Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1952  Nr. 34 vom 18.08.1952  - Seite 445 bis 445 - Gesetz zur Einfügung eines Artikels 120 a in das Grundgesetz

Gesetz zur Einfügung eines Artikels 120 a in das Grundgesetz Bundesgesetzblatt Teil I 445 1952 Ausgegeben zu Bonn am 18. August 1952 Nr. 34 Tac Inhalt: Seite 14.8.52 Gesetz zur Einlügung eines Artikels 120 a in das Grundgesetz ................ 445 14.8.52 Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz – LAG).............. 446 14. 8. 52 Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz)....................... 534 14. 8. 52 Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener.................................... 546 Gesetz zur Einfügung eines Artikels 120a in das Grundgesetz. Vom 14. August 1952. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates unter Einhaltung der Vorschrift des Artikels 79 Abs. 2 des Grundgesetzes das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Nach Artikel 120 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Bundes-gesetzbl. S. 1) wird folgender Artikel 120a eingefügt: "Artikel 120a (1) Die Gesetze, die der Durchführung des Lastenausgleichs dienen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie auf dem Gebiete der Ausgleichsleistungen teils durch den Bund, teils im Auftrage des Bundes durch die Länder ausgeführt werden und daß die der Bundesregierung und den zuständigen obersten Bundesbehörden auf Grand des Artikels 85 insoweit zustehenden Befugnisse ganz oder teilweise dem Bundesausgleichsamt übertragen werden. Das Bundesausgleichsamt bedarf bei Ausübung dieser Befugnisse nicht der Zustimmung des Bundesrates; seine Weisungen sind, abgesehen von den Fällen der Dringlichkeit, an die obersten Landesbehörden (Landesausgleichsämter) zu richten. (2) Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt." Artikel 2 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung des Gesetzes über den Lastenausgleich in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 14. August 1952. Der Bundespräsident Theodor Heuss Der Stellvertreter desBundeskanzlers Blücher Der Bundesminister der Finanzen Schäffer Für den Bundesminister des Innern Der Bundesminister für Vertriebene Dr. Lukaschek Für den Bundesminister der Justiz Der Bundesminister für Wohnungsbau Neumayer