Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1993  Nr. 73 vom 30.12.1993  - Seite 2436 bis 2436 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des EWR-Ausführungsgesetzes sowie des Anpassungsgesetzes zum EWR-Ausführungsgesetz

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des EWR-Ausführungsgesetzes sowie des Anpassungsgesetzes zum EWR-Ausführungsgesetz 2436 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil I Herausgeber: Bundesministerium der Justiz - Vertag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn. Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind. Bundesgesetzblatt Teil II enthält a) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn Telefon: (0228)38208-0, Telefax: (0228)38208-36 Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 14,10 DM (12,40 DM zuzüglich 1,70 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 15,10 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%. Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. ¦ Postfach 13 20 ¦ 53003 Bonn Postvertriebsstück ¦ Z 5702 A ¦ Entgelt bezahlt Bekanntmachung über das Inkrafttreten des EWR-Ausführungsgesetzes sowie des Anpassungsgesetzes zum EWR-Ausführungsgesetz Vom 16. Dezember 1993 Nach Artikel 117 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Ausführungsgesetz) vom 27. April 1993 (BGBl. I S. 512) sowie nach Artikel 7 Satz 2 des Gesetzes zur Anpassung der EWR-Ausführungsgesetzes vom 27. September 1993 (BGBl. I S. 1666) wird bekannt gemacht, daß das an erster Stelle genannte Gesetz nach seinem Artikel 117 Satz 1 und das an zweiter Stelle genannte Gesetz nach seinem Artikel 7 Satz 1 am 1. Januar 1994, dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 (BGBl. 1993 II S. 266) und des Anpassungsprotokolls vom 17. März 1993 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. 1993 IIS. 1294), in Kraft treten werden. Bundesministerium für Wirtschaft Im Auftrag Rambow