Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1973, Teil I
Gesetz ng des Straßenverkf
Vom 20. Juli 1973
Der Bundeslag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Sfraßenverkohrsgcsolz in der Fassung der Bekannl.rnachi.mg vom 19. Dezember 1952 (Bundes-gesetzbl. I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom. 28. Juni 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1001), wird wie folgt geändert:
1. Nach § 24 wird folgernde Vorschrift eingefügt:
.,§ 24 a
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Aikoholmonge im Körper hat, die zu einer solchen ßlul.aikoholkonzentration führt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Deutsche Mark geahndet werden."
2. fn § 25 Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: "Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Hegel auch ein Fahrverbot anzuordnen."
3. In § 26 Abs. 1 Satz 1 werden hinter den Worten "begangen werden," die Worte "und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 a" eingefügt.
4. In § 28 Nr. 3 werden die Worte "nach § 24" durch die Worte "nach den §§ 24 und 24 a" ersetzt.
Artikel 2 Das Strafgesetzbuch wird wie folgt geändert: Dem § 37 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: "Ein Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen, wenn in den Fällen einer Verurteilung nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 42 m unterbleibt."
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 20. Juli 1973
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Goppel
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Forschung und Technologie
und für das Post- und Fernmeldewesen
Horst Ehmke
Der Bundesminister für Verkehr Lauritzen
Der Bundesminister der Justiz Gerhard Jahn