Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2022  Nr. 23 vom 06.07.2022  - Seite 1039 bis 1044 - Zweite Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022 1039 Zweite Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung Vom 1. Juli 2022 Auf Grund des § 57 Absatz 1 Nummer 12, auch in Verbindung mit § 3a Absatz 2 Satz 3 des Personen beförderungsgesetzes in der Fassung der Bekannt machung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpas sungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), von denen § 57 Absatz 1 Nummer 12 durch Artikel 1 Nummer 30 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) angefügt und § 3a Absatz 2 Satz 3 durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach Anhörung des Bundesamtes für Sicherheit in der Infor mationstechnik: Artikel 1 Die Mobilitätsdatenverordnung vom 20. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4728), die durch Artikel 1 der Verord nung vom 6. Januar 2022 (BGBl. I S. 21) geändert wor den ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 1, § 2 Absatz 1 Satz 2, Absatz Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 2, Satz und 3, Absatz 4 Satz 1 und § 8 Absatz 2 Satz werden jeweils die Wörter ,,Nummer 1 Buchstabe und c sowie Nummer 2 Buchstabe a" gestrichen. 2 2 1 a 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,§ 3 Datenformate; Feststellung der tatsächlichen oder prognostizierten Auslastung im Linienverkehr". b) Der Wortlaut wird Absatz 1 und in dessen Satz 1 werden die Wörter ,,Nummer 1 Buchstabe a und c sowie Nummer 2 Buchstabe a" gestrichen. c) Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt: ,,(2) Für Kraftfahrzeuge, Obusse und Straßen bahnen im Linienverkehr sind die Daten zur prog nostizierten oder tatsächlichen Auslastung unter der Angabe der gewählten Alternative für jede Linienfahrt bereitzustellen. (3) Die Auslastung ist auf einer der drei folgen den Auslastungsstufen anzugeben: 1. ,,geringe Auslastung": Belegung von weniger als 50 Prozent aller Sitz- und Stehplätze, 2. ,,moderate Auslastung": Belegung von zwi schen 50 Prozent und 75 Prozent aller Sitzund Stehplätze, 3. ,,hohe Auslastung": Belegung von mehr als 75 Prozent aller Sitz- und Stehplätze. (4) Zur Ermittlung der Auslastungsstufe für eine Linienfahrt ist der Quotient aus den zur Verfügung stehenden Sitz- und Stehplätzen und den tatsäch lich belegten Sitz- und Stehplätzen oder den prognostizierten belegten Sitz- und Stehplätzen im jeweiligen Fahrzeug zugrunde zu legen. Ab weichend von Satz 1 ist im Linienverkehr mit Fernbussen bei der Ermittlung der Auslastungs stufe für eine Linienfahrt der Quotient aus den zur Verfügung stehenden Sitzplätzen und den tat sächlich belegten Sitzplätzen oder den prog nostizierten belegten Sitzplätzen zugrunde zu legen." (Soll-)Fahrpläne mit An- und Abfahrtszeiten an den statisch jeweiligen Haltestellen unter Verwendung der deutsch landweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Halte zeiten, Anschlüsse, Betriebszeiten und Betriebskalender mit einer Zuordnung zwischen Tageskategorien und Kalendertagen Netztopologie unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Streckendaten, Liniennetz, Bediengebiet beim Linienbedarfsverkehr Gängige Basis-/Normaltarife, Fahrgastkategorien, gän gige Tarifprodukte, Sondertarifprodukte, Tarifzonen, grundlegende Tarifinformationen in Bezug auf Rück erstattung/Ersatz/Umtausch/Übertragung einschließlich Verkaufsdauer, Gültigkeitsperioden, eingeschränkte Streckenführung/Tarifzonenabfolge, Mindestaufenthalt Vertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zah lungsarten und -möglichkeiten Fahrpläne Routen Tarifstruktur/Preise Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten Ausfälle, Störungen Statusänderungen bezogen auf Fahrplan, eingesetztes Fahrzeug oder Routen, Umleitungen unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Abweichungen zum standardmäßig einge setzten Fahrzeug dynamisch Fahrzeugart (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Kleinfahrzeug), statisch Eigenschaften (Antriebsart einschließlich der Schad stoffklasse, Niederflur oder rollstuhlgängig, Anzahl Sitzund Stehplätze) statisch statisch statisch Name des Unternehmers oder des Vermittlers, Kontakt statisch daten (Telefon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der Dienstleistung Unternehmer oder Vermittler Datenart Detailinformationen Konkrete Daten und Informationen Daten zum Umwelt standard und der Daten im Zusammen Barrierefreiheit der hang mit der Beför eingesetzten Fahr derung von Personen zeuge im Linienverkehr Datenkategorie ,,Anlage (zu § 1 Nummer 1, §§ 3 und 5 Absatz 1) 3. Die Anlage wird wie folgt gefasst: SIRI PT, ET, SX (XML) NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) NeTEx-EU-Profil (XML) NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) oder Geodaten ge mäß INSPIRE-Vorgaben NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) Datenmodell(e)/-standard(s), geforderte(s) Datenformat(e) GTFS-RT (Protocol buffers), (Geo)JSON, CSV, VDV 453/454 (XML) GTFS (CSV) CSV, JSON VDV-KA, GTFS (CSV) GTFS (CSV), Geoda ten als (Geo)JSON, GML GTFS (CSV) GTFS (CSV) Alternative(s) Datenmodell(e), geforderte(s) Datenformat(e)* 1040 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022 Gebiete, in denen die Beförderungsdienstleistung gemäß statisch behördlicher Genehmigung angeboten wird (Taxi-, Mietwagen- und gebündelter Bedarfsverkehr) inklusive Angaben zum Pflichtfahrgebiet (Taxiverkehr); ggf. Anga ben ab wann Dienste im entsprechenden Gebiet an geboten werden (Mietwagen- und gebündelter Bedarfs verkehr) Bediengebiet und -zeiten Beförderungsentgelt nach § 51 PBefG; Sonderprodukte nach § 51 Abs. 1 S. 4 PBefG; Allgemeine Beförderungsbedingungen soweit sie den Preis oder das Beförderungsentgelt betreffen. statisch Name des Anbieters, Kontaktdaten des Anbieters (Tele statisch fon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der Dienstleistung Unternehmer oder Vermittler a) Taxenverkehr: SIRI VM, ET, SM (XML) Gemessener oder prognostizierter Auslastungsgrad dynamisch ,,hoch" (75 bis 100 %), ,,moderat" (50 bis 75 %) oder ,,gering" (0 bis 50 %) des eingesetzten Fahrzeugs oder Obusses oder der eingesetzten Straßenbahn, bezogen auf den jeweiligen Fahrtabschnitt, unter Anwendung der Bestimmungen des Regelwerks VDV 7052 zur Erstellung von Auslastungsinformationen in der Fahrgastkommuni kation Tatsächliche oder prognostizierte Aus lastung XML, CSV GTFS-RT (Protocol buffers), VDV-454 (XML), CSV GTFS-RT (Protocol buffers), VDV 453/454 (XML), (Geo)JSON, CSV GTFS-RT (Protocol buffers), (Geo)JSON, CSV, VDV 453/454 (XML) Alternative(s) Datenmodell(e), geforderte(s) Datenformat(e)* NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) GTFS (CSV), XML, CSV GeoJSON oder Geodaten XML, CSV, GML gemäß INSPIRE-Vorgaben NeTEx-EU-Profil (XML), JSON SIRI PT, ET, VM (XML) SIRI PT, ET (XML) Datenmodell(e)/-standard(s), geforderte(s) Datenformat(e) Voraussichtliche Voraussichtliche Ankunftszeit an der Haltestelle oder am dynamisch Abfahrts-/Ankunftszeit Haltepunkt und voraussichtliche Abfahrtszeit von der Haltestelle oder vom Haltepunkt unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432) Abweichungen vom Soll-Fahrplan unter Verwendung der dynamisch deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432) Verspätungen Datenart Detailinformationen Konkrete Daten und Informationen Daten im Zusammen hang mit der Beför derung von Personen Preise/Beförderungs im Gelegenheitsver entgelte kehr Datenkategorie Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022 1041 Daten zu Zugangsknoten und deren In frastruktur im Linienund Gelegenheitsver kehr Datenkategorie statisch a) Linienverkehr: Zugangsknoten (Geo)JSON oder Geodaten gemäß INSPIREVorgaben Geokoordinaten und Adresse vom Betriebssitz oder anderen behördlich zugelassenen Stellen oder anderen Abstellorten als den Betriebssitz b) Gelegenheitsverkehr: NeTEx-EU-Profil/VDV 462 (XML) oder Geodaten gemäß INSPIREVorgaben b) b) Gelegenheitsverkehr: XML, CSV, GML Gelegenheitsverkehr: GTFS (CSV), Geodaten als (Geo)JSON, GML a) Linienverkehr: GML GML CSV XML, CSV XML, CSV Alternative(s) Datenmodell(e), geforderte(s) Datenformat(e)* Geokoordinaten von Haltestellen, Haltestellenbereichen, Haltepunkten, Bahnhöfen und anderen Zugangsknoten unter Verwendung der deutsch landweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432) a) Linienverkehr: JSON, XML dynamisch Auslastungsgrad (freie Sitzplätze, freie barrierefreie Sitzplätze) Auslastung JSON, XML (Geo)JSON, XML dynamisch NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML), JSON JSON Datenmodell(e)/-standard(s), geforderte(s) Datenformat(e) Verfügbarkeit von Geokoordinaten, Fahrzeugtyp und Barrierefreiheit von für dynamisch Fahrzeugen im Verkehr eine Fahrt verfügbaren Fahrzeugen unter Verwendung in Echtzeit der Ordnungsnummer in Echtzeit Daten zu den tatsäch entfällt lich abgerechneten Kosten Fahrzeugart, Eigenschaften (Antriebsart einschließlich statisch der Schadstoffklasse sowie Angaben zur Barrierefreiheit nach § 64c PBefG inkl. der Anzahl barrierefreier Fahr zeuge im Taxen- und gebündelten Bedarfsverkehr) sowie die Ordnungsnummer der Fahrzeuge Daten zum Umwelt standard und der Barrierefreiheit der eingesetzten Fahr zeuge statisch Datenart Vertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zah lungsarten und -möglichkeiten Gängiger Basis-/Normalpreis, Sonderprodukte sowie behördlich nach § 51a Abs. 1 oder 2 PBefG festgelegte Entgelte inkl. Angaben zum zeitlichen oder räumlichen Geltungsbereich. Allgemeine Ge schäftsbedingungen soweit sie den Preis oder das Beförderungsentgelt betreffen. b) Mietwagenverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr: Detailinformationen Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten Konkrete Daten und Informationen 1042 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022 Statusänderungen an beschreibenden Eigenschaften einer Haltestelle/eines Haltepunktes (Bereiche, Masten, Haltepositionen) einschließlich Angaben zur vorüber gehenden oder dauerhaften Stilllegung unter Angabe des Zeitpunkts oder Zeitraums der Stilllegung unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Halte stellen-ID (VDV 432). Aktueller Zustand der Infrastruktur (wie z. B. geschlos sene Zu-/Ausgänge, Bahnsteige, Verkaufsstellen, Trep penhäuser, Rolltreppen, Aufzüge, eingeschränkte bar rierefreie Zugangsmöglichkeiten). Aktueller Betriebs status der Zugangs knoten und von dort vorhandener Infra struktur SIRI FM, SX (XML) oder Geodaten gemäß INSPIRE-Vorgaben NeTEx-EU-Profil/VDV-462 XML) oder Geodaten ge mäß INSPIRE-Vorgaben Datenmodell(e)/-standard(s), geforderte(s) Datenformat(e) GTFS-RT (Protocol buffers), (Geo)JSON, CSV, GML GTFS (CSV), Geoda ten als (Geo)JSON, GML Alternative(s) Datenmodell(e), geforderte(s) Datenformat(e)* Werden Daten über Webservices mit anderen WSDL-Spezifikationen oder über andere Serviceschnittstellen (zum Beispiel OGC-konforme WMS/WFS) bereitgestellt, insbesondere um Dritten eine nach Aufrufparametern gestaltete, datennehmerspezifische Antwort zu übermitteln, kann der Nationale Zugangspunkt für die Speicherung der Metadaten der Webservices und zur Vermittlung des Datenaustausches zwischen Datengeber und Datennehmer genutzt werden. Der Aufruf der Dienste findet jedoch direkt zwischen Datennehmer- und Datengebersystem statt." ­ REST: Komplette, JSON-kodierte Datensätze können per REST (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden. ­ MQTT: Der Nationale Zugangspunkt ist über das MQTT-Protokoll sowohl datengeber- als auch datennehmerseitig ansprechbar. ­ SOAP: Komplette XML-kodierte Datensätze können per SOAP-Protokoll (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden. Entsprechende Schnittstellenspezifikationen in der Spezifikationssprache WSDL werden zur Erzeugung der Schnittstellenimplementierung zur Verfügung gestellt. ­ HTTPS: Komplette Datensätze (sowohl zeichenbasiert als auch binär-kodiert) können per HTTPS-Protokoll ausgetauscht werden. Datenprotokolle und Serviceschnittstellen Der Nationale Zugangspunkt unterstützt die im Folgenden genannten Protokolle/Schnittstellen für Datengeber und Datennehmer. Die Protokolle/Schnittstellen können unabhängig voneinander gewählt werden. Details der Verwendung der Protokolle werden vom Nationalen Zugangspunkt festgelegt und in dessen technischer Doku mentation beschrieben. dynamisch Bahnsteige oder Plattformen, Zugänglichkeit wie Treppen, statisch Rolltreppen oder Aufzüge, Fußwege, barrierefreie Zu gangsmöglichkeiten, Standorte von Verkaufsstellen und Ticketautomaten (inkl. Angaben zu deren Barrierefreiheit) sowie allgemeine Informationen wie Öffnungszeiten Infrastruktur an Zugangsknoten Datenart Detailinformationen Konkrete Daten und Informationen * Können ergänzend bereitgestellt werden oder alternativ zum geforderten Datenformat, bis dieses produktiv eingesetzt wird. Datenkategorie Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022 1043 1044 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022 Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 1. Juli 2022 Der Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing