Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1998  Nr. 44 vom 14.07.1998  - Seite 1802 bis 1802 - Gesetz zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts

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1802 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 14. Juli 1998 Gesetz zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts Vom 9. Juli 1998 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung der Strafprozeßordnung In § 359 der Strafprozeßordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311) geändert worden ist, wird am Ende von Nummer 5 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 6 angefügt: ,,6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht." Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Berlin, den 9. Juli 1998 Der Bundespräsident Roman Herzog Der Bundeskanzler Dr. H e l m u t K o h l Der Bundesminister der Justiz Schmidt-Jortzig