Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil II  1976  Nr. 22 vom 22.04.1976  - Seite 473 bis 473 - Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Bundesgesetzblatt 473 1976 Teil II Ausgegeben zu Bonn am 22. April 1976 Z1998 A Nr. 22 Tag Inhalt Seite 12. 4.76 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen ........................................................................ 473 31.3.76 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Übereinkommens zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik......................... 501 2. 4. 76 Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Sambia über Kapitalhilfe ........................ 502 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen Vom 12. April 1976 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Dem in New York am 28. September 1954 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Artikel 23 des Übereinkommens wird uneingeschränkt nur auf Staatenlose angewandt, die zugleich Flüchtlinge im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Bundesgesetzbl. 1953 II S. 559) und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1293) sind, im übrigen jedoch nur in einem nach Maßgabe innerstaatlicher Gesetze eingeschränktem Umfange. 2. Artikel 27 des Übereinkommens wird nicht angewandt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Artikel 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 39 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 12. April 1976 Für den Bundespräsidenten Der Präsident des Bundesrates Osswald Der Bundeskanzler Schmidt Der Bundesminister des Innern Maihofer Der Bundesminister des Auswärtigen Genscher