Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1974  Nr. 45 vom 02.08.1974  - Seite 1079 bis 1080 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Pariser Fassung der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Pariser Fassung der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst Nr. 45 — Tag der Ausgabe, Bonn, den 2. August 1974 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Pariser Fassung der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst Vom 15. Juli 1974 Nach Artikel 6 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 17. August 1973 zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts (Bundesgesetzbl. 1973 II S. 1069) wird hiermit bekanntgemacht, daß die Artikel 1 bis 21 und der Anhang der Pariser Fassung der Berner Übereinkunft nach ihrem Artikel 28 Abs. 2 Buchstabe a für die Bundesrepublik Deutschland am 10. Oktober 1974 in Kraft treten. Die Artikel 1 bis 21 und der Anhang treten am selben Tage ferner für folgende Staaten in Kraft: Elfenbeinküste Frankreich Kamerun Schweden Spanien Ungarn Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. April 1974 (Bundesgesetzbl. II S. 735). Bonn, den 15. Juli 1974 Der Bundesminister des Auswärtigen Im Auftrag Dr. von Schenck 1080 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil II Fundstellennachweis B Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR Abgeschlossen am 31. Dezember 1973 - Format DIN A4- Umfang 382 Seiten Der Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und ihren Vorgängern veröffentlicht wurden und die - soweit ersichtlich — noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können. Einzelstücke können zum Preise von je DM 9,— zuzüglich je DM 0,90 Porto und Verpackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf Postscheckkonto "Bundesgesetzblatt" Köln 3 99-509 bezogen werden. Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5%. Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. — Druck: Bundesdruckerei Bonn Im Bundesgesetzblatt Teil I werden Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und damit im Zusammenhang stehende Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Bundesgesetzblatt Teil II werden völkerrechtliche Vereinbarungen, Verträge mit der DDR und die dazu gehörenden Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen sowie Zolltarifverordnungen veröffentlicht. Bezugsbedingungen: Laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. jeden Jahres beim Verlag vorliegen. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 6 24, Tel. (0 22 21) 23 80 67 bis 69. Bezugspreis: Für Teil I und Teil II halbjährlich je 31,— DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,85 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1972 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 1,05 DM (0,85 DM zuzüglich —,20 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 1,45 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten,- der angewandte Steuersatz beträgt 5,5*1$.