Gesetz über das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt
3104
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil I
Gesetz
über das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung
in einer sozialtherapeutischen Anstalt
Vom 22. Dezember 1977
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts
Artikel 7 des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 4. Juli 1969 (BGBl. I S. 717), zuletzt geändert durch Artikel 18 IV des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 2 wird die Jahreszahl "1978" durch die Jahreszahl "1985" ersetzt.
2. In Absatz 3 wird in den Eingangsworten die Jahreszahl "1977" durch die Jahreszahl "1984" ersetzt.
§ 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), zuletzt geändert durch § 182 des Gesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581), wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 301 wird die Jahreszahl "1978" durch die Jahreszahl "1985" ersetzt.
2. Artikel 326 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 4 wird die Jahreszahl "1978" durch die Jahreszahl "1985" ersetzt;
b) in Absätz 5 wird in den Eingangsworten die Jahreszahl "1977" durch die Jahreszahl "1984" ersetzt.
§ 3 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 22. Dezember 1977
Der Bundespräsident Scheel
Der Bundeskanzler Schmidt
Der Bundesminister der Justiz Dr. Vogel