Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2022  Nr. 38 vom 25.10.2022  - Seite 1801 bis 1801 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 25. Oktober 2022 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Vom 12. Oktober 2022 Auf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissions schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise: Artikel 1 Änderung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Nach § 32 Absatz 2 der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbi nen- und Verbrennungsmotoranlagen vom 13. Juni 2019 (BGBl. I S. 804), die durch Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung vom 6. Juli 2021 (BGBl. I S. 2514) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt: ,,(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Betreibers Ausnahmen von den Anforderungen nach § 19 zulassen, falls unter Berücksichtigung der be sonderen Umstände des Einzelfalls diese Anforderungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllbar sind. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 kann die zuständige Behörde Austrittsöffnungen zulassen, die weni ger als 10 Meter über Gelände liegen, wenn dies wegen einer plötzlichen Unter brechung der Gasversorgung oder einer sonstigen außergewöhnlichen Not situation erforderlich ist. Ausnahmen nach Satz 2 sind zu befristen." Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 12. Oktober 2022 Der Bundeskanzler Olaf Scholz Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke 1801