Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1989  Nr. 58 vom 19.12.1989  - Seite 2188 bis 2188 - Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten

Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil I Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Diensfgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten Vom 12. Dezember 1989 Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1975 (BGBl. I S. 2273) ordne ich an: Artikel 1 Die Anordnung über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), geändert durch die Anordnung vom 12. Juni 1989 (BGBl. I S. 1101), wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 Abschnitt III wird der Buchstabe "a) Stabsgefreiter" eingefügt. Der frühere Buchstabe ,,a) Hauptgefreiter" wird Buchstabe b. Die übrigen Buchstabenbezeichnungen rücken in der Reihenfolge des Alphabetes entsprechend auf. 2. In Artikel 2 Abs. 1 Abschnitt III Nr. 1 wird der Buchstabe ,,e) Stabsgefreiter 4 Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen;" eingefügt. Der bisherige Buchstabe ,,e) Unteroffizier. ..;" wird Buchstabe f. Die übrigen Buchstabenbezeichnungen rücken in der Reihenfolge des Alphabetes entsprechend auf. 3. In Artikel 2 Abs. 1 Abschnitt III Nr. 2 wird der Buchstabe ,,e) Stabsgefreiter 4 Schrägstreifen auf beiden Oberärmeln;" eingefügt. Der bisherige Buchstabe ,,e) Maat. . .;" wird Buchstabe f. Die übrigen Buchstabenbezeichnungen rücken in der Reihenfolge des Alphabetes entsprechend auf. Artikel 2 Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 12. Dezember 1989 Der Bundespräsident Weizsäcker Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Der Bundesminister der Verteidigung Stoltenberg