Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin
Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. November 1994 3703
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Übereinkommens
zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin
Vom 21. Oktober 1994
Nach Artikel 8 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. Januar 1994 zu dem Übereinkommen vom 25. September 1990 zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin (BGBl. 1994 II S. 26, 40) wird bekanntgemacht, daß das Übereinkommen nach seinem Artikel 11 Abs. 2 für
Deutschland am 13. September 1994
in Kraft getreten ist; die Ratifikationsurkunde ist am 13. September 1994 beim Auswärtigen Amt hinterlegt worden.
Das Übereinkommen ist ferner für folgende weitere Staaten am 13. September 1994 in Kraft getreten:
Frankreich
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Bonn, den 21. Oktober 1994
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Schürmann
Bekanntmachung
zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen über den Verzicht auf die Beglaubigung
und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden
sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen
Vom 24. Oktober 1994
Die Schweizerische Botschaft in Bonn hat mit der Verbalnote vom 18. Juli 1994 nach Artikel 8 Abs. 2 Nr. 3 des Abkommens vom 4. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (BGBl. 1988 II S. 126) die Änderung der Angaben zu Artikel 8 Abs. 2 Nr. 1 des Abkommens (Bekanntmachung vom 3. August 1988, BGBl. II S. 697, 701) mitgeteilt.
Die Verbalnote der Schweizerischen Botschaft mit der ihr beigefügten Anlage wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 24. Oktober 1994
Bundesministerium des Innern
Im Auftrag
Dr. Schnapauff