalt des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
2. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe
von einfachen Speisen und einfachen Gerichten
sowie von Getränken unter Berücksichtigung von
Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien
zu erläutern,
3. verschiedene Service- und Präsentationsformen be
darfsgerecht zuzuordnen,
4. Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestim
men und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläu
tern,
5. beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten,
Maschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und
im Service die Vorgaben des Umweltschutzes und
die Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu be
rücksichtigen,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
359
6. die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der
Küche und im Service zu beachten und
5. Rechnungen oder Belege nach den rechtlichen
Vorgaben zu erstellen und zu erläutern,
7. die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschut
zes in der Küche und im Service einzuhalten.
6. bei der Annahme und der Einlagerung von Waren
die Anforderungen an die Werterhaltung und die
Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicherheit
und des Gesundheitsschutzes einzuhalten sowie
die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und
zu dokumentieren,
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling
hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü
fungszeit beträgt 60 Minuten.
(5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü
fungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu ge
wichten:
1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
§ 38
Inhalt des Teiles 2
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) genann
ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr
stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan
(Anlage 3) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten entspricht.
(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkei
ten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen
stand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur inso
weit einbezogen werden, als es für die Feststellung der
beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
§ 39
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden
Prüfungsbereichen statt:
1. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und
Warenlagerung",
2. ,,Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung
und Kontrolle in der Systemgastronomie",
3. ,,Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie"
sowie
4. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde".
§ 40
Prüfungsbereich
,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung,
Marketing und Warenlagerung"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis, Verkaufsför
derung, Marketing und Warenlagerung" hat der Prüf
ling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis zu
gestalten,
2. Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen,
einzuordnen, situationsbezogen Lösungen aufzu
zeigen und dabei Handlungsstrategien im Umgang
mit den Gästen darzustellen,
3. im Umgang mit den Gästen Service-, Beratungsund Kommunikationsstandards anzuwenden und
Vorschläge zu deren Weiterentwicklung zu ma
chen,
4. Bestell- und Bezahlsysteme zu nutzen und zu
erklären,
7. die Bedeutung von Markenstandards und Qualitäts
sicherungsmaßnahmen in der Systemgastronomie
zu erläutern,
8. Standards in der systemgastronomischen Lager
haltung, Produktion und Präsentation umzusetzen
und deren Einhaltung zu prüfen und bei Abwei
chung Maßnahmen einzuleiten,
9. die Ergebnisse von Marktbeobachtungen und
-analysen sowie zielgruppenspezifische Gäste
bedürfnisse für betriebliche Marketingmaßnahmen
zu nutzen sowie
10. verkaufssteuernde und verkaufsfördernde Maß
nahmen sowie betriebliche Marketingmaßnahmen
anlassbezogen analog oder digital zu planen, um
zusetzen, zu kontrollieren und auszuwerten und
dabei Datenschutz und Datensicherheit zu beach
ten.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
§ 41
Prüfungsbereich
,,Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung
und Kontrolle in der Systemgastronomie"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Personal- und Warenwirt
schaft sowie Steuerung und Kontrolle in der System
gastronomie" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in
der Lage ist,
1. organisatorische und konzeptionelle Strukturen
von systemgastronomischen Unternehmen zu er
läutern und zu bewerten,
2. den Personalbedarf zu ermitteln und Personal
beschaffungswege zu unterscheiden und zu be
werten,
3. Vorgänge in Verbindung mit der Aufnahme oder
Beendigung von Arbeits- oder Ausbildungsverhält
nissen unter Einhaltung der rechtlichen Regelun
gen zu bearbeiten,
4. den Personaleinsatz unter Einhaltung der recht
lichen Regelungen zu planen,
5. Anforderungen an die Verwaltung von Personal
daten unter Beachtung der rechtlichen Regelungen
aufzuzeigen,
6. Trainings- oder Personalentwicklungsmaßnahmen
bedarfsgerecht umzusetzen,
7. Lagerkennzahlen zu ermitteln und auszuwerten,
8. den Warenbedarf zu ermitteln, Angebote unter Be
rücksichtigung von Preisen, Qualitäten und Kondi
tionen zu vergleichen und auszuwählen sowie die
Bestellung vorzubereiten,
360
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
9. die Logistikkette zu erläutern, Störungen des Be
stell- und Lieferprozesses oder Abweichungen von
den Qualitätsstandards zu bewerten und Maßnah
men vorzuschlagen,
10. Preise und Kosten zu kalkulieren sowie
11. die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu ermitteln
und zu analysieren und Maßnahmen zur Steigerung
des unternehmerischen Erfolges abzuleiten.
(2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen
sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bear
beiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
§ 42
Prüfungsbereich
,,Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Betriebliche Abläufe in der
Systemgastronomie" hat der Prüfling nachzuweisen,
dass er in der Lage ist,
1. die berufstypischen Aufgabenstellungen zu erfas
sen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu begrün
den sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege
aufzuzeigen und zu begründen,
2. betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichti
gung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher
Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und
auszuwerten,
§ 44
Gewichtung der
Prüfungsbereiche und Anforderungen
für das Bestehen der Abschlussprüfung
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei
che sind wie folgt zu gewichten:
1. ,,Produktion und Service"
mit 25 Prozent,
2. ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung,
Marketing und Warenlagerung"
mit 20 Prozent,
3. ,,Personal- und Warenwirtschaft
sowie Steuerung und Kontrolle
in der Systemgastronomie"
mit 20 Prozent,
4. ,,Betriebliche Abläufe
in der Systemgastronomie"
mit 25 Prozent sowie
5. ,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
mit 10 Prozent.
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die
Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung
einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 45 wie
folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit min
destens ,,ausreichend",
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ,,ausrei
chend",
3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit
mindestens ,,ausreichend" und
3. unternehmens-, gast- und mitarbeiterorientiert zu
handeln sowie
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ,,ungenü
gend".
4. Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu
berücksichtigen.
Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42
Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu
fassen.
(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind drei der
folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
1. Organisation, Prozesse und Standards in der Sys
temgastronomie,
2. Produkteinführung,
§ 45
Mündliche Ergänzungsprüfung
(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine
mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
3. Warenwirtschaft,
4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle und
5. Teamkommunikation und Personalaufgaben.
(3) Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Gebiete
zugrunde gelegt werden.
(4) Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzufüh
ren. Anschließend wird mit ihm ein auftragsbezogenes
Fachgespräch geführt.
(5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten.
Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs
tens 10 Minuten.
§ 43
Prüfungsbereich
,,Wirtschafts- und Sozialkunde"
(1) Im Prüfungsbereich ,,Wirtschafts- und Sozial
kunde" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der
Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft
liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
darzustellen und zu beurteilen.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der
Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche
gestellt worden ist:
a) ,,Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und
Warenlagerung",
b) ,,Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung
und Kontrolle in der Systemgastronomie" oder
c) ,,Wirtschafts- und Sozialkunde",
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als
mit ,,ausreichend" bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be
stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben
kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem
einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu
ten dauern.
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü
fungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das
Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver
hältnis 2 : 1 zu gewichten.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
361
dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem
Etikett zur Verfügung gestellt.
Inhalt der Zusatzqualifikation
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit
dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch
über die Arbeitsproben geführt.
(1) Über das in § 7 beschriebene Ausbildungs
berufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz
qualifikation Bar und Wein vereinbart werden.
(5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten.
Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs
tens 15 Minuten.
(2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in
Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten.
(6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan
den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens ,,aus
reichend" bewertet worden ist.
§ 47
Unterabschnitt 3
Prüfung der Zusatzqualifikation
Weitere Berufsausbildungen
§ 46
(1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder
der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus
zubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr
die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig
keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im
zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss
prüfung als gesonderte Prüfung statt.
(2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt
sich auf die in Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kennt
nisse und Fähigkeiten.
(3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der
Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur
fachgerecht zu lagern,
3. Lagerbestände zu kontrollieren,
4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu
stellen,
5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft,
Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er
läutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie
ren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu
servieren,
7. Weine fachgerecht zu servieren und
8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
(4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling
zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den
drei Zubereitungsverfahren geschüttelt, gerührt
und gebaut mit passenden Garnituren nach vor
gegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen
und anzurichten und
2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus
schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver
kosten, in passenden Gläsern auszuschenken und
die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern;
§ 48
Befreiung von Teil 1
der Abschlussprüfung und
Anrechnung von Ausbildungszeiten
Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
zur Fachkraft für Gastronomie nach § 18 Absatz 2 ist
1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Ab
schlussprüfung zum Fachmann für Systemgastrono
mie und zur Fachfrau für Systemgastronomie befreit
und
2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf
die Dauer der Berufsausbildung zum Fachmann für
Systemgastronomie und zur Fachfrau für System
gastronomie anzurechnen, wenn die Vertragspar
teien dies vereinbaren.
§ 49
Erwerb des Abschlusses
zur Fachkraft für Gastronomie
nach nichtbestandener Abschlussprüfung
zum Fachmann für Systemgastronomie und
zur Fachfrau für Systemgastronomie
Besteht der Prüfling die Prüfung nach § 44 nicht,
erwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zur Fach
kraft für Gastronomie nach Abschnitt 2, wenn
1. er in Teil 1 der Abschlussprüfung mindestens aus
reichende Prüfungsleistungen erbracht hat und
2. zusätzlich
a) die Ergebnisse der in Nummer 1 bezeichneten
Prüfung,
b) das Ergebnis im Prüfungsbereich ,,Gasterlebnis,
Verkaufsförderung, Marketing und Warenlage
rung" nach § 40 und
c) das Ergebnis im Prüfungsbereich ,,Wirtschaftsund Sozialkunde" nach § 43
die Anforderungen nach § 18 erfüllen.
362
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie
Abschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
3
1
Umgang mit Gästen und
Teammitgliedern,
Reflexion der eigenen Rolle
im Betrieb, Gestaltung
des Gasterlebnisses als
Gastgeber oder Gastgeberin
(§ 5 Absatz 2 Nummer 1)
a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten
betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen
Auswirkungen begründen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 12. 13. bis 24.
Monat
Monat
4
b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,
insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen
und die rechtlichen Vorgaben beachten
c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation be
rücksichtigen
d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins
besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge
setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver
halten sowie Feedback annehmen und reflektieren,
konstruktives Feedback geben
8
e) Gäste empfangen und deren Erwartungen und
Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und
Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung
der Erwartungen und Wünsche prüfen
f) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord
nen und angemessen reagieren
g) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst
leistungen und Produkten informieren und beraten
und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse
und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson
derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
h) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen
reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal
ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen
und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen
anwenden
i)
Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent
gegennehmen, einordnen und situationsbezogen
nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
j)
Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö
rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen;
Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
2
Annahme und Einlagerung
von Waren
(§ 5 Absatz 2 Nummer 2)
a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol
lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen
dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur
maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel
lungen mitwirken
b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun
gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und
des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität
und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen
die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
12
363
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 12. 13. bis 24.
Monat
Monat
3
c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der
rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor
gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der
Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung
technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be
triebsüblichen Maßnahmen einleiten
4
10
d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport
gutannahme sowie die Leergut- und die Transport
gutrückgabe dokumentieren
e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter Anwen
dung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend ein
lagern
f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor
schriften im Lager beachten, das Lager nach den
betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
3
Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 5 Absatz 2 Nummer 3)
a) Arbeitsaufgaben erfassen
b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich
tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und
Gerichten bedarfsgerecht auswählen
c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt
schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und
pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter
auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen
und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie
nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe
reiten
f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,
Verwendbarkeit und Allergene prüfen
g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte
nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen
dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung
von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von
Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der
Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens
mittelverschwendung
h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren
und anrichten sowie bei der Produktpräsentation
mitwirken
4
Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 5 Absatz 2 Nummer 4)
i)
Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards
fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich
keiten prüfen oder entsorgen
j)
die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be
werten und optimieren
a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini
gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen
für das Gasterlebnis erläutern
b) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen
unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in
Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen
und dokumentieren
14
364
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 12. 13. bis 24.
Monat
Monat
3
c) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre
Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be
darf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die
betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen
4
8
d) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus
wählen und in ausreichender Menge bereitstellen
sowie fachgerecht pflegen und reinigen
e) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte
Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor
schriften und von Umweltaspekten durchführen
5
Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 5 Absatz 2 Nummer 5)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung
anlassbezogen vorbereiten und die erforderlichen
Betriebsmittel bereitstellen
b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
8
c) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus
schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach
den betrieblichen Vorgaben zubereiten
d) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach
der betrieblichen Serviceform durchführen
12
e) das betriebliche Kassensystem bedienen
6
Unterstützung verkaufs
fördernder Maßnahmen
(§ 5 Absatz 2 Nummer 6)
a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins
besondere im Gastkontakt, umsetzen
b) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe
dekorieren
c) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik
und Temperatur für die Atmosphäre und das Gast
erlebnis beachten
12
d) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz
geeigneter Werbemittel und Werbeträger und digita
ler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Restaurant
service
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 12. 13. bis 24.
Monat
Monat
3
Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 5 Absatz 3 Nummer 1)
a) Gasträume anlass-, saison- und themenbezogen
herrichten und Vor- und Nacharbeiten ausführen
Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 5 Absatz 3 Nummer 1)
a) Reservierungen nach betrieblichen Vorgaben ent
gegennehmen, bearbeiten und ausführen
b) betriebliche Textilien und Materialien auf verwen
dungsfähigen Zustand prüfen und geeignete Maß
nahmen zur Reinigung und Pflege ergreifen, dabei
insbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressour
censchonung berücksichtigen
b) bei internen Service- und Menübesprechungen mit
wirken
4
4
365
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 12. 13. bis 24.
Monat
Monat
3
4
c) Gasträume anlassbezogen und entsprechend dem
gastronomischen Angebot vorbereiten, insbeson
dere Tische unter Verwendung von Dekorationsele
menten nach den betrieblichen Vorgaben eindecken
d) Gäste nach den betrieblichen Standards empfangen
und platzieren
e) Gäste über das betriebliche Angebot an Speisen,
Gerichten und Getränken unter Berücksichtigung
gängiger Ernährungsformen sowie von Inhaltsstof
fen und Allergenen beraten
12
f) Produkte und Dienstleistungen den Gästen aktiv
anbieten und Zusatzverkäufe tätigen
g) Speisen, Gerichte und Getränke unter Berücksichti
gung des Serviceablaufs servieren und ausheben,
dabei mit den Gästen kommunizieren
h) Gästerückmeldungen entgegennehmen und nach
den betrieblichen Vorgaben bearbeiten
i)
die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kas
sieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln
und dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme
von Zahlungsmitteln anwenden
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Systemgastro
nomie
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
1
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 12. 13. bis 24.
Monat
Monat
Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 5 Absatz 3 Nummer 2)
3
4
a) die Bedeutung von markenweiten Standards in der
systemgastronomischen Produktion einordnen und
ihre Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit erläutern
b) Maschinen und Geräte nach den markenspezifi
schen Produktionsstandards prüfen, einstellen und
die Ergebnisse der Prüfung dokumentieren
c) Standards und Rezepturen bei der Zubereitung, bei
der Fertigstellung und beim Anrichten von system
gastronomischen Produkten umsetzen
d) bei der Zwischenlagerung von Produkten für die
Weiterverarbeitung die markenspezifischen Stan
dards, insbesondere für Haltezeiten und Kerntempe
raturen, berücksichtigen
e) Rohstoffe, Zwischenprodukte und Endprodukte auf
ihre Beschaffenheit und Qualität im Hinblick auf die
markenweiten Standards prüfen und die Prüfergeb
nisse dokumentieren
f) zubereitete Produkte verkaufsfördernd und nach
den markenspezifischen Standards präsentieren
oder für die Mitnahme, den Außer-Haus-Verkauf
oder die Lieferung vorbereiten und verpacken
8
366
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 12. 13. bis 24.
Monat
Monat
3
4
g) Bestellungen vor der Abgabe auf Vollständigkeit
und Richtigkeit im Rahmen der markenspezifischen
Qualitätssicherung prüfen
h) mit dem Service oder den Beteiligten am Liefer
prozess zur Sicherstellung von Markenstandards
und Gästewünschen kooperieren
2
Umgang mit Gästen
(§ 5 Absatz 3 Nummer 2)
a) die Bedeutung von markenweiten Standards beim
Umgang mit Gästen einordnen und ihre Auswirkun
gen auf die eigene Tätigkeit erläutern
b) die analogen oder digitalen Bestellsysteme des
Betriebes erklären und die Gäste gastorientiert und
verkaufsfördernd beraten
c) zum Produktsortiment des Betriebes, auch unter
Berücksichtigung von Ernährungsformen und Er
nährungstrends, gastorientiert und verkaufsfördernd
beraten
d) betriebliche Informationen über Inhaltsstoffe, Zu
satzstoffe und Allergene der angebotenen Produkte
den Gästen übermitteln und erläutern
8
e) die im System eingesetzten Qualitäts- und Güte
siegel erklären
f) Zusatzleistungen nach
Standards anbieten
den
markenspezifischen
g) das markenspezifische Reklamationsmanagement
anwenden
h) beim Service die markenspezifischen Standards
anwenden
i)
analoge und digitale Bezahlsysteme nutzen und den
Gästen deren Bedienung erklären
Abschnitt D: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
1
Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 5 Absatz 4 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge
schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver
hältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht
lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
367
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge
werkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be
ruflichen Weiterentwicklung erläutern
2
Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 5 Absatz 4 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
kennen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu
tern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere,
auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen
den
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
3
Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 5 Absatz 4 Nummer 3)
während
der gesamten
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be Ausbildung
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter
entwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so
zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres
satengerecht kommunizieren
4
Digitalisierte Arbeitswelt
(§ 5 Absatz 4 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
368
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi
zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb
nisse dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio
nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei
tenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei
che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,
bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge
sellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 12. 13. bis 24.
Monat
Monat
5
Durchführung von
Hygienemaßnahmen
(§ 5 Absatz 4 Nummer 5)
a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,
Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeitsund Gesundheitsschutz anwenden
b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb
liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCPKonzept, umsetzen
c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter
Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus
wählen und ökonomisch einsetzen
e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht
beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten
4
369
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Anlage 2
(zu § 4 Absatz 2)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
1 Umgang mit Gästen und
Teammitgliedern,
Reflexion der eigenen Rolle
im Betrieb, Gestaltung
des Gasterlebnisses als
Gastgeber oder Gastgeberin
(§ 6 Absatz 2 Nummer 1)
3
4
a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten be
triebsangemessen gestalten und die jeweiligen Aus
wirkungen begründen
b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,
insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen
und die rechtlichen Vorgaben beachten
c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück
sichtigen
d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins
besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge
setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver
halten sowie Feedback annehmen und reflektieren,
konstruktives Feedback geben
e) Gäste empfangen und deren Erwartungen und
Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und
Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung
der Erwartungen und Wünsche prüfen
f) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord
nen und angemessen reagieren
g) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst
leistungen und Produkten informieren und beraten
und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse
und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson
derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
h) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen
reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal
ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen
und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen
anwenden
i)
Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent
gegennehmen, einordnen und situationsbezogen
nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
j)
Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö
rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen;
Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
2 Annahme und Einlagerung
von Waren
(§ 6 Absatz 2 Nummer 2)
a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol
lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen
dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur
maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel
lungen mitwirken
20
370
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun
gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und
des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität
und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen
die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der
rechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor
gaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der
Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung
technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be
triebsüblichen Maßnahmen einleiten
10
d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport
gutannahme sowie die Leergut- und die Transport
gutrückgabe dokumentieren
e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An
wendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend
einlagern
f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor
schriften im Lager beachten, das Lager nach den
betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
3 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 6 Absatz 2 Nummer 3)
a) Arbeitsaufgaben erfassen
b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich
tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und
Gerichten bedarfsgerecht auswählen
c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt
schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und
pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter
auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen
und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie
nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe
reiten
f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,
Verwendbarkeit und Allergene prüfen
g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte
nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen
dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung
von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von
Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der
Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens
mittelverschwendung
h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren
und anrichten sowie bei der Produktpräsentation
mitwirken
i)
Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards
fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich
keiten prüfen oder entsorgen
j)
die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be
werten und optimieren
14
371
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
4 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 6 Absatz 2 Nummer 4)
3
4
a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini
gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen
für das Gasterlebnis erläutern
b) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen
unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in
Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen
und dokumentieren
c) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre
Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be
darf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die
betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen
8
d) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus
wählen und in ausreichender Menge bereitstellen
sowie fachgerecht pflegen und reinigen
e) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte
Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor
schriften und von Umweltaspekten durchführen
5 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 6 Absatz 2 Nummer 5)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung an
lassbezogen vorbereiten und die erforderlichen
Betriebsmittel bereitstellen
b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
c) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus
schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach
den betrieblichen Vorgaben zubereiten
20
d) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach
der betrieblichen Serviceform durchführen
e) das betriebliche Kassensystem bedienen
6 Unterstützung verkaufs
fördernder Maßnahmen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 6)
a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins
besondere im Gastkontakt, umsetzen
2
b) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe
dekorieren
c) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik
und Temperatur für die Atmosphäre und das Gast
erlebnis beachten
10
d) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz
geeigneter Werbemittel und Werbeträger und digita
ler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
7 Herrichten und Pflegen
von Gasträumen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 7)
a) das Reinigen und Pflegen sowie das anlass-, saisonund themenbezogene Herrichten von Gast- und
Eventräumen planen und durchführen
b) Bestuhlung und Gestaltung von Eventräumen planen
und umsetzen
c) betriebliche Textilien und Materialien auf verwen
dungsfähigen Zustand prüfen, geeignete Maßnah
men zur Reinigung und zur Pflege ergreifen und
dabei insbesondere Werterhaltung, Hygiene und
Ressourcenschonung beachten
4
372
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
d) den Zustand von Geräten, Maschinen und Ge
brauchsgütern kontrollieren und die Wartung von
Geräten und Maschinen sowie die Instandsetzung
von Gebrauchsgütern nach den betrieblichen Vor
gaben veranlassen
e) den Beschaffungsbedarf von Gebrauchs- und Ver
brauchsgütern ermitteln und an der Auswahl unter
Berücksichtigung qualitativer, ökonomischer und
ökologischer Aspekte mitwirken
8 Betreuung und
Beratung von und
Kommunikation mit Gästen,
Verkauf von Produkten und
Dienstleistungen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 8)
a) Speisen, Gerichte, Getränke und Dienstleistungen
den Gästen aktiv anbieten und Zusatzverkäufe täti
gen, dabei insbesondere regionale oder saisonale
Spezialitäten herausstellen
b) Speisen, Gerichte und Getränke geschmacklich be
schreiben und deren Herkunft, Beschaffenheit und
Zubereitung den Gästen erklären
c) Gäste über Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe
der angebotenen Speisen, Gerichte und Getränke
informieren und unter Berücksichtigung von Unver
träglichkeiten, besonderen Ernährungsformen und
Trends beraten sowie Alternativen anbieten
4
d) Gäste unter Berücksichtigung der Menükunde zu
Speisefolgen beraten und hierzu korrespondierende
Getränke empfehlen
e) Gästerückmeldungen, insbesondere Reklamationen,
entgegennehmen, einordnen, situationsbezogen da
rauf reagieren und eigenständige Lösungsvorschläge
aufzeigen
f) einfache Verkaufsgespräche in einer Fremdsprache
führen
9 Wahrnehmung von
Aufgaben an der Bar und
am Getränkebuffet
(§ 6 Absatz 2 Nummer 9)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung gast
orientiert und anlassbezogen vorbereiten, die erfor
derlichen Getränke und Zutaten bereitstellen sowie
Garnituren herstellen
b) bei Betriebsöffnung und -schließung Warenbe
stände prüfen und dokumentieren sowie Fehlbe
stände ermitteln
c) bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch
Eigenverbrauch, Bruch, Verderb, Schwund und
Diebstahl, die betriebsüblichen Maßnahmen ein
leiten
d) mit Gästen kommunizieren und durch aktive Bera
tung das Gasterlebnis gestalten, nichtalkoholische
Getränke, insbesondere Wasser, Limonaden und
Säfte sowie Bierspezialitäten den Gästen aktiv an
bieten, erläutern und empfehlen
e) Weine und Schaumweine sowie Spirituosen den
Gästen aktiv anbieten und empfehlen, dabei die
Herkunft der Getränke erklären sowie diese senso
risch, insbesondere geschmacklich, beschreiben
f) Mischgetränke, insbesondere klassische Cocktails
und Trendcocktails, den Gästen aktiv anbieten,
erklären und unter Anwendung entsprechender
Arbeitstechniken nach Rezepturen herstellen
8
373
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
g) Heiß- und Kaltgetränke, insbesondere Kaffee- und
Teespezialitäten, den Gästen aktiv anbieten, erklären
und unter Anwendung entsprechender Arbeitstech
niken nach Rezepturen herstellen
h) beim Getränkeservice passende Gläser einsetzen
und empfohlene Trinktemperaturen gewährleisten
i)
10 Bedienung von
Reservierungs- und Kassen
systemen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 10)
den Arbeitsbereich, die Geräte und die Arbeitsmittel
unter Berücksichtigung der hygienischen und be
trieblichen Vorgaben organisieren und reinigen
a) Reservierungen unter Nutzung verschiedener Kom
munikationskanäle entgegennehmen, bearbeiten
und ausführen
b) Stations- und Tischpläne erstellen und die erforder
liche Anzahl an Plätzen ermitteln
c) Rechnungen und Belege nach den rechtlichen Vor
gaben erstellen
d) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kas
sieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln
und dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme
von Zahlungsmitteln anwenden
6
e) den eigenen Kassenabschlag erstellen, Einnahmen
und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassen
differenzen ermitteln
11 Planung und Koordinierung
von Serviceabläufen
(§ 6 Absatz 2 Nummer 11)
a) Vor- und Nacharbeiten, insbesondere für den Ser
viceablauf, planen und ausführen
b) Gasträume anlassbezogen vorbereiten, insbeson
dere Tische unter Verwendung von Dekorations
elementen eindecken
c) die Gastgeberfunktion wahrnehmen, Gäste willkom
men heißen und nach den betrieblichen Standards
platzieren
d) Bestellungen entgegennehmen, dabei gast- und
unternehmensorientiert beraten sowie Bestellungen
nach den betrieblichen Vorgaben elektronisch er
fassen und weitergeben
6
e) den Serviceablauf der Gasttische planen und koor
dinieren
f) Belastungssituationen im Service bewältigen und
Handlungsstrategien für den Umgang mit Gästen
anwenden
g) das eigene Verhalten auf der Grundlage von Arbeits
ergebnissen und Gästerückmeldungen reflektieren
und weiterentwickeln
12 Servicearbeiten am Tisch
des Gastes
(§ 6 Absatz 2 Nummer 12)
a) Speisen und Getränke präsentieren, servieren und
ausheben, dabei mit den Gästen kommunizieren
b) Mehrgangmenüs servieren, dabei klassische Servier
arten anlassbezogen anwenden und insbesondere
Speisen vorlegen
c) Fleischteile tranchieren und Fische filetieren
d) Weiß-, Rosé-, Rot- und Schaumweine fachgerecht
servieren
e) Rotweine dekantieren
8
374
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
13 Konzeption von
Veranstaltungen, Tagungen
und Banketts
(§ 6 Absatz 2 Nummer 13)
3
4
a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, vorbe
reiten, gast- und unternehmensorientiert führen und
nachbereiten
b) Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von
Räumen den Gästewünschen entsprechend und
nach den betrieblichen Vorgaben planen und an
bieten
c) anlassbezogen Speisen und Getränke sowie deren
Präsentationsformen empfehlen
d) den Gästen zusätzliche Dienstleistungen, insbeson
dere Dekoration, Technik, Musik oder Rahmen
programme, anbieten und bei der Auswahl beraten
8
e) bei der Auswahl und Planung der technischen Aus
stattung nach den betrieblichen Vorgaben mitwirken
f) Angebote für Eigen- und Fremdleistungen einholen,
vergleichen und koordinieren
g) Angebote unter Berücksichtigung der Geschäfts
bedingungen und der geltenden Rechtsvorschriften
kalkulieren, ausarbeiten und abwickeln, Schrift
verkehr führen und Verträge unterschriftsreif vorbe
reiten
14 Organisation von
Veranstaltungen, Tagungen
und Banketts
(§ 6 Absatz 2 Nummer 14)
a) interne und externe Abläufe planen sowie mit Küche,
Service und weiteren internen und externen beteilig
ten Bereichen abstimmen
b) Veranstaltungspläne, einschließlich Arbeitsabläufe
und -anweisungen sowie Speisen- und Getränke
folge mit Preisangaben erstellen und diese intern
und extern kommunizieren
8
c) Räume entsprechend der Veranstaltung gestalten,
Tische stellen, eindecken und dekorieren sowie
Menükarten erstellen und Gästeinformationen prä
sentieren
15 Durchführung von
Veranstaltungen, Tagungen
und Banketts
(§ 6 Absatz 2 Nummer 15)
a) Veranstaltungen begleiten und deren erfolgreichen
Ablauf als Team- und Schnittstellenaufgabe gewähr
leisten
b) die zeitliche und personelle Serviceeinteilung tages
aktuell anpassen
c) interne Service- und Menübesprechungen vorbe
reiten
d) den zeitlich abgestimmten, fachgerechten Veran
staltungsservice, insbesondere Bankettservice,
durchführen und koordinieren
e) das eigene Handeln im Arbeitsprozess im Hinblick
auf die Belange der Gäste und den Erfolg der Ver
anstaltung reflektieren und anpassen
f) Feedback der Gäste einholen, erfassen, bei der Aus
wertung der Veranstaltung berücksichtigen und Ver
besserungsmaßnahmen ableiten
g) bei der Erstellung von Gästerechnungen sowie der
internen Nachkalkulation von Veranstaltungen mit
wirken
8
375
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
16 Anleitung und Führung von
Mitarbeitenden
(§ 6 Absatz 2 Nummer 16)
3
4
a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen
dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im
Team einstellen und konstruktiv Feedback geben
b) Mitarbeitende aufgabenbezogen und teamorientiert
anleiten und motivieren sowie deren Arbeitsergeb
nisse reflektieren
c) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung
vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens
auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek
tieren
d) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht
lichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku
mentieren
8
e) an der Planung, Durchführung und Nachbereitung
von Mitarbeitergesprächen mitwirken
f) an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
g) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit
Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch
führen
h) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und
Belehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und
Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein
leiten
i)
Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili
sieren
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
1
Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 6 Absatz 3 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge
schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver
hältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht
lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge
werkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
376
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be
ruflichen Weiterentwicklung erläutern
2
Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 6 Absatz 3 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
kennen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu
tern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere,
auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen
den
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
3
Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 6 Absatz 3 Nummer 3)
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
während
der gesamten
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be Ausbildung
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterent
wicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so
zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres
satengerecht kommunizieren
4
Digitalisierte Arbeitswelt
(§ 6 Absatz 3 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi
zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb
nisse dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
377
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio
nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei
tenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei
che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,
bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge
sellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
5
Durchführung von
Hygienemaßnahmen
(§ 6 Absatz 3 Nummer 5)
a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,
Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeitsund Gesundheitsschutz anwenden
b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb
liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCPKonzept, umsetzen
c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter
Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus
wählen und ökonomisch einsetzen
e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht
beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten
4
378
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Anlage 3
(zu § 4 Absatz 3)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie
und zur Fachfrau für Systemgastronomie
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
1 Umgang mit Gästen und
Teammitgliedern,
Reflexion der eigenen Rolle
im Betrieb, Gestaltung
des Gasterlebnisses als
Gastgeber oder Gastgeberin
(§ 7 Absatz 2 Nummer 1)
3
4
a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten be
triebsangemessen gestalten und die jeweiligen Aus
wirkungen begründen
b) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,
insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen
und die rechtlichen Vorgaben beachten
c) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im
Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück
sichtigen
d) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins
besondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge
setzten, reflektieren und sich teamorientiert ver
halten sowie Feedback annehmen und reflektieren,
konstruktiv Feedback geben
e) Gäste empfangen und deren Erwartungen und
Wünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und
Dienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der
Erwartungen und Wünsche prüfen
f) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord
nen und angemessen reagieren
g) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst
leistungen und Produkten informieren und beraten,
und dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse
und Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson
derheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung
h) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen
reflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal
ten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen
und dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen
anwenden
i)
Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent
gegennehmen, einordnen und situationsbezogen
nach den betrieblichen Vorgaben reagieren
j)
Ursachen von Konflikten und Kommunikations
störungen erkennen und zu deren Lösung beitragen;
Konfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden
k) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
2 Annahme und Einlagerung
von Waren
(§ 7 Absatz 2 Nummer 2)
a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol
lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen
dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur
maßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel
lungen mitwirken
20
379
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
4
b) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun
gen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und
des Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität
und sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen
die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
c) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der
rechtlichen Bestimmungen sowie der betrieblichen
Vorgaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung
der Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nut
zung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die
betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
10
d) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport
gutannahme sowie die Leergut- und die Transport
gutrückgabe dokumentieren
e) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An
wendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend
einlagern
f) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor
schriften im Lager beachten, das Lager nach den
betrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen
3 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
in der Küche oder
in der Produktion
(§ 7 Absatz 2 Nummer 3)
a) Arbeitsaufgaben erfassen
b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich
tigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und
Gerichten bedarfsgerecht auswählen
c) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen
d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt
schaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und
pflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter
auf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen
und die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten
e) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie
nischen und ergonomischen Anforderungen vorbe
reiten
f) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,
Verwendbarkeit und Allergene prüfen
g) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte
nach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen
dung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung
von Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von
Ernährungsformen, der Hygienevorschriften, der
Wirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens
mittelverschwendung
h) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren
und anrichten sowie bei der Produktpräsentation
mitwirken
i)
Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards
fachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich
keiten prüfen oder entsorgen
j)
die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be
werten und optimieren
14
380
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
4 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Wirtschaftsdienst
(§ 7 Absatz 2 Nummer 4)
3
4
a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini
gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen
für das Gasterlebnis erläutern
b) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen
unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in
Gast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen
und dokumentieren
c) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre
Nutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be
darf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die
betriebsüblichen Maßnahmen ergreifen
8
d) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere
Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus
wählen und in ausreichender Menge bereitstellen
sowie fachgerecht pflegen und reinigen
e) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte
Abfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor
schriften und von Umweltaspekten durchführen
5 Wahrnehmung der
grundlegenden Aufgaben
im Service
(§ 7 Absatz 2 Nummer 5)
a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung an
lassbezogen vorbereiten und die erforderlichen
Betriebsmittel bereitstellen
b) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
c) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus
schenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach
den betrieblichen Vorgaben zubereiten
20
d) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach
der betrieblichen Serviceform durchführen
e) das betriebliche Kassensystem bedienen
6 Unterstützung verkaufs
fördernder Maßnahmen
(§ 7 Absatz 2 Nummer 6)
a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins
besondere im Gastkontakt, umsetzen
2
b) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe
dekorieren
c) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik
und Temperatur für die Atmosphäre und das Gast
erlebnis beachten
d) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz
geeigneter Werbemittel und -träger und digitaler
Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
7 Produktzubereitung
(§ 7 Absatz 2 Nummer 7)
a) die Bedeutung von markenweiten Standards in der
systemgastronomischen Produktion und ihre Aus
wirkungen auf die eigene Tätigkeit einordnen sowie
die Arbeitsabläufe und die Aufgabenverteilung im
Team planen, umsetzen und reflektieren
b) Maschinen und Geräte nach den Produktionsstan
dards regelmäßig prüfen, einstellen und die Ergeb
nisse der Prüfung dokumentieren
c) Standards und Rezepturen bei der Zubereitung, bei
der Fertigstellung und beim Anrichten von system
gastronomischen Produkten umsetzen, die Umset
zung kontrollieren und bei Abweichungen Maßnah
men einleiten
10
381
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
d) die bedarfs- und umsatzorientierte Zwischenlage
rung von Produkten für die Weiterverarbeitung nach
den markenspezifischen Standards, insbesondere
unter Berücksichtigung von Haltezeiten und Kern
temperaturen, planen, umsetzen, organisieren und
kontrollieren
e) Rohstoffe, Zwischenprodukte und Endprodukte auf
ihre Beschaffenheit und Qualität im Hinblick auf die
markenweiten Standards prüfen, die Prüfergebnisse
dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen
einleiten
4
6
f) zubereitete Produkte verkaufsfördernd und nach
den systemgastronomischen Standards präsentie
ren oder für die Mitnahme, den Außer-Haus-Verkauf
oder die Lieferung vorbereiten und verpacken, Pro
zesse der Präsentation, Verpackung oder Lieferung
steuern und kontrollieren
g) Bestellungen vor der Abgabe im Rahmen der sys
temgastronomischen Qualitätssicherung prüfen, bei
Abweichungen Maßnahmen ergreifen und die Ergeb
nisse kontrollieren
h) mit dem Service oder den Beteiligten am Liefer
prozess zur Sicherstellung von Markenstandards
und zur Erfüllung von Gästewünschen kooperieren
8 Betreuung und Beratung
von Gästen,
Verkauf von Produkten und
Dienstleistungen sowie
Reklamationsmanagement
(§ 7 Absatz 2 Nummer 8)
a) die Bedeutung von systemgastronomischen Stan
dards beim Umgang mit den Gästen einordnen, ihre
Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit erläutern so
wie die Arbeitsabläufe und die Aufgabenverteilung
im Team planen, umsetzen, reflektieren und Verbes
serungen vorschlagen
b) die analogen oder digitalen Bestellsysteme des Be
triebes erklären und die Gäste serviceorientiert und
verkaufsfördernd beraten
c) zum Produktsortiment des Betriebes, auch unter
Berücksichtigung von Ernährungsformen und Er
nährungstrends, gastorientiert und verkaufsfördernd
beraten
d) betriebliche Informationen über Inhaltsstoffe, Zusatz
stoffe und Allergene entsprechend dem aktuellen
Produktsortiment für das Team bereithalten und
den Gästen erläutern
e) die im System eingesetzten Qualitäts- und Güte
siegel dem Team und den Gästen erklären
f) systemgastronomische Konzepte für den Verkauf
von Zusatzleistungen im Betrieb teamorientiert um
setzen
g) das Reklamationsmanagement umsetzen, dabei Ur
sachen für Gästereaktionen, insbesondere Reklama
tionen, ermitteln, betriebliche Maßnahmen ergreifen
und die Ergebnisse dokumentieren
h) Bezahlsysteme in Betrieb nehmen, auf Aktualisie
rungen prüfen und nutzen sowie dem Team und den
Gästen die Bedienung der Bezahlsysteme erklären
6
382
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
3
i)
9 Systemorganisation und
Systemmanagement
(§ 7 Absatz 2 Nummer 9)
4
Serviceprozesse, insbesondere unter Berücksich
tigung der markenspezifischen Vorgaben, des
Dienstplans, des Gästeaufkommens sowie der
Verfügbarkeit von Produkten und Betriebsmitteln,
organisieren, nachbereiten, bewerten und anpassen
a) markenspezifische Gastronomiekonzepte unter Be
rücksichtigung der betrieblichen Zusammenhänge,
der Prozessabläufe und der strategischen Ausrich
tung von anderen gastronomischen Konzepten und
Segmenten abgrenzen
b) Arbeitsabläufe planen, steuern, kontrollieren und
dokumentieren sowie unter Berücksichtigung der
markenspezifischen Standards optimieren
c) betriebliche Abläufe mithilfe von Checklisten erfas
sen und auswerten
d) die Einhaltung der markenspezifischen Standards im
Rahmen des betrieblichen Qualitätsmanagements
prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
12
e) Maßnahmen des betrieblichen Hygiene-Manage
ments unter Beachtung der rechtlichen Regelungen
und der markenspezifischen Standards planen so
wie deren Einhaltung kontrollieren
f) Informations- und Kommunikationswege im Rah
men der Aufbauorganisation des Unternehmens zur
Optimierung von Abläufen nutzen
g) den Zustand von Geräten, Maschinen und
brauchsgütern kontrollieren, die Wartung von
räten und Maschinen sowie die Instandsetzung
Gebrauchsgütern veranlassen und den Einsatz
Wartungsfirmen koordinieren
10 Warenwirtschaft
(§ 7 Absatz 2 Nummer 10)
Ge
Ge
von
von
a) die betriebliche Lagerhaltung und deren Arbeits
abläufe unter Nutzung des betrieblichen Warenwirt
schaftssystems organisieren
b) das betriebliche Warenwirtschaftssystem pflegen
und anwenden
c) das systemgastronomische Konzept zur Lager
haltung auf betrieblicher Ebene umsetzen und auf
Einhaltung überprüfen
d) Lagerkennzahlen ermitteln und auswerten
e) Bestandsveränderungen und Abweichungen von
den Sollbeständen erfassen und die erforderlichen
Korrekturen durchführen
f) den Warenbedarf unter Berücksichtigung des
Gästeaufkommens, des Umsatzes und des Waren
bestands sowie eines ökonomisch und ökologisch
nachhaltigen Einsatzes ermitteln
g) Angebote anlassbezogen einholen und unter Be
rücksichtigung von Preisen, Qualitäten und Kondi
tionen vergleichen und auswählen
h) Bestellungen durchführen
i)
die Logistikkette erläutern, Störungen des Bestell
ablaufs in der Logistikkette erfassen und bei Störun
gen Maßnahmen einleiten
8
383
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
11 Umsetzung von
Personalprozessen
(§ 7 Absatz 2 Nummer 11)
3
4
a) beim Aufbau der Arbeitgebermarke mitwirken und
die Umsetzung der Markenstandards, insbesondere
bei der Personalgewinnung und der Personalbin
dung, begleiten
b) den Personalbedarf ermitteln und bei der Personal
bedarfsplanung mitwirken
c) bei der Personalbeschaffung mitwirken
d) den Personaleinsatz planen, Dienstpläne gemäß den
betrieblichen und den rechtlichen Vorgaben erstellen
und Arbeitszeiten dokumentieren
e) Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendi
gung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen
bearbeiten
8
f) Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten,
insbesondere Urlaubs- und Krankheitszeiten, bear
beiten
g) Personaldaten unter Einhaltung der rechtlichen und
der betrieblichen Vorgaben verwalten
h) die arbeits-, sozial-, tarif- und steuerrechtlichen Vor
gaben bei der Personalplanung und der Personal
verwaltung einhalten
12 Personalführung und
-entwicklung
(§ 7 Absatz 2 Nummer 12)
a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen
dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im
Team einstellen und dies bei der Mitarbeiterführung
und Personalentwicklung berücksichtigen
b) bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung
von Mitarbeitergesprächen mitwirken
c) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung
vermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens
auf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek
tieren
d) Mitarbeitende nach den systemgastronomischen
Vorgaben einarbeiten und ziel- und teamorientiert
anleiten und motivieren und deren Arbeitsergeb
nisse reflektieren
e) bei der Planung und Auswertung von Trainings- und
Schulungsmaßnahmen mitwirken und die Maßnah
men im Betrieb organisieren und durchführen
f) Personalentwicklungsmaßnahmen analysieren und
die Ergebnisse bewerten
g) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit
Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch
führen
h) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be
lehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und
Arbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein
leiten
i)
Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili
sieren
j)
die arbeits- und tarifrechtlichen Vorgaben bei der
Personalführung und -entwicklung einhalten
8
384
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
1
2
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
13 Durchführung von
Marketingaktivitäten
(§ 7 Absatz 2 Nummer 13)
3
4
a) Ergebnisse von Marktbeobachtungen und -analysen
für betriebliche Marketingaktivitäten nutzen und
dabei Gästebedürfnisse beachten
b) markenweite analoge und digitale Marketingmaß
nahmen umsetzen
8
c) betriebliche Marketingmaßnahmen, insbesondere
Gästebindungsprogramme und Werbemaßnahmen,
erarbeiten, planen, umsetzen und auswerten
d) Maßnahmen der Verkaufssteuerung und Verkaufs
förderung, insbesondere Aktionen, planen, durch
führen und auswerten
14 Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle sowie
unternehmerisches Handeln
(§ 7 Absatz 2 Nummer 14)
a) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie
denheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und
Handlungen berücksichtigen
b) Arbeiten wirtschaftlich und gastorientiert durch
führen und dadurch zum erfolgreichen unternehme
rischen Handeln beitragen
c) Einnahmen abrechnen sowie Abrechnungssysteme
auswerten und pflegen
d) Belege und Rechnungen prüfen und zur Bearbeitung
und Archivierung weiterleiten
e) die Warenbestände im Warenwirtschaftssystem er
fassen und auswerten
f) Auswirkungen unterschiedlicher Kalkulationsfaktoren
für die Preisgestaltung beurteilen und Berechnungen
für Bezugs- und Preiskalkulation durchführen
12
g) aus der betrieblichen Kosten- und Leistungsrech
nung Kennzahlen ableiten sowie Maßnahmen zur
Steigerung des betrieblichen Erfolgs entwickeln,
vorschlagen und umsetzen
h) betriebliche Abläufe steuern und kontrollieren
i)
mit Lieferanten und Dienstleistern zusammenarbei
ten, deren Leistungserfüllung, insbesondere im Hin
blick auf die Einhaltung von Vertrags- und Zahlungs
bedingungen, kontrollieren und bei Abweichungen
betriebsübliche Maßnahmen einleiten
j)
betriebsübliche elektronische Datenverarbeitungs
programme, insbesondere für Tabellenkalkulation,
Präsentation, Textverarbeitung, Dateiablage und
Kommunikation, aufgabenbezogen auswählen und
anwenden
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
1
Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 7 Absatz 3 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge
schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver
hältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
385
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht
lichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge
werkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be
ruflichen Weiterentwicklung erläutern
2
Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 7 Absatz 3 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
kennen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und be
urteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu
tern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere,
auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen
den
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
3
Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 7 Absatz 3 Nummer 3)
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
während
Brandbekämpfung ergreifen
der gesamten
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be Ausbildung
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter
entwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so
zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen
des Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres
satengerecht kommunizieren
386
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Zuordnung
1
2
3
4
4
Digitalisierte Arbeitswelt
(§ 7 Absatz 3 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi
zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb
nisse dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio
nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei
tenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei
che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,
bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge
sellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18. 19. bis 36.
Monat
Monat
5
Durchführung von
Hygienemaßnahmen
(§ 7 Absatz 3 Nummer 5)
a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,
Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeitsund Gesundheitsschutz anwenden
b) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb
liche Hygienekonzept, insbesondere das HACCPKonzept, umsetzen
c) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten
d) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter
Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus
wählen und ökonomisch einsetzen
e) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht
beachten und die Beschäftigungsverbote einhalten
4
387
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Anlage 4
(zu § 31 Absatz 2 und zu § 46 Absatz 2)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
in der Zusatzqualifikation Bar und Wein
Lfd.
Nr.
Teil der
Zusatzqualifikation
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
1
2
3
4
1
Arbeiten an der Bar
a) die Betriebsabläufe an der Bar organisieren, unter
Berücksichtigung der Arbeitssicherheit sowie des
Gesundheits- und Jugendschutzes
b) vor- und nachbereitende Arbeiten zur Sicherstellung
des Barbetriebes durchführen
c) produktspezifische Gefäße, insbesondere Gläser,
unterscheiden und im Gästebereich bereitstellen
d) Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren
sowie Waren nach den betrieblichen Vorgaben an
fordern
e) Getränke fachgerecht lagern, insbesondere unter
Beachtung der empfohlenen Trinktemperaturen
f) mit Gästen kommunizieren und Getränke unter Be
rücksichtigung von Gästewünschen und produktspezifischen Merkmalen empfehlen
g) Fachbegriffe der Bar anwenden
h) Getränkeangebote anlassbezogen zusammenstellen,
dabei aktuelle Trends aufgreifen und eine Getränke
karte erstellen
2
Produktkompetenz
Longdrinks, Cocktails und
Spirituosen
a) Longdrinks und Cocktails nach klassischen Rezeptu
ren sowie Trendcocktails jeweils mit Garnituren und
unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken
und Hilfsmittel herstellen und in passenden Gläsern
servieren
b) Longdrinks und Cocktails nach eigenen Rezepturen
gastorientiert entwickeln, verkosten, herstellen und
kalkulieren
c) Spirituosen, insbesondere Liköre und Destillate, den
Gästen aktiv anbieten, die Herkunft, die Inhaltsstoffe
und die Herstellung erklären und die Spirituosen in
passenden Gläsern servieren
d) Getränkeangebot, insbesondere Longdrinks und
Cocktails, für Veranstaltungen planen und zusam
menstellen
3
Produktkompetenz Wein
a) weiße und rote Rebsorten ihren Hauptanbaugebieten
zuordnen
b) Produktkategorien unterscheiden,
Wein, Sekt, Schaum- und Süßwein
insbesondere
c) Weine, Sekt, Schaum- und Süßweine verkosten,
nach Qualität und Typizität unterscheiden sowie Her
stellung und Geschmack erklären
d) unterschiedliche Formen des Weinservice entspre
chend dem angebotenen Wein durchführen und
den Gästen erklären
e) in Abhängigkeit von der Serviceform und dem ange
botenen Wein die Verwendung passender Gläser
und die empfohlene Trinktemperatur gewährleisten
8
388
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ver
ordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998
(BGBl. I S. 351) außer Kraft.
Berlin, den 9. März 2022
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Klimaschutz
In Vertretung
Sven Giegold