Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1995  Nr. 16 vom 31.03.1995  - Seite 428 bis 428 - Berichtigung des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts

Berichtigung des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts 428 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1995, Teil I Herausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-ges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn. Bundesgesetzblatt Teil I enthalt Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind. Bundesgesetzblatt Teil II enthalt 8) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhangende Bekanntmachungen, b) ZoHtarifvorschriften. Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesanzeiger Veriagsges.m.b.H., Postfach 1320, 53003 Bonn Telefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36. Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblatter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 8,15 DM (6,20 DM zuzüglich 1,95 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,15 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%. Bundesanzeiger Veriagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn Postvertriebsstück ¦ Z 5702 ¦ Entgelt bezahlt Berichtigung des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts Vom 22. März 1995 Das Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210) ist wie folgt zu berichtigen: 1. Artikel 1 ist wie folgt zu berichtigen: a) In § 2 Nr. 2 Ist das Wort "einer" durch das Wort "einen" zu ersetzen. b) In § 8 Abs. 1 Satz 2 ist das Wort "sowi" durch das Wort "sowie" zu ersetzen. c) In § 8 Abs. 2 Satz 1 ist das Wort "erheblichen" durch das Wort "unerheblichen" zu ersetzen. d) In § 69 Abs. 1 Satz 1 ist das Wort "übertragene" durch das Wort "übertragende" zu ersetzen. e) In § 90 Abs. 2 ist das Wort "Mitgliedstaaten" durch das Wort "Mitgliedschaften" zu ersetzen. f) In § 133 Abs. 1 Satz 1 ist das Wort "übertragenen" durch das Wort "übertragenden" zu ersetzen. g) In § 135 Abs. 2 Satz 3 ist das Wort "vorschreibt" durch das Wort "vorschreiben" zu ersetzen. h) In § 145 ist in der Überschrift das Wort "Grundkapitels" durch das Wort "Grundkapitals" zu ersetzen. In § 146 Abs. 1 sind die Wörter "ermächtigten persönlich haftenden" durch die Wörter "ermächtigte persönlich haftende" zu ersetzen. j) In § 182 sind der Überschrift nach dem Wort "Unterrichtung" die Wörter "der Mitglieder" anzufügen. k) In § 194 Abs. 1 Nr. 1 ist das Komma nach dem Wort "soll" durch ein Semikolon zu ersetzen. I) In § 319 Satz 2 ist die Angabe "Artikel 1 Abs. 8" durch die Angabe "Artikel 10 Abs. 8" zu ersetzen. In Artikel 4 Nr. 2 ist in § 57g die Angabe "§ 57" durch die Angabe "§ 57f" zu ersetzen. Bonn, den 22. März 1995 Bundesministerium der Justiz Im Auftrag Dr. Neye