Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1979  Nr. 10 vom 01.03.1979  - Seite 225 bis 225 - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 48 des Strafgesetzbuchs)

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 48 des Strafgesetzbuchs) Nr. 10 — Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. März 1979 225 Kaufvertrages sind, sowie die Entnahme von Proben ans den eingelagerten Butter- und Rahmmengen während der Geschäfts- und Belriebszeit zu gestatten, auf Verlangen die in Betracht kommenden kaufmännischen Bücher, besonderen Aufzeichnungen, Belege und sonstigen Schriftstücke zur Einsicht vorzulegen, Auskunft zu erteilen und die erforderliche Unterstützung zu gewähren. Der Einlagerer hat im Falle automatischer Buchführung auf seine Kosten auf Verlangen Listen mit den erforderlichen Angaben auszudrucken. § 8 Beweislast, Rückforderung und Verzinsung von Beihilfebeträgen und Kautionen (1) Der Beihilfeempfänger trägt auch nach dem Empfang des Beihilfebetrages in dem Verantwortungsbereich, der nicht in den Bereich der Bundesanstalt gehört, die Beweislast, für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das dem Jahr der Auszahlung folgt. (2) Zu Unrecht empfangene Beträge sind zurückzuzahlen. Zurückzuzahlende Beträge sind vom Zeit- punkt des Empfangs an mit zwei vom Hundert, bei Verzug vom Tage des Verzugs an mit drei vom Hundert über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen; der am Ersten eines Monats geltende Diskontsatz ist für jeden Zinstag dieses Monats zugrunde zu legen. (3) Die Bundesanstalt setzt die zurückzuzahlenden Beträge durch Bescheid fest. (4) Ist die Kaution zu Unrecht freigegeben worden, gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. § 9 Berlin-Klausel Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 47 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen auch im Land Berlin. § 10 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. April 1979 in Kraft. Bonn, den 20. Februar 1979 Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten In Vertretung Rohr Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1979 — 2 BvL 4/77 —, ergangen auf Vorlage des Amtsgerichts Düsseldorf, wird nachfolgende Entscheidungsformel veröffentlicht: § 48 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (Bundes-gesetzbl. I S. 1) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft. Bonn, den 14. Februar 1979 Der Bundesminister der Justiz Dr. Vogel