Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil I
Anordnung
zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten
über die Diensfgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten
Vom 12. Dezember 1989
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1975 (BGBl. I S. 2273) ordne ich an:
Artikel 1
Die Anordnung über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), geändert durch die Anordnung vom 12. Juni 1989 (BGBl. I S. 1101), wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Abschnitt III wird der Buchstabe
"a) Stabsgefreiter"
eingefügt. Der frühere Buchstabe ,,a) Hauptgefreiter" wird Buchstabe b. Die übrigen Buchstabenbezeichnungen rücken in der Reihenfolge des Alphabetes entsprechend auf.
2. In Artikel 2 Abs. 1 Abschnitt III Nr. 1 wird der Buchstabe
,,e) Stabsgefreiter
4 Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;"
eingefügt. Der bisherige Buchstabe ,,e) Unteroffizier. ..;" wird Buchstabe f. Die übrigen Buchstabenbezeichnungen rücken in der Reihenfolge des Alphabetes entsprechend auf.
3. In Artikel 2 Abs. 1 Abschnitt III Nr. 2 wird der Buchstabe
,,e) Stabsgefreiter
4 Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;"
eingefügt. Der bisherige Buchstabe ,,e) Maat. . .;" wird Buchstabe f. Die übrigen Buchstabenbezeichnungen rücken in der Reihenfolge des Alphabetes entsprechend auf.
Artikel 2
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 12. Dezember 1989
Der Bundespräsident Weizsäcker
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister der Verteidigung Stoltenberg