Zweites Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Nr. 42 Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Juli 1978
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Zweites Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Vom 25. Juli 1978
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Die Verwaltungsgerichtsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 340-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281), wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
" (2) Mehrere Länder können die Errichtung eines gemeinsamen Gerichts oder gemeinsamer Spruchkörper eines Gerichts oder die Ausdehnung von Gerichtsbezirken über die Landesgrenzen hinaus, auch für einzelne Sachgebiete, vereinbaren."
2. § 52 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 wird folgender Satz 3 angefügt:
"In Streitigkeiten über die Anerkennung als Asylberechtigter nach dem Vierten Abschnitt des Ausländergesetzes ist jedoch das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Asylantragsteller mit Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde entweder seinen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen
seinen Aufenthalt hat oder seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte."
letzten
b) Nummer 3 Satz 4 erhält folgende Fassung:
"Bei Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der von den Ländern errichteten Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ist jedoch das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Stelle ihren Sitz hat."
Artikel 2
Die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bestimmt sich nach Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a, wenn die Entscheidung am 1. Januar 1980 oder später zugestellt wird.
Artikel 3
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Artikel 4
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 1 Nr. 2 Buchstabe a am Tage nach der Verkündung in Kraft; Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 25. Juli 1978
Der Bundespräsident Scheel
Der Bundeskanzler Schmidt
Für den Bundesminister der Justiz
Der Bundesminister des Innern
Baum
Der Bundesminister des Innern Baum