Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1988  Nr. 18 vom 29.04.1988  - Seite 579 bis 580 - Verkündungen im Bundesanzeiger

Verkündungen im Bundesanzeiger Nr. 18 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. April 1988 579 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1988 - 1 BvL 9/85 u. a. - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: § 1355 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) vom 14. Juni 1976 (Bundesgesetzbl. I Seite 1421) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft. Bonn, den 21. April 1988 Der Bundesminister der Justiz Engelhard Verkündungen im Bundesanzeiger Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950 (BGBl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen: Da.um und Bezeichnung der Verordnung________________Seite T"^ «>"> ¦¦*&£"» 15. 4. 88 Erste Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nordwest zur Änderung der Lotsverordnung Ems 1885 (79 27. 4. 88) 1. 5. 88 9515-10-1-14 15. 4. 88 Erste Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nordwest zur Änderung der Lotsverordnung Weser/Jade 1885 (79 27. 4. 88) 1. 5. 88 9515-10-1-15 580 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1988, Teil I Herausgeber. Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-ges.m.b.H. - Druck: Bundesdru;kerei Zweigbetrieb Bonn. Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffentlichungen von wesentlicher Bedeutung. Bundesgesetzblatt Teil II enthält a) volkerrechtliche Vereinbarungen und Vertrage mit der DDR und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhangende Bekanntmachungen, b) Zolltanfvorschriften. Laufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnementsbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetzblatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0. Bezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 62,80 DM Einzelstucke je angefangene 16 Seiten 1.97 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für Bundesgesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1987 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe: 4.84 DM (3.94 DM zuzüglich 0,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,64 DM Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betragt 7%. Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. Postfach 13 20 5300 Bonn 1 Postvertriebsstück Z 5702 A Gebühr bezahlt Fundstellennachweis A Bundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR Abgeschlossen am 31. Dezember 1987 — Format DIN A4 — Umfang 448 Seiten Die Neuauflage 1987 weist folgende Vorschriften mit den inzwischen eingetretenen Änderungen nach: a) die im Bundesgesetzblatt Teil III enthaltenen, b) (von völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen mit der DDR abgesehen) die nach dem 31. Dezember 1963 im Bundesgesetzblatt Teil I und II sowie im Bundesanzeiger verkündeten, soweit sie noch gültig sind. Fundstellennachweis B Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR Abgeschlossen am 31. Dezember 1987 - Format DIN A4 - Umfang 512 Seiten Der Fundstellennachweis B enthält die von der Bundesrepublik Deutschland und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge mit der DDR, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden und die — soweit ersichtlich — noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können. Herausgegeben vom Bundesminister der Justiz Einzelstücke können zum Preis von je 34,50 DM zuzüglich 3,50 DM Porto und Verpackungsspesen gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto "Bundesgesetzblatt" Köln 3 99-509 bezogen werden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 °/a