Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) und des Anpassungsprotokolls zu diesem Abkommen
Nr. 17 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. April 1994
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen)
und des Anpassungsprotokolls zu diesem Abkommen
Vom 6. April 1994
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 31. März 1993 zu dem Abkommen vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) - BGBl. 1993IIS. 266 - in Verbindung mit Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 1993 zu dem Anpassungsprotokoll vom 17. März 1993 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. 1993 II S. 1294) wird bekanntgemacht, daß
a) das Anpassungsprotokoll vom 17. März 1993 nach seinem Artikel 22 Abs. 3 und in Verbindung damit
b) das Abkommen vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) in der durch das Anpassungprotokoll vom 17. März 1993 zu diesem Abkommen geänderten Fassung nach Artikel 1 Abs. 1 des Anpassungsprotokolls für
Deutschland am 1. Januar 1994
in Kraft getreten sind; die Ratifikationsurkunde zu dem EWR-Abkommen ist am 23. Juni 1993, die Ratifikationsurkunde zu dem Anpassungsprotokoll am 30. September 1993 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Gemeinschaften, dem jetzigen Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, hinterlegt worden.
Das EWR-Abkommen in der durch das Anpassungsprotokoll geänderten Fassung und das Anpassungsprotokoll sind am 1. Januar 1994 femer in Kraft getreten für die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Belgien
Dänemark
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Spanien
Vereinigtes Königreich
und für
Finnland
Island
Norwegen
Österreich
Schweden.
Bonn, den 6. April 1994
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Schürmann