Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1994  Nr. 17 vom 27.04.1994  - Seite 515 bis 515 - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) und des Anpassungsprotokolls zu diesem Abkommen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) und des Anpassungsprotokolls zu diesem Abkommen Nr. 17 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. April 1994 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) und des Anpassungsprotokolls zu diesem Abkommen Vom 6. April 1994 Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 31. März 1993 zu dem Abkommen vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) - BGBl. 1993IIS. 266 - in Verbindung mit Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 1993 zu dem Anpassungsprotokoll vom 17. März 1993 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. 1993 II S. 1294) wird bekanntgemacht, daß a) das Anpassungsprotokoll vom 17. März 1993 nach seinem Artikel 22 Abs. 3 und in Verbindung damit b) das Abkommen vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) in der durch das Anpassungprotokoll vom 17. März 1993 zu diesem Abkommen geänderten Fassung nach Artikel 1 Abs. 1 des Anpassungsprotokolls für Deutschland am 1. Januar 1994 in Kraft getreten sind; die Ratifikationsurkunde zu dem EWR-Abkommen ist am 23. Juni 1993, die Ratifikationsurkunde zu dem Anpassungsprotokoll am 30. September 1993 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Gemeinschaften, dem jetzigen Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, hinterlegt worden. Das EWR-Abkommen in der durch das Anpassungsprotokoll geänderten Fassung und das Anpassungsprotokoll sind am 1. Januar 1994 femer in Kraft getreten für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Belgien Dänemark Frankreich Griechenland Irland Italien Luxemburg Niederlande Portugal Spanien Vereinigtes Königreich und für Finnland Island Norwegen Österreich Schweden. Bonn, den 6. April 1994 Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. Schürmann