Siebente Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Siebente Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen
und die Uniform der Soldaten
Vom 25. März 1974
Aul Grund des § 4 Abs, 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22, April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 313, 429), zuletzt geändert durch, das Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts vom. 2!. August 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1481), ordne ich an:
Artikel 1
Die Soldaten führen folgende Dienstgradbezeichnungen: I. Offiziere:
1. a) General, Admiral;
b) Generalleutnant, Vizeadmiral, Generaloberstabsarzt, Admiral-oberstabsarzt;
c) Generalmajor, Konteradmiral, Generalstabsarzt, Admiralstabs-arzt;
d) Brigadegeneral, Flottillenadmiral, Generalarzt, Admiralarzt, Generalapotheker;
2. a) Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstapothe-
ker, Flottenapotheker, Oberstveterinär;
b) Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär;
c) Major, Korvettenkapitän, Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär;
3. Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär;
4. a) Oberleutnant, Oberleutnant zur See; b) Leutnant, Leutnant zur See.
II. Unteroffiziere:
1. a) Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann;
b) Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann;
c) Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See;
d) Oberfeldwebel, Oberbootsmann;
e) Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See;
2. a) Stabsunteroffizier, Obermaat;
b) Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett.
III. Mannschaften:
a) Hauptgefreiter;
b) Obergefreiter;
c) Gefreiter;
d) Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose.
Artikel 2
(1) Ich bestimme für die Uniform der Soldaten:
1. Allgemeine Kennzeichen und Anzugsarten:
1. Als nationale Kennzeichen werden Kokarden und Ärmelabzeichen in den Bundesfarben getragen.
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2. Der Dienstanzug und der Ausgehanzug beim Heer sind grau, bei der Luftwaffe blaugrau und bei der Marine dunkelblau oder weiß, in bestimmten Gebieten ist der Dienstanzug einheitlich sandfarben. An der Mütze werden getragen beim Heer zwei gekreuzte Säbel, bei der Luftwaffe eine Schwinge und bei der Marine ein Anker.
3. Offiziere und Oberfähnriche tragen eine Stickerei auf dem Mützenschirm.
II. Dienstgradabzeichen: 1. Heer und Luftwaffe
a) Grenadier
keine Dienstgradabzeichen;
b) Gefreiter
ein Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
c) Obergefreiter
zwei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
(I) Hauptgefreiter
drei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;
e) Unteroffizier
eine unten offene Tresse als Schulterabzeichen;
f) Stabsunteroffizier
eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
g) Feldwebel
ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
h) Oberfeldwebel
wie Feldwebel, jedoch zwei Winkel;
i) Oberfähnrich
ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben als Schulterabzeichen;
j) Hauptfeldwebel
ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
k) Stabsfeldwebel
ein Kopfwinkel, darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen;
1) Oberstabsfeldwebel
wie Stabsfeldwebel, jedoch zwei Winkel;
iti) Leutnant
ein Stern als Schulterabzeichen;
n) Oberleutnant
zwei Sterne als Schulterabzeieben;
o) Hauptmann
drei Sterne als Schulterabzeichen;
p) Major
Eichenlaub und ein Stern als Schulterabzeichen;
q) Oberstleutnant
wie Major, jedoch zwei Sterne;
r) Oberst
wie Major, jedoch drei Sterne;
s) Brigadegeneral
Goldstickerei auf roten Kragenspiegeln, Eichenlaub und ein Stern als Schulterabzeichen;
t) Generalmajor
wie Brigadegeneral, jedoch zwei Sterne;
u) Generalleutnant
wie Brigadegeneral, jedoch drei Sterne;
v) General
wie Brigadegeneral, jedoch vier Sterne.
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2. Marine
a) Matrose
keine Dienstgradabzeichen;
b) Gefreiter
ein Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;
c) Obergefreiter
zwei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;
d) Hauptgefreiter
drei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen;
e) Maat
zwei mit der Öffnung gegenübergestellte Winkel mit den Spitzen nach oben und unten auf beiden Oberarmen;
f) Obermaat
wie Maat, jedoch zwei Oberwinkel; g) Bootsmann
ein "Winkel, mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen;
h) Oberbootsmann
wie Bootsmann, jedoch zwei Winkel;
i) Oberfähnrich zur See
ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
j) Hauptbootsmann
ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen;
k) Stabsbootsmann
ein Kopfwinkel und darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen;
1) Oberstabsbootsmann
wie Stabsbootsmann, jedoch zwei Winkel; m) Leutnant zur See
ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
n) Oberleutnant zur See
zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
o) Kapitänleutnant
zwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen auf
beiden Unterarmen; p) Korvettenkapitän
drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
q) Fregattenkapitän
drei mittelbreite, zwischen dem zweiten und dritten ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
r) Kapitän zur See
vier mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen;
s) Flottillenadmiral
ein handbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden
Unterarmen; t) Konteradmiral
ein handbreiter, darüber ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf
beiden Unterarmen;
u) Vizeadmiral
ein handbreiter, darüber zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf
beiden Unterarmen; v) Admiral
ein handbreiter, darüber drei mittelbreite Ärmelstreifen auf
beiden Unterarmen.
Soweit Bekleidungsstücke mit Schulterklappen vorgesehen sind, tragen die Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts sowie die Offiziere und Oberfähnriche statt der Ärmelwinkel und Ärmelstreifen die Winkel und Streifen in entsprechender Anordnung als Schulterabzeichen. Maate tragen zusätzlich eine offene, Obermaate und Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen.
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12) Ich nbei trage die Befugnis zur Bestimmung der Uniform der Soldaten mil Ausnahme der in Absatz 1 genannten allgemeinen Kennzeichen, Anzugsarten und Dienstgradabzeichen dem Bundesminister (Um Verteidigung mil der Maßgabe, daß Änderungen oder Neueinführun-gen erst n.ich meinei zustimmenden Kenntnisnahme erfolgen.
Artikel 3
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt meine Sechste Anordnung über die Dienstgradbezeich-nungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 (Bundesgesetzbl. I
S. 325) außer Kraft.
Bonn, den 25. März 1974
Der Bundespräsident Heinemann
Der Bundeskanzler Brandt
Der Bundesminister der Verteidigung Georg Leber
800
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I
Einbanddecken 1973
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Die Titelblätter und die zeitliche Übersicht für Teil ! lagen der Nr. 10/74 und für Teil II der Nr. 4/74 bei,
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