Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1954  Nr. 6 vom 27.03.1954  - Seite 45 bis 46 - Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes

Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes Bundesgesetzblatt 45 Teill 1954 Ausgegeben zu Bonn am 27. März 1954 Nr. 6 Tag 26. 3. 54 Inhalt: Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes ............................................ Seite 45 Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes. Vom 26. März 1954. Zur Klarstellung von Zweifeln über die Auslegung des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates unter Einhaltung der Vorschrift des Artikels 79 Abs. 2 des Grundgesetzes das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 1. Artikel 73 Nr. 1 erhält folgende Fassung: "1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich der Wehrpflicht für Männer vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an und des Schutzes der Zivilbevölkerung;" 2. Artikel 79 Abs. 1 erhält folgenden Satz 2: "Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt." 3. Nach Artikel 142 wird folgende Vorschrift als Artikel 142 a eingefügt: "Artikel 142a Die Bestimmungen dieses Grundgesetzes stehen dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der am 26. und 27. Mai 1952 in Bonn und Paris unterzeichneten Verträge (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten und Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft) mit ihren Zusatz- und Nebenabkommen, insbesondere dem Protokoll vom 26. Juli 1952, nicht entgegen." Artikel 2 *) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 26. März 1954. Der Bundespräsident Theodor Heuss Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Blücher Der Bundesminister der Justiz Neumayer Der Bundesminister des Innern Dr. Schröder *) Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes tritt nach der Entscheidung Nr. 29 der Alliierten Hohen Kommission vom 25.*März 1954 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission Nr. 112 vom 27. März 1954) erst gleichzeitig mit den Verträgen von Bonn und Paris in Kraft. 46 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil I FundsieUennadkweis über die Bundesgesetzgebung nadi dem Stande vom 31, Dezember 1953 bestehend aus einer nach Sachgebieten gegliederten systematischen Übersicht aller von 1949 bis 1953 im Bundesgesetzblatt und im Bundesanzeiger verkündeten Gesetze und Verordnungen sowie sonstiger Veröffentlichungen nebst einem alphabetischen Sachverzeichnis zu der systematischen Übersicht. Der Fundstellennachweis stellt ein erschöpiendes Nachschlagewerk über die seit 1949 im Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger verkündeten Gesetze und Verordnungen sowie über sonstige Veröffentlichungen dar. Durch das der neuen Auflage beigegebene Sachverzeichnis wird das Auffinden einer Vorschrift besonders erleichtert. Preis: DM 2,– einschl. Porto und Verpackung. Lieferung erfolgt gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto Köln 399, Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt. Die Bestellung ist lediglich auf dem Zahlungsabschnitt zu vermerken. Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. – Verlag: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. – Druck: Bundesdruckerei, Bonn Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil 1 und Teil II Laufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis : vierteljährlich für Teil 1 = DM 4,–, für Teil II = DM 3,– (zuzüglich Zustellgebühr). Einzelstücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren DM 0,10) – Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto "Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt" Köln 3 99