Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
Vom 5. April 1990
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1987 (BGBl. I S. 425), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2330) geändert worden ist, erhält folgende Fassung:
"2. Druckbehälteranlagen außer Dampfkesseln".
Artikel 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 5. April 1990
Der Bundespräsident Weizsäcker
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm