Sechste Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten
Nr. 20 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Mai 1966 325
Sechste Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten
Vom 5. Mai 1966
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes vom 19. März 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 114), zuletzt geändert durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 6. April 1965 (Bundesgesetzblatt I S. 305), ordne ich an:
Artikel 1
Die Soldaten führen folgende Dienstgradbezeichnungen:
I. Offiziere:
1. a) General, Admiral;
b) Generalleutnant, Vizeadmiral, Generaloberstabsarzt, Admiraloberstabsarzt;
c) Generalmajor, Konteradmiral, Generalstabsarzt, Admiralstabsarzt;
d) Brigadegeneral, Flottillenadmiral, Generalarzt, Admiralarzt, Generalapotheker;
2. a) Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flot-
tenarzt, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstveterinär;
b) Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär;
c) Major, Korvettenkapitän, Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär;
3. Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Srabs-apotheker, Stabsveterinär;
4. a) Oberleutnant, Oberleutnant zur See; b) Leutnant, Leutnant zur See.
II. Unteroffiziere:
1. a) Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann;
b) Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann;
c) Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See;
d) Oberfeldwebel, Oberbootsmann;
e) Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See;
2. a) Stabsunteroffizier, Obermaat;
b) Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett.
III. Mannschaften:
a) Hauptgefreiter;
b) Obergefreiter;
c) Gefreiter;
d) Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzer-
kanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose.
Artikel 2
(1) Ich bestimme für die Uniform der Soldaten:
I. Anzugarten:
1. Der Dienstanzug und der Ausgehanzug beim Heer sind grau, bei der Luftwaffe graublau und bei der Marine dunkelblau oder weiß; in bestimmten Gebieten ist der Dienstanzug einheitlich sandfarben.
Beim Heer wie bei der Luftwaffe kann für Offiziere und Unteroffiziere vom Feldwebel an aufwärts zum Dienstanzug das weiße Jackett zugelassen werden.
2. Der Arbeitsanzug und der Kampfanzug sind einfarbig.
IL Allgemeine Abzeichen:
1. Als nationale Abzeichen werden Kokarden und Ärmelstreifen in den Bundesfarben getragen.
2. Es werden getragen
a) an der Mütze beim Heer zwei gekreuzte Säbel, bei der Luftwaffe eine Schwinge und bei der Marine ein Anker,
b) bei der Luftwaffe und bei Teilen des Heeres ein Ärmelband mit Schwinge auf beiden Unterarmen,
c) von Offizieren und Oberfähnrichen eine Stickerei auf dem Mützenschirm.
III. Dienstgradabzeichen: 1. Heer und Luftwaffe
a) Grenadier
keine Dienstgradabzeichen;
b) Gefreiter
ein Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;
c) Obergefreiter
zwei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;
d) Hauptgefreiter
drei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;
e) Unteroffizier
eine unten offene Tresse als Schulterabzeichen;
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Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
f) Slabsimlerolfizicr
eine geschlossene Tresse als Schulter-abzeichen;
g) Feldwebel
ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Sehn 1 Le rabze ich e n;
h) Oberl cid wobei
wie Feldwebel, jedoch zwei Winkel; i) Oberfähnrich
ein Kopfwinkel mit der Spitze nach
oben;
j) Hauptfeldwebel
ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schul ter abzeich en;
k) Stabsfeldwebel
ein Kopfwinkel, darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
1) Oberstabsfeldwebel
wie Stabsfeldwebel, jedoch zwei Winkel; m) Leutnant
ein Stern als Schulterabzeichen; n) Oberleutnant
zwei Sterne als Schulterabzeichen; o) Hauptmann
drei Sterne als Schulterabzeichen; p) Major
Eichenlaub und ein Stern als Schulterabzeichen;
q) Oberstleutnant
wie Major, jedoch zwei Sterne;
r) Oberst
wie Major, jedoch drei Sterne;
s) Brigadegeneral
Goldstickerei auf roten Kragenspiegeln, Eichenlaub und ein Stern als Schulterabzeichen;
t) Generalmajor
wie Brigadegeneral, jedoch zwei Sterne; u) Generalleutnant
wie Brigadegeneral, jedoch drei Sterne; v) General
wie Brigadegenera], jedoch vier Sterne.
2. Marine
a) Matrose
keine Dienstgradabzeichen;
b) Gefreiter
ein Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;
c) Obergefreiter
zwei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;
d) Hauptgefreiter
drei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;
e) Maat
zwei mit der Öffnung gegenübergestellte Winkel mit den Spitzen nach oben und unten auf beiden Oberarmen;
f) Obermaat
wie Maat, jedoch zwei Oberwinkel;
g) Bootsmann
ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen;
h) Oberbootsmann
wie Bootsmann, jedoch zwei Winkel;
i) Oberfähnrich zur See
ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
j) Hauptbootsmann
ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen;
k) Stabsbootsmann
ein Kopfwinkel und darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen;
1) Oberstabsbootsmann
wie Stabsbootsmann, jedoch zwei Winkel;
m) Leutnant zur See
ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
n) Oberleutnant zur See
zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
o) Kapitänleutnant
zwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
p) Korvettenkapitän
drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
q) Fregattenkapitän
drei mittelbreite, zwischen dem zweiten und dritten ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
r) Kapitän zur See
vier mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
s) Flottillenadmiral
ein handbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
t) Konteradmiral
ein handbreiter, darüber ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;