Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1982  Nr. 53 vom 22.12.1982  - Seite 1834 bis 1834 - Drittes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Drittes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung 1834 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil I Drittes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung Vom 20. Dezember 1982 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 § 80 Abs. 6 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 340-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 40 des Gesetzes vom 16. Juli 1982 (BGBl. I S. 946), wird gestrichen. die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes verkündet oder von Amts wegen anstelle einer Verkündung zugestellt werden, verbleibt es bei der bisherigen Regelung. . Artikel 3 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Artikel 2 Für die Anfechtung von Entscheidungen nach § 80 Abs. 5 und 6 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, Artikel 4 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Bonn, den 20. Dezember 1982 Der Bundespräsident Carstens Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Der Bundesminister der Justiz Engelhard