Gesetz zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit
1366
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil I
Gesetz
zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts
für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit
Vom 23. Juli 1992
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: 2. § 97 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Änderung der Strafprozeßordnung
Die Strafprozeßordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074,1319), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302), wird wie folgt geändert:
1. § 53 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird nach Nummer 3 a folgende Nummer 3 b eingefügt:
"3 b. Berater für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt oder bei sich eingerichtet hat, über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;".
b) In Absatz 2 wird die Verweisung "Absatz 1 Nr. 2 bis 3 a" durch die Verweisung "Absatz 1 Nr. 2 bis 3 b" ersetzt.
a) In Absatz 1 Nr. 1 bis 3 wird die Verweisung "§ 53 Abs. 1 Nr. 1 bis 3a" jeweils durch die Verweisung "§53 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 b" ersetzt.
b) Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
"Der Beschlagnahme unterliegen auch nicht Gegenstände, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen erstreckt, wenn sie im Gewahrsam einer Krankenanstalt sind, sowie Gegenstände, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs. 1 Nr. 3 a und 3b genannten Personen erstreckt, wenn sie im Gewahrsam der in dieser Vorschrift bezeichneten Beratungsstelle sind."
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Bonn, den 23. Juli 1992
Der Bundespräsident Weizsäcker
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Die Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarrenberger
Der Bundesminister des Innern Rudolf Seiters
Der Bundesminister für Gesundheit Horst Seehofer