Drittes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
1834
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1982, Teil I
Drittes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Vom 20. Dezember 1982
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
§ 80 Abs. 6 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 340-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 40 des Gesetzes vom 16. Juli 1982 (BGBl. I S. 946), wird gestrichen.
die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes verkündet oder von Amts wegen anstelle einer Verkündung zugestellt werden, verbleibt es bei der bisherigen Regelung.
. Artikel 3
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Artikel 2
Für die Anfechtung von Entscheidungen nach § 80 Abs. 5 und 6 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung,
Artikel 4
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 20. Dezember 1982
Der Bundespräsident Carstens
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister der Justiz Engelhard