871-1-5
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 18. März 2022
Erste Verordnung
zur Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
Vom 18. März 2022
Auf Grund des § 183 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezem
ber 2016 (BGBl. I S. 3234) verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1
Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), die zuletzt durch
Artikel 20i des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28 wie folgt gefasst:
,,§ 28 (weggefallen)".
2. Dem § 20 wird folgender Absatz 5 angefügt:
,,(5) Die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung kann im
vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen,
wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis
nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. Für die Ausübung des
Wahlrechts durch Stimmabgabe bei der Wahl der Schwerbehindertenvertre
tung und ihrer stellvertretenden Mitglieder gilt § 11 entsprechend."
3. § 28 wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 20. März 2022 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 18. März 2022
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Der Bundesminister
für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil
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