Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1956  Nr. 22 vom 14.05.1956  - Seite 422 bis 424 - Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten 422 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten. Vom 7. Mai 1956. Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes vom 19. März 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 114) ordne ich an: Artikel 1 (1) Ich behalte mir das Recht zur Ernennung und Entlassung der Offiziere vom Dienstgrad eines Majors und von höheren Dienstgraden sowie der Sanitätsolli ziere vor. (2) Im übrigen übertrage ich die Ausübung meiner Befugnisse dem Bundesminister für Verteidigung. Die Ausübung dieser Befugnisse kann, soweit Bonn, den 7. Mai 1956. es sich nicht um Offiziere handelt, auf andere Stellen übertragen werden. (3) Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung auch in den Fällen vor, in denen ich die Ausübung meiner Befugnisse übertragen habe. Artikel 2 Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen die Bundesminister für Verteidigung, des Innern und der Finanzen. Der Bundespräsident Theodor Heuss Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Blücher Der Bundesminister für Verteidigung Blank Der Bundesminister des Innern Dr. Schröder Der Bundesminister der Finanzen Schäffer Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. Vom 7. Mai 1956. Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes vom 19. März 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 114) ordne ich an: ARTIKEL 1 Ich setze für die Soldaten folgende Dienstgradbezeichnungen fest: I. Offiziere: 1. General, Admiral; 2. Generalleutnant, Vizeadmiral; 3. Generalmajor, Konteradmiral; 4. Brigadegeneral, Flottillenadmiral, Generalarzt, Admiralarzt; 5. Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flottenarzt; 6. Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldarzt, Flotiillenarzt; 7. Major, Korvettenkapitän, Oberstabsarzt, Ma-r incobers ta b.sa rz I; 8. Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Marin estabsarzt; 9. Oberleutnant, Oberleutnant zur See; 10. Leutnant, Leutnant zur See. II. Unteroffiziere: 1. Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann; 2. Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann; 3. Oberfeldwebel, Oberbootsmann; 4. Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See; 5. Stabsunteroffizier, Obermaat; 6. Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett. III. Mannschaften: 1. Hauptgefreiter; 2. Obergefreiter; 3. Gefreiter; 4. Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Sanitätssoldat, Flieger, Matrose. Nr. 22 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Mai 1956 423 ARTIKEL 2 (1) Ich bestimme für die Uniform der Soldaten: I. Anzugsarten: 1. Der Dienstanzug beim Heer, bei der Luftwaffe und bei den Land-Marineteilen ist grau. Der Dienstanzug bei der Marine ist dunkelblau oder weiß. 2. Der Arbeitsanzug beim Heer und bei der Luftwaffe ist olivfarben. Der Arbeitsanzug bei der Marine ist blau. 3. Der Ausgehanzug beim Heer und bei der Luftwaffe ist grau. Der Ausgehanzug bei der Marine ist dunkelblau oder weiß. 4. Der Kampfanzug beim Heer ist mit Tarnaufdruck versehen. II. Allgemeine Abzeichen: 1. Als nationales Abzeichen wird die schwarz-rot-goldene Kokarde getragen. 2. Es werden getragen: a) an der Mütze beim Heer zwei gekreuzte Säbel, bei der Luftwaffe eine Schwinge und bei der Marine ein Anker; b) bei der Luftwaffe ein Ärmelband mit Schwinge auf beiden Unterarmen. III. Dienstgradabzeichen: 1. Heer und Luttwalle a) Grenadier keine Dienstgradabzeichen; b) Gefreiter ein Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; c) Obergefreiter zwei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; d) Hauptgefreiter drei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; e) Unteroffizier ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Oberarmen; f) Fahnenjunker – wie Unteroffizier – zusätzlich eine Auf Steckschlaufe als Schalterabzeichen; g) Stabsunteroffizier – wie Unteroffizier – jedoch zwei Winkel; h) Feldwebel ein Winkel mit der Spitze nach oben als Schulterabzeichen; i) Fähnrich – wie Feldwebel – zusätzlich eine Auf steckschlaufe ; k) Oberfeldwebel – wie Feldwebel – jedoch zwei Winkel; 1) Stabsfeldwebel – wie Feldwebel – jedoch drei Winkel; m) Oberstabsfeldwebel – wie Feldwebel – jedoch vier Winkel; n) Leutnant ein Stern als Schulterabzeichen; o) Oberleutnant zwei Sterne als Schulterabzeichen; p) Hauptmann drei Sterne als Schulterabzeichen; q) Major Eichenlaub und ein Stern als Schulterabzeichen; r) Oberstleutnant – wie Major – jedoch zwei Sterne; s) Oberst – wie Major – jedoch drei Sterne; t) Brigadegeneral goldene Eichenlaubstickerei auf dem Mützenschirm, goldenes Eichenlaub auf roten Kragenspiegeln, Eichenlaub und ein Stern in Gold als Schulterabzeichen; u) Generalmajor – wie Brigadegeneral – jedoch zwei Sterne; v) Generalleutnant – wie Brigadegeneral – jedoch drei Sterne; w) General – wie Brigadegeneral – jedoch vier Sterne; 2. Marine a) Matrose keine Dienstgradabzeichen; b) Gefreiter ein Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; c) Obergefreiter zwei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; d) Hauptgefreiter drei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; e) Maat ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Oberarmen; f) Seekadett ein Stern mit Umrandung auf beiden Oberarmen; 424 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I g) Obermaat – wie Maat – jedoch zwei Winkel; h) Bootsmann ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen; i) Fähnrich zur See ein schmaler langer Schrägstreifen auf beiden Unterarmen; k) Oberbootsmann – wie Bootsmann – jedoch zwei Winkel; 1) Stabsbootsmann – wie Bootsmann – jedoch drei Winkel; m) Oberstabsbootsmann – wie Bootsmann – jedoch vier Winkel; n) Leutnant zur See ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; o) Oberleutnant zur See ein mittelbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; p) Kapitänleutnant zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; q) Korvettenkapitän zwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; r) Fregattenkapitän drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; s) Kapitän zur See vier mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; t) Flottillenadmiral goldene Eichenlaubstickerei auf dem Mützenschirm, ein handbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; u) Konteradmiral – wie Flottillenadmiral – jedoch ein handbreiter, darüber ein mittelbreiter Ärmelstreifen; v) Vizeadmiral – wie Flottillenadmiral – jedoch ein handbreiter, darüber zwei mittelbreite Ärmelstreifen; w) Admiral – wie Flottillenadmiral – jedoch ein handbreiter, darüber drei mittelbreite Ärmelstreifen. Offiziere tragen statt der Ärmelstreifen die Streifen in entsprechender Anordnung als Schulterabzeichen, soweit Bekleidungsstücke mit Schulterabzeichen vorgesehen sind. (2) Im übrigen übertrage ich die Befugnis zur Bestimmung der Uniform dem Bundesminister für Verteidigung. Bonn, den 7. Mai 1956. Der Bundespräsident Theodor Heuss Der Bundeskanzler Adenauer Der Bundesminister für Verteidigung Blank Der Bundesminister des Innern Dr. Schröder Der Bundesminister der Finanzen Schaff er