Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1969  Nr. 11 vom 01.02.1969  - Seite 97 bis 97 - Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes Bundesgeset 97 Teill Z1997A 1969 Ausgegeben zu Bonn am 1.Februar 1969 Nr. 11 Tag Inhalt Seite 29. 1. 69 Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes.................................... 97 Bundosgeselzbl. III 100-1 28. 1. 69 Bekanntmachung über die Zahl der von den Landtagen zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung .......................................................................... 98 Hinweis auf andere Verkündungsblätter Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ..................................... 99 Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes Vom 29. Januar 1969 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten: Artikel 1 Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzbl. S. 1) wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 93 Abs. 1 werden folgende Nummern 4a und 4b eingefügt: "4 a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein; 4 b. über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 durch ein Gesetz, bei Landesgesetzen jedoch nur, soweit nicht Beschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann;". 2. Dem Artikel 94 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: "Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen." Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 29. Januar 1969 Der Bundespräsident Lübke Der Bundeskanzler Kiesinger Der Bundesminister der Justiz Dr. Heinemann Der Bundesminister des Innern Benda