Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1974  Nr. 32 vom 29.03.1974  - Seite 796 bis 800 - Siebente Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten

Siebente Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I Siebente Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Vom 25. März 1974 Aul Grund des § 4 Abs, 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22, April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 313, 429), zuletzt geändert durch, das Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts vom. 2!. August 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1481), ordne ich an: Artikel 1 Die Soldaten führen folgende Dienstgradbezeichnungen: I. Offiziere: 1. a) General, Admiral; b) Generalleutnant, Vizeadmiral, Generaloberstabsarzt, Admiral-oberstabsarzt; c) Generalmajor, Konteradmiral, Generalstabsarzt, Admiralstabs-arzt; d) Brigadegeneral, Flottillenadmiral, Generalarzt, Admiralarzt, Generalapotheker; 2. a) Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstapothe- ker, Flottenapotheker, Oberstveterinär; b) Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär; c) Major, Korvettenkapitän, Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär; 3. Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär; 4. a) Oberleutnant, Oberleutnant zur See; b) Leutnant, Leutnant zur See. II. Unteroffiziere: 1. a) Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann; b) Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann; c) Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See; d) Oberfeldwebel, Oberbootsmann; e) Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See; 2. a) Stabsunteroffizier, Obermaat; b) Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett. III. Mannschaften: a) Hauptgefreiter; b) Obergefreiter; c) Gefreiter; d) Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose. Artikel 2 (1) Ich bestimme für die Uniform der Soldaten: 1. Allgemeine Kennzeichen und Anzugsarten: 1. Als nationale Kennzeichen werden Kokarden und Ärmelabzeichen in den Bundesfarben getragen. Nr. 32 — Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. März 1974 2. Der Dienstanzug und der Ausgehanzug beim Heer sind grau, bei der Luftwaffe blaugrau und bei der Marine dunkelblau oder weiß, in bestimmten Gebieten ist der Dienstanzug einheitlich sandfarben. An der Mütze werden getragen beim Heer zwei gekreuzte Säbel, bei der Luftwaffe eine Schwinge und bei der Marine ein Anker. 3. Offiziere und Oberfähnriche tragen eine Stickerei auf dem Mützenschirm. II. Dienstgradabzeichen: 1. Heer und Luftwaffe a) Grenadier keine Dienstgradabzeichen; b) Gefreiter ein Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen; c) Obergefreiter zwei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen; (I) Hauptgefreiter drei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen; e) Unteroffizier eine unten offene Tresse als Schulterabzeichen; f) Stabsunteroffizier eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen; g) Feldwebel ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen; h) Oberfeldwebel wie Feldwebel, jedoch zwei Winkel; i) Oberfähnrich ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben als Schulterabzeichen; j) Hauptfeldwebel ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen; k) Stabsfeldwebel ein Kopfwinkel, darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben und eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen; 1) Oberstabsfeldwebel wie Stabsfeldwebel, jedoch zwei Winkel; iti) Leutnant ein Stern als Schulterabzeichen; n) Oberleutnant zwei Sterne als Schulterabzeieben; o) Hauptmann drei Sterne als Schulterabzeichen; p) Major Eichenlaub und ein Stern als Schulterabzeichen; q) Oberstleutnant wie Major, jedoch zwei Sterne; r) Oberst wie Major, jedoch drei Sterne; s) Brigadegeneral Goldstickerei auf roten Kragenspiegeln, Eichenlaub und ein Stern als Schulterabzeichen; t) Generalmajor wie Brigadegeneral, jedoch zwei Sterne; u) Generalleutnant wie Brigadegeneral, jedoch drei Sterne; v) General wie Brigadegeneral, jedoch vier Sterne. 798 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I 2. Marine a) Matrose keine Dienstgradabzeichen; b) Gefreiter ein Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; c) Obergefreiter zwei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; d) Hauptgefreiter drei Schrägstreifen auf beiden Oberarmen; e) Maat zwei mit der Öffnung gegenübergestellte Winkel mit den Spitzen nach oben und unten auf beiden Oberarmen; f) Obermaat wie Maat, jedoch zwei Oberwinkel; g) Bootsmann ein "Winkel, mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen; h) Oberbootsmann wie Bootsmann, jedoch zwei Winkel; i) Oberfähnrich zur See ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; j) Hauptbootsmann ein Kopfwinkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen; k) Stabsbootsmann ein Kopfwinkel und darunter ein Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterarmen; 1) Oberstabsbootsmann wie Stabsbootsmann, jedoch zwei Winkel; m) Leutnant zur See ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; n) Oberleutnant zur See zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; o) Kapitänleutnant zwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; p) Korvettenkapitän drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; q) Fregattenkapitän drei mittelbreite, zwischen dem zweiten und dritten ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; r) Kapitän zur See vier mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; s) Flottillenadmiral ein handbreiter, darüber ein schmaler Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; t) Konteradmiral ein handbreiter, darüber ein mittelbreiter Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; u) Vizeadmiral ein handbreiter, darüber zwei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen; v) Admiral ein handbreiter, darüber drei mittelbreite Ärmelstreifen auf beiden Unterarmen. Soweit Bekleidungsstücke mit Schulterklappen vorgesehen sind, tragen die Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts sowie die Offiziere und Oberfähnriche statt der Ärmelwinkel und Ärmelstreifen die Winkel und Streifen in entsprechender Anordnung als Schulterabzeichen. Maate tragen zusätzlich eine offene, Obermaate und Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts eine geschlossene Tresse als Schulterabzeichen. Nr. 32 — Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. März 1974 799 12) Ich nbei trage die Befugnis zur Bestimmung der Uniform der Soldaten mil Ausnahme der in Absatz 1 genannten allgemeinen Kennzeichen, Anzugsarten und Dienstgradabzeichen — dem Bundesminister (Um Verteidigung mil der Maßgabe, daß Änderungen oder Neueinführun-gen erst n.ich meinei zustimmenden Kenntnisnahme erfolgen. Artikel 3 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt meine Sechste Anordnung über die Dienstgradbezeich-nungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 325) außer Kraft. Bonn, den 25. März 1974 Der Bundespräsident Heinemann Der Bundeskanzler Brandt Der Bundesminister der Verteidigung Georg Leber 800 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1974, Teil I Einbanddecken 1973 Teil I: 7,— DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung Teil II: 7,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung In diesem Betrag sind 5,5 % Mehrwertsteuer enthalten. Die Titelblätter und die zeitliche Übersicht für Teil ! lagen der Nr. 10/74 und für Teil II der Nr. 4/74 bei, Ausführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren. Lieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto "Bundesgesetzblatt" Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung. Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H. 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