Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2022  Nr. 10 vom 18.03.2022  - Seite 477 bis 477 - Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 18. März 2022 Erste Verordnung zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen Vom 18. März 2022 Auf Grund des § 183 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezem ber 2016 (BGBl. I S. 3234) verordnet die Bundesregierung: Artikel 1 Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), die zuletzt durch Artikel 20i des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst: ,,§ 28 (weggefallen)". 2. Dem § 20 wird folgender Absatz 5 angefügt: ,,(5) Die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung kann im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. Für die Ausübung des Wahlrechts durch Stimmabgabe bei der Wahl der Schwerbehindertenvertre tung und ihrer stellvertretenden Mitglieder gilt § 11 entsprechend." 3. § 28 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 20. März 2022 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 18. März 2022 Der Bundeskanzler Olaf Scholz Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil 477