9240-1-18
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022
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Zweite Verordnung
zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung
Vom 1. Juli 2022
Auf Grund des § 57 Absatz 1 Nummer 12, auch in
Verbindung mit § 3a Absatz 2 Satz 3 des Personen
beförderungsgesetzes in der Fassung der Bekannt
machung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), in
Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpas
sungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165)
und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021
(BGBl. I S. 5176), von denen § 57 Absatz 1 Nummer 12
durch Artikel 1 Nummer 30 des Gesetzes vom 16. April
2021 (BGBl. I S. 822) angefügt und § 3a Absatz 2 Satz 3
durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 16. April
2021 (BGBl. I S. 822) eingefügt worden ist, verordnet
das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach
Anhörung des Bundesamtes für Sicherheit in der Infor
mationstechnik:
Artikel 1
Die Mobilitätsdatenverordnung vom 20. Oktober
2021 (BGBl. I S. 4728), die durch Artikel 1 der Verord
nung vom 6. Januar 2022 (BGBl. I S. 21) geändert wor
den ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Nummer 1, § 2 Absatz 1 Satz 2, Absatz
Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 2, Satz
und 3, Absatz 4 Satz 1 und § 8 Absatz 2 Satz
werden jeweils die Wörter ,,Nummer 1 Buchstabe
und c sowie Nummer 2 Buchstabe a" gestrichen.
2
2
1
a
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
,,§ 3
Datenformate;
Feststellung der tatsächlichen oder
prognostizierten Auslastung im Linienverkehr".
b) Der Wortlaut wird Absatz 1 und in dessen Satz 1
werden die Wörter ,,Nummer 1 Buchstabe a und c
sowie Nummer 2 Buchstabe a" gestrichen.
c) Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt:
,,(2) Für Kraftfahrzeuge, Obusse und Straßen
bahnen im Linienverkehr sind die Daten zur prog
nostizierten oder tatsächlichen Auslastung unter
der Angabe der gewählten Alternative für jede
Linienfahrt bereitzustellen.
(3) Die Auslastung ist auf einer der drei folgen
den Auslastungsstufen anzugeben:
1. ,,geringe Auslastung": Belegung von weniger
als 50 Prozent aller Sitz- und Stehplätze,
2. ,,moderate Auslastung": Belegung von zwi
schen 50 Prozent und 75 Prozent aller Sitzund Stehplätze,
3. ,,hohe Auslastung": Belegung von mehr als
75 Prozent aller Sitz- und Stehplätze.
(4) Zur Ermittlung der Auslastungsstufe für eine
Linienfahrt ist der Quotient aus den zur Verfügung
stehenden Sitz- und Stehplätzen und den tatsäch
lich belegten Sitz- und Stehplätzen oder den
prognostizierten belegten Sitz- und Stehplätzen
im jeweiligen Fahrzeug zugrunde zu legen. Ab
weichend von Satz 1 ist im Linienverkehr mit
Fernbussen bei der Ermittlung der Auslastungs
stufe für eine Linienfahrt der Quotient aus den zur
Verfügung stehenden Sitzplätzen und den tat
sächlich belegten Sitzplätzen oder den prog
nostizierten belegten Sitzplätzen zugrunde zu
legen."
(Soll-)Fahrpläne mit An- und Abfahrtszeiten an den
statisch
jeweiligen Haltestellen unter Verwendung der deutsch
landweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Halte
zeiten, Anschlüsse, Betriebszeiten und Betriebskalender
mit einer Zuordnung zwischen Tageskategorien und
Kalendertagen
Netztopologie unter Verwendung der deutschlandweit
einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Streckendaten,
Liniennetz, Bediengebiet beim Linienbedarfsverkehr
Gängige Basis-/Normaltarife, Fahrgastkategorien, gän
gige Tarifprodukte, Sondertarifprodukte, Tarifzonen,
grundlegende Tarifinformationen in Bezug auf Rück
erstattung/Ersatz/Umtausch/Übertragung einschließlich
Verkaufsdauer, Gültigkeitsperioden, eingeschränkte
Streckenführung/Tarifzonenabfolge, Mindestaufenthalt
Vertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zah
lungsarten und -möglichkeiten
Fahrpläne
Routen
Tarifstruktur/Preise
Buchungs- und
Bezahlmöglichkeiten
Ausfälle, Störungen
Statusänderungen bezogen auf Fahrplan, eingesetztes
Fahrzeug oder Routen, Umleitungen unter Verwendung
der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID
(VDV 432), Abweichungen zum standardmäßig einge
setzten Fahrzeug
dynamisch
Fahrzeugart (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Kleinfahrzeug), statisch
Eigenschaften (Antriebsart einschließlich der Schad
stoffklasse, Niederflur oder rollstuhlgängig, Anzahl Sitzund Stehplätze)
statisch
statisch
statisch
Name des Unternehmers oder des Vermittlers, Kontakt statisch
daten (Telefon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der
Dienstleistung
Unternehmer oder
Vermittler
Datenart
Detailinformationen
Konkrete Daten und
Informationen
Daten zum Umwelt
standard und der
Daten im Zusammen Barrierefreiheit der
hang mit der Beför
eingesetzten Fahr
derung von Personen zeuge
im Linienverkehr
Datenkategorie
,,Anlage
(zu § 1 Nummer 1, §§ 3 und 5 Absatz 1)
3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
SIRI PT, ET, SX (XML)
NeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML)
NeTEx-EU-Profil (XML)
NeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML)
NeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML) oder Geodaten ge
mäß INSPIRE-Vorgaben
NeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML)
NeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML)
Datenmodell(e)/-standard(s),
geforderte(s) Datenformat(e)
GTFS-RT (Protocol
buffers), (Geo)JSON,
CSV, VDV 453/454
(XML)
GTFS (CSV)
CSV, JSON
VDV-KA, GTFS (CSV)
GTFS (CSV), Geoda
ten als (Geo)JSON,
GML
GTFS (CSV)
GTFS (CSV)
Alternative(s) Datenmodell(e), geforderte(s)
Datenformat(e)*
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022
Gebiete, in denen die Beförderungsdienstleistung gemäß statisch
behördlicher Genehmigung angeboten wird (Taxi-,
Mietwagen- und gebündelter Bedarfsverkehr) inklusive
Angaben zum Pflichtfahrgebiet (Taxiverkehr); ggf. Anga
ben ab wann Dienste im entsprechenden Gebiet an
geboten werden (Mietwagen- und gebündelter Bedarfs
verkehr)
Bediengebiet und
-zeiten
Beförderungsentgelt nach § 51 PBefG; Sonderprodukte nach § 51 Abs. 1 S. 4 PBefG; Allgemeine
Beförderungsbedingungen soweit sie den Preis
oder das Beförderungsentgelt betreffen.
statisch
Name des Anbieters, Kontaktdaten des Anbieters (Tele statisch
fon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der Dienstleistung
Unternehmer oder
Vermittler
a) Taxenverkehr:
SIRI VM, ET, SM (XML)
Gemessener oder prognostizierter Auslastungsgrad
dynamisch
,,hoch" (75 bis 100 %), ,,moderat" (50 bis 75 %) oder
,,gering" (0 bis 50 %) des eingesetzten Fahrzeugs oder
Obusses oder der eingesetzten Straßenbahn, bezogen
auf den jeweiligen Fahrtabschnitt, unter Anwendung der
Bestimmungen des Regelwerks VDV 7052 zur Erstellung
von Auslastungsinformationen in der Fahrgastkommuni
kation
Tatsächliche oder
prognostizierte Aus
lastung
XML, CSV
GTFS-RT (Protocol
buffers), VDV-454
(XML), CSV
GTFS-RT (Protocol
buffers), VDV
453/454 (XML),
(Geo)JSON, CSV
GTFS-RT (Protocol
buffers), (Geo)JSON,
CSV, VDV 453/454
(XML)
Alternative(s) Datenmodell(e), geforderte(s)
Datenformat(e)*
NeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML)
GTFS (CSV), XML,
CSV
GeoJSON oder Geodaten XML, CSV, GML
gemäß INSPIRE-Vorgaben
NeTEx-EU-Profil (XML),
JSON
SIRI PT, ET, VM (XML)
SIRI PT, ET (XML)
Datenmodell(e)/-standard(s),
geforderte(s) Datenformat(e)
Voraussichtliche
Voraussichtliche Ankunftszeit an der Haltestelle oder am dynamisch
Abfahrts-/Ankunftszeit Haltepunkt und voraussichtliche Abfahrtszeit von der
Haltestelle oder vom Haltepunkt unter Verwendung der
deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)
Abweichungen vom Soll-Fahrplan unter Verwendung der dynamisch
deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)
Verspätungen
Datenart
Detailinformationen
Konkrete Daten und
Informationen
Daten im Zusammen
hang mit der Beför
derung von Personen Preise/Beförderungs
im Gelegenheitsver
entgelte
kehr
Datenkategorie
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022
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Daten zu Zugangsknoten und deren In
frastruktur im Linienund Gelegenheitsver
kehr
Datenkategorie
statisch
a) Linienverkehr:
Zugangsknoten
(Geo)JSON oder Geodaten gemäß INSPIREVorgaben
Geokoordinaten und Adresse vom Betriebssitz oder
anderen behördlich zugelassenen Stellen oder
anderen Abstellorten als den Betriebssitz
b) Gelegenheitsverkehr:
NeTEx-EU-Profil/VDV
462 (XML) oder Geodaten gemäß INSPIREVorgaben
b)
b) Gelegenheitsverkehr:
XML, CSV, GML
Gelegenheitsverkehr:
GTFS (CSV),
Geodaten als
(Geo)JSON, GML
a) Linienverkehr:
GML
GML
CSV
XML, CSV
XML, CSV
Alternative(s) Datenmodell(e), geforderte(s)
Datenformat(e)*
Geokoordinaten von Haltestellen, Haltestellenbereichen, Haltepunkten, Bahnhöfen und anderen
Zugangsknoten unter Verwendung der deutsch
landweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)
a) Linienverkehr:
JSON, XML
dynamisch
Auslastungsgrad (freie Sitzplätze, freie barrierefreie
Sitzplätze)
Auslastung
JSON, XML
(Geo)JSON, XML
dynamisch
NeTEx-EU-Profil/VDV-462
(XML), JSON
JSON
Datenmodell(e)/-standard(s),
geforderte(s) Datenformat(e)
Verfügbarkeit von
Geokoordinaten, Fahrzeugtyp und Barrierefreiheit von für dynamisch
Fahrzeugen im Verkehr eine Fahrt verfügbaren Fahrzeugen unter Verwendung
in Echtzeit
der Ordnungsnummer in Echtzeit
Daten zu den tatsäch entfällt
lich abgerechneten
Kosten
Fahrzeugart, Eigenschaften (Antriebsart einschließlich
statisch
der Schadstoffklasse sowie Angaben zur Barrierefreiheit
nach § 64c PBefG inkl. der Anzahl barrierefreier Fahr
zeuge im Taxen- und gebündelten Bedarfsverkehr) sowie
die Ordnungsnummer der Fahrzeuge
Daten zum Umwelt
standard und der
Barrierefreiheit der
eingesetzten Fahr
zeuge
statisch
Datenart
Vertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zah
lungsarten und -möglichkeiten
Gängiger Basis-/Normalpreis, Sonderprodukte
sowie behördlich nach § 51a Abs. 1 oder 2 PBefG
festgelegte Entgelte inkl. Angaben zum zeitlichen
oder räumlichen Geltungsbereich. Allgemeine Ge
schäftsbedingungen soweit sie den Preis oder das
Beförderungsentgelt betreffen.
b) Mietwagenverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr:
Detailinformationen
Buchungs- und
Bezahlmöglichkeiten
Konkrete Daten und
Informationen
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022
Statusänderungen an beschreibenden Eigenschaften
einer Haltestelle/eines Haltepunktes (Bereiche, Masten,
Haltepositionen) einschließlich Angaben zur vorüber
gehenden oder dauerhaften Stilllegung unter Angabe
des Zeitpunkts oder Zeitraums der Stilllegung unter
Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Halte
stellen-ID (VDV 432).
Aktueller Zustand der Infrastruktur (wie z. B. geschlos
sene Zu-/Ausgänge, Bahnsteige, Verkaufsstellen, Trep
penhäuser, Rolltreppen, Aufzüge, eingeschränkte bar
rierefreie Zugangsmöglichkeiten).
Aktueller Betriebs
status der Zugangs
knoten und von dort
vorhandener Infra
struktur
SIRI FM, SX (XML) oder
Geodaten gemäß
INSPIRE-Vorgaben
NeTEx-EU-Profil/VDV-462
XML) oder Geodaten ge
mäß INSPIRE-Vorgaben
Datenmodell(e)/-standard(s),
geforderte(s) Datenformat(e)
GTFS-RT (Protocol
buffers), (Geo)JSON,
CSV, GML
GTFS (CSV), Geoda
ten als (Geo)JSON,
GML
Alternative(s) Datenmodell(e), geforderte(s)
Datenformat(e)*
Werden Daten über Webservices mit anderen WSDL-Spezifikationen oder über andere Serviceschnittstellen (zum Beispiel OGC-konforme WMS/WFS) bereitgestellt,
insbesondere um Dritten eine nach Aufrufparametern gestaltete, datennehmerspezifische Antwort zu übermitteln, kann der Nationale Zugangspunkt für die Speicherung
der Metadaten der Webservices und zur Vermittlung des Datenaustausches zwischen Datengeber und Datennehmer genutzt werden. Der Aufruf der Dienste findet
jedoch direkt zwischen Datennehmer- und Datengebersystem statt."
REST: Komplette, JSON-kodierte Datensätze können per REST (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden.
MQTT: Der Nationale Zugangspunkt ist über das MQTT-Protokoll sowohl datengeber- als auch datennehmerseitig ansprechbar.
SOAP: Komplette XML-kodierte Datensätze können per SOAP-Protokoll (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden. Entsprechende Schnittstellenspezifikationen in
der Spezifikationssprache WSDL werden zur Erzeugung der Schnittstellenimplementierung zur Verfügung gestellt.
HTTPS: Komplette Datensätze (sowohl zeichenbasiert als auch binär-kodiert) können per HTTPS-Protokoll ausgetauscht werden.
Datenprotokolle und Serviceschnittstellen
Der Nationale Zugangspunkt unterstützt die im Folgenden genannten Protokolle/Schnittstellen für Datengeber und Datennehmer. Die Protokolle/Schnittstellen können
unabhängig voneinander gewählt werden. Details der Verwendung der Protokolle werden vom Nationalen Zugangspunkt festgelegt und in dessen technischer Doku
mentation beschrieben.
dynamisch
Bahnsteige oder Plattformen, Zugänglichkeit wie Treppen, statisch
Rolltreppen oder Aufzüge, Fußwege, barrierefreie Zu
gangsmöglichkeiten, Standorte von Verkaufsstellen und
Ticketautomaten (inkl. Angaben zu deren Barrierefreiheit)
sowie allgemeine Informationen wie Öffnungszeiten
Infrastruktur an
Zugangsknoten
Datenart
Detailinformationen
Konkrete Daten und
Informationen
* Können ergänzend bereitgestellt werden oder alternativ zum geforderten Datenformat, bis dieses produktiv eingesetzt wird.
Datenkategorie
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Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 1. Juli 2022
Der Bundesminister
für Digitales und Verkehr
Volker Wissing