Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil I Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 5. August 1996
1189
Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs
Vom 30. Juli 1996
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3486), wird wie folgt geändert:
1. § 35 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird nach Nummer 5 das Wort "oder" durch ein Komma und nach Nummer 6 der Punkt durch das Wort "oder" ersetzt sowie folgende Nummer 7 angefügt:
"7. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient."
b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
"öffentliche Belange stehen einem Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 4 bis 7 in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung und Landesplanung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist."
2. Nach § 245a wird folgender § 245b eingefügt:
"§245b
Überleitungsvorschrift für Entscheidungen über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen
Auf Antrag der Gemeinde hat die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 7 bis längstens zum 31. Dezember 1998 auszusetzen, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen und beabsichtigt zu prüfen, ob Darstellungen zu Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 4 in Betracht kommen. Satz 1 gilt entsprechend für einen Antrag der für Raumordnung zuständigen Landesbehörde, wenn diese die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung zu Windenergieanlagen eingeleitet hat."
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 30. Juli 1996
Der Bundespräsident Roman Herzog
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Klaus Töpfer