Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1993  Nr. 10 vom 27.03.1993  - Seite 363 bis 364 - Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten

Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. März 1993 363 Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Vom 23. März 1993 Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1975 (BGBl. I S. 2273) ordne ich an: Artikel 1 Die Anordnung über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), zuletzt geändert durch die Anordnung vom 15. Juni 1992 (BGBl. I S. 1057), wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Abschnitt I Nr. 3 wird wie folgt gefaßt: ,,a) Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant; b) Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär;". 2. Artikel 2 Abs. 1 Abschnitt III wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach Buchstabe p wird folgender neuer Buchstabe q eingefügt: ,,q) Stabshauptmann vier silberne Sterne als Schulterabzeichen;". bb) Die bisherigen Buchstaben q bis w werden die Buchstaben r bis x. b) Nummer 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach Buchstabe p wird folgender neuer Buchstabe q eingefügt: ,,q) Stabskapitänleutnant zwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmefstreifen, darüber zwei gebundene Eichenlaubblätter auf beiden Unterärmeln;". bb) Die bisherigen Buchstaben q bis w werden die Buchstaben r bis x. Artikel 2 Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 23. März 1993 Der Bundespräsident Weizsäcker Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Für den Bundesminister der Verteidigung Der Bundesminister für Gesundheit Horst Seehofer 364 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil I Herausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-ges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn. Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind. Bundesgesetzblatt Teil II enthält a) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen, b) Zolltarifvorschriften. Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1 Telefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36 Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 3,10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 7,50 DM (6,20 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%. Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1 Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt Fundstellennachweis A Bundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen Abgeschlossen am 31. Dezember 1992 — Format DIN A4 — Umfang 556 Seiten Der Fundstellennachweis A weist die Fundstellen der im Bundesgesetzblatt oder im Bundesanzeiger veröffentlichten, noch geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften, die lediglich der Inkraftsetzung völkerrechtlicher Vereinbarungen dienen, sowie das nach Anlage II des Einigungsvertrages noch fortgeltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik nach. Fundstellennachweis B Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands Abgeschlossen am 31. Dezember 1992 — Format DIN A4 — Umfang 560 Seiten Der Fundstellennachweis B weist die Fundstellen der von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie der Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands nach, die im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger oder deren Vorgängern veröffentlicht wurden und die — soweit ersichtlich — noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können. Einzelstücke können zum Preis von je 45,70 DM zuzüglich 4,50 DM Porto und Verpackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto "Bundesgesetzblatt" Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, bezogen werden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.