Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1992  Nr. 36 vom 30.07.1992  - Seite 1366 bis 1366 - Gesetz zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit

Gesetz zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit 1366 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil I Gesetz zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit Vom 23. Juli 1992 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: 2. § 97 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Änderung der Strafprozeßordnung Die Strafprozeßordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074,1319), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302), wird wie folgt geändert: 1. § 53 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach Nummer 3 a folgende Nummer 3 b eingefügt: "3 b. Berater für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt oder bei sich eingerichtet hat, über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;". b) In Absatz 2 wird die Verweisung "Absatz 1 Nr. 2 bis 3 a" durch die Verweisung "Absatz 1 Nr. 2 bis 3 b" ersetzt. a) In Absatz 1 Nr. 1 bis 3 wird die Verweisung "§ 53 Abs. 1 Nr. 1 bis 3a" jeweils durch die Verweisung "§53 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 b" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: "Der Beschlagnahme unterliegen auch nicht Gegenstände, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen erstreckt, wenn sie im Gewahrsam einer Krankenanstalt sind, sowie Gegenstände, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs. 1 Nr. 3 a und 3b genannten Personen erstreckt, wenn sie im Gewahrsam der in dieser Vorschrift bezeichneten Beratungsstelle sind." Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Bonn, den 23. Juli 1992 Der Bundespräsident Weizsäcker Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Die Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarrenberger Der Bundesminister des Innern Rudolf Seiters Der Bundesminister für Gesundheit Horst Seehofer