Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Pariser Fassung der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
Nr. 45 Tag der Ausgabe, Bonn, den 2. August 1974
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten der Pariser Fassung der Berner Übereinkunft
zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
Vom 15. Juli 1974
Nach Artikel 6 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 17. August 1973 zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts (Bundesgesetzbl. 1973 II S. 1069) wird hiermit bekanntgemacht, daß die Artikel 1 bis 21 und der Anhang der Pariser Fassung der Berner Übereinkunft nach ihrem Artikel 28 Abs. 2 Buchstabe a für die
Bundesrepublik Deutschland am 10. Oktober 1974 in Kraft treten.
Die Artikel 1 bis 21 und der Anhang treten am selben Tage ferner für folgende Staaten in Kraft:
Elfenbeinküste
Frankreich
Kamerun
Schweden
Spanien
Ungarn
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. April 1974 (Bundesgesetzbl. II S. 735).
Bonn, den 15. Juli 1974
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. von Schenck
1080 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil II
Fundstellennachweis B
Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR
Abgeschlossen am 31. Dezember 1973 - Format DIN A4- Umfang 382 Seiten
Der Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können.
Einzelstücke können zum Preise von je DM 9, zuzüglich je DM 0,90 Porto und Verpackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto "Bundesgesetzblatt" Köln 3 99-509 bezogen werden.
Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5%.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz
Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. Druck: Bundesdruckerei Bonn Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht.
Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 6 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69.
Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 31, DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe: 1,05 DM (0,85 DM zuzüglich ,20 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,45 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten,- der angewandte Steuersatz beträgt 5,5*1$.