Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1959  Nr. 20 vom 19.06.1959  - Seite 281 bis 281 - Dritte Anordnung des Bundespräsidenten über die Uniform der Soldaten

Dritte Anordnung des Bundespräsidenten über die Uniform der Soldaten Bundesgesetzblatt 281 Teil I 1959 Ausgegeben zu Bonn am 19. Juni 1959 Nr. 20 Tag Inhalt: Seite 8. 6. 59 Dritte Anordnung des Bundespräsidenten über die Uniform der Soldaten.................. 281 9. 6. 59 Neufassung des Mühlengesetzes........................................................ 282 9.6.59 Erste Verordnung zur Durchführung des Länderfinanzausgleichs im Ausgleichs jähr 1959 .... 286 9. 6. 59 Siebente Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Verordnung zu § 162 AVAVG) ....................................... 287 25.5.59 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 59 bis 61 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes.................................................................... 288 Dritte Anordnung des Bundespräsidenten über die Uniform der Soldaten. Vom 8. Juni 1959. Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes vom 19. März 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 114) ordne ich an: Artikel 1 Meine Anordnung über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 7. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 422) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 Abs. 1 Abschnitt I erhält folgende Fassung: "I. Anzugsarten: 1. Der Dienstanzug und der Ausgehanzug beim Heer ist grau, bei der Luftwaffe blaugrau und bei der Marine dunkelblau oder weiß; in bestimmten Gebieten ist der Dienstanzug einheitlich sandfarben. 2. Der Arbeitsanzug beim Heer, bei der Luftwaffe und bei den Land-Marineteilen ist olivfarben,- im übrigen ist er bei der Marine weiß. 3. Der Kampfanzug ist einfarbig." 2. In Artikel 2 Abs. 1 Abschnitt III Nr. 2 Buchstabe t werden die Worte "goldene Eichenlaubstickerei auf dem Mützenschirm," gestrichen. Artikel 2 1. Im Heer und in der Luftwaffe tragen die Unteroffiziere aller Dienstgrade zusätzlich eine Borte als Schulterabzeichen. In der Marine tragen die Unteroffiziere vom Bootsmann an aufwärts statt der Ärmelwinkel die.Winkel in entsprechender Anordnung sowie eine Borte als Schulterabzeichen, soweit Bekleidungsstücke mit Schulterabzeichen vorgesehen sind. 2. In der Marine tragen die Offiziere eine Stickerei auf dem Mützenschirm. Bonn, den 8. Juni 1959. Der Bundespräsident Theodor Heuss Der Bundeskanzler Adenauer Der Bundesminister für Verteidigung Strauß