Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1966  Nr. 20 vom 13.05.1966  - Seite 325 bis 326 - Sechste Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten

Sechste Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Nr. 20 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1966 325 Sechste Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Vom 5. Mai 1966 Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes vom 19. März 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 114), zuletzt geändert durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 6. April 1965 (Bundesgesetzblatt I S. 305), ordne ich an: Artikel 1 Die Soldaten führen folgende Dienstgradbezeichnungen: I. Offiziere: 1. a) General, Admiral; b) Generalleutnant, Vizeadmiral, Generaloberstabsarzt, Admiraloberstabsarzt; c) Generalmajor, Konteradmiral, Generalstabsarzt, Admiralstabsarzt; d) Brigadegeneral, Flottillenadmiral, Generalarzt, Admiralarzt, Generalapotheker; 2. a) Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flot- tenarzt, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstveterinär; b) Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär; c) Major, Korvettenkapitän, Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär; 3. Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Srabs-apotheker, Stabsveterinär; 4. a) Oberleutnant, Oberleutnant zur See; b) Leutnant, Leutnant zur See. II. Unteroffiziere: 1. a) Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann; b) Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann; c) Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See; d) Oberfeldwebel, Oberbootsmann; e) Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See; 2. a) Stabsunteroffizier, Obermaat; b) Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett. III. Mannschaften: a) Hauptgefreiter; b) Obergefreiter; c) Gefreiter; d) Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzer- kanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose. Artikel 2 (1) Ich bestimme für die Uniform der Soldaten: I. Anzugarten: 1. Der Dienstanzug und der Ausgehanzug beim Heer sind grau, bei der Luftwaffe graublau und bei der Marine dunkelblau oder weiß; in bestimmten Gebieten ist der Dienstanzug einheitlich sandfarben. Beim Heer wie bei der Luftwaffe kann für Offiziere und Unteroffiziere vom Feldwebel an aufwärts zum Dienstanzug das weiße Jackett zugelassen werden. 2. Der Arbeitsanzug und der Kampfanzug sind einfarbig. IL Allgemeine Abzeichen: 1. Als nationale Abzeichen werden Kokarden und Ärmelstreifen in den Bundesfarben getragen. 2. Es werden getragen a) an der Mütze beim Heer zwei gekreuzte Säbel, bei der Luftwaffe eine Schwinge und bei der Marine ein Anker, b) bei der Luftwaffe und bei Teilen des Heeres ein Ärmelband mit Schwinge auf beiden Unterarmen, c) von Offizieren und Oberfähnrichen eine Stickerei auf dem Mützenschirm. III. Dienstgradabzeichen: 1. Heer und Luftwaffe a) Grenadier keine Dienstgradabzeichen; b) Gefreiter ein Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; c) Obergefreiter zwei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; d) Hauptgefreiter drei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; e) Unteroffizier eine unten offene Tresse als Schulterabzeichen; 326 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I f) Slabsimlerolfizicr eine geschlossene Tresse als Schulter-abzeichen; g) Feldwebel ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Sehn 1 Le rabze ich e n; h) Oberl cid wobei wie Feldwebel, jedoch zwei Winkel; i) Oberfähnrich ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben; j) Hauptfeldwebel ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schul ter abzeich en; k) Stabsfeldwebel ein Kopfwinkel, darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen; 1) Oberstabsfeldwebel wie Stabsfeldwebel, jedoch zwei Winkel; m) Leutnant ein Stern als Schulterabzeichen; n) Oberleutnant zwei Sterne als Schulterabzeichen; o) Hauptmann drei Sterne als Schulterabzeichen; p) Major Eichenlaub und ein Stern als Schulterabzeichen; q) Oberstleutnant wie Major, jedoch zwei Sterne; r) Oberst wie Major, jedoch drei Sterne; s) Brigadegeneral Goldstickerei auf roten Kragenspiegeln, Eichenlaub und ein Stern als Schulterabzeichen; t) Generalmajor wie Brigadegeneral, jedoch zwei Sterne; u) Generalleutnant wie Brigadegeneral, jedoch drei Sterne; v) General wie Brigadegenera], jedoch vier Sterne. 2. Marine a) Matrose keine Dienstgradabzeichen; b) Gefreiter ein Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; c) Obergefreiter zwei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; d) Hauptgefreiter drei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; e) Maat zwei mit der Öffnung gegenübergestellte Winkel mit den Spitzen nach oben und unten auf beiden Oberarmen; f) Obermaat wie Maat, jedoch zwei Oberwinkel; g) Bootsmann ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen; h) Oberbootsmann wie Bootsmann, jedoch zwei Winkel; i) Oberfähnrich zur See ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; j) Hauptbootsmann ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen; k) Stabsbootsmann ein Kopfwinkel und darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen; 1) Oberstabsbootsmann wie Stabsbootsmann, jedoch zwei Winkel; m) Leutnant zur See ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; n) Oberleutnant zur See zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; o) Kapitänleutnant zwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; p) Korvettenkapitän drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; q) Fregattenkapitän drei mittelbreite, zwischen dem zweiten und dritten ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; r) Kapitän zur See vier mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; s) Flottillenadmiral ein handbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; t) Konteradmiral ein handbreiter, darüber ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;