Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1984  Nr. 10 vom 29.02.1984  - Seite 360 bis 360 - Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes 360 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1984, Teil I Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Vertagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn. Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung. Bundesgesetzblatt Teil II enthält a) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 23 80 67 bis 69. Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 54,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 1,65 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1983 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 2,45 DM (1,65 DM zuzüglich -,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 3,25 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%. Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Postfach 13 20 ¦ 5300 Bonn 1 Postvertriebsstück - Z 5702 A - Gebühr bezahlt Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes Vom 21. Februar 1984 Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 20. Januar 1984 (BGBl. I S. 97) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Nummer 1 ist das Wort "die" vor dem Zitat ,,§§ 109, 138 Abs. 2" durch das Wort "den" zu ersetzen. 2. In Nummer 2 ist das Wort "die" vor dem Zitat "§§ 116, 138 Abs. 2" durch das Wort "den" zu ersetzen. Bonn, den 21. Februar 1984 Der Bundesminister der Justiz Im Auftrag Dr. K. Meyer